Beiträge von oxident

    Deswegen sage ich jetzt konsequent: Finger weg von diesem Neo-Blödsinn.

    Sobald es irgendwie komplizierter wird, sieht es schlecht aus.

    Also da muss ich auch mal kurz einhaken: Bei Finanzen.net ZERO geht ein gemeinsamer FSA problemlos und der Support ist, wenn man ihn denn mal braucht, auch okay.

    Man muss natürlich selber rechnen, ob einem die Mehrleistung bei Direktbanken den Preis wert ist ;)

    Eine Verlustbescheinigung bekommst Du von Deiner Bank, nicht vom Finanzamt.

    Am einfachsten dürfte sein, daß Du das fragliche Papier auf den Scanner legst (oder abphotographierst), im Scan oder Photo alle persönlichen Daten unkenntlich machst und es hochlädtst.

    Okay, sorry. Ich meinte den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" :D

    Ich hänge ihn hier (Seiten aus ESt Bescheid 2022_geschwärzt.pdf) mal an.

    Meine amateurhafte Recherche hat ergeben, dass damit in der Tat alles abgedeckt ist, was nicht Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien entspricht. Daher ist meine Vermutung, dass z. B. folgendes für mich bis zum Aufbrauchen steuerfrei wäre:

    - Dividendenzahlungen

    - Zinsen

    - Gewinn aus dem Verkauf von Anleihen und/oder Immobilienfonds

    - Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien

    - Gewinn aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen

    Liege ich da richtig bzw. gibt es noch andere nennenswerte Punkte?

    Würde wirklich ungerne die knapp 12T EUR "verschenken" und denke, dass ich im Laufe der kommenden 10 Jahre insgesamt noch einen weiteren unteren sechsstelligen Betrag zum Investieren ansparen kann.

    Nun ist endlich der Steuerbescheid da und wie erwartet habe ich eine Verlustbescheinigung über 11T EUR für "Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)" erhalten.

    Habt ihr schlaue Tipps, wie ich diesen "Gutschein" in Zukunft sinnvoll verwende?

    Derzeit habe ich ein ETF-Portfolio (Welt/EM) mit 100% Aktienquote. Entsparen will ich in 15-20 Jahren anfangen ... macht es Sinn, jetzt schon Weichen zu stellen, um diesen Verlust später sinnvoll verrechnen zu können?

    Vielen Dank für Eure Ideen ;)

    Ist mir bei einem anderen Anbieter (Bison/Solaris) auch schon passiert. Hoher fünfstelliger Betrag in mehreren Tranchen eingezahlt und dort in Geldmarkt-ETFs gesteckt. Zwei Monate nach der letzten Transaktion ging's dann los.

    Unterm Strich hat es ca. 6 Wochen gedauert und mir wurde im Anschluss ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt.

    Verluste hatte ich nicht, aber ruhig schlafen konnte ich dennoch nicht.

    Schon krass, was passieren kann, wenn man Algorithmus-Opfer wird.

    Es dürfte sinnvoll sein zu warten, bis Du den Steuerbescheid hast und dann wörtlich angeben kannst, was dort steht. In rechtlichen Dingen ist der genaue Wortlaut wichtig, eine grobe Erinnerung reicht in der Regel nicht, so in Deinem Fall.

    Ja, da hast Du sicherlich Recht. In der Anlage KAP-INV (welche mir die Bank freundlicherweise ausgefüllt hat) der Steuererklärung steht jedoch in Zeile 26 ganz deutlich der Begriff "Gewinne und Verluste aus sonstigen Investmentfonds".

    Eventuell heißt "Sonstige Investmentfonds", dass sie keine der Kriterien für eine Teilfreistellung erfüllen?

    Das sogar ganz sicher. In sämtlichen Quellen im Internet bezgl. der Teilfreistellung ist es in der Tat so, dass die Rede von "Fonds, welche nicht den anderen Kriterien entsprechen". Hierbei ist dann eine Teilfreistellung von 0% anzusetzen.

    Mir geht es ja auch hauptsächlich darum, dass ich meine Investmentstrategie frühzeitig daraufhin optimieren kann, die aufgelaufenen hohen Verluste in der Zukunft optimal mit potentiellen Gewinnen verrechnen zu können.

    Im Idealfall würde dies dann für mich bedeuten, einen entsprechenden Anteil von z. B. Staatsanleihen in mein Portfolio aufzunehmen.

    Wie hat der Robo-Advisor denn in der aktuellen Börsensituation das hingekriegt?

    Es ging während Corona und bis Ende 2022 leider bei deren Strategie extrem abwärts. Größtenteils waren es wohl Staatsanleihen und leider konnte ich es nicht aussitzen da ich unerwartet an das Geld musste. Jedoch war es bei mir auch eine sechsstellige Einmalinvestition und kein Sparplan. In dem Punkt habe ich jetzt aber meine Hausaufgaben gemacht.

    Darin steht eine Zahl, die Rubrik trägt einen Titel. Diesen Titel brauchen wir hier.

    Der Bescheid mit den größeren Verlusten aus 2022 steht noch aus. In der St.-Erklärung sollte ich die obigen Werte jedoch in besagter Kategorie eintragen.

    In meinem Bescheid für 2021 sehe ich jedoch auch leider keine Rubrik. Dort steht lediglich Verlustvortrag nach 10d Abs. 4 EStG (Veräußerung von Aktien).

    In diesem Jahr waren es auch in der Tat Aktienfonds. Für 2022 rechne ich jedoch mit besagten "sonstigen Fonds" :(

    In der detaillierten Auflistung der Bank ist bei diesen Fonds die Ziffer "5" für "Art" angegeben. Bei Aktienfonds die "1". Ist das ggf. genormt?

    Hallo!

    Leider habe ich mich in meiner Anlage-Anfangsphase auf einen Roboadvisor eingelassen und damit innerhalb von zwei Jahren einen unteren fünfstelligen Betrag verloren. Die Verluste musste ich auch leider realisieren und da es sich um eine ausländische Bank handelte (Openbank aus Spanien) habe ich nunmehr über die Anlage KAP-INV Zeile 14ff ein "Verlustguthaben" (sorry, ich weiß, das heißt anders) beim Finanzamt angesammelt.

    Um dies jetzt in Zukunft steuerlich mit möglichen Gewinnen zu verrechnen frage ich mich, ob es eine einfach Art gibt, herauszufinden, ob ein Fonds unter die Kategorie "Sonstige Investmentfonds" fällt. Dies ist nämlich die Kategorie, in der ich die meisten Miese gemacht habe ;)

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Danke für die vielen informativen Beiträge. Das Prinzip Rürup-Rente an sich finde ich auch nicht gänzlich schlecht, jedoch bin ich zu naiv herangegangen und die Themen Netto-Police (und auch ETF-Sparplan) erst später "erschlossen".

    Das Basisinformationsblatt war in der Tat auf drn exakten Vertrag (inkl. VN-Name und Beitragshöhe) ausgestellt.

    Der Vertrag selber investiert in irgendwelche DB/DWS-TopRendite Fonds. ETFs kamen wohl erst später.

    Ja, abzgl. Steuerersparnis bin ich bei +/- 0, aber die ETF-Alternativen wären trotz Steuer für mich deutlich lukrativer gewesen.

    Schade, dass die Zurich hier (unwissentlich?) falsche Hoffnungen bezgl. des Anbieterwechsels verbreitet hat. Hätte gerne alles zu Weltsparen/Raisin übertragen.

    Hallo,

    ich habe leider den "Fehler" begangen und vor vier Jahren eine Basisrente bei der Zurich abgeschlossen. In Summe sind da 36k hereingeflossen und beim Ziehen der Notbremse Anfang 2024 war der Stand ca. 28k.

    Natürlich habe ich die maue Performance und extremen Nebenkosten überschätzt.

    Naiv wie ich war habe ich mir beim Abschluss gedacht, ich könne im Notfall ja das Guthaben auf einen anderen Anbieter übertragen. Auf dem Basisinformationsblatt standen auch entsprechende Kosten aufgeschlüsselt und nicht der bekannte Satz "Übertragung nicht möglich".

    Leider stand wohl in den Tiefen der Verträge etwas anderes und mein Wunsch auf Übertragung wurde abgelehnt. Eine Beschwerde bei der BaFin wurde mit "fehlenden technischen Voraussetzungen" ebenfalls abfeschmettert.

    Jetzt frage ich mich natürlich, warum im Basisinformationsblatt dann solche Möglichkeiten aufgezeigt werden wenn sie dann ja doch falsch sind.

    Ist das rechtlich weniger bindend als der eigentliche Vertrag?

    Und wie schätzt er die Chancen ein, wenn sie abgelehnt hat? Und kann man seiner Meinung nach die PKV zu einer Entscheidung zwingen?

    Erstaunlicherweise hat der Anwalt mir eher geraten, gegen den Arzt vorzugehen. Einen Zwang zur Entscheidung könne man wohl nicht durchsetzen da die PKV sich auf fehlende Unterlagen beruft.

    Mir hat hier (gegen HUK) der PKV Ombudsstellen geholfen (Erhöhung der Zahlungsrate, aber weit weg von 100%).

    Letztlich habe ich aber über eine spezialisiere !!! Anwältin klagen müsssen

    Bisher hat mir der Ombudsmann nur eine Stellungnahme der Versicherung zukommen lassen. Aber ich denke, da kommt noch was. Ob es über die ursprünglichen 20% hinausgeht ist aber fraglich. Danke aber für den Artikel!

    Da ich jedoch eine RSV habe überlege ich in der Tat, einen Anwalt zu suchen. Die Frage ist nur, gegen wen ich vorgehe? Mittlerweile scheinen mir beide Parteien nicht ganz koscher zu sein und nur noch genervt von meinem ständigen Nachhaken zu reagieren.

    tom70794 Was war denn bei Dir die Begründung der HUK?

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, wie ich in diesem Fall weitermachen kann:

    Meine Frau hat sich letztes Jahr wegen langjähriger Hautprobleme an den Fingern im Internet einen Dermatologen anhand der guten Bewertungen herausgesucht. Beim ersten Termin diagnostizierte dieser jedoch Durchblutungsstörungen in den Beinen und Krampfadern.

    Da meine Frau auch familiär entsprechend vorbelastet ist willigte sie einer operativen Entfernung zu. Es stand eine geschätzte Summe von 10T EUR Behandlungskosten im Raum. Obwohl der Arzt meinte, dass das "ganz sicher" auch von der PKV getragen werden würde wollten wir dies erst mit der Krankenkasse (Signal Iduna) abklären. Dennoch ließ sie bereits weitere Voruntersuchungen durchführen.

    Zwei Wochen später meldete sich der Arzt und teilte mit, dass bei meiner Frau hohe "Thrombose"-Werte nachgewiesen wurden und er riet zu einer sofortigen (ambulanten) Operation. Dabei vermittelte er auch den Eindruck, dass es wirklich sehr dringend sei.

    Meine Frau willigte ein und unterzog sich mehreren schmerzhaften Operationen an beiden Beinen. Hinzu kam dann auch noch eine bakterielle Entzündung und der ganze Heilungsprozess zog sich über mehrere Monate.

    Der PKV reichten wir natürlich fleißig die Rechnungen über insgesamt etwa 12T EUR ein. Erstattungen kamen nicht, wohl aber irgendwann eine Aufforderung, Einsicht in die Operationsunterlagen nehmen zu dürfen. Dem willigte meine Frau selbstverständlich ein und zahlte die Arztrechnungen zunächst aus eigener Tasche.

    Dann kam ein paar Monate später der Schock: Die Signal Iduna schrieb, dass man über die Leistung nicht entscheiden könne, da die Unterlagen des Arztes unvollständig wären und daher die medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar sei. Wohl gemerkt, man lehne die Regulierung jedoch nicht abschließend ab und würde den Vorgang dann ggf. erneut prüfen.

    Nun begann ein unglaubliches Ping-Pong-Spiel zwischen der Versicherung, dem Arzt und uns. Der Arzt stellt sich auf den Standpunkt, dass selbstverständlich alles medizinisch notwendig gewesen war und die eingereichten Unterlagen dies auch belegen. Die Versicherung fordert umfassende Unterlagen nach, welche sich aber nach der Operation nicht mehr liefern lassen (Fotodokumentation, Vorbehandlungen, Therapien, ...).

    Ein befragter Anwalt für Versicherungsrecht hat mir mitgeteilt, dass man die Leistung nicht einklagen kann solange keine endgültige Ablehnung des Versicherers vorliegt.

    BaFin und Ombudsmann haben kein Ergebnis hervorgebracht, jedoch hat die Signal Iduna zwischenzeitlich zumindest angeboten, einen kleinen Teil (etwa 20%) der Kosten zu übernehmen, wenn man dafür aber auf den Rest endgültig verzichtet. Zur Begründung verweist man auf ein recht aktuelles Urteil aus 06/2024 in dem es hauptsächlich um die Abrechnung von Pauschalleistungen durch Krankenhäuser geht (irrelevant in diesem Fall) und nebenbei auch bemerkt wird, dass eine Krampfaderentfernung nur 1x pro Bein abgerechnet werden kann.

    Hierauf angesprochen reagierte der Arzt wiederherum sehr angefressen mit dem Argument, er hätte jede erforderliche Operation so abgerechnet, wie sie auch stattgefunden hat. Alles nach GOÄ selbstverständlich.

    Jetzt stehen wir vor dem riesigen Dilemma dass wir nicht mehr wissen, was wir jetzt überhaupt noch machen sollen. Den Arzt wollen wir eigentlich ungerne verklagen da er gute Arbeit geleistet hat und es meiner Frau auch spürbar besser geht.

    Die Signal Iduna mauert aber auch ohne Ende und erfindet gefühlt bei jedem Schreiben neue Argumente, nicht zahlen zu müssen. Teils mit maximalen Anforderungen an die Krankenakte, teils mit Argumenten zum "Schutz der Versichertengemeinschaft" und halt auch ab und wann mit irgendwelchen Gerichtsurteilen oder allgemein nur mit "Regeln der gängigen Praxis".

    Was können wir noch tun? :rolleyes: