Beiträge von AzadSenemFairNorm

    ... und bereits in 7 Jahren werden wir wissen, ob die Spekulation aufgegangen sein wird, namentlich ob die Bausparkasse ihr Bauspardarlehen tatsächlich zeitgerecht zur Verfügung gestellt haben wird. :)

    Hallo Achim,

    natürlich sind Zuteiltermine nicht garantiert, das stimmt.
    Der Betreffende hat aber auch kein Risiko, dass er ab dem 7. Jahr in einen variablen Zins kommt, weil er keine Zinsbindung mehr hätte. Das wäre der Fall, wenn von vornherein nur 7 Jahre festgeschrieben wären.
    Er hat allerdings die 10 Jahre Zinsbindung und ein entsprechendes kostenfreies Sondertilgungsrecht in Höhe der Restschuld ab dem geplanten Zuteiltermin.
    Eine Verzögerung um bis zu 3 Jahre wäre in seinem, Fall also aushaltbar.

    Schwierig wäre es nur, wenn es sich um länger als 3 Jahre verzögert. Ganz klar -> Möglich! aber schon eher unwahrscheinlich.

    Schönen Abend :)

    Für eine vermietete Wohnung ???

    Hallo,

    Danke fürs Aufmerksam machen! und entschuldige bitte!
    Die Versicherungsbedingungen sind tatsächlich ziemlich irreführend was das angeht und ich würde meine letzte Antwort um folgendes Ergänzen:

    Die gesetzlichen Haftungsansprüche aus Immobilieneigentum sind gemäß A1-6.3.1 grundsätzlich versichert.

    Gemäß A1-6.3.2 sind spezifische Leistungen als Ergänzung zu A1-6.3.1 aufgezählt, bei welchen die vermietet "ganze Wohnung" ausgeschlossen wird.

    Da die Bedingungen hier unvorteilhaft formuliert sind, würde ich den Versicherer wechseln, um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte es zum Leistungsfall kommen! Da die Neodigital als Insurance Startup immer noch jedes Jahr satte Verluste macht, würde ich in der Schadenregulierung auch nicht auf Kulanz hoffen. Für die Zwischenzeit bis der alte Vertrag abgelaufen ist, am besten eine Umbrelladeckung oder Summen- und Differenzdeckung beim neuen Versicherer mit beantragen.

    Wenn für den Wechsel eine Tarifempfehlung gebraucht wird, brauche ich allerdings mehr Infos, da die HuG Haftpflicht nur einen kleinen Teil einer PHV ausmacht. Ich zeige aber gerne mal besser formulierte Bedingungen als Beispiel:

    achtet auf A1-6.3.2 (5) so wäre es deutlich sicherer für den Schadenfall!


    A1-6.3 Haus- und Grundbesitz

    A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber, Eigentümer oder Mieter

    (1) einer oder mehrerer in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gelegener Wohnungen einschließlich Ferienwohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer).

    Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

    (2) von zwei in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gelegenen Ein- oder Zweifamilienhäusern oder einem Mehrfamilienhaus. Bei Miteigentum an zum Ein- / Zwei- oder Mehrfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplatz, Garagenhöfe oder Abstellplatz für Mülltonnen.

    (3) von zwei in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gelegenen Wochenend- / Ferienhäusern, (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), sofern sie vom Versicherungsnehmer zumindest teilweise zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, Wassertanks auch Zisterne (bis zu 3.000 Liter), Swimmingpools oder eines Teiches sowie eines Schrebergartens.

    (4) von in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gelegenen, unbebauten Grundstücken bis

    höchstens 25.000 qm Gesamtgröße. Wenn die Gesamtfläche überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung A1-9.

    Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer selbst genutzte kaufmännische Büros sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 Prozent beträgt und nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

    (5) von Flüssiggastanks mit einer Gesamtlagermenge bis zu drei Tonnen, sofern sich diese auf dem Grundstück einer gemäß A1-6.3.1 mitversicherten Immobilie befinden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-

    9) und Erhöhungen / Erweiterungen (A1-8) finden keine Anwendung.

    A1-6.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht

    (1) aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;

    (2) aus der Vermietung von Wohnräumen und/oder einer Einliegerwohnung und/oder einer Wohnungen (sowie der / den dazugehörigen Garage/n in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, in dem der Versicherungsnehmer selbst eine Wohnung bewohnt.

    (3) aus der Vermietung von Räumen und Garagen, die nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.

    (4) aus der Vermietung von Zimmern an Urlauber im selbst genutzten Risiko, sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt.

    (5) aus der Vermietung von Eigentumswohnungen (auch Ferienwohnungen sowie der / den dazugehörigen Garage/n, nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken;

    (6) aus der Vermietung von maximal zwei in Europa oder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein-Staaten gelegenen Wohneinheiten, Wochenend- / Ferienhäusern, nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt);

    (7) aus der Vermietung eines außerhalb Europas gelegenen Wochenend- / Ferienhauses, nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken, bis zu einem Bruttojahresmietwert von

    50.000 Euro (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt);

    (8) aus der Verpachtung von unbebauten Grundstücken;

    (9) aus der Vermietung von gewerblichen Räumen (Büroräume, Praxisräume) im selbst genutzten Gebäude sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 Prozent beträgt und nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

    Hallo,

    mal nur bezogen auf das Thema Eigentumswohnung und unabhängig von privaten Bedarfen wie Haftung, Arbeitskraftverlust etc:

    1. Risiko aus Haftung. Ihr habt durch die Vermietung ein Haftungsrisiko aus dem bloßen Eigentum von Grund und Boden. Hier empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese ist in den hochwertigen Privathaftpflichttarifen am Markt enthalten. Laut dem Anhang, ist es auch in eurem Tarif enthalten

    2. Mietausfallrisiko / Mietnomadenrisiko. Hier sollten eher entsprechende Rücklagen da sein, da eine Mietausfallversicherung von Eigentümern häufig eher als zu teuer eingeschätzt wird.

    3. rechtliches Risiko als Vermieter und Miteigentümer. Eine gute Vermieterrechtsschutzversicherung hat sich schon häufig bezahlt gemacht. Anwaltskosten hauen eben ganz schön rein :) Bitte aufs Kleingedruckte achten, gerade bei Rechtsschutztarifen! Auch auf Konflikte in der WEG achten, auch das kann teuer werden!

    4. Vorsorgevollmacht ist sinnvoll (Testament sowieso immer, genauso wie Patientenverfügung, Notfallordner, etc.). Wer entscheidet, wenn ihr es nicht könnt wegen OP, Unfall etc... Hier bitte darauf achten, dass formfrei für den Immobilienbereich /Grundbuchänderungen und ähnliches) nicht reicht. Hier muss beglaubigt werden. Dann kann die bevollmächtigte Person euch vertreten, wenn ihr nicht in der Lage dazu seid. Auch an Kontovollmacht denken, die Banken wollen oft ihr eigenes Formular.

    5. Bei Sanierungen/Baustellen habt ihr noch eine Haftung als Bauherr, das ist meistens bis zu bestimmten Summen in der PHV enthalten. Seht es mir nach, dass ich jetzt nicht für euren Tarif nachsehe, es ist schon spät :) Wenn eine Sanierung ansteht, könnt ihr fragen, dann kann ich fix nachsehen


    Grundsätzlich sollten die daran anknüpfenden Dinge beachtet werden, BU, Kontensystem, Risikoleben bei Paaren die auf beide Einkommen für die Tilgung angewiesen sind und und und, aber ihr wolltet ja erstmal nur die Themen die direkt betroffen sind wissen.

    Ich hoffe das hat geholfen. euch einen schönen Abend :)

    Hallo,

    das ist bei vielen Investoren gang und gebe.

    Der Vorteil liegt darin, dass der Verkäufer die Kosten auf den Kaufpreis aufschlägt.

    Als Käufer kann ich je nach Einwertung der Bank nun die Kaufnebenkosten mitfinanzieren, da diese im Kaufpreis stecken.

    Das spart Eigenkapital und erhöht somit die Eigenkapitalrendite.

    Nachteil: Durch den erhöhten Kaufpreis, erhöhen sich auch die Kaufnebenkosten

    Wichtig: Die Bank checkt das, deshalb von Anfang an offen kommunizieren. Macht nicht jede Bank mit! Einige sind entspannt!

    Grundsätzlich sollte das EK dennoch da sein, und nicht aus Mangel dessen dieser Weg genutzt werden.

    Ergänzung:
    Es gibt auch andere Wege um die Kaufnebenkosten mitzufinanzieren, ohne diese durch eine Erhöhung des Kaufpreises auch noch zu erhöhen.

    In keinem Fall eine dumme Idee, muss aber gut durchgerechnet werden um sagen zu können, ob es sinnvoll ist oder nicht :)

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Hallo grundsätzlich kannst du bei einer Finanzierung mehrere Finanzinstrumente kombinieren.
    Das heißt du kannst einen Teil des zu beschaffenden Kapitals über das Bauspardarlehen und einen anderen Teil über ein normales annuitätisches Darlehen der Bank finanzieren.

    Das ist ein ganz normaler Finanzierungsfall und für keinen Bänken oder Finanzierungsvermittler ein großes Ding.

    Such dir am besten einen unabhängigen Finanzierungsvermittler dem du vertraust, da es je nach Gesellschaft der Bausparkasse sein kann, das bestimmte Banken sich querstellen. (Ja das ist kindisch, aber passiert)

    Ergänzung:
    Ich hatte neulich einen Fall, da hat der Kunde ganz anders entschieden. Er hat ein normales Darlehen genommen mit niedriger Tilgung und leider hohem Zins, die Bausparsumme erhöht (Je nach Tarif möglich) und wir haben alles so berechnet, dass er nach 7 Jahren das Darlehen ablöst durch die Zuteilung des erhöhten Bausparvertrages und ab dann einen niedrigen Zins hatte. Das heißt erste 7 Jahre blöder Zins, dann toller Zins :)
    Rechnet sich nicht immer, aber bei besagtem, Kunde war es deutlich günstiger als andere Varianten.
    Rechne auch das mal durch, das kann sich je nach Fall lohnen!

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Hallo,

    also grundsätzlich ist eine BU mit Ausschluss meist sinnvoller, als keine.

    Subjektiv kann manchmal die Frage entstehen "Wofür zahle ich denn, wenn eh alles ausgeschlossen ist?"
    Das kann ich verstehen, ist aber häufig eher emotional als rational begründet.

    Es gibt tausende Ursachen für eine Berufsunfähigkeit und nicht immer ist der Rücken oder die Schulter die Ursache.

    Ergänzung:

    Regelmäßig gibt es bei einigen Gesellschaften Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Ob Du hiervon profitieren kannst, solltest du einmal prüfen :)

    Eine weitere Option ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (noch seltener verbreitet). Hier bekommen wir immer mal wieder Schutz für Mandanten organisiert über den Arbeitgeber. Hier fallen keine bis vernachlässigtere Gesundheitsfragen an, die einen Zugang zum Schutz vereinfachen. Dafür gibt es hier steuerliche Auswirkungen, die auch nachteilig sein können.

    Eine weitere Option kann eine nach Schadenart kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung sein (Kein konstanter Beitrag, weitere Nachteile aber auch Vorteile). Hierbei gibt es z.B: einen prominenten Anbieter aus England. Wenn du diese Lösung verfolgst, achte bitte darauf, dass das Underwriting in Deutschland stattfindet um deine Ansprüche auch in Deutschland durchsetzen zu können. Hier gibt es nur 5 leicht zu beantwortende Fragen.

    Ich hoffe ich konnte helfen. Viel Erfolg dir beim Beschaffen deiner BU :)

    Hallo Esch,

    gerne kann ich dazu einen kurzen Hinweis geben.

    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Nachhaltigkeit immer Definitionssache ist. Ökologische Nachhaltigkeit, Soziale Nachhaltigkeit usw...

    Ein Kriterium kann die Zertifizierung nach Artikel 8 oder 9 sein.

    Artikel 8 Fonds (hellgrün) und Artikel 9 (dunkelgrün, strenger) sollen nach EU Verordnung Transparenz in das Thema bringen. Dennoch erkennt man bei genauem Hinschauen, doch noch oft Greenwashing und durch den Kauf eines ETF's finanziert man natürlich auch den Emittenten des ETF's mit (z.B: BlackRock). Ob man hier nun von Nachhaltigkeit sprechen will ist jedem selbst überlassen. Eine Fondsgesellschaft die ausschließlich nachhaltige Artikel 8 und 9 Fonds auflegt, habe ich noch nicht gesehen, freue mich aber wenn hier jemand dazu einen Tipp hat :)


    Ergänzungen die spannend sein können, wenn Sie auch nicht direkt die Frage beantworten:

    Wenn es ein ETF sein soll, bist du mit dem Blick auf Artikel 8+9 Fonds schonmal ganz gut dabei.

    Wenn es ein aktiver Fond sein kann, kannst du dir auch Fonds aussuchen, die einen strengeren Ansatz als manch ein ETF wählen (Ökoworld, Prima Fond) Hier muss man sich aber bewusst sein, dass die Kosten hoch sind und die Streuung eher gering ausfällt.

    Wenn du anderweitig Nachhaltig investieren willst, schau dir auch gerne mal Sachwertinvestments an (Photovoltaik und Windparks etc...) aber besser nicht als Anleihe, dort bist du in der Regel nachrangiger Kapitalgeber für Projekte. Das heißt im Insolvenzfall, bekommt zu erst die finanzierende Bank ihr Geld zurück und dann die Privatanleger.

    Besonders interessant finde ich gerade den Pangea Blue Energy. Das ist ein Sachwertinvestment ohne Greenwashing. In diese Richtung Fonds kannst du dich auch mal umsehen.

    Alternativ sind auch Direktinvestment in PV Anlagen möglich. Hier gibt es aber je nach Gesellschaft Mindestanlagesummen von 50k-100k.

    Ebenfalls möglich sind auch Investments in nachhaltigen Wohnraum, auch das kann je nach Definition ein nachhaltiges Investment sein.

    Du siehst das Thema ist vielschichtig.

    Zum Schluss kannst du Nachhaltigkeit im Bereich Aktien nur schwer sicher stellen, Bei Sachwerten ist das etwas einfacher, aber vom Zugang tendenziell beschränkter.