ich stelle mir zu Zeit die Frage, wie und ob wir als Ehepaar ein Gemeinschaftskonto nutzen sollten.
das kommt auf die persönliche Situation an - eine allgemein gültige Empfehlung kann man dazu nicht abgeben.
Eure jetzige Konstellation halte ich persönlich für schlicht weg falsch.
Jeder hat ein Recht auf sein eigenes Geld und damit auf sein eigenes Konto - "Chef des Kontos" ist immer derjenige, auf dessen Namen das Konto lautet, also "Meins - Deins - Unseres"
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Partner Vollmacht beim anderen Partner hat.
Weiterhin ist es wichtig, ob ihr gemeinsame Kinder habt, oder ob die Beteiligten jeweils eigene Kinder mit in die Ehe gebracht haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wenn es eines Tages mal um ein Erbe geht.
Sind keine Kinder vorhanden, dann ist der Punkt um ein Erbe ebenfalls sehr wichtig, denn dann erben u.U. auch die Familienangehörigen des Verstorbenen, sofern es kein Testament gibt.
Ein Partner bespart auf seinen Namen einen ETF, der für die gemeinsame Altersvorsorge gedacht sein soll. Wie soll das bitte funktionieren, wenn ein Erbfall eintritt?
Die Immobilien gehören einem Partner, aber die Gemeinschaft zahlt die Kosten. Das finde ich etwas befremdlich.
Das Geld der Partnerin geht auf ein Gemeinschaftskonto - das finde ich genau so befremdlich.
Persönlich würde ich ein "DreiKonten Modell" wählen (Meins - Deins - Unseres) und die Geldeingänge und Geldausgänge entsprechend zuordnen.
Gemeinschaftliche Sparziele (z.B. der ETF für die gemeinschaftliche Altersvorsorge) gehören auf ein Gemeinschaftskonto.
Gemeinschaftliche Ausgaben für Haushalt, Urlaub etc. können über ein Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, das ihr mit Zahlungen aus euren Einzelkonten "füttert". Ob das je zur Hälfte oder entsprechend der Höhe der Gehälter macht, das bleibt euch überlassen.
Über die jeweiligen Einzelkonten kann jeder so verfügen wie er möchte, ohne dem Partner "Rechenschaft" abzuliefern, warum man gerade was gekauft hat.