Beiträge von Astromax

    Hallo tom70794 ,

    Die genannten Umsatz- und Gewinngrenzen würden mir reichen. Aber weiter im Text des Bedingungswerks werden Vermögensschäden durch "erbrachte Arbeiten oder sonstige

    Leistungen" von der Deckung wieder ausgeschlossen. Somit ist das allenfalls eine Teil-Lösung, nämlich für Personen- und Sachschäden. Ob aus Personen- und Sachschäden hervorgehende Vermögensschäden gedeckt sind, ist mir unklar. Ich werde anfragen.

    Danke für den Hinweis auf den Versicherungsdienst des VDI. Anfrage soeben abgeschickt.

    Hallo Asna ,

    meine Tätigkeit konzentriert sich auf Schaltungsentwicklung, Platinenlayoutentwicklung und Firmwareentwicklung. Selbstverständlich beschreibe ich dies (in ausfühlicherer Form) auch in meinen Anfragen, oder ich telefoniere. Meist kommt dann ein Angebot für eine IT-Versicherung oder Bauingenieurversicherung, was einfach nicht passt. Allenfalls könnte man den Teilaspekt der Firmwareentwicklung unter IT laufen lassen, aber das wäre großzügig ausgelegt und im Schadensfall wohl mindestens erklärungsbedürftig.

    Ansonsten habe ich zusätzlich noch eine Berufshaftpflicht bei der Nürnberger.

    Darf ich fragen, welcher Makler Deine Berufshaftpflicht bei der Nürnberger vermittelt hat? Gerne auch per PM falls bevorzugt.

    Übrigens: Falls ein Makler hier mitliest und sich meines Bedarfs annehmen möchte (ohne die Abkürzung auf eine schnell angebotene aber nicht nicht passende Versicherung zu nehmen), ist die Kontaktaufnahme per PM ebenfalls willkommen.

    Hallo Forum,

    ich bin seit einiger Zeit neben meiner Tätigkeit als angestellter Ingenieur auch freiberuflich als Ingenieur (Elektrotechnik) tätig. Weil diese Nebentätigkeit gerade Fahrt aufnimmt, wird es Zeit, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).

    Ich habe größte Mühe, einen Versicherer zu finden. Zahlreiche Anfragen direkt bei Versicherungen und auch bei Versicherungsmaklern verliefen entweder im Sande oder im Hirnriss:

    Entweder bietet man mir Versicherungen für Bauingenieure an (bin ich nicht) oder für beratende Ingenieure (bin ich nicht) oder für Architekten (bin ich nicht) oder für IT-ler (bin ich nicht) oder man bietet mir Versicherungen an, in deren Bedingungen die Tätigkeit eines Ingenieurs explizit ausgeschlossen(!) ist. Oder man bietet mir Versicherungen an, die ich gar nicht will (z.B. Versicherung elektronischer Geräte, nur weil der Wortbestandteil "elektro" vorkommt). Oder man versteht gar nicht, was ein Elektrotechnik-Ingenieur eigentlich ist. Oder man bekommt gar nicht erst eine Antwort auf die Anfrage.

    Meine Frage an das Forum ist: Kann mir bitte jemand ein Versicherungsmaklerbüro oder gleich eine Versicherungsgesellschaft empfehlen, die tatsächlich mal ein sachlich korrektes Angebot ausstellt?

    (Besonders geschickt wäre freilich auch eine Privathaftpflichtversicherung, deren Deckung erweitert ist um Risiken aus Nebentätigkeit. Gibt es für die Tätigkeit eines Ingenieurs (egal welcher Fachrichtung) aber meinem Eindruck nach nicht.)

    Danke!

    -- Astromax

    Ich bin bei der Debeka PKV-versichert und hatte bislang hinsichtlich der Erstattung keine Probleme -- weil ich nämlich keine Rechnungen eingereicht habe (sondern die Beitragsrückerstattung abgewartet habe). Ein Freund (beihilfeberechtigt) von mir, ebenfalls bei der Debeka versichert, hatte durchaus schon größere Rechnungen und hatte bislang aber auch keine Probleme mit der Erstattung.

    Ich betrachte die Debeka dennoch mittlerweile skeptisch. Ich habe folgende Erfahrungen gemacht:

    - Bei etwas komplizierteren oder nicht ganz alltäglichen Anliegen (Vertragsänderung, Beitragsvorauszahlung usw.) empfiehlt es sich nach meiner Erfahrung, direkt mit der Hauptstelle in Koblenz in Kontakt zu treten. Das lokale Büro erlebte ich nicht immer als kompetent.

    - Ich habe schlechte Erfahrungen bei der Debeka Bausparkasse (anderes Unternehmen, aber gleicher Konzern) gemacht. Ich kann nicht ausschließen, dass das von mir erlebte Gebahren symptomatisch für den ganzen Konzern ist.

    - Bei meiner Mutter (auch Debeka-versichert) kam es mehrfach zunächst zu Kürzungen bei den Erstattungen; erst nach Reklamation kam doch die volle Erstattung.

    Dem Themensteller möchte ich daher empfehlen, sich jedenfalls nicht vorschnell auf die Debeka festzulegen. Einen absoluten "Show-Stopper" sehe ich aber auch nicht.

    Hallo zusammen,

    ich arbeite auch in 80%iger Teilzeit. Ich kann es nur empfehlen (sofern es sich wirtschaftlich ausgeht).

    Ich habe seinerzeit proaktiv den Weg des Einvernehmens mit dem Arbeitgeber gesucht. Ich bin also auf den Vorgesetzten zugegangen mit dem Wunsch nach Teilzeit und dem Vorschlag, die konkrete Ausgestaltung gemeinsam zu besprechen, bevor ich den eigentlichen Antrag stelle. Das schien mir zielführend und fair.

    Leider wurde dieses Entgegenkommen arbeitgeberseitig keineswegs goutiert. Die Verhandlung war zäh und voller in den Weg gelegter Stolpersteine. Es wäre rückblickend einfacher gewesen, schlicht den Antrag zu stellen -- und den Arbeitgeber vor vollendete Tatsachen.

    Moral von der Geschicht': Lese Dir das Teilzeit- und Befristungsgesetz in aller Genauigkeit durch. Sei auf der Hut gegenüber Fallen, die Dir "offeriert" werden.

    Danke an Alexis für die Ausführungen. Ich musste darüber nachdenken und weiter recherchieren. Ich möchte nun fragen, ob die folgende Darstellung zutreffend ist?

    Von der Steuer absetzen kann ich, was ich aus eigener Tasche zahle, also PKV-Beitrag minus Arbeitgeberzuschuss. Bei "normaler" Zahlung der PKV-Beiträge (ohne jegliche Vorauszahlung) ist der Arbeitgeberzuschuss (Monat für Monat) gerade die Hälfte des PKV-Beitrags. Somit ist die Differenz zwischen PKV-Beitrag und Arbeitgeberzuschuss gerade gleich dem Arbeitgeberzuschuss -- somit lässt sich vereinfachend auch sagen, der Arbeitgeberzuschuss bliebe steuerfrei.

    Zahlenbeispiel: Seien PKV-Beitrag = 600 Euro und Arbeitgeberzuschuss = 300 Euro. Somit kann ich (600 Euro - 300 Euro) = 300 Euro absetzen. Das entspricht gerade dem Arbeitgeberzuschuss.

    Bei Vorauszahlung des PKV-Beitrags ist das immer noch so. Nur ist der PKV-Beitrag eben gleich Null in einem Jahr, für das vorausbezahlt wurde.

    Im Zahlenbeispiel: (0 Euro - 300 Euro) = -300 Euro

    Somit werden 300 Euro nicht von der Steuer abgesetzt, sondern sogar für die Steuer angesetzt (Minuszeichen). Das entspricht gerade dem Arbeitgeberzuschuss. Somit lässt sich vereinfachend auch sagen, der Arbeitgeberzuschuss sei steuerpflichtig.

    In einem Jahr, in dem für das Folgejahr vorausbezahlt wird, ergibt sich im Zahlenbeispiel, auf einen Monat heruntergebrochen:

    2*600 Euro - 300 Euro = 900 Euro

    In einem Jahr, in dem ich für das Folgejahr vorauszahle, kann ich also 900 Euro absetzen, und muss demgegenüber in einem Jahr, für das vorausgezahlt ist, 300 Euro steuerpflichtig ansetzen. Das gibt insgesamt den Betrag von 600 Euro, den ich von der Steuer absetzen kann -- also den gleichen Betrag, der sich über die betrachteten zwei Jahre ergäbe, wenn ich den Vorauszahlungshokuspokus garnicht anstellen würde.

    Jedoch entsteht der "neue" Vorteil, dass ich in einem Jahr, für das die PKV vorausbezahlt wurde, zusätzlich auch BU, Haftpflicht usw. bis zur Obergrenze von 1900 Euro (ledig, angestellt) von der Steuer absetzen kann.

    Ist diese Darstellung zutreffend? Ich bin mir keineswegs sicher. Danke für Eure Einschätzung.

    Hallo zusammen,

    man liest in mehreren Portalen den Steuertipp, Beiträge zur PKV im Voraus zu zahlen. Es können sich Steuerersparnisse ergeben, wenn im Folgejahr mit anderen Versicherungen als der Krankenversicherung (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit usw.) die Grenze von 1900 Euro (bei Angestellten) ausgeschöpft wird.

    Die Webseiten sind sich uneinig, was in dem Jahr, in dem man keine Beiträge zur PKV zahlt (weil man sie im Vorjahr schon bezahlt hat) mit den Arbeitgeberbeiträgen passiert.

    Die Lohnsteuerhilfe schreibt hierzu: "Ansonsten ändert sich beim Arbeitgeberzuschuss nichts. Er wird wie bisher monatlich ausbezahlt und kommt so zurück ins Portemonnaie. Er bleibt wie bisher steuerfrei [...]".

    Der Versicherer Ottonova schreibt hierzu: "Der Zuschuss wird dann steuerlich wie ein Bruttoeinkommen behandelt. Dies führt unter dem Strich zu höheren Steuerzahlungen als ohne Vorauszahlung."

    Diese Aussagen könnten gegensätzlicher nicht sein -- oder ich habe ein massives Verständnisproblem. Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar!

    Ich bin kein Rechtsanwalt. Als juristischer Laie würde ich in einer vergleichbaren Situation dem §574 BGB erhöhte Aufmerksamkeit schenken -- aber nur zusammen mit einem kundigen Rechtsanwalt! Die Themenstellerin möge sich einen Anwalt zur Seite stellen.

    Darüber hinaus liessen sich auch Abschläge für eine vorgezogene Altersrente ausgleichen. Solange das Betriebsrentenstärkungsgesetz II noch nicht verabschiedet ist sind die 50 Jahre keine harte Grenze.

    Das ist interessant und war mir bislang unbekannt. Man liest überall (z.B. hier), dass solche Sonderzahlungen erst ab der Altersgrenze 50 möglich sind. Auf welcher Grundlage sind frühere Sonderzahlungen möglich? Danke für weiterführende Infos (Quelle), denn das wäre auch für mich interessant.

    Gibt es ausreichend Liquidität für Instandhaltung und unerwarteten Kosten der Immobilie? Bleibt überhaupt Geld für die Altersvorsorge übrig?

    Ein sehr valider Punkt, dem ich hinzufügen möchte: Wurde schon geprüft, die Verbindlichkeiten für die Immobilie schneller zu tilgen als geplant? Jeder Euro, der nicht in Form von Zins an die Bank geht, ist (potenziell) ein Euro für die Altersvorsorge...

    Da das Ehepaar, um das es hier geht, in den 30er-Jahren und angestellt ist, kommt die Nachzahlung von Beiträgen für Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht. Gewiss nicht sonderlich renditestark, und auch über die Sicherheit könnte man trefflich diskutieren. Aber wenn es ganz ohne Aktien oder ETF sein soll, kommt dies vielleicht doch in Betracht. Gleichfalls kommt in Betracht eine zusätzliche Einzahlung zu einer Zusatzversorgungskasse (VBL o.ä.), falls der Arbeitgeber Mitglied einer solchen ist.

    eine Änderung über den Link habe ich noch nicht gemacht. Habe leider erst wieder für nächstes Jahr was an Freistellungsbtetrag zu verteilen.

    Ich habe eine Änderung über den Link gemacht. Im Schritt nach dem Formular wird ein PDF generiert, das man digital signiert, unter Anwendung einer TAN, die in einer SMS ans Mobiltelefon gesendet wird. Es lief also alles volldigital durch. Am Ende bekam ich das PDF mit digital vermerkter Signatur, somit habe ich also auch einen Beleg.

    Dass der Anbieter es ggfs. bei Gesundheitsfragen nicht so genau nimmt bzw. eher "locker" ist, sagt jetzt was darüber aus, wie die "finanziellen" Konditionen sind???

    Nichts. Und dennoch war und ist und bleibt meine Aussage in meinen Augen korrekt. Im Falle der Berufsunfähigkeit hat man andere Sorgen, als sich mit der Folge falsch beantworteter Gesundheitsfragen rumzuärgern. Und wo keine Gesundheitsfragen sind, kann man sie auch nicht falsch beantworten (zum Beispiel aus Unkenntnis nach ärztlicher Falschabrechnung). Wie angenehm.

    Für die Aussage gibt es leider kein  <3 chen.

    Na und?

    Schulz Diese Gesundheitsfragen sind ja geradezu sensationell übersichtlich. Eigentlich mehr eine Dienstobliegenheitserklärung als eine Gesundheitsüberprüfung. Für mich wäre das ein Punkt, der stark für den Abschluss dieser Versicherung spricht. Fragen aus Unkenntnis falsch zu beantworten, ist hier nämlich völlig unmöglich. Nice!

    Und ja, ich stimme zu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich (wirklich) braucht.

    Harry94: Wenn ich das richtig verstehe, hast Du die Wahl zwischen einer reinen BU und einer kombinierten BU+Rürup, richtig? Dann müsstest Du noch prüfen, ob Leistungen aus der BU+Rürup im Falle der Berufsunfähigkeit zu versteuern sind. Das mag die Entscheidung möglicherweise zu Gunsten der reinen BU kippen lassen.