Das ist dann ja ein recht gravierender Nachteil der pauschalen Beihilfe. Habe noch kein Merkblatt o.ä. zur pauschalen Beihilfe gesehen, das auf diesen nachteiligen Umstand (keine KVdR) hinweist. Da wird meistens eher betont, dass die Beihilfe dann nicht auf 70% ansteigt in der Pension (wie bei der individuelle Beihilfe); die Verbeitragung von Kapitaleinkünften als Pensionär, da keine KVdR, scheint mir hier aber unter Umständen viel gewichtiger zu sein.
Beiträge von beneluxi
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Die gesuchte Passage ist § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, die greift dann im Ruhestand vorrangig.
Diesen Passus hatte ich auch in meinem Posting angesprochen.
Woraus ergibt sich denn, dass § 6 (1) Nr. 6 SGB V vorrangig vor § 5 (1) Nr. 11 SGB V gilt?
Und wie ist das bei Beamten, die >5 Jahre Vorversicherungszeit in der GRV hatten und bei Verbeamtung mit pauschaler Beihilfe in der GKV geblieben sind? Wenn die Vorrangigkeit stimmt, kämen diese Beamte ja in der Pension nicht in die KVdR und müssten ggf. auch Kapitaleinkünfte verbeitragen.
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Stimmt beneluxi, danke für die Ergänzung. Mir ging's weniger um den Vergleich mit der Barmenia, sondern um ein generelles Verständnis dafür, welche Mehrkosten Minderleistungen eines PKV Tarifs langfristig mit sich bringen. Die werden beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung gerne unterschätzt. Gerade bei der HUK gibt's ja noch eine ganze Reihe solcher Defizite.
Guter Hinweis. Aber um noch mal auf die Hörgeräte zurückzukommen: ist es denn generell bei PKVs üblich, dass solche in fixen EUR-Beträgen angegebenen Grenzen auch mal angepasst werden (also ohne Tarifwechsel)? Denn egal wie hoch die Inflation oder die Hörgeräte-Weiterentwicklungen ausfallen, kann man glaube ich stark davon ausgehen, dass sowohl 1500 als auch 2000 EUR pro Hörgerät in 30 Jahren sehr wenig sein wird.
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Wenn wir schon beim Thema Beitragsstabilität angekommen sind: Hat hier jemand mehr Infos darüber, wie sich beispielsweise der Vorgängertarif (also entsprechend Beamtenergänzungstarife) der Barmenia verhält? Der Tarif der HUK ist ja schon seit einigen Jahren auf dem Markt und verhält sich recht stabil, wenn ich das so sehe. Ist das beim Vorgängertarif der Barmenia auch der Fall? Außerdem habe ich gehört, dass der neue Tarif der Barmenia preislich unter dem Niveau des Vorgängertarifs angeboten werden konnte. Ist das nicht ein erstes Anzeichen dafür, dass der Preis auf Dauer eventuell gar nicht haltbar ist und wohl in einigen Jahren stark ansteigen dürfte? Ich frage bewusst etwas provokant
Das würde mich auch interessieren. Der Angestellten-Tarif der Barmenia soll ja eine eher schlechte Beitragsstabilität in den letzten Jahren haben.
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Da es jetzt hier im Vergleich HUK vs Barmenia so viel um Hörgeräte geht (was ich auch als wichtiges Thema ansehe), sei aber angemerkt, dass speziell die Barmenia-Beamtentarife auch Höchtsgrenzen (als fixe EUR-Beträge) für Hörgeräte vorsehen. Zwar höhere als die HUK, aber wenn diese Grenzen bei der Barmenia auch nicht angepasst werden, hat man, wenn Hörgeräte in 30 Jahren mit Inflation z.B. über 8000 EUR kosten, auch erhebliche Eigenanteile.
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Nachteil ist ja das ich die 2 Betriebsrenten und Mieteinnahmen auch angeben muss und auch komplett mit ca. 14 % versteuern muss
Meines Wissens müssten die Betriebsrenten aber auch als pflichtversicherter Rentner (KVdR) verbeitragt werden (sind aber, wie Achim Weiss schrieb, deutlich mehr als 14%), nur die Mieteinnahmen hingegen nicht, wobei fraglich ist, wie lange dieses Privileg der KVdR noch haltbar ist.
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Ein paar Gedanken noch dazu:
1. Generell wundert mich ein wenig, dass ausgerechnet die Alte Oldenburger, die als sehr restriktiv gilt, ein Angebot macht und angeblich alle/viele andere ablehnen
2. auch für die Kinder unbedingt schonmal eine Voranfrage stellen lassen. In den Augen einer PKV ist vermutlich fast niemand "komplett gesund" und die Einschätzung unterscheidet sich ggf. stark von der eigenen Einschätzung. Wenn die AO die Kinder nicht nimmt, wäre eine Anwartschaft bei einer PKV sinnvoll, die Kinder alleine versichert (also ohne dass ein Elternteil dort versichert ist), das machen nicht alle bzw. es gibt bestimmte Altersgrenzen
3. eine weitere recht spezielle Einschränkung bei der AO: Vorsorgeuntersuchungen werden nur zu einem Rechnungsbetrag bis 160 EUR, darüber zu 33% erstattet. Für z.B. Hautkrebsvorsoge u.ä. sollte das wahrscheinlich ausreichen, bei teureren Vorsorgeuntersuchungen (ist vermutlich eher in einem höheren Alter) können dann gewisse Eigenanteile entstehen (aber ist natürlich einigermaßen planbar und in Bezug auf Häufigkeit "überschaubar")
4. Generell kann man sagen: ja, bei Vorsorge und Impfungen (und Brillen) ist die Übernahme nicht die Bombe, andererseits würde man ja sonst über höhere Beiträge eh die höhere Kostenübernahme mitzahlen, es müsste also auf Dauer gerechnet relativ egal sein. Und beides wird einen jetzt - zumal als Beamter - nicht finanziell in die Knie zwingen
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Hab noch nie erlebt, dass man in Deutschland kontaktlos Geld abheben konnte.
1. Viele Geldautomaten in D haben den Kontaktlos-„Leser“ gar nicht
2. wenn es den gibt, funktioniert er oft nicht
3. wenn er funktionierte, kam dann immer eine Meldung wie „Karte für diese Funktion nicht zugelassen, bitte Karte einführen“ (o.ä.)
Natürlich bringt mir 3. nichts, wenn ich die physische Karte nicht dabei habe.
Im Ausland hingegen habe ich schon öfter Geld kontaktlos per Apple Pay am Automaten abgehoben, hat problemlos geklappt. Hierbei wird aber natürlich im Gegensatz zur Zahlung im Geschäft die PIN-Eingabe verlangt, auch bei sehr kleinen Beträgen.
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Keine Sorge. Wir, die GKV-Versicherten, zahlen gerne für die Kinder der gut Verdienenden mit.
Um genau zu sein: für die Kinder der "gut Verdienenden Nicht-Verheirateten"
Aber ganz so simpel ist diese vermutlich polemisch gemeinte Betrachtung m.E. sowieso nicht:
So wie ich es verstehe, ist einer der Gründe, warum Kinder beitragsfrei in der GKV sind, dass ja in der GKV (im Gegensatz zur PKV) die jüngeren die älteren mitfinanzieren müssen.
Wer Kinder hat, hat somit zukünftige potentielle Beitragszahler "generiert", die (statistisch betrachtet; natürlich werden manche davon in die PKV wechseln, ins Ausland ziehen u.ä.) zur Sicherung der zukünftigen Beitragseinnahmen der GKV beitragen. Nach meinem Verständnis ist die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV daher eine Art Belohnung für die, die so zur Stabilisierung des "Systems GKV" beitragen.
Den "Pool" an zukünftigen potentiellen GKV-Beitragszahlenden hat Peyman somit schon erhöht, unabhängig davon, ob die Kinder bei Mutter in der GKV oder bei ihm in der PKV sind.
Und ich würde sogar vermuten, dass es wahrscheinlicher ist, dass wenn die Kinder bei der Mutter GKV-versichert sind, diese auch langfristig (also als beitragszahlende Erwachsene) in der GKV bleiben und hier Beiträge zahlen.
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Die Prospekte weisen jedenfalls auf die Erstattung bei operativen Sehschärfenkorrektur im Grundtarif (BB) aus, es ist natürlich klar dass Prospekte keine Versicherungsbedingungen sind.
OK, danke für den Hinweis. Laut Prospekt zahlen hier die Beihilfeergänzungstarife (im Gegensatz zu manch anderen, z.B. Alte Oldenburger, Barmenia) nichts. Ich gehe mal davon aus, dass die Beihilfe Lasik nicht zahlt, somit hätte man bei einem Beihilfesatz von 70% dann eine Eigenbeteiligung von 70%, oder? Generell ist mir natürlich klar, dass das kein wirklich wichtiges Kriterium für eine PKV ist, da die Kosten ja relativ überschaubar sind (v.a. auf das gesamte Leben gerechnet) und es ja eh ein „planbarer Luxus“ ist, auf den man ggf. verzichten kann. Zudem könnte man die verbleibenden Kosten evtl. noch als aussergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, oder geht das nicht?
Im hier auch mal erwähnten offiziellen Schriftstück der R+V von 2020 wird auch klargestellt, dass "operative Sehschärfenkorrekturen" im tariflichen Umfang des Tarifs BB erstattet werden.
OK, aber da die aktuellen Tarife ja erst später eingeführt wurden, ist unklar, ob dieses Schreiben hier Anwendung findet (zumindest laut Dr. Schlemann ).
Wie gesagt, mir ist bewusst, dass das Thema nicht total entscheidend ist und mir scheint der Tarif der R+V auch generell ziemlich überzeugend, da gebe ich dir Recht.
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Zitat
Da ist meine bisherige Tendenz lieber 60€ mehr für die wohl sehr kundenorientierte R+V zu zahlen(, die für Heuschnupfen auch nur einen Fixbetrag zuschlägt, was langfristig billiger sein kann).
Das habe ich schon an mehreren Stellen gesehen, dass Risikozuschläge bei der R+V nicht in Prozent, sondern als fixe EUR-Beträge angegeben werden.
Aber nach §8a Nr. 3 AVB/KK 2013 können Risikozuschläge doch trotzdem entsprechend erhöht werden bei Beitragsanpassungen ("Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern."), oder nicht? Ein entsprechenden Passus dazu steht auch im Bedingungsheft der R+V.
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Sehe ich das richtig, dass die R+V-Beihilfetarife (BB, EB1/EB2) keine Kosten für Operative Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik) übernehmen? Im Bedingungsheft finde ich es tatsächlich auch nicht, bei einem bekannten großen Vergleichsportal wird es aber mit "unbegrenzt, einmalig" angezeigt (vielleicht dann ein Fehler dort?)
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Hallo,
ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit hier im Forum mit PKV für Beamte, da ich evtl. nächstes Jahr verbeamtet werden kann.
Im Internet habe ich eine Übersicht von Beihilfeergänzungstarifen verschiedener bekannter Versicherer gefunden. So wie ich es verstehe, ist eine Besonderheit bei der Barmenia (Tarif GE/GEP), dass der Tarif auch leistet, wenn die Beihilfe mal ablehnen sollte (in den Bedingungen steht: "Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch dann, wenn die Beihilfe nicht vorleistet.").
Mir ist nicht ganz klar, was das bedeutet: angenommen, ich habe eine Rechnung von 100 EUR und einen Beihilfesatz von 70%. Wenn die Beihilfe die Erstattung ablehnt (warum auch immer), kriege ich dann von der Barmenia die 30 EUR (und bleibe somit trotzdem auf 70 EUR sitzen) oder in dem Fall sogar die vollen 100 EUR?
Und wie wäre es bei anderen Versicherern, die - soweit ich sehen kann - einen solchen Passus nicht haben (in dem Vergleich erwähnt z.B. DBV, Allianz, R+V, Alte Oldenburger) - würden die in einem solchen Fall nicht einmal die 30 EUR zahlen, sodass ich bei Ablehnung einer Rechnung durch die Beihilfe auf den kompletten Kosten sitzen bliebe? Wenn dem so wäre, würde ich nicht ganz verstehen, wofür ein Beihilfeergänzungstarif da ist - oder bezieht der sich normalerweise (außer eben bei der Barmenia) nur auf Lücken der Beihilfe, die grundsätzlich bestehen (z.B. 1-Bett-Zimmer), aber nicht auf eine Ablehnung in einem Einzelfall?
Danke und viele Grüße
beneluxi