Beiträge von Raid

    Ich hatte es weiter vorne bereits (zu) vorsichtig versucht… das deutsche Baurecht ist so schlecht nicht(!). Grundsätzlich hat alles seine Begründung und Bewandnis. Es ist durchaus möglich, darin wunderbar und stressfrei zu arbeiten.

    Wie bei so vielen Dingen sind es meist die Anwender, die, fehlende Kenntnis im Umgang mit Regeln und Vorschriften, gepaart mit individuellen Interessenslagen, rasch an Grenzen kommen. Die meisten Fehler werden nicht bei sich selbst, sondern woanders gesucht.

    Meine Erkenntnis beruht auf über 30 Jahren beruflicher Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche.

    Wo steht das?

    Nirgends. Jedenfalls nicht bundesweit einheitlich. Ich komme um ausgiebiges Schmunzeln bei so vielen Beispielen und „Empörung“ über die Bauämter etc. nicht herum.

    Und auch die Beispile mit den Leuchtreklamen, die angeblich genauso wie vorher waren und jetzt auf einmal nicht mehr erlaubt…

    Es gibt halt Gesetze, (Ver)ordnungen und Satzungen. Unter letztere fallen zumeist die Außenwerbeanlagen, sind oftmals, je nach Gebiet, erlaubnispflichtig und individuell zu beantragen.

    Das hört sich in der Tat für Dich sehr unerfreulich an. Denkbar ist aber auch, dass der Punkt mit der Nutzungsgenehmigung von Deinem Architekten und Dir nicht so richtig gut angegangen worden ist. Es gibt ein Bauordnungsrecht und grundsätzlich lässt sich mit Kenntnis dessen damit umgehen, wenn die Grundlagen sauber recherchiert und die Zielen klar formuliert werden.

    Zum anderen Punkt, Wohnungsmieter: sowas will sich keiner, der mit solchen Immobilien Geld verdient, freiwillig antun, verständlicherweise. Der Mieterschutz im privaten Mietrecht ist für den Vermieter regelmäßig schwierig zu handeln.

    Das Problem mit Gesetzen oder anderen Normen ist, dass jedes Wort eine Bedeutung hat. Das ist der normale Bürger nicht gewohnt.

    An sich stellt es (das Lesen von Gesetzestexten) eher eine Herausforderung dar, eher kein Problem. Gesetze werden von Juristen formuliert. Diese neigen zu weitverzweigten Schachtelsätzen mir Ein- und Ausschlüssen, Verweisen auf andere Sätze, Paragraphen und Vorschriften und allgemein zu Wortschöpfungen, die im Sprachgebrauch von Otto-Normal-Bürger im sprachlichen Alltag nicht so häufig vorkommen.

    Das zusammen macht das Lesen für viele Menschen schwieriger. Ein LLM auf dem heutigen Standard kann diesen Menschen das Verstehen der Texte um etliches leichter machen.

    Dass in Gesetzen jedes Wort eine Bedeutung hat oder haben sollte, ist der Sache "Gesetz" immanent.

    Zur eigentlichen Sache Rentenpflicht für Selbständige: ist ja in dieser Woche beschlossen worden, dass die Empfehlungen der Rentenkommission sämtlichst umgesetzt werden sollen, also ist wird die Bundesregierung Gesetzesvorlagen erstellen, die die Rentenpflicht für Neuselbständige verpflichtend machen wird. Wie lange es nun bis zum Inkrafttreten des Gesetzes dauern wird und ob es durch die Instanzen geht? Keine Ahnung...

    Du verwechselst da was. Es ging darum, dass du deinen Kopf zum Formulieren benutzen könntest und dich nicht auf Teilwahrheiten welcher KI auch immer verlassen solltest. Wo es auf 100% Richtigkeit ankommt, z. B. bei juristischen Aussagen, klauben die nämlich allesamt viel Müll neben Teilwahrheiten zusammen. Das ist übrigens keine Meinung, sondern die Realität.

    Nein, ich meinte es anders: für viele Menschen ist das Verstehen von Gesetzestexten komplizierter als für andere. Komplizierte Sätze einfacher auszudrücken, ist durchaus eine Stärke der Sprachmodelle /LLMs.

    Und zum Wahrheitsgehalt von Nachrichten in einfacher Sprache, spare ich mir jeglichen weiteren Kommentar.


    Edit: sorry, das warst nicht Du, meinte den anderen Forenteilnehmer

    Ich akzeptiere Deine Meinung, bin aber sicher, dass sie nicht für jeden gilt, weil manches Mal vor dem richtigen Verstehen einfach Ende ist 🤭

    Es gibt auch die Tagesschau „in einfacher Sprache“, die offensichtlich ihre Zuschauer hat. Das kann Dir ChatGPT bei mehr oder weniger komplizierten Gesetzestexten auch leisten.

    Ich möchte kurz auf die eingangs gestellten Fragen eingehen.

    zu 1.: ich meine, es muss nicht unbedingt zu einer Teilung des Grundstück kommen, prinzipiell wäre es möglich, dass nur 1/3 eines zusammengehörigen Grundstücks (kann übrigens aus mehreren Flurstücken bestehen) von einem neuen B-Plan erfasst wird. Der B-Plan regelt lediglich „wie“ gebaut werden darf (Art und Maß der baulichen Nutzung“. Es kann sein, dass die restlichen 2/3 des Grundstücks schon bebaubar wären (ohne B-Plan), z.B. §34-Gebiet (Innenbereich).

    Grundsätzliche Antwort auf Deine Frage, meine Meinung: Nein, das Grundstück wird nicht unbedingt in dem beschriebenen Fall geteilt. Muss aber im Einzelfall betrachtet werden.


    zu 2.: ja. Du und die anderen Miteigentümer können das Grundstück untereinander aufteilen. Aber auch hier Einzelfallbetrachtung, Aufteilung nach Flurstücken, Wert der einzelnen Flurstücke untereinander. Ggf. hat der B-Plan eine Wertsteigerung an der betroffenen Fläche ausgelöst, kann aber auch, falls sehr restriktiv, auch wertmindernd sein, sollte auf den anderen Flurstücken „freier“ gebaut werden dürfen.

    Grundsätzlich läuft die Frage unter Berücksichtigung des Eigentumsrecht an Grundstücken, die andere Frage betraf das Planungsrecht.

    Zur Sicherheit: dies ist nur eine persönliche Meinung zu den Fragen, keine Rechtsberatung.

    Steuerlich korrekt wäre das so, wie von Tomarcy beschrieben. Theoretisch kannst Du Dir soviel Arbeitsmittel anschaffen, wie Du willst und sofort weiterverkaufen. Machst Du diese dann in Werbungskosten o.ä. steuerlich geltend, wäre das meines Erachtens ein ahndungswürdiges Vergehen.

    Nach kompletter Abschreibung sehen die Dinge wohl etwas anders aus, aber da weiss ich nicht, wie sich das als Angestellter verhält (ich bin selbständig).

    Ansonsten ist das im Eröffnungspost theoretisch beschriebene Verhalten nicht legal.

    Um das viele herumgeisternde „Wissen“ einzuordnen:

    1. Wert einer Immobilie: wird nach Regeln berechnet, für beleihen, vererben, entschädigen etc.

    2. Preis: ist das, was ein Käufer bereit ist, zu bezahlen, kann sehr stark vom Wert abweichen.

    3. Thema „20-fache“: sogen. Maklerfaktor; ist sehr volatil, je nach Marktlage, Wirtschaft, Nachfrage etc.; z.B. vor mehr als 20 Jahren war in Hamburg mal ca. 17-fache NKM bei Zinshäusern in guter Lage eine zeitlang gang und gäbe, heute bei >25.

    Ansonsten versteht es ein halbwegs guter Makler, den Preis einzuschätzen, der erzielbar ist, viele Makler haben zudem Zusatzqualifikationen, um Wertgutachten zu erstellen, die bei offiziellen Stellen anerkannt sind. Beide Zahlen dürften sich zumeist gut unterscheiden.

    Hallo liebe Same_but_different ,

    Du hattest auch nach der moralischen „Einordnung“ gefragt, dazu will ich gerne meinen Teil beitragen (ob ich dazu geeignet bin, entscheide bitte selbst).

    Es geht dabei vorwiegend um Meinungen von Einzelnen, also Individuen, also individuelle Meinungen… und das ist irgendwie schon der Knackpunkt. Dein Noch-Ehemann möchte Dich runterhandeln, Argument: „wenn Du nicht gewillt bist, auf meine Forderung einzugehen, bin ich Dir nicht (mehr) wohlgesonnen und es könnten „Irritationen“ in unserem Verhältnis als geschiedenes Ehepaar auftreten.“ Seine Meinung ist: Du sollst deutlich weniger bekommen, als es die Gesetzeslage vorsieht.

    So lese ich das zwischen den Zeilen Deiner Beiträge. Persönlich finde ich die Haltung Deines Mannes sehr „schwierig“. Ich selbst bin (im Februar) 20 Jahre verheiratet. Dabei gab es auch Zeiten, wo wir beide nicht an ein Fortbestehen glaubten. Zum Glück (!) sind wir aber beide wieder zur Vernunft gekommen. Für uns ist das Zusammensein irgendwie auch eine Art von Schicksalsgemeinschaft. Dazu gehört, dass, obwohl wir beide sehr selbständig Beruf und Vermögen gestalten, die selbstverständliche Sichtweise, dass alles, was in der gemeinsamen Zeit passiert und wir auch gestalten, von uns beiden getragen wird. Dass diese Sichtweise nun 1:1 der Gesetzgebung mit Versorgungsausgleich entspricht, werte ich wersönlich als eine gute Sache vom Gesetzgeber.

    Also meine Meinung zu Deinem moralischen Thema: nicht Du oder der Gesetzgeber wäre dann fehlsichtig, sondern Dein Mann, der dort (aus meiner Sicht) unmoralische Forderungen aufstellt und Dich zu beeinflussen versucht. Das ist doch auch nicht nett, oder?

    Nimm meine Ausführungen bitte nur als Anregung zum Nachdenken darüber, wie die Situation zwischen Euch beiden möglicherweise ist. Ich denke, Du müsstest Dir nie Vorhaltungen machen lassen und wärest auch moralisch auf einer guten Seite, wenn Du an eine 50:50-Lösung denkst.

    Gutes Gelingen!

    Ich löse das für Euch beide mal kurz auf: natürlich war das Unsinn und ich möchte dafür um Verzeihung bitten, dass Ihr dachtet, das wäre eine ernstgemeinte Einsparmaßnahme.

    Ich muss erläutern, dass ich mich von "Getränke in Polen kaufen" und "gute Freunde bei Brauereien haben" habe anstecken lassen, meine aber auch, dass diese beide Vorschläge mindestens genau so dumm sind, wie Wasser statt Bier zu trinken 😉

    Moin zusammen.

    Angespornt durch den Beginn und die eigentliche Frage dieses Threads, als auch die vielleicht erste Hälfte der Beiträge, kam mir eine sehr sehenswerte Dokumentation in den Sinn, die ich erst vor wenigen Wochen gesehen habe: Kapitalismus made in USA (Arte.tv).


    Die Doku beinhaltet, was sie im Titel verspricht, wie der Kapitalismus in den USA entstanden ist und sich bis heute entwickelt hat. Die Spanne beginnt bei Rockefeller, JP Morgan etc. und endet in Teil 3 bei den heutigen BigTech-Bossen.


    Am Ende war meine Sichtweise über die USA schon eine sehr andere und ein guter Teil meiner Naivität ist einer Desillusion gewichen und ein anderer Blick kommt auf. Denn die USA bewegen sich in der letzten Zeit, insbesondere unter dem derzeitigen Präsidenten, zu dem Zustand, der sehr lange Zeit die Normalität gewesen ist; die Wirtschaft hat unmittelbar Einflussnahme auf die höchste Politik ausgeübt, Gesetze gab es für die Superreichen eher nur als „Empfehlungen“ und eher wenig als Verbindlichkeit.

    Das, was wir aus der Generation X live aus den USA gesehen und erlebt haben, die Hinwendung zu einer demokratischen Gesellschaft mit einigen sozialen Aspekten, ist, so mein Schluss daraus, eher die Ausnahme über einige Jahrzente gewesen, und nun bricht sich das eigentliche Wesen wieder Bahn. Aus unserer westeuropäischen Sicht kaum nachvollziehbar, zumal zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Aber vielleicht sind auch wir diejenigen, die eine zu naive und blauäugige Sichtweise auf die großen Dinge haben. Wir leben ja auch in dem Glauben, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ein „Ding der Unmöglichkeit“ sei. Die Sichtweise anderswo auf dieser Erde, z.B. Chine, Indien, Afrika etc., ist vielleicht auch die, dass wir Europäer nun auch mal sehen dürfen, wie das echte Leben so ist.


    Just my 2 cent…

    Die Wohneigentumquote mit der Kompetenz in Sachen Finanzbildung zusammenzubringen, ist meiner Meinung nach wenig zielführend.

    Deutschland hat traditionell eher den Mietmarkt und der Traum vom eigenen Haus ist bei vielen vorhanden, aber okönomisch nicht unbedingt das Optimum - je nachdem…

    Die Wirtschaftswoche hatte vor kurzem einen interessanten Bericht zur Frage, warum Deutschland eher ein „Mieterland“ ist: https://www.wiwo.de/finanzen/immob…/100134427.html

    Zur Frage der Finanzbildung fällt mir der Vergleich mit einem Veganer-Forum ein, und dort diskutierte warum die Mehrheit der Gesellschaft gerne Fleisch essen… Empörung ;)

    julianwki mach Dich persönlich schlau, das ist kein Hexenwerk. Die Vor- und Nachteile und vor allem die Möglichkeiten an Eurem EFH zur Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe kannst Du Dir als Basiswissen gut aneignen.

    Dazu gehören u.a. die technischen als auch die wirtschaftlichen Umstände.

    Technisch: wie ist die Ausgangslage? Wie gestalten sich Größen, Positionierungen und Leistungsfähigkeiten der Heizkörper? Welche Vorlauftemperatur ist aufgrund der Heizkörper und der IST-Situation Dämmung vonnöten? Da kann ich nur raten, dies mithilfe eines Fachmannes durchführen zu lassen.

    Wirtschaftlich: da sehe ich neben den Investkosten die zukünftigen Betriebskosten. Dies kann - bei Kenntnis der technischen Fakten (s.o.) - berechnet werden.

    Dieser Rat von mir fußt u.a. auf meiner Wohnsituation als Mieter eines EFH, dass 35 Jahre alt ist, schlecht gedämmt, von den Vermietern (Privatleute) ohne Kenntnis betreut wird. Vor 3,5 Jahren gab es eine neue Gasheizung, hat ggü. der alten ca. 1/3 der notwendigen Energiemenge p.a. eingespart. Nun gibts seit 2023 eine Gesetzesgrundlage, dass es eine Aufteilung der CO2-Bepreisung an u.a. Gas zwischen Vermieter und Mieter gibt. Je schlechter die Energieeffizienzklasse des Objekts desto höher die prozentuale Beteiligung des Vermieters an der CO2-Umlage. Das wird ab 2027 bei freier Preisentwicklung der CO2-Bepreisung ein echter (hoher) Kostenfaktor, mit Gas oder Öl zu heizen wird dann sehr ungemütlich.

    Hinzu kommen noch weitere negative Entwicklungen wie erhöhte Netzentgelte durch eine sinkende Hausanschlüsse Gas, da nach und nach doch mehr Hauseigentümer weg von Gas gehen.

    Also lohnt es sich meiner Meinung nach, kühlen Kopf zu bewahren, sich möglichst gut in dieses große Themenfeld einzulesen und gute Beratung in Anspruch zu nehmen.

    Hallo Umwelt,

    bin eben auf Deinen Wunsch nach Erfahrungen gestoßen, damit kann ich dienen :)

    Ich bin gut 20 Jahre selbständig und auch freiwillig gesetzlich versichert (TK). Ich handhabe das genau wie Du, vorab die zu erwartenden Einnahmen melden (eher konservativ), später dann den Ek-Steuerbescheid einreichen und entweder nachzahlen oder zurückbekommen - läuft gut und ohne Beanstandungen.

    Wenn Änderungen notwendig werden, warum auch immer, finde ich ein offenes und verständiges Ohr und es wird grundsätzlich immer gut mitgearbeitet.

    Dies kurz zu meinen Erfahrungen.

    Deine andere Frage kann ich nur mit meinem Wissensstand beantworten, als dass die KV erst nach einreichen des Steuerbescheids die endgültigen Beiträge berechnet bzw. berechnen kann und daraufhin erst - mit enormer zeitlicher Verzögerung - ihre endgültige Berechnung anstellen kann. Diese ist mMn aber auch nur "so vorläufig", wie auch der EkSt-Bescheid des Finanzamts.