Hallo in die Runde,
bei meiner Recherche nach einem Darlehen für unsere frisch geborene Tochter bin ich (leider biser ausschließlich hier) auf diese Diskussion gestoßen.
Ich kann den Gedanken von Lythie voll und ganz nachvollziehen. Lassen wir das Thema Unterhalt, Ausbildungskosten, etc. außen vor.
Hintergrund ist doch, dass wir Eltern ein Vermögen für unsere Kinder aufbauen wollen (egal ob groß oder klein). Der Grundgedanke, dass wir Eltern das Geld erarbeiten und versteuern um es dann (wiederkehrend) an unsere Sprösslinge zu schenken ist etwas befremdlich in meinen Augen. Zum einen weil ich etwas besteuere, was eigentlich einer Person zugute kommt, die ja die entsprechenden Freibeträge hätte und zum anderen gefällt mir der Gedanke des regelmäßigen Schenkens aus pädagogischen Gesichtspunkten nicht.
Ich möchte, dass meine Kinder, wenn das Thema greifbarer ist, verstehen mit Geld umzugehen und lernen wie Vermögensaufbau (insbesondere auch Dank Zinseszinseffekt) funktioniert. Ich denke, ab 12-14 Jahren kann man Kindern so etwas gut beibringen.
Also, wieso sollte ich als Vater meinem Kind nicht Geld leihen, damit dieses damit am Kapitalmarkt Einkünfte erzielt anstelle von mir monatlich Geld geschenkt zu bekommen?
Mich wundert es, dass viele Stimmen in dieser Beitragsrunde so negativ diesem Thema gegenüber stehen.
Ein beispielhafter Darlehensvertragsentwurf könnte in meinen Augen so aussehen: Bewusst soll die Tochter keine Risiken tragen, gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt. Und sollte es als Schenkung klassifiziert werden, greifen ja sowieso die Schenkungsfreibeträge. Sprich, warum sollte ein Gericht so etwas nicht gut heißen, wenn es im Sinne der eigenen Kinder ist - und sogar losgelöst von sämltichen Risiken?
Mein Entwurf mal anbei, mit welchem ich zeitnah zum Notar möchte. Die einzige Frage, die zu klären ist, ist $ 1643 BGB Abs. 4 Satz 2. "Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Vertrag geringe wirtschaftliche Bedeutung für das Kind hat" anzuwenden? In meinen Augen dürften hierunter lediglich die wirtschaftlichen Verpflichtungen/Risiken reinzählen, die mit dem Vertrag einhergehen. Das Verlustrisiko tragen wir als Eltern explizit. Somit wäre die finanzielle Belastung am Beispiel meines Entwurfs lediglich die jährlichen Zinsen für das Gewähren des Darlehens. Bei 100.000 EUR und 2,5% reden wir bspw. von 2.500€ p.a.. Das dürfte wohl kaum von wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Nun mein Entwurf.
Achtung, nicht rechtlich geprüft und sollte in jedem Fall von Anwälten oder Notaren gegengelesen werden, bevor dieser Entwurf Anwendung findet. Ich erhoffe mir hier lediglich ein Wiederbelegen der Diskussion:
Darlehensvertrag
Zwischen
- Elternteil A, geb. am dd.mm.jjjj, wohnhaft Str, PLZ, Ort
- Elternteil B, geb. am dd.mm.jjjj, wohnhaft Str, PLZ, Ort
- im Folgenden „Darlehensgeber“ genannt -
und
- Kind A, geb. am dd.mm.jjjj, wohnhaft ebenda
- im Folgenden „Darlehensempfängerin“ genannt -
Vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter:
- Elternteil A und Elternteil B
wird folgender Darlehensvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand und Absicht
- Die Darlehensgeber stellen der Darlehensempfängerin ein Darlehen in Höhe von (beispielsweise 100.000 Euro) zur Verfügung.
- Das Ziel dieses Darlehens besteht darin, der Darlehensempfängerin Einkünfte zu ermöglichen und Vermögen aufzubauen, indem sie am Kapitalmarkt anlegt. Die Darlehensgeber haben das Kapital derzeit auf niedrig verzinsten Tagesgeldkonten ohne umfassende Einlagensicherung angelegt, wodurch ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht, wenn sie dieses Darlehen gewähren.
- Die Darlehensgeber behalten sich das Recht vor, das Darlehen jederzeit, zum Beispiel für einen Eigenkapitalbedarf beim Immobilienkauf, teilweise oder vollständig zurückzufordern. Das Darlehen bleibt zu jeder Zeit im Eigentum der Darlehensgeber.
§ 2 Laufzeit und Rückzahlung
- Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre.
- Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt endfällig, das heißt, der gesamte Betrag ist am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. Beginn der Laufzeit ist der Tag der Auszahlung.
- Die Darlehensgeber können den Darlehensbetrag während der Laufzeit aufstocken oder Rückzahlungen verlangen. Rückzahlungen müssen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen.
Datum
| Betrag (+/-)
| Unterschrift(en) |
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§ 3 Zinssatz und Zinszahlung
- Die Darlehensempfängerin schuldet den Darlehensgebern jährlich Zinsen in Höhe von (beispielsweise 2,5 % p.a.) auf den Darlehensbetrag. Dieser Zinssatz wird jährlich überprüft und kann an die Marktentwicklung angepasst werden.
Datum
| Zinssatz
| Unterschrift(en)
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- Die Zinszahlungen sind jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig und unabhängig von den Erträgen aus den Kapitalanlagen der Darlehensempfängerin zu leisten.
§ 4 Verwendung des Darlehens
- Das Darlehen darf ausschließlich zur Investition in ETFs, Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und gesicherte Unternehmenseinlagen verwendet werden.
- Investitionen in hochspekulative Finanzinstrumente wie Optionsscheine, SWAPs oder Forex sind nicht gestattet.
§ 5 Verlustrisiko und Haftung
- Die Darlehensempfängerin trägt kein Risiko für Verluste aus den Kapitalanlagen. Im Falle von Verlusten tragen die Darlehensgeber den entsprechenden Verlustanteil.
- Die Darlehensempfängerin ist nicht verpflichtet, Verluste mit ihren Zinseinnahmen auszugleichen.
- Sollte das Finanzamt Verluste als Schenkung einstufen, bleibt dies innerhalb des Schenkungsfreibetrags von 400.000 Euro pro Elternteil.
§ 6 Nichtigkeit und Rückabwicklung
- Sollte dieser Vertrag für unwirksam erklärt werden, erfolgt keine Umwandlung in eine Schenkung.
- In diesem Fall ist der Darlehensbetrag, abzüglich etwaiger Verluste, unverzüglich an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ort, Datum, Darlehensgeber in 1.
Ort, Datum, Darlehensgeberin in 2.
Für die Darlehensempfängerin:
Ort, Datum, (gesetzliche Vertreter)