Beiträge von hans2204

    Der Finanzberater meiner Bank () hat sich in dieser Situation angeboten, mich dabei zu unterstützen.

    Offensichtlich verstehst du unter dem Begriff "Finanzberater", dass dich eine Person "neutral" in deinem Sinne berät, den besten Ertrag für dich bei den niedrigsten Kosten für dich rausholt.

    Dann musst du einen unabhängigen Berater aufsuchen, der für die Beratung ein entsprechendes Honorar nimmt und darfst dich nicht an einen "Verkäufer" in einem Geldhaus wenden.
    Wie es Pumphut in seinem Beitrag geschrieben hat, kann es dir genau so passieren, wenn du in ein Autohaus gehst oder du in ein anderes Geschäft besuchst, dass du mit Produkten das jeweilige Haus wieder verlässt und du erst im Nachhinein merkst, dass das jeweilige Produkt gar nicht zu dir passt oder es einfach zu teuer ist.
    Gehst du zur "XYZ Bank", dann verkauft der "Berater" die Produkte dieser Bank und nicht Produkte eines anderen Hauses, die vielleicht besser oder günstiger für dich sind.

    Das ist ein "Ableger" der französischen Muttergesellschaft Crédit Agricole. Das Tagesgeld ist auf € 50.000 begrenzt. Der Zinssatz gilt "nur" für 4 Monate und das gesamte Angebot ist gültig für den Zeitraum vom 05.06.2025 bis 15.07.2025.

    Nach Ablauf der vier Monate gibt es 1.20%

    Tja, das muss jeder für sich selbst entscheiden ....

    Verluste zu einem anderen Broker zu bekommen, geht nur durch einen kompletten Depotübertrag. (Also beim alten alles weg und löschen)

    Die fielen bei einem Broker im Ausland an (der war auch vorgegeben) und das war schon relativ lästig, dies dem Finanzamt vorzurechnen.

    Einen Verlust auf einen anderen Broker zu übertragen funktioniert aber nur, wenn die Broker beide in Deutschland ansässig sind. In dem hier vorliegenden Fall mit einem Auslandsbroker geht die Verrechnung nur über die persönliche Einkommensteuererklärung.

    Wichtig wäre/ist auch dass man am Geldautomaten wirklich das BarGeld auch Gratis Ausbezahlt bekommt. Was Nützt einen die kostenloseste Debit Kreditkarte wenn man am Ende doch Keine gratis Bargeldauszahlung erhält. Hat man Ende doch Nix eingespart!

    Auf die möglicherweise anfallenden Kosten, die der Betreiber des Automaten in Rechnung stellt hast du keinen Einfluss - diese Kosten übernimmt in der Regel keine Bank, sondern werden mit der Verfügung deinem Konto belastet.
    Die Kosten sollten aber im Voraus angezeigt werden.

    Weiterhin kann es sein, dass die auch Höhe des Betrages, die du am jeweiligen Automaten verfügen kannst, abhängig ist vom Betreiber. Eventuell dann bei einem Automaten einer anderen Bank probieren.

    Das scheint eine "stille" Beteiligung an einem Immobilienunternehmen zu sein.
    Eine "stille Beteiligung" ist ja nichts anderes als die Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft, aber du hast vermutlich keinerlei Stimmrechte. In der Regel gibt es keine feste Laufzeit.

    Was steht denn im Vertrag bezüglich Kündigungsmöglichkeiten?
    Was steht in dem Vertrag zu möglichen Laufzeiten der Beteiligung?
    Gibt es Sperrfristen in denen du nicht kündigen kannst?
    wie lang ist denn eine Kündigungsfrist?
    Hast du jemals einen Ertrag (Zinsen) erhalten?
    Hast du regelmäßig Unterlagen bekommen?

    ich stelle mir zu Zeit die Frage, wie und ob wir als Ehepaar ein Gemeinschaftskonto nutzen sollten.

    das kommt auf die persönliche Situation an - eine allgemein gültige Empfehlung kann man dazu nicht abgeben.
    Eure jetzige Konstellation halte ich persönlich für schlicht weg falsch.

    Jeder hat ein Recht auf sein eigenes Geld und damit auf sein eigenes Konto - "Chef des Kontos" ist immer derjenige, auf dessen Namen das Konto lautet, also "Meins - Deins - Unseres"

    Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Partner Vollmacht beim anderen Partner hat.


    Weiterhin ist es wichtig, ob ihr gemeinsame Kinder habt, oder ob die Beteiligten jeweils eigene Kinder mit in die Ehe gebracht haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wenn es eines Tages mal um ein Erbe geht.
    Sind keine Kinder vorhanden, dann ist der Punkt um ein Erbe ebenfalls sehr wichtig, denn dann erben u.U. auch die Familienangehörigen des Verstorbenen, sofern es kein Testament gibt.


    Ein Partner bespart auf seinen Namen einen ETF, der für die gemeinsame Altersvorsorge gedacht sein soll. Wie soll das bitte funktionieren, wenn ein Erbfall eintritt?

    Die Immobilien gehören einem Partner, aber die Gemeinschaft zahlt die Kosten. Das finde ich etwas befremdlich.

    Das Geld der Partnerin geht auf ein Gemeinschaftskonto - das finde ich genau so befremdlich.


    Persönlich würde ich ein "DreiKonten Modell" wählen (Meins - Deins - Unseres) und die Geldeingänge und Geldausgänge entsprechend zuordnen.
    Gemeinschaftliche Sparziele (z.B. der ETF für die gemeinschaftliche Altersvorsorge) gehören auf ein Gemeinschaftskonto.

    Gemeinschaftliche Ausgaben für Haushalt, Urlaub etc. können über ein Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, das ihr mit Zahlungen aus euren Einzelkonten "füttert". Ob das je zur Hälfte oder entsprechend der Höhe der Gehälter macht, das bleibt euch überlassen.

    Über die jeweiligen Einzelkonten kann jeder so verfügen wie er möchte, ohne dem Partner "Rechenschaft" abzuliefern, warum man gerade was gekauft hat.

    Auf das Info-Schreiben habe ich damals nicht reagiert, weil ich nicht da war.

    Das war damals leider ein "Riesenfehler"


    Deshalb wurde das Kapital im DWS Euroland Strategie (Renten) LD mit der ISIN DE0008474032 überführt.

    Wenn ich mir den Verlauf so angucke, wundert es mich irgendwie, wieso das Kaptial mehr geworden ist.

    Wir erinnern uns, dass wir Anfang der 20ger-Jahre keine Zinsen, bzw. Minuszinsen hatten. Davon ist natürlich genau dieser Fonds nicht verschont geblieben, denn es ist ein Rentenfonds, dazu noch ein aktiver Fonds, der entsprechende Kosten aus dem Fondsvermögen herausgenommen hat. Die Kosten waren zeitweise höher als die Erträge, die damals mit der Anlage erzielt werden konnte. Schau dir mal den graphischen Kursverlauf bei DWS an.

    Es gibt einen Ausgabeaufschlag in Höhe von 2,50% (ob der in dieser Höhe von der Versicherung gezahlt werden musste, steht woanders).

    Die jährlichen laufenden Kosten betragen 0,69% (Stand 09.2024) und die haben die ohnehin geringe Rendite noch zusätzlich vermindert.
    Daher wundert es mich überhaupt nicht, dass du mit dieser Anlage in den letzten 6 Jahren nichts verdient hast.

    Wenn du den Vertrag behalten willst, dann ist dringend ein Wechsel der Fondsanlage anzuraten.

    D.h. diese Kosten sind in dem entsprechenden anderen jährlichen Nachweis über die Höhe der zu zahlenden KapESt bereits berücksichtigt?

    Wenn es im betreffenden Kalenderjahr einen Verkauf von Wertpapieren gibt, werden die damit verbundenen Verkaufkosten und die anteiligen Ankaufkosten (bei Teilverkauf) bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns berücksichtigt.

    Und die o.g. separate Auflistung "Information über Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente für das Jahr xxxx" dient vermutlich einer durch den Gesetzgeber vorgegebene Transparenz für die erhobenen Kosten (die ansonsten in der KapESt Aufstellung nicht ganz so gut ablesbar wären)?

    Die Kostenaufstellung für dein Depot, die du einmal jährlich bekommst informiert dich, welche Kosten für die einzelne Anlage angefallen sind und was davon möglicherweise dein Broker an Vergütung erhält.

    Beispiel:
    Wertpapierdienstleistungskosten x,xx EUR 0,00% (An- und Verkaufkosten)
    Fremdwährungskosten - laufend x,xx EUR 0,00% (bei Anlagen nicht in EUR)
    Produktkosten gem. Emittent x,xx EUR 0,21% (z.B. TER bei einem ETF)

    Zusätzlich erhielten wir Zuwendungen x,xx EUR 0,00%
    Die Rendite des Depots verringerte sich aufgrund der Kosten um x,xx EUR.
    Dies entspricht im Verhältnis zum durchschnittlichen Depotbestand 0,21%.


    Diese Kosten entstehen für deine Wertpapieranlage und sind nicht absetzbar.

    Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann sind Basis Depotkosten nicht mehr absetztbar (richtig?).

    korrekt...


    Aber was ist mit den "Dienstleistungskosten" für die einzelnen Transaktionen? (z.B. Kauf/Verkauf von Aktien)

    Diese Kosten werden bei einem Verkauf steuerlich berücksichtigt.
    Der Kursgewinn ist bekanntlich steuerpflichtig - wird aber um die jeweiligen An- und Verkaufkosten gemindert.
    Beim Verkauf mit Verlust erhöhen die An- und Verkaufkosten den steuerlichen Verlust.

    Hi zusammen, ich hab mich mal wieder mit der FIFO-Umkehr befasst. Da überlege ich ab dem nächsten Jahr einen neuen ETF zu besparen. Eigentlich möchte ich das später eher oder zusätzlich per Deportübertrag lösen, weil ich das für flexibler und übersichtlicher halte.

    Nun hatte ich Gemini dazu befragt und die KI beharrt darauf, ....

    Hallo erstmal,

    ich weiß zwar nicht, wer "Gemini" ist, aber eventuell ist der/die/das nicht ganz so schlau ....

    Ich kenne keine Vorschrift, die mich davon abhalten sollte, von meinem möglichen Depotbestand von Stück 1000 Anteilen bei Broker A z.B. Stück 300 Anteile auf ein anderes Depot bei Broker B zu übertragen. Der Übertrag folgt dem FiFo Prinzip.

    ich hätte es gern zur freien Verfügung. (für Aktien, etfs)

    das mit der Rückzahlung und wie genau versteht sich von selbst.

    Das wird aus meiner Sicht nicht so ganz einfach werden. Ob deine Bank dir überhaupt für diesen Zweck ein Darlehen zur Verfügung stellen wird, musst du testen. Allerdings damit bekommst du garantiert keinen Zinssatz, der für Immobilienkredite herausgegeben wird.

    Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller bei einem Broker, der auch einen Lombardkredit gewährt, ein Depot anzulegen. Ich hatte eine solche Kreditvereinbarung seinerzeit beim smartbroker. Ob das heute noch angeboten wird, weiß ich allerdings nicht.

    mir stellt sich gerade die Frage ob es Gesellschaften gibt die KFZ-Tarife ohne die nahezu jährlichen Beitragserhöhungen anbietet, also das der Beitrag gleichbleibt, SF und Typklassenänderungen u. ä. sind aber wahrscheinlich eher ausgeschlossen denke ich.

    .... mir stellt sich gerade die Frage, was dieser Beitrag überhaupt soll.

    In einem anderem anderen Beitrag hast du kürzlich geschrieben, dass du seit 25 Jahren selbst in der Versicherungsbranche tätig bist.

    Möchtest du einen Ratschlag aus dem Forum hören oder geht es hier nur um eine "versteckte Werbung" für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen?

    Gibt es für Deine Aussage "Kreditinstitute (KI) dürfen für Darlehenskonten lt. Verbraucherzentrale keine pauschale Gebühren für einen Jahres­konto­auszug verlangen." Urteile, auf die ich mich berufen könnte?

    Ich kenne nur das oben zitierte Urteil (Stiftung Warentest) bzw. ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe (Az. XI ZR 388/10).
    Das ist jedoch in der Tat schon einige Jahre alt.

    Ich habe vor 10 Jahren einen Immobilienkredit abgeschlossen, in welchem für die jährliche Ausstellung der Zins- und Saldenmitteilung eine (jährliche) Gebühr vereinbart wurde. Ist das zulässig?

    Kreditinstitute (KI) dürfen für Darlehenskonten lt. Verbraucherzentrale keine pauschale Gebühren für einen Jahres­konto­auszug verlangen.

    Offenbar versuchen -wie in deinem Fall- immer noch diverse Kreditinstitute, auf diese Weise eine Zusatzgebühr zu generieren.
    Ich würde einmal freundlich nachfragen, warum dein KI diese Gebühr nach wie vor berechnet, sofern die Auszüge unaufgefordert kommen und um Erstattung der Gebühren bitten, da du dich ansonsten an die Verbraucherzentrale bzw. an die Schlichtungsstelle wenden wirst.

    Die Gebühr ist aber dann zulässig wenn die Bank einen Konto­auszug auf besonderen Kunden­wunsch erstellt.

    Ich wüßte gern, ob ich damit im Grunde zu jeder willigen Bank gehen kann oder ob es fürs Beleihen von Eigentum Banken gibt, die besonders geeignet sind.

    Und mir fällt grade noch ein: Ist es grundsätzlich so, dass das Beleihen von Eigentum bessere Konditionen gibt oder müssen dazu bestimmte Voraussetzungen herrschen? und gibt es einen ungefähren Richtwert, um wieviel ein Kredit mit Beleihen durchschnittlich bessere Konditionen hat, als ein vergleichbarer Kredit ohne Beleihen?

    Grundsätzlich kommt es erst einmal auf den Verwendungszweck an, wenn es um das Beleihen vom Immobilien geht. Soll eine Renovierung, Umbau etc. stattfinden?


    Jede Bank wird zunächst einmal fragen, was mit dem Darlehen geschehen soll und wie die Rückzahlung vorgesehen ist und du den entsprechenden Kapitaldienst leisten kannst.

    Gegenüber meinem aktuellen Versicherer, ich zahle aktuell 305€ im Jahr, die HUK24 möchte laut deren I-Seite 476,76, € haben. Wie gesagt bei schlechteren Leistungen, z.B. nur ein Unfall frei, bei mir während der Laufzeit ohne Begrenzung der Unfallanzahl für HP & VK.

    .... und wer ist dieser grandiose Anbieter .... ?

    Hallo ThomasPfister

    das ist ein grundsätzliches Problem vieler älterer Menschen, die ihr Leben lang für ihr Hobby "gebrannt" haben und alle möglichen Sammlungen aufgebaut haben. Es ist gleichgültig, ob es sich um die Münzsammlung, die Briefmarkensammlung, die Porzellansammlung oder um eine Bibliothek oder Comics handelt.

    Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man überlegen muss, wie es weitergehen soll. Die möglichen Erben "winken" ab (...was sollen wir damit, oder haben keinerlei Bezug zu dem Hobby...) Aus der persönlichen Sicht des Betroffenen handelt es sich um "unschätzbare Werte", doch meistens stellt sich dann auch noch heraus, dass es kaum Interessenten für diese Dinge gibt, wenn sie nicht wirklich eine außergewöhnliche Qualität haben.

    Ich persönlich würde frühzeitig damit anfangen nach Interessenten zu suchen und mich von diesen Dingen trennen.

    Ich hatte einen Nachbarn, der eine US-Dollar Münzsammlung hatte - nicht Einzelstücke, sondern ganze Münzrollen.
    Niemand wollte diese Münzen haben oder verwerten, auch nicht die einschlägigen Münzhändler, also sind sie von Freunden und Bekannten im Laufe einer langen Zeit über den Ozean geflogen und wurden an Ort und Stelle ausgegeben.

    Das war nicht die Frage. Wie sieht eine falsche Schreibweise aus?

    Formfehler in einem Testament ist z.B. die fehlende Unterschrift. Zu einer rechtsverbindlichen Unterschrift gehören Vor- und Nachname.
    Wenn es nur mit "Meier", "Müller" oder "Schulze" unterschrieben wird, dann kann man mitunter rätseln, welches verstorbene Familienmitglied das Dokument aufgesetzt hat.

    Ebenso gehört ein vernünftiges, gültiges Datum dazu, nicht einfach Weihnachten 2024 oder ein Datum, das es nicht gibt. (29.2.2025). Immer ist das aktuelle Testament gültig.
    Es gibt in der Tat immer wieder Menschen, die ihr Testament mehrfach verändern und dabei auch die Zuwendungen in ihrer Höhe "anpassen".