Beiträge von Monito90

    Wie Hornie schreibt: Der Threadstarter ist Erbe im Moment des Todes, es geht also um sein eigenes Geld. Ich könnte mir gut vorstellen, daß die 40 T€, um die es hier geht, das einzige Geldvermögen der Erblasserin sind. Ich würde mir die vorab auf mein Konto holen, und zwar umgehend. Damit ginge ich bürokratischen Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg. In einer Kleinstadt haben die Wände Ohren, die Bank mag dort auf anderem Weg von dem Todesfall erfahren und das Konto ohne mein Zutun dichtmachen.

    Der Threadstarter hat von einem neuen TAN-Verfahren gesprochen, das heißt: Er greift online auf dieses Konto zu, so würde ich das auch machen (und so stelle ich mir das auch vor, das es dereinst meine Erben machen. Jedenfalls habe ich alle Vorsorge dafür getroffen, daß sie die Möglichkeit dazu haben). Bei meinem eigenen Konto gibt es ein Überweisungslimit, somit müßten meine Erben einen solchen Betrag stückeln.

    Auf fast jeder Webseite von Erbrechtsanwälten findet man die Bemerkung, es komme in Erbsachen häufig vor, daß das Konto des Erblassers kurz vor oder kurz nach dem Tod des Erblassers ausgeräumt worden sei und sich die Erben deswegen dann in die Flicken bekommen hätten. Das wird im vorliegenden Fall nicht der Fall sein, weil es nur einen einzigen Erben gibt.

    Zur Auflösung der allermeisten Verträge sollte die Sterbeurkunde reichen. Der großvolumigste Vertrag der meisten Leute ist wohl der Mietvertrag. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Vermieter zur Auflösung eines Mietvertrags einen Erbschein sehen will. Der Hausrat stellt regelmäßig keinen Wert dar. Wer schon einmal nach einem Todesfall eine Wohnung ausgeräumt hat, weiß, daß man sich freut, wenn irgendjemand noch etwas brauchen kann, damit nicht alles im Müllcontainer landet.

    Die Bank wäre die letzte Stelle, die ich von einem Todesfall unterrichten würde. Bis alles sicher abgewickelt ist, möchte ich Einblick in die Kontobewegungen haben, damit ich eingreifen kann, wenn irgendetwas in die falsche Richtung läuft.

    Vielen Dank! Ich Teile diese Ansicht zu 100%. Kann es jedoch aus den erwähnten "Streitgründen" bei mehreren Erben nachvollziehen, dass die Banken hier so agieren.

    Was das Tanverfahren betrifft, mit dem Erbe ist ja ALLES auf mich übergegangen - ich kann es ohne Erbschein eben nur (noch) nicht nachweisen, das ist alles.

    Nochmal vielen Dank für euren Input, die Anmerkungen und persönlichen Vorgehensweisen.

    Ist leider mein erstes und hoffentlich auch letztes Mal.

    Liebe Grüße

    Monito

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Ein Punkt war vielleicht missverständlich ausgedrückt:

    "Ich habe nach dem Tod meiner Mutter, im Namen meiner Mutter, ein neues Tanverfahren bei der Bank beantragt welches dann auch 4 Tage später da war und ich mir so Zugriff zum Konto verschaffen konnte."

    Das habe ich nicht vor Ort gemacht, sondern online über das Online-Banking der Bank. 4 Tage später war dann der Brief bei meiner Mutter im Briefkasten, mit dem ich mich neu für das Tan-verfahren anmelden konnte.

    Wäre ich zur Bank, hätte die sofort das Konto gesperrt und mich zum Teufel gejagt.

    Bis jetzt hatte ich wege der Wohnung oder allen anderen Verträgen wie z.B Internet, Handy, sowie diverse Versicherungen keine Probleme - da hat die Sterbeurkunde ausgereicht.

    Bei der Bank läuft das so jedoch nicht, da habe ich bereits anonym angerufen und nachgefragt.

    Ich kann es auch verstehen, da es eigentlich immer bei einer Erbgemeinschaft Ärger und Streit untereinander gibt (was für mich immer unverständlich ist, aber gut).

    Ich habe nun den Erbschein über einen Notag beantragt, da ich diesen auf jeden Fall für die Schließung des Kontos benötige.

    Bis dahin lasse ich auch einfach das restliche Geld auf dem Konto.

    Bankkarten etc. liegen alle bei mir Zuhause und werde ich vermutlich vernichten, da ich nicht vorhabe Bargeld abzuheben.

    Auf dem Girokonto liegen nur noch 2-3K, damit das Konto für eventuelle Lastschriften gedeckt ist.

    An die 40k auf dem Tagesgeldkonto kommt ja so oder so niemand ohne das Onlinebanking ran.

    Sobald ich den Erbschein habe, gehe ich mit diesem und der Sterbeurkunde zur Bank - das wurde mir auch so inoffizielle von der Bankmitarbeiterin bei meinem anonymen anrufen geraten. Die Mitarbeiter verstehen das teilweise, dass man auf das Konto zugreifen/verwalten muss, auch wenn man es rechtlich eigentlich (noch) nicht darf.

    Grüße

    Monito

    Hallo zusammen,

    vorab, ich möchte keine Rechtsberatung sonder nur Erfahrungen & Tipps einholen.

    Meine Mutter ist vor 3 Wochen unerwartet verstorben. Meine Mutter hat sich vor 30 Jahren scheiden lassen und danach nie wieder geheiratet. Ich bin ihr einziges Kind und demnach Alleinerbe, da es kein Testament o.ä gibt.

    Soweit ist auch alles gut, ich habe mich um die Beerdigung, Wohnung sowie alle behördlichen Formalität gekümmert bzw. bin ich da aktuell teilweise noch dabei. Ich habe und werde das Erbe nicht ausschlagen.

    Nun zu meinem Problem bzw. meiner Frage: wie verhält es sich mit dem Bankkonto meiner Mutter? Ich weiß, dass ich eigentlich nicht über das Konto verfügen darf, da es weder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus gibt, noch habe ich einen Erbschein. Ich habe nach dem Tod meiner Mutter, im Namen meiner Mutter, ein neues Tanverfahren bei der Bank beantragt welches dann auch 4 Tage später da war und ich mir so Zugriff zum Konto verschaffen konnte.

    Ich musste ja wissen was auf dem Konto ist (alleine für den Erbschein-Antrag), was abgebucht wird und dafür sorgen, dass es immer gedeckt ist.

    Zusätzlich habe ich mir ca. 8K für die Beerdigung überwiesen. Auf dem Konto befinden sich nun weitere 40K (Tagesgeld).

    Ich weiß, dass ich eigentlich einen Erbschein benötige und vorher nicht auf das Konto zugreifen und über das Geld verfügen darf.

    Den Erbschein habe ich beim Nachlassgericht bereits beantragt, allerdings kam da ein Schreiben zurück nach dem Motto: "Wir haben aktuell keine Zeit, prüfe ob du den wirklich brauchst und falls ja, wende dich an einen Notar".

    Ich habe mich an einen Notar gewendet, die wollen/brauchen aber einige Unterlagen wie z.B Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde etc., die ich alle nicht habe und erst (wo auch immer) beantragen müsste.

    Meine Frage nun: weiß jemand oder war schon mal in einer ähnlichen Situation, was passiert, wenn ich das Konto meiner Mutter einfach leer räume? Kann mir die Bank da im Nachgang einen Strick daraus drehen und mich Rechtlich belangen? Ich meine es gibt definitiv keine Miterben und mit Ihrem Tod ist ja alles automatisch auf mich übergegangen...also doch auch das Konto? Sprich wo kein Kläger (Miterben), da kein Richter? Sonst hätte ich ja ohne Erbschein eigentlich bis jetzt auch nichts an der Wohnung verändern/verkaufen/verschenken dürfen.

    Ich bin etwas überfordert mit dem deutschen Recht & der Bürokratie - zumal mit ihrem Tod die Welt für mich zusammengebrochen ist und ich damit einfach nur so schnell es geht abschließen möchte.

    Ich bin für jede Erfahrung und jeden Tipp dankbar!

    Liebe Grüße

    Monito