Kannst Du das nachvollziehen, hast Du da Kontakt geknüpft. Wenn Du die überzeugen kannst, hast Du halb gewonnen.
Ich würde mich parallel mal erkundigen, was eine Teilung des Grundstückes (Innen/ Außenbereich) kostet. Vermutlich ist eine Neuvermessung notwendig, kostet also einen vierstelligen Betrag. Aber dann sollte das Problem erledigt sein.
Hallo,
eine Teilung des Grundstücks würde in meinen Fall nichts bringen. Da der Teil im "Außenbereich" ja trotzdem vom Finanzamt als Siedlungsgebiet deklariert wird und somit die normalen Baulandpreise zählen. Den "Außenbereich" gibt es in den neuen Bundesmodell nicht mehr. Dieser Außenbereich zählt nur noch für mich zur Einschränkung der Bebauung.
Ich hatte inzwischen nochmal mit einen engagierten Finanzamtmitarbeiter gesprochen, der sich meinen Fall mit mir am Telefon nochmal angeschaut hat. Er meint das ich zu den wenigen gehöre, den das neue Modell hart trifft. Er kann aber auch nicht den Außenbereichsteil einfach als Wald/Acker deklarieren.
Ich solle einfach nochmal meinen Einspruch neu begründen und dann schaut es sich die Rechtsabteilung beim Finanzamt an, laut seiner Aussage.
Dies habe ich gemacht und nun warte ich wieder. Diesmal werde ich aber keine Fristsetzung machen ;-).
Ich bin mal gespannt wann die Gemeinde die Bescheide rausschickt und wie das dann geregelt wird.