Beiträge von Astromax

    Ich habe mal folgenden Spruch gehört:

    "In Aktien investieren fühlt sich für mich an wie Casino... auf Seiten der Bank".

    Quelle:

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    (Nicht vom tausendersten selbsternannten Finanzinfluenzer, sondern vom studierten Mathematiker.)

    Ich habe gerade sehr flüchtig die Zusammenfassung dieses "Biene-Maja"-Produkts überfolgen. Offenbar kann es sich -- je nach vertraglicher Ausgestaltung im Einzelfall -- um mehr als eine Rentenversicherung handeln. Ich lese da Dinge wie Möglichkeit des späteren Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne (erneute) Gesundheitsprüfung und ähnliches. Je nachdem, welche Module abgeschlossen (und in der Zwischenzeit wohl auch schon "gezillmert") sind, kann sich die Sinnhaftigkeit des Vertrags vielleicht doch noch ins Positive drehen. Daher: Nicht vorschnell kündigen, sondern exakt und in Ruhe prüfen!

    Eine teilweise Antwort -- keineswegs mit Anspruch auf die ultimative Lösung -- für die Frage des Themenstellers könnte ein Beitragsentlastungstarif sein, wie sehr anschaulich auf den Seiten von Dr. Schlemann beschrieben:

    Altersbeitragsentlastungssparen macht die PKV im Alter billiger!
    Mit rund 6% Rendite auf Altersbeitragsentlastungssparen per Beitragsentlastungstarif zahlen PKV Versicherte im Alter noch weniger.
    schlemann.com

    5% Ausgabeaufschlag und 1,5%/a TER… da brauch ich mir die Performance im Vergleich zu einem Welt ETF gar nicht mehr anschauen.

    Und wenn ich das richtig sehe, nicht mal 1% Ausschüttung pro Jahr. Was soll das bringen?

    Das bringt Rendite -- für diejenigen, die Allianz als Teil eines Passiv-ETFs im Depot haben. Deswegen finde ich das Angebot eigentlich ganz gut. ;) ;)

    (Ein gehöriges Maß an Sarkasmus bitte dazudenken.)

    Ich würde es ggf. erst mal (kostenlos) über den ursprünglichen Vermittler versuchen. Möglicherweise lässt sich die Frage mit einer anonymen Risikovoranfragen relativ einfach klären.

    Das Szenario, das ich bei dieser Vorgehensweise sehe, wäre: Der ursprüngliche Vermittler ist nicht unabhängig von "seiner" Versicherungsgesellschaft und legt die nicht angegebene Diagnose "Stress und Überforderung bei Aufgabenbewältigung" gegenüber dem Versicherer namentlich statt anonym offen (loyal gegenüber der Versicherungsgesellschaft statt gegenüber dem Kunden). Der Versicherer beendet daraufhin den Versicherungsvertrag und schreibt dem ehemals Versicherten auch noch einen hübschen Eintrag in die InformaHIS-Datei. Der daraufhin keinen neuen Vertrag bekommt.

    Zugegeben: Das ist übler Pessimismus, aber muss meiner Meinung nach als Szenario bedacht werden. Man darf mich gerne berichtigen, falls ich hier falsch liege.

    Dem Fragensteller möchte ich vorschlagen, sich mit dem konkreten Einzelfall an einen Versicherungsberater zu wenden (nicht ist hier gemeint: Versicherungmakler oder Versicherungsvermittler). Versicherungsberater sind unabhängig von Versicherungsgesellschaften und insb. dürfen sie juristisch beraten. Kostenlos wird das freilich nicht sein, aber sicherlich eine verlässliche Auskunft erbringen. Eine Liste dieser Berater gibt es beim Bundesverband der Versicherungsberater, http://www.bvvb.de.

    Die in dem Ursprungsposting angesprochene Finanzberatung Bierl kann ich aus eigener Erfahrung bestens empfehlen. Ich habe dort eine BU gemacht, und der ganze Prozess war meinem Eindruck nach überaus kompetent und auf meinen individuellen Einzelfall abgestimmt. Man hat Bierl-seitig auch niemals gedrängelt, sondern war im Gegenteil sehr geduldig mit mir. Könnte ich andere Versicherungen in die Betreuung von Bierl überführen (was nicht geht, Debeka zum Beispiel), würde ich das sofort tun.

    (Disclaimer: Ich bin, außer eben Kunde zu sein, mit Bierl nicht geschäftlich verbunden.)

    Hallo tom70794 ,

    Die genannten Umsatz- und Gewinngrenzen würden mir reichen. Aber weiter im Text des Bedingungswerks werden Vermögensschäden durch "erbrachte Arbeiten oder sonstige

    Leistungen" von der Deckung wieder ausgeschlossen. Somit ist das allenfalls eine Teil-Lösung, nämlich für Personen- und Sachschäden. Ob aus Personen- und Sachschäden hervorgehende Vermögensschäden gedeckt sind, ist mir unklar. Ich werde anfragen.

    Danke für den Hinweis auf den Versicherungsdienst des VDI. Anfrage soeben abgeschickt.

    Hallo Asna ,

    meine Tätigkeit konzentriert sich auf Schaltungsentwicklung, Platinenlayoutentwicklung und Firmwareentwicklung. Selbstverständlich beschreibe ich dies (in ausfühlicherer Form) auch in meinen Anfragen, oder ich telefoniere. Meist kommt dann ein Angebot für eine IT-Versicherung oder Bauingenieurversicherung, was einfach nicht passt. Allenfalls könnte man den Teilaspekt der Firmwareentwicklung unter IT laufen lassen, aber das wäre großzügig ausgelegt und im Schadensfall wohl mindestens erklärungsbedürftig.

    Ansonsten habe ich zusätzlich noch eine Berufshaftpflicht bei der Nürnberger.

    Darf ich fragen, welcher Makler Deine Berufshaftpflicht bei der Nürnberger vermittelt hat? Gerne auch per PM falls bevorzugt.

    Übrigens: Falls ein Makler hier mitliest und sich meines Bedarfs annehmen möchte (ohne die Abkürzung auf eine schnell angebotene aber nicht nicht passende Versicherung zu nehmen), ist die Kontaktaufnahme per PM ebenfalls willkommen.

    Hallo Forum,

    ich bin seit einiger Zeit neben meiner Tätigkeit als angestellter Ingenieur auch freiberuflich als Ingenieur (Elektrotechnik) tätig. Weil diese Nebentätigkeit gerade Fahrt aufnimmt, wird es Zeit, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).

    Ich habe größte Mühe, einen Versicherer zu finden. Zahlreiche Anfragen direkt bei Versicherungen und auch bei Versicherungsmaklern verliefen entweder im Sande oder im Hirnriss:

    Entweder bietet man mir Versicherungen für Bauingenieure an (bin ich nicht) oder für beratende Ingenieure (bin ich nicht) oder für Architekten (bin ich nicht) oder für IT-ler (bin ich nicht) oder man bietet mir Versicherungen an, in deren Bedingungen die Tätigkeit eines Ingenieurs explizit ausgeschlossen(!) ist. Oder man bietet mir Versicherungen an, die ich gar nicht will (z.B. Versicherung elektronischer Geräte, nur weil der Wortbestandteil "elektro" vorkommt). Oder man versteht gar nicht, was ein Elektrotechnik-Ingenieur eigentlich ist. Oder man bekommt gar nicht erst eine Antwort auf die Anfrage.

    Meine Frage an das Forum ist: Kann mir bitte jemand ein Versicherungsmaklerbüro oder gleich eine Versicherungsgesellschaft empfehlen, die tatsächlich mal ein sachlich korrektes Angebot ausstellt?

    (Besonders geschickt wäre freilich auch eine Privathaftpflichtversicherung, deren Deckung erweitert ist um Risiken aus Nebentätigkeit. Gibt es für die Tätigkeit eines Ingenieurs (egal welcher Fachrichtung) aber meinem Eindruck nach nicht.)

    Danke!

    -- Astromax

    Ich bin bei der Debeka PKV-versichert und hatte bislang hinsichtlich der Erstattung keine Probleme -- weil ich nämlich keine Rechnungen eingereicht habe (sondern die Beitragsrückerstattung abgewartet habe). Ein Freund (beihilfeberechtigt) von mir, ebenfalls bei der Debeka versichert, hatte durchaus schon größere Rechnungen und hatte bislang aber auch keine Probleme mit der Erstattung.

    Ich betrachte die Debeka dennoch mittlerweile skeptisch. Ich habe folgende Erfahrungen gemacht:

    - Bei etwas komplizierteren oder nicht ganz alltäglichen Anliegen (Vertragsänderung, Beitragsvorauszahlung usw.) empfiehlt es sich nach meiner Erfahrung, direkt mit der Hauptstelle in Koblenz in Kontakt zu treten. Das lokale Büro erlebte ich nicht immer als kompetent.

    - Ich habe schlechte Erfahrungen bei der Debeka Bausparkasse (anderes Unternehmen, aber gleicher Konzern) gemacht. Ich kann nicht ausschließen, dass das von mir erlebte Gebahren symptomatisch für den ganzen Konzern ist.

    - Bei meiner Mutter (auch Debeka-versichert) kam es mehrfach zunächst zu Kürzungen bei den Erstattungen; erst nach Reklamation kam doch die volle Erstattung.

    Dem Themensteller möchte ich daher empfehlen, sich jedenfalls nicht vorschnell auf die Debeka festzulegen. Einen absoluten "Show-Stopper" sehe ich aber auch nicht.

    Hallo zusammen,

    ich arbeite auch in 80%iger Teilzeit. Ich kann es nur empfehlen (sofern es sich wirtschaftlich ausgeht).

    Ich habe seinerzeit proaktiv den Weg des Einvernehmens mit dem Arbeitgeber gesucht. Ich bin also auf den Vorgesetzten zugegangen mit dem Wunsch nach Teilzeit und dem Vorschlag, die konkrete Ausgestaltung gemeinsam zu besprechen, bevor ich den eigentlichen Antrag stelle. Das schien mir zielführend und fair.

    Leider wurde dieses Entgegenkommen arbeitgeberseitig keineswegs goutiert. Die Verhandlung war zäh und voller in den Weg gelegter Stolpersteine. Es wäre rückblickend einfacher gewesen, schlicht den Antrag zu stellen -- und den Arbeitgeber vor vollendete Tatsachen.

    Moral von der Geschicht': Lese Dir das Teilzeit- und Befristungsgesetz in aller Genauigkeit durch. Sei auf der Hut gegenüber Fallen, die Dir "offeriert" werden.

    Danke an Alexis für die Ausführungen. Ich musste darüber nachdenken und weiter recherchieren. Ich möchte nun fragen, ob die folgende Darstellung zutreffend ist?

    Von der Steuer absetzen kann ich, was ich aus eigener Tasche zahle, also PKV-Beitrag minus Arbeitgeberzuschuss. Bei "normaler" Zahlung der PKV-Beiträge (ohne jegliche Vorauszahlung) ist der Arbeitgeberzuschuss (Monat für Monat) gerade die Hälfte des PKV-Beitrags. Somit ist die Differenz zwischen PKV-Beitrag und Arbeitgeberzuschuss gerade gleich dem Arbeitgeberzuschuss -- somit lässt sich vereinfachend auch sagen, der Arbeitgeberzuschuss bliebe steuerfrei.

    Zahlenbeispiel: Seien PKV-Beitrag = 600 Euro und Arbeitgeberzuschuss = 300 Euro. Somit kann ich (600 Euro - 300 Euro) = 300 Euro absetzen. Das entspricht gerade dem Arbeitgeberzuschuss.

    Bei Vorauszahlung des PKV-Beitrags ist das immer noch so. Nur ist der PKV-Beitrag eben gleich Null in einem Jahr, für das vorausbezahlt wurde.

    Im Zahlenbeispiel: (0 Euro - 300 Euro) = -300 Euro

    Somit werden 300 Euro nicht von der Steuer abgesetzt, sondern sogar für die Steuer angesetzt (Minuszeichen). Das entspricht gerade dem Arbeitgeberzuschuss. Somit lässt sich vereinfachend auch sagen, der Arbeitgeberzuschuss sei steuerpflichtig.

    In einem Jahr, in dem für das Folgejahr vorausbezahlt wird, ergibt sich im Zahlenbeispiel, auf einen Monat heruntergebrochen:

    2*600 Euro - 300 Euro = 900 Euro

    In einem Jahr, in dem ich für das Folgejahr vorauszahle, kann ich also 900 Euro absetzen, und muss demgegenüber in einem Jahr, für das vorausgezahlt ist, 300 Euro steuerpflichtig ansetzen. Das gibt insgesamt den Betrag von 600 Euro, den ich von der Steuer absetzen kann -- also den gleichen Betrag, der sich über die betrachteten zwei Jahre ergäbe, wenn ich den Vorauszahlungshokuspokus garnicht anstellen würde.

    Jedoch entsteht der "neue" Vorteil, dass ich in einem Jahr, für das die PKV vorausbezahlt wurde, zusätzlich auch BU, Haftpflicht usw. bis zur Obergrenze von 1900 Euro (ledig, angestellt) von der Steuer absetzen kann.

    Ist diese Darstellung zutreffend? Ich bin mir keineswegs sicher. Danke für Eure Einschätzung.

    Hallo zusammen,

    man liest in mehreren Portalen den Steuertipp, Beiträge zur PKV im Voraus zu zahlen. Es können sich Steuerersparnisse ergeben, wenn im Folgejahr mit anderen Versicherungen als der Krankenversicherung (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit usw.) die Grenze von 1900 Euro (bei Angestellten) ausgeschöpft wird.

    Die Webseiten sind sich uneinig, was in dem Jahr, in dem man keine Beiträge zur PKV zahlt (weil man sie im Vorjahr schon bezahlt hat) mit den Arbeitgeberbeiträgen passiert.

    Die Lohnsteuerhilfe schreibt hierzu: "Ansonsten ändert sich beim Arbeitgeberzuschuss nichts. Er wird wie bisher monatlich ausbezahlt und kommt so zurück ins Portemonnaie. Er bleibt wie bisher steuerfrei [...]".

    Der Versicherer Ottonova schreibt hierzu: "Der Zuschuss wird dann steuerlich wie ein Bruttoeinkommen behandelt. Dies führt unter dem Strich zu höheren Steuerzahlungen als ohne Vorauszahlung."

    Diese Aussagen könnten gegensätzlicher nicht sein -- oder ich habe ein massives Verständnisproblem. Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar!

    Ich bin kein Rechtsanwalt. Als juristischer Laie würde ich in einer vergleichbaren Situation dem §574 BGB erhöhte Aufmerksamkeit schenken -- aber nur zusammen mit einem kundigen Rechtsanwalt! Die Themenstellerin möge sich einen Anwalt zur Seite stellen.