Beiträge von hans2204

    BBVA bietet ja 3 % aufs Giro bzw TG ich habe in September dort alles eröffnet hab ein Konto, allerdings habe ich nur einmal 100 Euro überwiesen 3 Tage später zurück. Ich war irgendwie skeptisch und traute dem ganzen nicht wirklich - hierzu mal ne Frage an Euch:

    sind die 6 Monate nun sowieso abgelaufen, oder profitiert man bei größerer Einzahlung noch auf 6 Monate?

    Die BBVA hatte ein Girokonto mit einem attraktiven Sonderzins von 3% p.a. für die ersten sechs Monate angeboten.

    Darauf konnte man bis zu 500.000 € einzahlen. Nach diesen (ersten) sechs Monaten erfolgt eine variable Verzinsung.

    Also, wenn du im September 2025 das Konto angelegt hast, dann profitierst du bis März von diesem Zinssatz. Wenn dort kein Guthaben mehr vorhanden ist, dann sind die sechs Monate halt (zinslos für dich) abgelaufen.

    Mich beschäftigt momentan, wie ich meinen Sicherheitsbaustein effizient ansparen kann.

    Ich habe einen Notgroschen bei der ING liegen.

    Entweder regelst du das über ein Tagesgeldkonto auf das du regelmäßig einen festen Betrag überweist oder du sparst einen Geldmarkt ETF mit monatlichen Raten an.

    Über ein Tagesgeldkonto kannst du jederzeit bei Bedarf kostenfrei verfügen.
    Ein Sparplan für den Geldmarkt ETF ist auch bei der ING kostenfrei möglich, ABER, wenn du von dem Bestand etwas verkaufen möchtest (musst), dann ist ein Verkaufauftrag bei der ING relativ teuer.


    Am liebsten wäre mir ein Gemeinschaftskonto.

    Von Trade Republic halte ich nichts.

    Die Anlage eines Gemeinschaftskontos ist bei TradeRepublic auch nicht möglich ...
    Entweder Einzelkonto (Einzelkonten) oder eben kein Konto bei TradeRepublic.


    Viele Alternativen wegen Gemeinschaftskonto fallen mir nicht ein.

    Oder wie macht ihr das / oder habt es in der Vergangenheit gemacht? Mache ich mir zuviele Gedanken wegen 2%? Einfach alles bei ING liegen lassen und von der Inflation auffressen lassen?

    Es gibt dann noch die Möglichkeit, dass du ein Tagesgeldkonto bei einer onlineBank anlegst, die eben etwas großzügiger als die ING das Tagesgeld verzinst UND bei der du das gewünschte Gemeinschaftskonto anlegen kannst.

    viele Möglichkeiten gibt es dabei allerdings in der Tat nicht, denn die viele Banken bieten eben kein Gemeinschaftskonto an.
    Ausweg oder "workaround": jede Person legt ein eigenes Konto an und die Anlagebeträge werden entsprechend aufgeteilt.

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    Auf meine Rückfrage, ob der Bausparvertrag dann sicher am 01.03.2029 zuteilungsreif sei (ich brauche am diesem Tag das Bauspardarlehn für eine Anschlussfinanzierung meines Hauskredites), wurde mir schriftlich per Mail bestätigt, dass das so richtig ist 🤷‍♂️

    Kann ich mich jetzt darauf verlassen?

    In der Regel stimmt die Aussage des Mitarbeiters der Bausparkasse/Bank. Man kann die erforderliche Höhe der Einzahlung berechnen, um auf die (vermutlich) notwendige Punktzahl zu kommen.

    Wenn die Punktzahl allerdings zu knapp berechnet wurde und die Bausparkasse den Wert für die Zuteilung nach oben "anpassen" muss, dann kannst du mit der Aussage des "Bausparvertragfachverkäufers" nichts anfangen.

    Ich kann mich tatsächlich an Zeiten erinnern, da wurde zu jedem Zuteilungstermin die Punktzahl immer weiter nach "oben" geschoben, weil die Bausparkasse vermutlich nicht über genügend Mittel verfügte, um alle Zuteilungswünsche zu erfüllen.

    Damals hieß es vor allem bei einem Unternehmen sch(m)erzhaft: Bauen Heißt Warten...

    2,75% Aktionszins p.a. für 4 Monate

    Auf bis zu 250.000 Euro neu eingezahltes Geld (mindestens 1000€)

    Das Geld muss von einer anderen Bank kommen

    Aktionszeitraum vom 09.02. bis 24.02.2026

    Nur mit Einladung per inbox Mail möglich

    Auf der Seite der ING ist nur zu sehen, dass dieses Angebot ausschließlich für das erste (neue) Tagesgeldkonto gilt - bestehende Konten haben einen Zinssatz von 0,75%

    Frage: Wie bist du an diese Einladung gekommen? Hast du oder hat jemand anderes, der ebenfalls so eine Einladung erhalten hat, eine Idee, nach welchen Kriterien diese Einladungen verschickt worden sein sollen?

    Einen kenne ich, der sich schon kurioserweise die Vorabpauschale 2027 (!) zum Amusement errechnete…

    Du brauchst nur den Kurs vom 02.01.2026, darfst das ganze Jahr nichts zukaufen und tippen, wieviel plus der ETF am letzen Börsetag erzielt haben wird.

    Das ist kein Hexenwerk - Zukäufe innerhalb des Kalenderjahres sind unproblematisch zu berechnen, da man die Werte nur anteilig auf die verbleibenden Monate des Kalenderjahres aufteilen muss.

    Das ist z.B. dann hilfreich, wenn man zum Jahresende wissen möchte, wieviel Liquidität am Jahresanfang (02.01.) benötigt wird, weil man keinen Freistellungsauftrag hinterlegt hat.


    Wo wird die gezahlte (oder vom Freistellungsauftrag abgezogene) Vorabpauschale vermerkt?
    Und warum kann ich diese in meinem Depot (ING) nirgends anzeigt bekommen?

    Die Depotbank (Broker) speichert die jeweiligen Steuerdaten in dem Depot - dazu zählt nicht nur die Vorabpauschale, sondern z.B. auch der jeweilige Ankaufkurs pro Geschäft, wenn du z.B. einen Sparplan hast, sowie weitere Daten, die bei der Verrechnung eines Freistellungsauftrages anfallen etc.
    Bei einem Übertrag auf einen neuen Broker werden neben den Wertpapieren auch die Steuerdaten geliefert.
    Ob es in jedem Fall sinnvoll ist, alle Steuerdaten für jeden sichtbar darzustellen oder ob das für die (meisten) Kunden eher unwichtig oder gar verwirrend ist, sei dahingestellt.

    Stimmt, aber wenn das Haus schnell verkauft wird, kann man sich die Umschreibung sparen und quasi direkt von der Verstorbenen auf die Käuferin umschreiben. Die entsprechende Vorschrift legt zwar nicht fest, was als schnell gilt, aber beim zuständigen Grundbuchamt sagte man mir, das sehe man nicht eng.

    Ich bin eine von drei ErbInnen, aber es war von vornherein klar, dass die Bürokratie auf mir hängenbleiben würde, so dass ich auch diejenige bin, die von vornherein mit Vollmachten ausgestattet war. Bloß ist eben keine davon notariell.

    Ihr seid doch dann eine Erbengemeinschaft - also kann doch nur die Gemeinschaft als Ganzes über die Immobilie verfügen und jeder muss den Kaufvertrag unterschreiben.
    Das kannst du doch nicht allein durchführen, denn du bis doch selbst nur zu einem Drittel (?) Eigentümerin ....

    => Hans 2204 bzw. Naseweis:

    Überraschenderweise sah der Notar da kein Problem; ihm reichte eine Kopie des Berliner, also gemeinschaftlichen Testaments, wie es 2006 eröffnet wurde. Hat mich auch gewundert.

    General- und Vorsorgevollmacht ist vorhanden, leider aber nicht notariell, obwohl ich wg. Immobilie mehrfach drum gebeten hatte. Die Verstorbene hat sich aber weiß der Geier wo informiert und meinte hartnäckig, das sei nicht nötig. Erst kurz vor ihrem Tod stimmte sie zu, doch mal zum Notariat zu gehen ... aber kurz darauf war's zu spät.

    Ich verstehe jetzt eigentlich gar nichts mehr...
    Es gibt ein "Berliner Testament", was aber nach deiner Beschreibung noch nicht vom Nachlassgericht eröffnet wurde, da diese Behörde nach deinen Angaben "nicht in die Gänge" kommt.

    Wenn du Erbin bist, dann kannst du doch erst dann die Immobilie verkaufen, wenn du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden bist. Das ist doch eine Grundvoraussetzung.
    Im Grundbuch kannst du aber erst dann eingetragen werden, wenn das Nachlassgericht einen entsprechenden Erbschein ausgestellt hat.

    Wie kann dann ein Notar aufgrund eines nicht eröffneten Testaments und ohne notarieller Vollmacht einen Kaufvertrag ausfertigen, den du doch noch gar nicht rechtswirksam unterschreiben kannst...

    Das ist doch alles recht wunderlich ....

    Hab ich auch gedacht, bei der ING gibt es eben keinen eigenen online-Zugang für Bevollmächtigte! Laut einem Telefonat im letzten Jahr wird drüber nachgedacht, das vielleicht im Laufe des Jahres 2026 zu ändern, aber das nützte mir damals nichts.

    Wenn die Vollmacht bei der ING offiziell beantragt wurde, dann kann man damit aber Überweisungen vornehmen:

    Die Vollmacht berechtigt gegenüber der ING zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Der Bevollmächtigte kann insbesondere

    • über jeweilige Guthaben (zum Beispiel durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen.

    (Orginalwortlaut des Formulares für die Vollmacht)

    Als Antwort erhält man dann ein Schreiben:

    Sehr geehrte.....,

    gern haben wir Ihre Vollmacht eingetragen. Für Ihre Konten/Depots ist bevollmächtigt:

    XXXXXXXX

    Die Vollmacht gilt für Ihre aktuellen und zukünftigen Konten/Depots. Der Bevollmächtigte kann Sie bei der Kontoführung unterstützen.

    Aber richtig, es gibt keinen eigenen onlineZugang.

    Also das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Normalerweise erfährt die Bank über die Rentenrechnungsstelle, dass ein Kunde verstorben ist. Das passiert vor allem bei "alten" Rentnern, die noch ihre Zahlungen im Voraus bekommen. Die Rentenrechnungsstelle fordert dann von der Bank die zu viel gezahlte Rente zurück.
    In diesem Augenblick sperrt die Bank den onlineZugang und die ausgegebenen Karten des Kontoinhabers.
    Der Bevollmächtigte kann aber weiterhin mit seiner eigenen Karte und seinem eigenen online Zugang über das Konto verfügen, denn die Vollmachten bei den Banken gelten über den Tod des Kontoinhabers hinaus.
    Ausnahme: ein möglicher Erbe widerspricht der Vollmacht.
    Rechnungen, die zweifelsfrei mit dem Tod des Kontoinhabers in Verbindung stehen (Bestattung, Friedhofgebühren, Krankenhaus etc.) werden normalerweise von dem Konto des Verstorbenen beglichen, ohne dass man sich als Erbe ausweisen muss.

    Das Nachlassgericht meldet den Tod auch dem Erbschaftsteuer-Finanzamt (...das ist nicht unbedingt das gleiche Finanzamt, bei dem die Einkommensteuererklärung abgewickelt wird....)

    Nachlassgerichte und Erbschaftsteuer-Finanzamt sind nicht ganz so "schnell" bei der Bearbeitung. Das hat mehrere Gründe. In der Regel bekommst du den Erbschein ca. 3 Monate nach der Beantragung, mitunter geht's auch schneller, wenn mal höflich anfragt.
    Bei dem Erbschaftsteuer-Finanzamt kann es durchaus noch länger dauern, bis die Erklärung "durch" ist. Da kommt es dann auch darauf an, wie sich der einzelne Erbfall gestaltet. Es gibt "einfache" und komplexere Erbfälle.

    Jede Person hat einen Freibetrag für Kapitalerträge von derzeit € 1.000,00.
    Gaaaanz früher konnten Verheiratete IMMER nur einen gemeinschaftlichen Freibetrag nutzen, das bedeutete, dass der Ehepartner auch immer zustimmen musste.

    Heute ist folgendes möglich:

    • Freibetrag für die Einzelperson kann nur für die Konten der betreffenden Person genutzt werden.
    • Freibetrag für Eheleute (beide unterschreiben) kann genutzt werden für Einzelkonten der beiden Partner und auch für Gemeinschaftskonten.

    Verfügt z.B. nur ein Ehepartner über Kapitaleinkünfte, dann ist es möglich auch den Freibetrag des "mittellosen" Partners zu nutzen, sofern dieser zustimmt. Dazu wird dann ein gemeinschaftlicher Freibetrag genutzt.

    Weiß jemand Depots, bei denen man die institutionellen Fonds von DWS und Allianz kaufen kann?

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    Es hat schon seine Gründe, warum bestimmte Fonds nicht an Privatpersonen verkauft werden (dürfen).
    Das hat zum einen damit zu tun, dass die Aufklärungspflichten des Anbieters gegenüber Privatpersonen anders (restriktiver) gestaltet sind, als wenn man einen Fonds z.B. an einen Vermögensverwalter verkauft.

    Ein weiterer Grund ist häufig, dass man die Fondsanteile nicht in "Häppchen" verkaufen möchte, sondern nur in größeren (meist sechsstelligen) Teilbeträgen.

    Ähnliches gibt es auch bei normalen Rentenpapieren, die eben nicht in Stückelungen zu € 1.000 angeboten werden, sondern eben nur in sechsstelligen Einheiten.
    Warum? Weil man die Privatkundschaft nicht haben möchte....

    Mitunter kommt es vor, dass institutionelle Fonds, die zunächst nur für eine bestimmte Zielgruppe erschaffen wurden zu einem späteren Zeitpunkt für die Privatkundschaft freigegeben werden.

    Ich bespare für meine erwachsene Tochter zwei ETF bei Scalable Capital Free und möchte ihr diese beiden ETF irgendwann in den nächsten 2-3 Jahren schenken und den Familienfreibetrag ausnutzen.

    Was ist der Familienfreibetrag ...

    Ich bespare für meine erwachsene Tochter zwei ETF bei Scalable Capital Free und möchte ihr diese beiden ETF irgendwann in den nächsten 2-3 Jahren schenken [ ... ]

    Du solltest bei deinem Vorhaben bedenken:

    Du verschenkst deine Wertpapiere an deine Tochter - soweit so gut. Für die Schenkung an sich gelten die üblichen Freibeträge.

    Zu einem späteren Zeitpunkt stellt sich aber die Frage: Was passiert, wenn die Tochter die Wertpapiere verkauft?
    Denn steuerlich übernimmt die Tochter auch den Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten des Schenkers. Im Falle des Verkaufs ist dann der mögliche Kursgewinn seit Anschaffung der Wertpapiere (... die du gekauft hast...) bei deiner Tochter steuerpflichtig.

    Wie es bei Trade Republic ist, kann ich dir nicht sagen. Aber bei der comdirect und ING habe ich für jeden ETF eine Abrechnung erhalten. Bei der comdirect, wo mein Freistellungsauftrag liegt, wurde dann auch aufgeschlüsselt, wie hoch der Freistellungsauftrag belastet wurde, und welcher Betrag dann am Ende noch zu versteuern war.

    Bei TradeRepublic (TR) bekommst du eine Abrechnung, wenn dir von deinem Konto die Steuer belastet wurde. Diese findest du bei der Buchung.
    Wie ein Beleg bei Belastung des Freistellungsauftrages aussieht und wo du diesen findest, kann ich dir im Detail nicht beschreiben, da ich bei TR keine Freistellung hinterlegt habe.

    Die Vorabpauschale ist nicht die zu zahlenden Steuer, sondern der (fiktive) Gewinn, der versteuert werden muss. Bei TR wird nicht aufgeschlüsselt, welcher Betrag für den jeweiligen Kauf aus einen Sparplan anfällt, sondern eben nur die Gesamtsumme.


    Bei Belastung der Steuer auf dem Konto wird in der Abrechnung die Summe der Vorabpauschale genannt und von diesem Betrag werden 25% Kapitalertragsteuer (KESt) + 5,5% Solidaritätszuschlag (SolZ) + eventuell Kirchensteuer einbehalten.


    Die Rechnung, wie hoch dieser (fiktive) Gewinn für deinen Sparplan ist, bzw. für das kommende Jahr sein wird, kannst du selbst vornehmen. Dazu gibt es im Forum eine detaillierte Beschreibung, die du über die Suchfunktion finden kannst.

    Hallo,

    ich habe ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte bekommen, ausländische Kapitalerträge aus den Ländern xxx ab 2020 (ggf. auch aus den Vorjahren) nachzuerklären.

    Das ist keine Bitte, sondern eine Aufforderung....

    In der Regel werden zunächst die Steuererklärungen der letzten 5 Jahre eingefordert, sollten sich daraus Nachzahlungen ergeben, kann und wird die Aufforderung auf 10 Jahre ausgedehnt.
    Wenn du keine Belege dazu hast, dann solltest du dieses schleunigst bei den betreffenden Banken anfordern.
    Erträgnisaufstellungen gibt es auch bei Auslandsbanken für die letzten 10 Jahre.

    Wo liegt eigentlich der Vorteil einer Selbstanzeige, wenn neben den Mehrsteuern und Zinsen auch ein (ggf. anfallender) Geldbetrag zu zahlen ist?

    Nach meinen Informationen verjähren einfache Steuerstraftaten einer Steuerart nach fünf Jahren. Im Text steht aber, ich solle Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten mindestens der letzten zehn Kalenderjahre machen. Missverstehe ich hier etwas bzw. liegt meinerseits ein Irrtum/ Denkfehler o.ä. vor?

    Das kann dir dein Steuerberater erklären, den du "mit ins Boot holen" solltest. Allein würde ich mich in einem solchen Fall nicht mit den Finanzbehörden (Steuerfahndung) anlegen. Das ist genau so, als würdest du bei einer Straftat versuchen, dich selbst zu verteidigen.

    Im Moment tendiere ich dazu, die Lage beim Finanzamt so darzustellen wie sie ist: Die Unterlagen für September 2019 bis heute liegen vollständig vor. Für die Zeit vor September 2019 kann ich keine vollständigen Angaben machen, auch wenn es aufgrund der gesichteten Kontoauszüge deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Sparerfreibetrag alles abgedeckt hat.

    Das Finanzamt (Steuerfahndung) wird vollständige Unterlagen von dir verlangen, also fordere Kopien der Erträgnisaufstellung bei den betreffenden Banken an. Das wird seitens der Finanzbehörde auch keine "Bitte" sein, sondern eine "knallharte Forderung".
    Wenn du diese nicht (mehr) beibringen kannst, wird das Finanzamt die Erträge für diese Zeiträume schätzen...
    Ja, das wird auch Geld kosten, denn solche Recherchen lassen sich die Banken gut bezahlen.

    Deine Situation wird aber dadurch nicht besser, wenn du versuchst dem Finanzamt irgendwelche Ungereimtheiten zu erzählen.

    Das Ganze ist kein Spaß...

    Das mit dem Datum ist tricky. Schau Dir den Beleg genau an, ob Wertstellung und Buchungstag übereinstimmen. Bei mir sind es zwei unterschiedliche Termine. Man kann sich da leicht irren.

    So ist es - ich kann mir nicht vorstellen, warum irgendein Broker oder irgendeine Bank nicht mit Valuta 02.01. buchen sollte - zumindest die ING bucht mit Valuta 02.01.

    Bei der Abrechnung von TradeRepublic (TR) vom 28.01.2026 steht z.B. nur "Vorabpauschale mit Ex-Datum 02.01.2026".
    Bei der Buchung des Betrages auf dem Konto von TR wird die Valuta nicht separat angezeigt - bei den Kontoauszügen wird die tatsächliche Valuta aller Umsätze ebenfalls nicht angezeigt.

    Das FA darf schon lange Bescheide digital bereitstellen. Für die, die digital bisher nicht wollen oder können, gibt es den Postweg.

    Das ist richtig - bisher musstest du ausdrücklich zustimmen, wenn du die Post digital haben möchtest - ab 2027 gibt es nach dem Schreiben der Finanzbehörde die Post automatisch digital ins Elster-Postfach, ohne dass du zustimmst.

    Ein kleiner, aber feiner Unterschied....

    Das so genannte Tagesgeldhopping finde ich persönlich extrem unattraktiv, weil es mich nerven würde ständig irgendwo neue Konten anlegen zu müssen.

    100% Zustimmung....
    Ich denke, dass viele Anbieter einfach davon ausgehen, dass der Kunde zu "bequem" ist und daher nach dem attraktiven Erstangebot bei dem jeweiligen Anbieter verbleibt, auch wenn der Zins nach den ersten Monaten verringert wird.


    Jetzt die Frage: ist es theoretisch möglich, mit beispielsweise drei oder vier Konten im Wechsel zu agieren, oder gelten diese Angebotszinsen wirklich immer nur für absolute Neukunden, sprich, wenn man dort noch nie ein Konto gehabt hat?

    theoretisch ja, praktisch bei manchem Anbieter nicht.
    Es gibt Aktionen bei einzelnen Banken, die das Konto mit sogenanntem "neuen" Geld besser verzinsen.
    Also du hast ein Tagesgeldkonto auf dem nur wenige Euro vorhanden sind und dafür bekommst du einen "bescheidenen" Zinssatz.
    Innerhalb des Aktionszeitraumes überträgst du von einer anderen Bank einen entsprechenden "frischen" Geldbetrag, dann erhältst du einen verbesserten Zins für eine gewisse Zeit (... eventuell aber nur für den Betrag der Zuzahlung)

    Bei anderen Instituten musst du wirklich Neukunde sein und darfst in den letzten X Monaten dort kein Konto unterhalten haben.

    Gestern kam der Steuerbescheid für 2024.

    Das ist ja mit Sicherheit beim Finanzamt digital vorhanden, die drucken es aus, kuvertieren und frankieren es und schicken es mit der Post, damit ich dann die sechs Seiten wieder scannen kann.

    Ab 2027 darf das Finanzamt Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommt man die Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn man bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt hat.