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Es gibt ja einen Freibetrag von 1.560€ im Monat.
Guthaben, das darüber hinaus geht, kann dann die Bank,bei einer evtl. vorliegenden Pfändungsanfrage, nehmen und es dem Gläubiger auszahlen?
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Genau so ist es ...
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Es gibt ja einen Freibetrag von 1.560€ im Monat.
Guthaben, das darüber hinaus geht, kann dann die Bank,bei einer evtl. vorliegenden Pfändungsanfrage, nehmen und es dem Gläubiger auszahlen?
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Genau so ist es ...
Gemeinschaftskonten zur Vermögensanlage gibt es in der Regel nur bei verheirateten Paaren. Alle anderen möglichen Konstellationen zwischen zwei oder mehreren Personen lasse ich jetzt mal außen vor, denn die haben noch weitere Besonderheiten...
Eheleute haben untereinander einen Schenkungsteuerfreibetrag in Höhe von € 500.000 innerhalb von 10 Jahren.
Wenn jetzt z.B. ausschließlich ein Partner (der Eheleute) von seinem eigenen Einzelkonto € 1,5 Mio. auf das gemeinschaftliche Konto überträgt, der andere Partner überträgt nichts, dann hätte der zweite Partner aus diesem Vorgang einen Betrag in Höhe von € 750.000 geschenkt bekommen. Das übersteigt den möglichen Freibetrag und ist nach meinem Verständnis schenkungsteuerpflichtig.
Angenommen, der zweite Partner würde zeitgleich ebenfalls von seinem eigenen Einzelkonto € 1,5 Mio. auf das gemeinschaftliche Konto übertragen, dann wäre das nach meinem Verständnis nicht steuerpflichtig. Da vorher jeder Partner € 1,5 Mio. allein besaß, ändert sich in diesem Fall (beide zahlen den gleichen Betrag ein) am wirtschaftlichen Wert pro Kopf nichts.
Meine Frage zielte auch in die Richtung, wie es sein kann, dass der gleiche ETF von verschiedenen Banken nicht zeitgleich abgerechnet wird. Ich dachte, der ETF/Anbieter gibt seine Daten raus und zeitnah folgt die Abrechnung. Es sieht hier eher so aus, als würden es die Banken je nach "Lust und Laune" machen?
Die Abrechnung erstellt fast keine Bank mehr selbst, sondern das wird von deren jeweiligen Dienstleistern für Wertpapierservices erledigt.
Der eine Broker nutzt den Service von der Wertpapierabrechnungsbank A und der nächste Broker ist einem anderen Haus angeschlossen.
Bei diesen Wertpapierabrechnungsservice-Banken werden auch nicht alle "Kunden" (Bank/Broker) gleich behandelt. Es gibt "Kunden" mit einer höheren Priorität und "Kunden" mit geringerer Priorität.
Gleiches wirst du auch feststellen, zu welchem Datum deine Depotauszüge und/oder Steuerbescheinigungen erstellt werden. Auch hier gibt es zeitliche Unterschiede bei den einzelnen Banken/Brokern, selbst dann, wenn sie Kunde beim gleichen Abrechnungsservice sind.
Meiner Laienmeinung nach findet bei der Überweisung vom vom Gemeinschaftskonto auf das Gemeinschaftsdepot keine Schenkung statt.
Jedoch habt ihr das "Schenkungsproblem" trotzdem: Und zwar einen Schritt vorher, an der Stelle, an der ihr beide auf das Gemeinschaftskonto überweist. Aber von welchen Beträgen sprechen wir hier? Ihr habt als Ehepaar ja 500.000 Euro frei innerhalb von 10 Jahren.
Das Thema Gemeinschaftskonto und Gemeinschaftsdepot wurde hier im Forum schon häufig "rauf und runter" thematisiert.
Wenn du von deinem Einzelkonto einen Betrag auf euer Gemeinschaftskonto (2 Personen) überträgst, dann kann dies dann eine Schenkung sein, wenn ausschließlich Beträge nur von deinem Konto auf dieses Gemeinschaftskonto übertragen werden. Übertragen beide Kontoinhaber von ihren jeweiligen Einzelkonten Beträge (in etwa gleicher Höhe) auf das Gemeinschaftskonto, dann ist die Sache unproblematisch.
Wenn von einem Gemeinschaftskonto Beträge auf ein weiteres Gemeinschaftskonto/ -depot (Kontoinhaber sind identisch), dann ist das natürlich keine Schenkung.
Ich denke, da kommt im Laufe des Jahres noch mehr Bewegung in den Markt. Hintergrund dürfte das Verbot "Payment for Order Flow (PFOF)" sein.
Comdirect sind jetzt erst einmal die Ersten, die sich rühren und ob sich das für die Commerzbank lohnt, wurde mit großer Sicherheit bis in die "10. Stelle" hinter dem Komma ermittelt.
Wer weiß, was sich die neoBroker, die ja eigentlich am meisten von dem obigen Verbot betroffen sind, noch einfallen lassen um ihre Kunden zu halten.
Beim Kundenservice wäre ich sehr gespannt, wie lange der anhält, denn eigentlich kann man nicht erwarten für die Billigmarke den gleichen Service geboten zu bekommen, wie für das Premiumangebot der Bank.
Alles bei einer Bank zu haben, mag seine Vorteile bei der Übersichtlichkeit haben.
Das Girokonto und das Depot bei der gleichen Bank finde ich gut, aber es muss die Möglichkeit geben, dass ich jemandem auch eine Vollmacht für das Konto erteilen kann, damit es die Möglichkeit gibt den Zahlungsverkehr zu erledigen, wenn es einmal sein muss. Es muss ja nicht immer gleich jemand "tot" umfallen, auch eine Krankheit oder eine Behinderung muss überbrückt werden können.
Die üblichen online Banken bieten auch Tagesgelder, aber meist mit einer mehr oder weniger attraktiven Verzinsung.
Hier muss man vielleicht dann noch eine weitere Bankverbindung suchen, die halbwegs vernünftige Zinsen nicht nur für eine kurze Zeit und Neukunden anbietet.
Für mich persönlich ist die derzeitige Basis der EZB Guthabenzinssatz von 2%.
0,x% gehen daher gar nicht.
Schau mal hier:
1,25% Bank of Scotland für Bestandskunden
1,26% oder 1,71% IkanoBank für Bestandkunden (richtet sich danach, wann das Konto angelegt wurde.
1,65% Ford Money Bank für Bestandskunden
alle mit deutscher Einlagensicherung
Ein Geldmarkt ETF ist super, der Ankauf im Rahmen eines Sparplans geht teilweise sogar vollkommen ohne Kosten.
Beim späteren Verkauf sieht es dann kostenmäßig eher ungünstig aus, es sei denn, man freundet sich mit einem Neobroker an. Aus diesem Grund ist mir ein (kleines) Tagesgeldkonto sehr wichtig, andere (größere) Rücklagen dürfen dann in den Geldmarkt ETF.
Habt ihr alle Abrechnungen und Abbuchungen der Vorabpauschalen erhalten?
Für einen ETF habe ich bei TR bereits eine Abrechnung Ende Januar erhalten. Den gleichen ETF habe ich bei der consors. Dort fragte ich schon danach, es heißt nur, letztes Jahr wäre der erst am 13.2. abgerechnet worden. Ist immer noch nichts passiert.
Kann das sein, dieser zeitliche Unterschied?!
Betteln möchte ich nicht, aber ich habe dort nur Guthaben deswegen herumliegen, das ich anderweitig verbraten oder verzinsen könnte.
Hab' keine Panik, auch deine Abrechnung wird noch kommen.
Ich habe sogar zwei Abrechnungen bekommen, in denen bescheinigt wurde, dass ich nichts zu zahlen habe.
Fand ich auch gut.
Natürlich ist diese Doku ein bisschen einseitig, und Probleme die man bei/mit anderen Banken/Brokern hat/haben kann werden an der Stelle nicht angesprochen. Ich denke aber schon, dass die Häufigkeit und insbesondere die transparente/nachvollziehbare Bemühung der Bank, solche Probleme zu beheben, sich deutlich von den Neobrokern unterscheidet.
Missbrauch und Betrügereien werden bei allen Kreditinstituten versucht, bzw. kommen dort vor. Das ist bei Filialbanken nicht anders.
Auffällig ist nur, dass Betrüger es offenbar "leichter" haben, wenn sie es bei einer onlineBank oder neoBank versuchen.
Ein Grundproblem ist, dass es Personen (Organisationen) leider immer häufiger gelingt, an sensible Daten von (leichtgläubigen) Personen zu kommen, die diese freiwillig, aber unbeabsichtigt herausgeben, wenn sie telefonisch oder wie auch immer kontaktiert werden.
Kontoeröffnungen bei onlineBanken unterliegen offenbar nur "technischen" KI-gesteuerten Prüfungen, während man bei einer Filialbank schon mal direkt vor Ort erscheinen muss.
BBVA bietet ja 3 % aufs Giro bzw TG ich habe in September dort alles eröffnet hab ein Konto, allerdings habe ich nur einmal 100 Euro überwiesen 3 Tage später zurück. Ich war irgendwie skeptisch und traute dem ganzen nicht wirklich - hierzu mal ne Frage an Euch:
sind die 6 Monate nun sowieso abgelaufen, oder profitiert man bei größerer Einzahlung noch auf 6 Monate?
Die BBVA hatte ein Girokonto mit einem attraktiven Sonderzins von 3% p.a. für die ersten sechs Monate angeboten.
Darauf konnte man bis zu 500.000 € einzahlen. Nach diesen (ersten) sechs Monaten erfolgt eine variable Verzinsung.
Also, wenn du im September 2025 das Konto angelegt hast, dann profitierst du bis März von diesem Zinssatz. Wenn dort kein Guthaben mehr vorhanden ist, dann sind die sechs Monate halt (zinslos für dich) abgelaufen.
Mich beschäftigt momentan, wie ich meinen Sicherheitsbaustein effizient ansparen kann.
Ich habe einen Notgroschen bei der ING liegen.
Entweder regelst du das über ein Tagesgeldkonto auf das du regelmäßig einen festen Betrag überweist oder du sparst einen Geldmarkt ETF mit monatlichen Raten an.
Über ein Tagesgeldkonto kannst du jederzeit bei Bedarf kostenfrei verfügen.
Ein Sparplan für den Geldmarkt ETF ist auch bei der ING kostenfrei möglich, ABER, wenn du von dem Bestand etwas verkaufen möchtest (musst), dann ist ein Verkaufauftrag bei der ING relativ teuer.
Am liebsten wäre mir ein Gemeinschaftskonto.
Von Trade Republic halte ich nichts.
Die Anlage eines Gemeinschaftskontos ist bei TradeRepublic auch nicht möglich ...
Entweder Einzelkonto (Einzelkonten) oder eben kein Konto bei TradeRepublic.
Viele Alternativen wegen Gemeinschaftskonto fallen mir nicht ein.
Oder wie macht ihr das / oder habt es in der Vergangenheit gemacht? Mache ich mir zuviele Gedanken wegen 2%? Einfach alles bei ING liegen lassen und von der Inflation auffressen lassen?
Es gibt dann noch die Möglichkeit, dass du ein Tagesgeldkonto bei einer onlineBank anlegst, die eben etwas großzügiger als die ING das Tagesgeld verzinst UND bei der du das gewünschte Gemeinschaftskonto anlegen kannst.
viele Möglichkeiten gibt es dabei allerdings in der Tat nicht, denn die viele Banken bieten eben kein Gemeinschaftskonto an.
Ausweg oder "workaround": jede Person legt ein eigenes Konto an und die Anlagebeträge werden entsprechend aufgeteilt.
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Auf meine Rückfrage, ob der Bausparvertrag dann sicher am 01.03.2029 zuteilungsreif sei (ich brauche am diesem Tag das Bauspardarlehn für eine Anschlussfinanzierung meines Hauskredites), wurde mir schriftlich per Mail bestätigt, dass das so richtig ist 🤷♂️
Kann ich mich jetzt darauf verlassen?
In der Regel stimmt die Aussage des Mitarbeiters der Bausparkasse/Bank. Man kann die erforderliche Höhe der Einzahlung berechnen, um auf die (vermutlich) notwendige Punktzahl zu kommen.
Wenn die Punktzahl allerdings zu knapp berechnet wurde und die Bausparkasse den Wert für die Zuteilung nach oben "anpassen" muss, dann kannst du mit der Aussage des "Bausparvertragfachverkäufers" nichts anfangen.
Ich kann mich tatsächlich an Zeiten erinnern, da wurde zu jedem Zuteilungstermin die Punktzahl immer weiter nach "oben" geschoben, weil die Bausparkasse vermutlich nicht über genügend Mittel verfügte, um alle Zuteilungswünsche zu erfüllen.
Damals hieß es vor allem bei einem Unternehmen sch(m)erzhaft: Bauen Heißt Warten...
2,75% Aktionszins p.a. für 4 Monate
Auf bis zu 250.000 Euro neu eingezahltes Geld (mindestens 1000€)
Das Geld muss von einer anderen Bank kommen
Aktionszeitraum vom 09.02. bis 24.02.2026
Nur mit Einladung per inbox Mail möglich
Auf der Seite der ING ist nur zu sehen, dass dieses Angebot ausschließlich für das erste (neue) Tagesgeldkonto gilt - bestehende Konten haben einen Zinssatz von 0,75%
Frage: Wie bist du an diese Einladung gekommen? Hast du oder hat jemand anderes, der ebenfalls so eine Einladung erhalten hat, eine Idee, nach welchen Kriterien diese Einladungen verschickt worden sein sollen?
Einen kenne ich, der sich schon kurioserweise die Vorabpauschale 2027 (!) zum Amusement errechnete…
Du brauchst nur den Kurs vom 02.01.2026, darfst das ganze Jahr nichts zukaufen und tippen, wieviel plus der ETF am letzen Börsetag erzielt haben wird.
Das ist kein Hexenwerk - Zukäufe innerhalb des Kalenderjahres sind unproblematisch zu berechnen, da man die Werte nur anteilig auf die verbleibenden Monate des Kalenderjahres aufteilen muss.
Das ist z.B. dann hilfreich, wenn man zum Jahresende wissen möchte, wieviel Liquidität am Jahresanfang (02.01.) benötigt wird, weil man keinen Freistellungsauftrag hinterlegt hat.
Wo wird die gezahlte (oder vom Freistellungsauftrag abgezogene) Vorabpauschale vermerkt?
Und warum kann ich diese in meinem Depot (ING) nirgends anzeigt bekommen?
Die Depotbank (Broker) speichert die jeweiligen Steuerdaten in dem Depot - dazu zählt nicht nur die Vorabpauschale, sondern z.B. auch der jeweilige Ankaufkurs pro Geschäft, wenn du z.B. einen Sparplan hast, sowie weitere Daten, die bei der Verrechnung eines Freistellungsauftrages anfallen etc.
Bei einem Übertrag auf einen neuen Broker werden neben den Wertpapieren auch die Steuerdaten geliefert.
Ob es in jedem Fall sinnvoll ist, alle Steuerdaten für jeden sichtbar darzustellen oder ob das für die (meisten) Kunden eher unwichtig oder gar verwirrend ist, sei dahingestellt.
Stimmt, aber wenn das Haus schnell verkauft wird, kann man sich die Umschreibung sparen und quasi direkt von der Verstorbenen auf die Käuferin umschreiben. Die entsprechende Vorschrift legt zwar nicht fest, was als schnell gilt, aber beim zuständigen Grundbuchamt sagte man mir, das sehe man nicht eng.
Ich bin eine von drei ErbInnen, aber es war von vornherein klar, dass die Bürokratie auf mir hängenbleiben würde, so dass ich auch diejenige bin, die von vornherein mit Vollmachten ausgestattet war. Bloß ist eben keine davon notariell.
Ihr seid doch dann eine Erbengemeinschaft - also kann doch nur die Gemeinschaft als Ganzes über die Immobilie verfügen und jeder muss den Kaufvertrag unterschreiben.
Das kannst du doch nicht allein durchführen, denn du bis doch selbst nur zu einem Drittel (?) Eigentümerin ....
=> Hans 2204 bzw. Naseweis:
Überraschenderweise sah der Notar da kein Problem; ihm reichte eine Kopie des Berliner, also gemeinschaftlichen Testaments, wie es 2006 eröffnet wurde. Hat mich auch gewundert.
General- und Vorsorgevollmacht ist vorhanden, leider aber nicht notariell, obwohl ich wg. Immobilie mehrfach drum gebeten hatte. Die Verstorbene hat sich aber weiß der Geier wo informiert und meinte hartnäckig, das sei nicht nötig. Erst kurz vor ihrem Tod stimmte sie zu, doch mal zum Notariat zu gehen ... aber kurz darauf war's zu spät.
Ich verstehe jetzt eigentlich gar nichts mehr...
Es gibt ein "Berliner Testament", was aber nach deiner Beschreibung noch nicht vom Nachlassgericht eröffnet wurde, da diese Behörde nach deinen Angaben "nicht in die Gänge" kommt.
Wenn du Erbin bist, dann kannst du doch erst dann die Immobilie verkaufen, wenn du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden bist. Das ist doch eine Grundvoraussetzung.
Im Grundbuch kannst du aber erst dann eingetragen werden, wenn das Nachlassgericht einen entsprechenden Erbschein ausgestellt hat.
Wie kann dann ein Notar aufgrund eines nicht eröffneten Testaments und ohne notarieller Vollmacht einen Kaufvertrag ausfertigen, den du doch noch gar nicht rechtswirksam unterschreiben kannst...
Das ist doch alles recht wunderlich ....
[...]
Uns pressiert es jetzt aber doch, weil das Haus inzwischen verkauft ist, die Käuferin schnell einziehen bzw. umbauen will, der Kaufvertrag aber erst wirksam werden kann, wenn das Testament eröffnet ist; .....
Kein Notar wird einen Kaufvertrag ausfertigen, solange es keinen Erbschein gibt und die Immobilie nicht auf den oder die Erben übertragen wurde.
Hab ich auch gedacht, bei der ING gibt es eben keinen eigenen online-Zugang für Bevollmächtigte! Laut einem Telefonat im letzten Jahr wird drüber nachgedacht, das vielleicht im Laufe des Jahres 2026 zu ändern, aber das nützte mir damals nichts.
Wenn die Vollmacht bei der ING offiziell beantragt wurde, dann kann man damit aber Überweisungen vornehmen:
Die Vollmacht berechtigt gegenüber der ING zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Der Bevollmächtigte kann insbesondere
• über jeweilige Guthaben (zum Beispiel durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen.
(Orginalwortlaut des Formulares für die Vollmacht)
Als Antwort erhält man dann ein Schreiben:
Sehr geehrte.....,
gern haben wir Ihre Vollmacht eingetragen. Für Ihre Konten/Depots ist bevollmächtigt:
XXXXXXXX
Die Vollmacht gilt für Ihre aktuellen und zukünftigen Konten/Depots. Der Bevollmächtigte kann Sie bei der Kontoführung unterstützen.
Aber richtig, es gibt keinen eigenen onlineZugang.
Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Normalerweise erfährt die Bank über die Rentenrechnungsstelle, dass ein Kunde verstorben ist. Das passiert vor allem bei "alten" Rentnern, die noch ihre Zahlungen im Voraus bekommen. Die Rentenrechnungsstelle fordert dann von der Bank die zu viel gezahlte Rente zurück.
In diesem Augenblick sperrt die Bank den onlineZugang und die ausgegebenen Karten des Kontoinhabers.
Der Bevollmächtigte kann aber weiterhin mit seiner eigenen Karte und seinem eigenen online Zugang über das Konto verfügen, denn die Vollmachten bei den Banken gelten über den Tod des Kontoinhabers hinaus.
Ausnahme: ein möglicher Erbe widerspricht der Vollmacht.
Rechnungen, die zweifelsfrei mit dem Tod des Kontoinhabers in Verbindung stehen (Bestattung, Friedhofgebühren, Krankenhaus etc.) werden normalerweise von dem Konto des Verstorbenen beglichen, ohne dass man sich als Erbe ausweisen muss.
Das Nachlassgericht meldet den Tod auch dem Erbschaftsteuer-Finanzamt (...das ist nicht unbedingt das gleiche Finanzamt, bei dem die Einkommensteuererklärung abgewickelt wird....)
Nachlassgerichte und Erbschaftsteuer-Finanzamt sind nicht ganz so "schnell" bei der Bearbeitung. Das hat mehrere Gründe. In der Regel bekommst du den Erbschein ca. 3 Monate nach der Beantragung, mitunter geht's auch schneller, wenn mal höflich anfragt.
Bei dem Erbschaftsteuer-Finanzamt kann es durchaus noch länger dauern, bis die Erklärung "durch" ist. Da kommt es dann auch darauf an, wie sich der einzelne Erbfall gestaltet. Es gibt "einfache" und komplexere Erbfälle.
Jede Person hat einen Freibetrag für Kapitalerträge von derzeit € 1.000,00.
Gaaaanz früher konnten Verheiratete IMMER nur einen gemeinschaftlichen Freibetrag nutzen, das bedeutete, dass der Ehepartner auch immer zustimmen musste.
Heute ist folgendes möglich:
Verfügt z.B. nur ein Ehepartner über Kapitaleinkünfte, dann ist es möglich auch den Freibetrag des "mittellosen" Partners zu nutzen, sofern dieser zustimmt. Dazu wird dann ein gemeinschaftlicher Freibetrag genutzt.