Wie Hornie schreibt: Der Threadstarter ist Erbe im Moment des Todes, es geht also um sein eigenes Geld. Ich könnte mir gut vorstellen, daß die 40 T€, um die es hier geht, das einzige Geldvermögen der Erblasserin sind. Ich würde mir die vorab auf mein Konto holen, und zwar umgehend. Damit ginge ich bürokratischen Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg. In einer Kleinstadt haben die Wände Ohren, die Bank mag dort auf anderem Weg von dem Todesfall erfahren und das Konto ohne mein Zutun dichtmachen.
Der Threadstarter hat von einem neuen TAN-Verfahren gesprochen, das heißt: Er greift online auf dieses Konto zu, so würde ich das auch machen (und so stelle ich mir das auch vor, das es dereinst meine Erben machen. Jedenfalls habe ich alle Vorsorge dafür getroffen, daß sie die Möglichkeit dazu haben). Bei meinem eigenen Konto gibt es ein Überweisungslimit, somit müßten meine Erben einen solchen Betrag stückeln.
Auf fast jeder Webseite von Erbrechtsanwälten findet man die Bemerkung, es komme in Erbsachen häufig vor, daß das Konto des Erblassers kurz vor oder kurz nach dem Tod des Erblassers ausgeräumt worden sei und sich die Erben deswegen dann in die Flicken bekommen hätten. Das wird im vorliegenden Fall nicht der Fall sein, weil es nur einen einzigen Erben gibt.
Zur Auflösung der allermeisten Verträge sollte die Sterbeurkunde reichen. Der großvolumigste Vertrag der meisten Leute ist wohl der Mietvertrag. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Vermieter zur Auflösung eines Mietvertrags einen Erbschein sehen will. Der Hausrat stellt regelmäßig keinen Wert dar. Wer schon einmal nach einem Todesfall eine Wohnung ausgeräumt hat, weiß, daß man sich freut, wenn irgendjemand noch etwas brauchen kann, damit nicht alles im Müllcontainer landet.
Die Bank wäre die letzte Stelle, die ich von einem Todesfall unterrichten würde. Bis alles sicher abgewickelt ist, möchte ich Einblick in die Kontobewegungen haben, damit ich eingreifen kann, wenn irgendetwas in die falsche Richtung läuft.
Vielen Dank! Ich Teile diese Ansicht zu 100%. Kann es jedoch aus den erwähnten "Streitgründen" bei mehreren Erben nachvollziehen, dass die Banken hier so agieren.
Was das Tanverfahren betrifft, mit dem Erbe ist ja ALLES auf mich übergegangen - ich kann es ohne Erbschein eben nur (noch) nicht nachweisen, das ist alles.
Nochmal vielen Dank für euren Input, die Anmerkungen und persönlichen Vorgehensweisen.
Ist leider mein erstes und hoffentlich auch letztes Mal.
Liebe Grüße
Monito