Hallo liebe Same_but_different ,
Du hattest auch nach der moralischen „Einordnung“ gefragt, dazu will ich gerne meinen Teil beitragen (ob ich dazu geeignet bin, entscheide bitte selbst).
Es geht dabei vorwiegend um Meinungen von Einzelnen, also Individuen, also individuelle Meinungen… und das ist irgendwie schon der Knackpunkt. Dein Noch-Ehemann möchte Dich runterhandeln, Argument: „wenn Du nicht gewillt bist, auf meine Forderung einzugehen, bin ich Dir nicht (mehr) wohlgesonnen und es könnten „Irritationen“ in unserem Verhältnis als geschiedenes Ehepaar auftreten.“ Seine Meinung ist: Du sollst deutlich weniger bekommen, als es die Gesetzeslage vorsieht.
So lese ich das zwischen den Zeilen Deiner Beiträge. Persönlich finde ich die Haltung Deines Mannes sehr „schwierig“. Ich selbst bin (im Februar) 20 Jahre verheiratet. Dabei gab es auch Zeiten, wo wir beide nicht an ein Fortbestehen glaubten. Zum Glück (!) sind wir aber beide wieder zur Vernunft gekommen. Für uns ist das Zusammensein irgendwie auch eine Art von Schicksalsgemeinschaft. Dazu gehört, dass, obwohl wir beide sehr selbständig Beruf und Vermögen gestalten, die selbstverständliche Sichtweise, dass alles, was in der gemeinsamen Zeit passiert und wir auch gestalten, von uns beiden getragen wird. Dass diese Sichtweise nun 1:1 der Gesetzgebung mit Versorgungsausgleich entspricht, werte ich wersönlich als eine gute Sache vom Gesetzgeber.
Also meine Meinung zu Deinem moralischen Thema: nicht Du oder der Gesetzgeber wäre dann fehlsichtig, sondern Dein Mann, der dort (aus meiner Sicht) unmoralische Forderungen aufstellt und Dich zu beeinflussen versucht. Das ist doch auch nicht nett, oder?
Nimm meine Ausführungen bitte nur als Anregung zum Nachdenken darüber, wie die Situation zwischen Euch beiden möglicherweise ist. Ich denke, Du müsstest Dir nie Vorhaltungen machen lassen und wärest auch moralisch auf einer guten Seite, wenn Du an eine 50:50-Lösung denkst.
Gutes Gelingen!