Kapitalertragssteuer / Freibetrag nichtverdienende Ehefrau

  • Hallo,

    ich bin mit meiner Frau steuerlich zusammenveranlagt.

    Meine Frau bezieht derzeit nur Elterngeld in Höhe von ca. 700 Euro pro Monat, das sind etwa 8400 Euro im Jahr.

    Zuzüglich erhalten wir Kindergeld.

    Ich soll einen Aktienfonds meines Vaters geschenkt bekommen.

    Wenn ich den Aktienfonds verkaufe / "zu Geld mache", müsste ich auf die Ausschüttung einen hohen vierstelligen Betrag Zinsen zahlen (mein/unser Freibetrag bei der Kapitalertragssteuer sind 2000 Euro, die nahezu durch eigene Zinserträge schon ausgeschöpft sind).

    Ich spiele gerade folgende Konstellation durch:

    Wenn mein Vater den Aktienfonds nicht mir, sondern meiner Frau schenkt und wir uns ab sofort steuerlich getrennt veranlagen lassen, hätte meine Frau dann einen Freibetrag 11604 Euro auf die Ausschüttung des Aktienfonds, also den kompletten Grundfreibetrag, da sie (außer Elterngeld) sonst kein Einkommen hat?

    Oder wäre ihr Grundfreibetrag statt 11604 Euro die 11604 Euro minus das Elterngeld, also etwa 3200 Euro?

    Falls ersteres zutrifft und der Grundfreibetrag meiner Frau nicht um ihr Elterngeld reduziert wird, wäre es lukrativ, wenn meine Frau statt ich den Aktienfonds geschenkt bekommt.

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

  • Xenia 17. Juni 2024 um 15:32

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn ich den Aktienfonds verkaufe / "zu Geld mache", müsste ich auf die Ausschüttung einen hohen vierstelligen Betrag Zinsen zahlen

    Was meinst du hier mit Zinsen? Hat der Fonds hohe Gewinne und es fällt ein hoher vierstelliger Betrag an Steuern an?

    Warum ich frage: Wenn ein so hoher Betrag an Steuer fällig wird, dann gehe ich davon aus, dass ein (hoher) fünfstelliger Betrag in den Fonds investiert ist.

    Dein Vater kann dir bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Deiner Frau kann er aber nur 20.000 Euro steuerfrei schenken. Und ich befürchte, dass dein Plan an dieser Stelle scheitern könnte.

  • Also Übertrag an deine Frau ist wegen der Schenkungssteuer eine ganz schlechte Idee.

    Aber vielleicht nennst du hier erstmal ein paar Zahlen, damit man es validieren kann. Wie alt sind die Anteile, greift evtl. noch die Regel für Altbestand (zumindest für einen Teil)? Wie hoch ist der aktuelle Wert und die Einstandskurs?

    Außerdem die große Frage, ob der Fond zwingend liquidiert werden muss und wie es bei deinem Vater mit der Kapitalertragssteuer aussieht. Ist da der Freibetrag auch schon komplett ausgereizt? Sonst könnte auch er verkaufen und dir das Geld anschließend schenken.

  • ich bin mit meiner Frau steuerlich zusammen veranlagt.

    Meine Frau bezieht derzeit nur Elterngeld in Höhe von ca. 700 Euro pro Monat

    Ich soll einen Aktienfonds meines Vaters geschenkt bekommen.

    Wenn ich den Aktienfonds verkaufe / "zu Geld mache", müsste ich auf die Ausschüttung einen hohen vierstelligen Betrag [Kapitalertragsteuer] zahlen (mein/unser Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer sind 2000 Euro, die nahezu durch eigene Zinserträge schon ausgeschöpft sind).

    Wer viel Kapitalertragsteuer zahlt, hat hohe Gewinne gemacht. Die hohen Gewinne gönne ich Dir.

    Ahem: Warum willst Du den Fonds eigentlich liquidieren? Meistens ist es besser, man läßt das Papier im Depot liegen. Da vermehrt es sich weiter einschließlich des Anteils, den man beim Verkauf dem Finanzamt geben müßte.

    Wenn mein Vater den Aktienfonds nicht mir, sondern meiner Frau schenkt

    ... wird ein Batzen Schenkungsteuer fällig. Das ist also keine gute Idee.

  • Und wie sehe es mir der Schenkungssteuer aus, wenn der Vater ihm den Finds schenkt und Rheinufer den Fonds dann seiner Frau?

    Da dürfte sich doch alles in den Freibeträgen abspielen, oder?

  • Wenn mein Vater den Aktienfonds nicht mir, sondern meiner Frau schenkt und wir uns ab sofort steuerlich getrennt veranlagen lassen, hätte meine Frau dann einen Freibetrag 11604 Euro auf die Ausschüttung des Aktienfonds, also den kompletten Grundfreibetrag, da sie (außer Elterngeld) sonst kein Einkommen hat?


    Oder wäre ihr Grundfreibetrag statt 11604 Euro die 11604 Euro minus das Elterngeld, also etwa 3200 Euro?

    Jein.

    Grundsätzlich steht der volle Freibetrag zu.

    Dem Erlös aus dem Fondsverkauf wird aber zunächst das Elterngeld hinzuaddiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Mit diesem wird dann der Erlös versteuert.

    Der Freibetrag i.H.v. 1.000€ wandert bei der getrennten Veranlagung dann aber auch wieder zu deiner Frau.

  • Einen Punkt hast du glaube ich auch noch bei deiner Betrachtung vergessen. Du wirst nur noch deinen Freibetrag haben und der Splitting tarif greift logischerweise nicht mehr, wodurch bei dir höchstwahrscheinlich der Steuersatz steigen wird.

    Von daher solltest du dein Vorhaben zunächst einmal mit einem Steuerprogramms deiner Wahl durchrechnen und gucken, ob du bei Einzelveranlagung am Ende nicht schlechter gestellt bist. Darüber hinaus ist auch immer noch die Frage offen, wieso der Fond überhaupt zu Geld gemacht werden soll.

  • Was meinst du hier mit Zinsen? Hat der Fonds hohe Gewinne und es fällt ein hoher vierstelliger Betrag an Steuern an?

    Warum ich frage: Wenn ein so hoher Betrag an Steuer fällig wird, dann gehe ich davon aus, dass ein (hoher) fünfstelliger Betrag in den Fonds investiert ist.

    Dein Vater kann dir bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Deiner Frau kann er aber nur 20.000 Euro steuerfrei schenken. Und ich befürchte, dass dein Plan an dieser Stelle scheitern könnte.

    Sorry. Es sollte natürlich heißen, dass Steuern zu zahlen sind, nicht Zinsen.

    Dass die steuerfreie Schenkung nur an mich als Sohn funktioniert, daran hatte ich nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

  • Also Übertrag an deine Frau ist wegen der Schenkungssteuer eine ganz schlechte Idee.

    Aber vielleicht nennst du hier erstmal ein paar Zahlen, damit man es validieren kann. Wie alt sind die Anteile, greift evtl. noch die Regel für Altbestand (zumindest für einen Teil)? Wie hoch ist der aktuelle Wert und die Einstandskurs?

    Außerdem die große Frage, ob der Fond zwingend liquidiert werden muss und wie es bei deinem Vater mit der Kapitalertragssteuer aussieht. Ist da der Freibetrag auch schon komplett ausgereizt? Sonst könnte auch er verkaufen und dir das Geld anschließend schenken.

    Ahem: Warum willst Du den Fonds eigentlich liquidieren? Meistens ist es besser, man läßt das Papier im Depot liegen.

    Liegenlassen ist natürlich eine Option.

    Wobei mir die Ausschüttung, sofern in irgendeiner Konstellation steuerfrei möglich, lieber wäre.

    Ich weiß nicht ob der Fonds für mich das non-plus-ultra als Geldanlage wäre.

    Ggf. möchte ich etwas anschaffen und einen anderen Teil ggf. anders weiter anlegen.

    Es sind derzeit alles Überlegungen.

  • Jein.

    Grundsätzlich steht der volle Freibetrag zu.

    Dem Erlös aus dem Fondsverkauf wird aber zunächst das Elterngeld hinzuaddiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Mit diesem wird dann der Erlös versteuert.

    Der Freibetrag i.H.v. 1.000€ wandert bei der getrennten Veranlagung dann aber auch wieder zu deiner Frau.

    Hierzu eine Nachfrage:

    Ich habe verstanden, dass die Schenkung meines Vaters direkt an meine Frau Unsinn ist, da dann Schenkungssteuer anfällt.

    Allerdings gibt es den Umweg: Schenkung an mich ohne Schenkungssteuer, danach von mir Schenkung an meine Frau ohne Steuer.

    Nun möchte meine Frau den Fonds auflösen und zu Geld machen, etwa weil wir damit eine Anschaffung tätigen wollen.

    Dein obiges "Jein" ist für mich noch etwas kryptisch.

    Angenommen, wir lassen uns getrennt veranlagen (was für mich steuerliche Einbußen bedeutet, aber sicherlich nicht i.H. von 15000 Euro Kapitalertragssteuer, wenn ich die Zinsen des Fonds versteuern müsste).

    Meine Frau hat einen Grundfreibetrag von 11064 Euro. Sie nimmt 7000 Euro Elterngeld ein (wem wird bei getrennter Veranlagung das Kindergeld zugerechnet? Wenn meiner Frau, da es auf ihr Konto geht, dann nimmt sie weiterhin 3000 Euro Kindergeld ein).
    Ist damit ihr Grundfreibetrag so gut wie aufgefressen, und müsste sie die 15000 Euro Kapitalertragssteuer aus Verkauf Aktienfonds dann nahezu zu 100 % zahlen , oder eben nicht, weil Elterngeld+Kindergeld ihren Grundfreibetrag i.H. von 11064 Euro eben nicht "auffressen"?

  • Angenommen, wir lassen uns getrennt veranlagen (was für mich steuerliche Einbußen bedeutet, aber sicherlich nicht i.H. von 15000 Euro Kapitalertragssteuer, wenn ich die Zinsen des Fonds versteuern müsste).


    Meine Frau hat einen Grundfreibetrag von 11064 Euro. Sie nimmt 7000 Euro Elterngeld ein (wem wird bei getrennter Veranlagung das Kindergeld zugerechnet? Wenn meiner Frau, da es auf ihr Konto geht, dann nimmt sie weiterhin 3000 Euro Kindergeld ein).
    Ist damit ihr Grundfreibetrag so gut wie aufgefressen, und müsste sie die 15000 Euro Kapitalertragssteuer aus Verkauf Aktienfonds dann nahezu zu 100 % zahlen , oder eben nicht, weil Elterngeld+Kindergeld ihren Grundfreibetrag i.H. von 11064 Euro eben nicht "auffressen"?

    Genau aus diesem Grund habe ich oben folgendes geschrieben:

    Von daher solltest du dein Vorhaben zunächst einmal mit einem Steuerprogramms deiner Wahl durchrechnen und gucken, ob du bei Einzelveranlagung am Ende nicht schlechter gestellt bist.

    Schmeiß einfach mal alle Daten in ein Programm und rechne nach. Ich gehe schon davon aus, dass deine zusätzliche Steuerlast annähernd so hoch oder sogar höher ist als bei Einzelveranlagung. Durch den Wegfall des Splitting-Tarifs schlägt bei dir die kalte Progression voll durch. Die Gesamteinkünfte bleiben ja gleich, nur dass sich die Verteilung und die jeweiligen Steuersatz unterscheiden.

    Auch das Thema Kindergeld sollte das Steuerprogramm sauber berücksichtigen.

  • Rheinufer soll von seinem Vater einen erheblichen Posten Aktienfonds geschenkt (!) bekommen. Nun macht er sich Gedanken darüber, wie er die bei einer Liquidation des Fonds die anfallende Steuer vermeiden kann.

    Dieses Steuersparen ist eine fixe Idee der Deutschen, die hier im Forum immer wieder kommt.

    So mancher Anleger tut geradezu alles, wenn er dadurch nur die Steuerzahlung vermeiden kann. Dabei kommen eine Menge dumme Ideen heraus. So mancher Steuersparer hat im Zuge des Steuersparens sein Kapital gleich mit versenkt (Schiffscontainer, geschlossene Immobilienfonds ...).

    Es soll hier nicht der falsche Gedanke aufkommen, daß ich leidenschaftlicher Steuerzahler wäre. Das bin ich nicht. Steuern sind sicherlich lästig, für das Gemeinwesen aber halt unabdingbar.

    Wenn der mathematische Zusammenhang zwischen zu versteuerndem Gewinn und darauf entfallender Steuer so einfach ist wie bei Kapitaleinkünften, dann sage ich mir: Lieber zahle ich viel Steuer als wenig (oder keine), weil das nämlich heißt, daß ich viel Gewinn gemacht habe statt wenig oder keinen oder gar Verlust. Der größte Teil des Gewinns (nämlich etwa 75%) bleibt mir ja. Und zu versteuern wäre im vorliegenden Fall nur der Gewinn, nicht das dazugehörige Kapital.

    Im vorliegenden Fall handelt es sich dazuhin noch um geschenktes Geld, also leistungsloses Einkommen (wie es die fortschrittlichen Parteien gemeinhin mit spitzer Zunge nennen). Der Threadstarter muß sich also nicht darüber ärgern, daß ihm der böse Staat vom Ertrag seines starken werktätigen Armes etwas wegnehmen will, sondern er will von dem, was dem Threadstarter einfach zugeflogen ist (oder sein wird).

    Meines Erachtens wäre es sehr viel sinnvoller, daß sich der zukünftig Beschenkte Gedanken über eine sinnvolle Anlage macht statt um Steuervermeidungsstrategien.

  • Das sehe ich ähnlich!

    Was würde wohl Marlene Engelhorn dazu sagen? ;)