Beiträge von hans2204

    Also doch keine vollkommen korrekten Ergebnisse?

    Ich habe mein Hauptdepot mal mit Finanzfluss verbunden, da wurde mir vergangenes Jahr der korrekte Betrag angezeigt.

    Ich habe da keine Skrupel. Das ist alles verschlüsselt. Und so interessant bin ich auch nicht.

    ... also wenn eine Abweichung von 3 Cent für dich relevant sind, dann gebe ich dir natürlich Recht.

    Wir reden dabei über Rundungsdifferenzen, die auch bei den klassischen Brokern bei der Berechnung von Steuern immer wieder auftreten.

    Mir reicht daher Excel aus, um am Jahresende zu wissen, welcher Betrag auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein muss, um die im neuen Jahr anfallende Steuern auf die Vorabpauschale zahlen zu können.

    Ja, eine weit genug entwickelte KI sollte das eigentlich können und man braucht gar keinen extra Rechner mehr. OpenClaw einrichten und ihn beauftragen das er am Jahresende die PDfs von der Bank abholt, sich durchliest, die zu erwartende Vorabpauschale berechnet und dann das Cash für die Steuer umschichtet. Dann hat man den Scheixx auch aus dem Kopf.

    Dazu müsste ich der KI erst einmal meine Zugangsdaten zu der Bank/dem Broker geben, damit die KI die Abrechnungen ziehen kann.....

    Will ich das wirklich ....?

    Ich habe das über Excel für mich gelöst - am Jahresanfang wird der Anfangsbestand zu dem jeweiligen ETF eingegeben, der aktuelle Basiszins und die Ausführungsdaten des Sparplans.

    Excel liefert dazu vollkommen korrekte Ergebnisse, wenn man von geringen Cent-Beträgen absieht.

    Schrieb ich bereits: Die Senderbank tauscht um, der Kurs ist dann eine Wundertüte und könnte sehr schlecht sein.

    Du kannst die Senderbank selbstverständlich beauftragen, dass die Überweisung in der Landeswährung auf dein Konto in Deutschland ausgeführt wird - dann erfolgt die Umrechnung hier in Deutschland bei Eingang von der Fremdwährung in EUR.

    Du kannst wahlweise die Überweisung auch in EUR vornehmen lassen, dann findet die Umrechnung im Ausland statt und auf deinem Konto hier in Deutschland kommen die EUR an.

    In beiden Fällen fallen bei beiden Kreditinstituten (In- und Ausland) Kosten an, die du eventuell im Voraus abklären solltest.

    Kommt drauf an. Wenn ich wie diese Woche überlege, ob und wann ich bspw. meinen SAP Bestand verkaufen soll, mehrmals täglich. Sonst nicht so oft.

    Wenn du beschlossen hast deinen Aktienbestand der Aktie XY zu verkaufen, dann würde ich einen Verkaufauftrag erteilen und ein entsprechendes (Verkauf-)Limit setzen. Dazu müsste ich aber nicht mehrfach am Tag auf den Preis schauen.

    Ist es nicht sogar ratsam mindestens monatlich ins Depot zu schauen, um zu kontrollieren ob Ver/-Käufe und Dividenden richtig verbucht wurden, bzw. auch Sparpläne? Nach einem Jahr etwas zu beanstanden dürfte schwierig werden.

    Das mache ich auch - ich führe auch eine Excel Liste mit Käufen aus Sparplänen, die mir auch die Durchschnittskurse anzeigt, aber ich mache mir keinen Kopf darüber, ob der Wert XY heute morgen 0,1% höher oder niedriger steht, als am Vortrag.
    Kontrolle und Reinschauen ist schon in Ordnung, aber dann mit erhöhtem Blutdruck davor sitzen und sich Gedanken machen, ob es nicht besser gewesen wäre, gestern alles zu verkaufen um es drei Tage später zurückzukaufen, weil gerade irgendetwas passiert, ist nicht mein Ding. Genau so wenig interessiert es mich, ob ein Sparplan vielleicht besser um 09:00 Uhr morgens, oder doch vielleicht erst um 16:00 Uhr ausgeführt werden soll.
    Vor dem Hintergrund interessieren mich die täglichen Veränderungen des Depotbestandes nicht und ich kann und will mir auch die Höhe des Bestandes nicht merken.
    Wer aber stündlich sein Depot abfragt, um zu schauen wie es läuft, macht sich aus meiner Sicht zu viele (unnötige) Gedanken.

    Ich unterscheide zunächst einmal grundsätzlich zwischen Anlegern und Spekulanten

    Die "Dauergucker", also mehrmals täglich die Veränderungen checken sind in der Regel reine Spekulanten, die bei kleinsten Kursveränderungen nach oben möglichst einen Gewinn erzielen wollen und bei kleinsten Kursverlusten schnell nervös werden und verkaufen.

    Langfristig orientiere Anleger tun sich keinen Gefallen damit, stündlich das Depot zu checken, denn Kursverluste sind die Grundlage für Panikverkäufe und kosten nur unnötig Geld und Nerven. (Hin- und Her macht Taschen leer....)
    Die fundamentale Entwicklung der Weltwirtschaft ändert sich nur über einen langen Zeitraum von Monaten und Jahren, bzw. dann, wenn es zu staatlichen Eingriffen kommt (z.B. Handelsverbote für Aktien aus bestimmten Ländern).
    Wer sich bei der Anlageentscheidung im Klaren ist, dass man nicht binnen kurzer Zeit "reich" werden kann und dass man Ausdauer und Geduld bei der Wertpapieranlage in Aktien und Aktien-ETFs benötigt, ist auf dem richtigen Weg und wird nur selten ins Depot schauen.
    Wer die Geduld nicht aufbringen kann und/oder möglicherweise Geld investiert, dass kurzfristig wieder benötigt wird, sollte von der Anlage in Aktien/Aktien-ETFs grundsätzlich die Finger lassen.

    Ich denke, eine Bank darf erstmal nicht unautorisiert auf ein Konto gucken. Das ist mein privater Bereich.

    Jede Bank hat ein eigenes System um die Umsätze zu jedem Konto abzufragen und so zu sortieren, wie sie es für erforderlich hält, bzw. wie es z.B. von der Steuerfahndung gefordert wird.
    In jeder Bank gibt es mindestens einen Geldwäschebeauftragten, der selbstverständlich über sämtliche Rechte verfügt, die Umsätze auf Kundenkonten einzusehen.

    Die gesamten Umsätze zu jedem Konto eines Kunden sind dort für 10 Jahre lückenlos gespeichert - auf Anfrage kann sie dir also jederzeit Zweitschriften deiner Kontoauszüge aus diesem Zeitraum erstellen.

    Wenn mich meine Bank(en) nach ihren eigenen Kontoauszügen fragen würde(n), die ich ja unter Umständen ja bereits "versenkt" haben könnte, dann wäre das für mich eine zumindest sehr merkwürdige Aktion und ich möchte den Sinn dieses Vorgehens erläutert haben wollen.

    Es gibt durchaus Banken die ein Tagesgeldkonto als Sammelkonto führen. IKANO hat so etwas AFAIK auch schon gemacht.
    https://www.kritische-anleger.de/ikano-bank/tag…bank-anmeldung/

    Im Zweifel einfach bei IKANO nachfragen.

    Du kannst aber trotzdem überweisen, musst aber dann den entsprechenden Hinweis im Online-Banking bestätigen.

    Bei der schwedischen IkanoBank überweist du an die Bank selbst und gibst im Verwendungszweck deine Vertragsnummer (Kontonummer) an.
    Ansonsten ist das in der Vergangenheit immer problemlos gelaufen, heute poppt das nur auf, weil es die Empfängerprüfung gibt.
    Übrigens bei anderen onlineBanken für Tagesgelder besteht ein ähnliches Verfahren, z.B. bei der Bank of Scotland, auch dort gibt es jedes Mal diesen Hinweis, dass der Empfänger nicht mit dem Konto übereinstimmt.

    Ich persönlich würde mir in so einem Fall ja eher Gedanken dazu machen, dass der neue "Vermieter" wenig Interesse daran hat es mir nett zu machen. Also von wegen "um nichts kümmern" sondern ich kann mir vorstellen, dass jede Investition und ggf. Reparatur hinausgeschoben wird.

    Ist das unbegründet?

    Ich persönlich halte von solchen Konstruktionen überhaupt nichts, habe auch zwei Beispiele vor Augen, dass das in der Regel nicht gut geht.

    Ich denke, das dies keine gute Lösung darstellt. Zwar bekommen die heutigen Eigentümer kurzfristig benötigte Liquidität, aber bei Renovierungen, Reparaturen etc. gibt es immer eine "zweite Partei", die ich überzeugen muss, dass sie auch Geld "rausrückt". Dieser Vorteil auf der einen Seite wird häufig mit viel Ärger auf der anderen Seite "erkauft".

    Für unseren Verein haben wir z.B. gemietete Räume, der Vermieter macht zwar das Notwendigste, aber jeder Sonderwunsch (auch am Gebäude) geht ausschließlich zu Lasten des Vereins.
    Gleiches kenne ich von einer Witwe, die ein lebenslanges Wohnrecht in einem Einfamilienhaus hatte. Die eigentlichen Eigentümer haben an dem Objekt über viele Jahre überhaupt nichts (mehr) gemacht, alle Arbeiten (mussten) wurden ausschließlich von der Witwe beglichen, obwohl das vertraglich anders geregelt war, denn die Ansichten, was notwendig ist und was (gerade) noch zumutbar ist, waren bei den Betroffenen gegensätzlich.

    Vor einiger Zeit hatte die NorisBank zuletzt einen Aktionszins von 4 Prozent angeboten. Damit ist seit dem Wochenanfang nun Schluss.
    Jetzt gilt stattdessen ein variabler Sonderzins von 2,25 Prozent, der soll zwar dauerhaft und nicht nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Das wäre zumindest ein ordentliches Angebot, wenn man nicht alle paar Monate nach einem neuen Festgeldkonto suchen möchte.

    Einziger Haken ist die Bindung an ein Girokonto, das ebenfalls bei der Norisbank geführt werden muss.

    Ja, die wollen jetzt Kontoauszüge von TR für ein Jahr. Frag mich, warum sie sich die nicht selbst ziehen. Ist ja alles bei denen Aber vielleicht dürfen sie das nicht selbsttätig.

    TradeRepublic (TR) möchte deine Kontoauszüge vom Konto bei TradeRepublic???

    Hast du da was falsch verstanden? Eine Bank kann die Umsätze eines Jahres in ihren internen Systemen jederzeit aufbereiten, wie sie es braucht.

    So ist es in der Realität auch.

    Keine Bank wird offiziell schreiben, dass sie eine Kreditgewährung aufgrund des Alters ablehnt - in der Regel sind es andere Gründe.
    In der Regel passen einfach Einnahmen und Ausgaben nicht zusammen und lassen keinen großen Spielraum für Darlehensraten.

    Bei der Ermittlung, ob eine Darlehensrate gezahlt werden kann, spielen viele Ausgaben eine Rolle, das sind nicht nur die Lebenshaltungskosten, sondern es werden von der Bank auch Rücklagen für die laufende Instandsetzung der Immobilie gefordert. Die exakte Höhe dieser monatlich zu berücksichtigenden Rücklage hängt primär vom Alter der Immobilie ab und spielt daher eine nicht unbedeutende Rolle bei der Kreditvergabe.

    Völliger Quatsch ‼️

    Ich bin beeindruckt!

    Ich auch, aber wahrscheinlich weiß Der Buhmann es besser.

    Ohne Einzelheiten zu kennen, kann man sowieso kein Urteil fällen. Wenn aber die Hausbank "abwinkt", dann wird das schon gewisse Gründe haben.

    Hier geht es offenbar um einen nahezu sechsstelligen Betrag, den man auch als "normales" Darlehen nicht so einfach bei einer Bank bekommt und bei einer Kreditvergabe, bei der die Immobilie als Sicherheit dienen soll, werden weitere Anforderungen gestellt.
    Es gibt eine Wohnungsbaukreditrichtlinie, die es tatsächlich älteren Darlehensnehmer nicht so ganz einfach macht. Die Bank(en) achten darauf, dass der Kreditnehmer das Darlehen innerhalb seiner Lebenszeit auch zurückzahlen kann.
    Die Darlehensnehmer sind bereits in einem recht fortgeschrittenen Lebensalter. Das Einkommen dürfte hier vor allem aus Renteneinkünften bestehen, andere Reserven sind offenbar ja nicht (mehr) vorhanden.
    Da stellt sich schon die Frage, inwieweit die Renteneinkünfte ausreichen, um eine entsprechende Rate aufbringen zu können.

    Wer nicht nachweisen kann, dass er in der Lage ist, die Kreditraten über die gesamte Darlehenslaufzeit problemlos aus dem Einkommen zu erbringen, hat daher bei den Banken kaum eine Chance.


    Zahlenbeispiel (fiktiv)
    Einkünfte 8400 Euro, Ausgaben 2600 Euro
    Meine Rechnung: 8400-2600=5800 Euro, wegen 3000 Euro steuerfrei davon 2800 Euro zu versteuern
    Rechnung Finanzamt: 8400-3000 Pauschale = 5400 Euro zu versteuern, da Ausgaben geringer als 3000 Euro

    Mit der Zahlung einer Übungsleiterpauschale durch einen Verein werden alle Aufwendungen, die du als Übungsleiter hast bezahlt. Der Betrag, den du von deinem Verein erhältst, ist also keine "steuer- und sozialversicherungsfreie Bezahlung", sondern deckt auch gleichzeitig deinen Aufwand, den du für die Ausübung deiner Tätigkeit hast, ab.

    Daher ist deine Rechnung nicht so ganz richtig. Wenn du € 8.400,00 einnimmst, dann werden davon eben nur € 3.000,00 als steuer- und sozialversicherungsfrei in Abzug gebracht und der Rest ist steuer- und auch sozialversicherungspflichtig.

    [ ... ] schuldenfreien EFH in Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf, Verkehrswert ca. 1,2–1,5 Mio. €.

    [ ...]

    Was nutzt dir illiquides Vermögen... ?


    Du bist zwar einerseits sehr wohlhabend, kannst aber im Notfall von dem Vermögen nichts "abbeißen".

    Illiquides Vermögen sind z.B.eigengenutzte Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien, Anteile an nicht börsennotierten Firmen oder Private-Equity-Beteiligungen, Kunstwerke, Oldtimer, Schmuck oder Antiquitäten etc.

    Alle diese Dinge lassen sich unter Umständen nur mit einem Wertverlust in liquides Vermögen umwandeln.

    Jetzt suchst du einen Geldgeber, der dir für diese Dinge ein Darlehen gibt, das du auch noch in kleinen Raten ausgezahlt haben möchtest. Dein Problem ist nicht die Sicherheit für einen Kredit, dein Hauptproblem ist, dass du die fälligen Zinsen aus deinem Einkommen (!!!) nicht begleichen kannst und eine Rückzahlung nur möglich ist, wenn die angebotene Sicherheit (Immobilie) verkauft wird.

    Ich fürchte, dass sich auf diesen Deal keine Bank zu vernünftigen Bedingungen einlassen wird. Die bessere Lösung hat Pumphut bereits beschrieben.

    Weil in Abs 3 im ersten Satz steht, dass der Vermieter die Geldsumme ... zu dem für Sparanlagen mit dreimonatigen Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen hat. Das steht zwar nichts davon, dass man das Geld nicht irgendwo zwischenparken darf, aber im vorliegenden Fall gings doch darum, dass das Geld dauerhaft auf dem Girokonto liegt und die Bank das bereinigt haben will. Und eine Girokonto entspricht nunmal nicht dem Gesetz. Wenn man dann noch Satz 3 hinzu nimmt, wird es noch eindeutiger, weil hier ja gesagt wird, dass selbst wenn man eine andere Art der Anlage vereinbart, die Anlage in jedem Fall getrennt vom Vermögen des Vermieters zu erfolgen hat. Jetzt kann man zwar spitzfindig werden und sagen, ja gut, mein Vermögen liegt ja nicht auf dem Girokonto, aber ich glaube kaum, dass man damit durchkommt, wenn man zivilrechtlich belangt wird.

    Der Vermieter kann auch nicht einfach ein Sparkonto auf seinen Namen anlegen und dann "mit Bleistift" auf den Kontoauszug/das Sparbuch schreiben, dass es sich um die Mietkaution für den Mieter XYZ handelt.

    Die Kontobezeichnung muss klar erkennen lassen, dass es sich um ein Treuhandkonto handelt, also getrennt vom Vermögen des Vermieters.
    In der Praxis wird das Konto meist so bezeichnet:
    "Treuhandkonto Mietkaution [Name des Vermieters] für [Name des Mieters]“
    Hat man mehrere Wohnungen vermietet, dann ist für jede Wohnung ein separates Konto anzulegen - ein "Sammelkonto" ist auch nicht zulässig.

    Der Hintergrund ist, wenn der Vermieter verstirbt oder Privatinsolvenz anmelden muss, dann ist das Guthaben des/der Mieter geschützt und fällt weder in die Erbmasse noch in die Insolvenzmasse.

    Trotzdem gibt es bei Vermietungen im Privatbereich (leider) immer noch -vermutlich aus Unwissenheit oder "weil man das schon immer so gemacht hat"- andere Regelungen, die den Mieter nicht schützen und mitunter zu (vermeidbaren) Konflikten führen.

    Ist es nicht so, dass die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt werden muss? Das schließt doch eigentlich aus, dass man die Kaution einfach auf das eigene Girokonto überweist.

    Ich möchte nicht wissen, bei wie vielen Mietverhältnissen zwischen privaten Personen das trotzdem so läuft.
    Zum einen, weil die Mieter es schlichtweg nicht besser wissen, oder weil sie einfach gutgläubig sind und zum anderen, weil es die Vermieter schon immer so gemacht haben.

    Bei Mietverhältnissen mit Wohnungsbaugesellschaften etc. wird das in der Regel so nicht vorkommen.

    Ich habe teilweise Kautionen in bar entgegen genommen.

    Aber ich weiß auch, warum ich nicht mehr vermiete.

    Ich kann mich an einen solchen Fall bei Bekannten erinnern.
    Der Vermieter ist verstorben, von der gezahlten Mietkaution war angeblich nichts bekannt, als die Bekannten umziehen wollten (mussten). Mit anderen Worten: "...es gab reichlich Stress, da es wohl auch keine Quittung gab ...."

    In den letzten Tagen kam eine persönliche Nachricht von der ING betreffend Girokonto:

    Auf meinem Konto seien Mietkautionen verbucht - und dies ist nicht erlaubt!

    Ich solle dies nachvollziehbar bereinigen, ansonsten wird mir das Girokonto gekündigt.

    Im Internet ist hierzu nichts Aktuelles zu finden.

    Gibt es mehr Betroffene?

    Ich unterstelle einmal, dass du eine Wohnung/Immobilie vermietet hast und von dem Mieter eine Mietkaution gefordert hast. Diese Mietkaution ist nun auf deinem "normalen" Konto eingegangen.

    Eine Mietkaution ist aber IMMER auf einem separaten Konto anzulegen, da dieses Geld nicht in das Vermögen des Vermieters übergehen darf.
    Ein solches Mietkautionskonto wird dann ein sogenanntes Treuhandkonto. Zu diesem Konto gibt es einen entsprechenden Vertrag zwischen Vermieter/Mieter, in dem festlegt ist, wie hoch die Kaution ist, wann sie fällig wird und in welcher Form sie hinterlegt wird.
    Sollten für die Anlage Erträge (ZInsen) anfallen, so stehen diese dem Mieter zu.