Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente - steuerlich absetzbar?

  • Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann sind Basis Depotkosten nicht mehr absetztbar (richtig?).
    Aber was ist mit den "Dienstleistungskosten" für die einzelnen Transaktionen? (z.B. Kauf/Verkauf von Aktien)
    Die DKB z.B. stellt einem jährlich eine "Information über Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente für das Jahr xxxx" aus. Kann man diese Kosten beim Finanzamt einreichen und von der Einkommensteuer absetzen?

  • Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann sind Basis Depotkosten nicht mehr absetztbar (richtig?).

    korrekt...


    Aber was ist mit den "Dienstleistungskosten" für die einzelnen Transaktionen? (z.B. Kauf/Verkauf von Aktien)

    Diese Kosten werden bei einem Verkauf steuerlich berücksichtigt.
    Der Kursgewinn ist bekanntlich steuerpflichtig - wird aber um die jeweiligen An- und Verkaufkosten gemindert.
    Beim Verkauf mit Verlust erhöhen die An- und Verkaufkosten den steuerlichen Verlust.

  • D.h. diese Kosten sind in dem entsprechenden anderen jährlichen Nachweis über die Höhe der zu zahlenden KapESt bereits berücksichtigt?

    Und die o.g. separate Auflistung "Information über Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente für das Jahr xxxx" dient vermutlich einer durch den Gesetzgeber vorgegebene Transparenz für die erhobenen Kosten (die ansonsten in der KapESt Aufstellung nicht ganz so gut ablesbar wären)?

  • D.h. diese Kosten sind in dem entsprechenden anderen jährlichen Nachweis über die Höhe der zu zahlenden KapESt bereits berücksichtigt?

    Wenn es im betreffenden Kalenderjahr einen Verkauf von Wertpapieren gibt, werden die damit verbundenen Verkaufkosten und die anteiligen Ankaufkosten (bei Teilverkauf) bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns berücksichtigt.

    Und die o.g. separate Auflistung "Information über Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente für das Jahr xxxx" dient vermutlich einer durch den Gesetzgeber vorgegebene Transparenz für die erhobenen Kosten (die ansonsten in der KapESt Aufstellung nicht ganz so gut ablesbar wären)?

    Die Kostenaufstellung für dein Depot, die du einmal jährlich bekommst informiert dich, welche Kosten für die einzelne Anlage angefallen sind und was davon möglicherweise dein Broker an Vergütung erhält.

    Beispiel:
    Wertpapierdienstleistungskosten x,xx EUR 0,00% (An- und Verkaufkosten)
    Fremdwährungskosten - laufend x,xx EUR 0,00% (bei Anlagen nicht in EUR)
    Produktkosten gem. Emittent x,xx EUR 0,21% (z.B. TER bei einem ETF)

    Zusätzlich erhielten wir Zuwendungen x,xx EUR 0,00%
    Die Rendite des Depots verringerte sich aufgrund der Kosten um x,xx EUR.
    Dies entspricht im Verhältnis zum durchschnittlichen Depotbestand 0,21%.


    Diese Kosten entstehen für deine Wertpapieranlage und sind nicht absetzbar.

  • Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann sind Basis Depotkosten nicht mehr absetzbar (richtig?).
    Aber was ist mit den "Dienstleistungskosten" für die einzelnen Transaktionen? (z.B. Kauf/Verkauf von Aktien)
    Die DKB z.B. stellt einem jährlich eine "Information über Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente für das Jahr xxxx" aus. Kann man diese Kosten beim Finanzamt einreichen und von der Einkommensteuer absetzen?

    Nein. (Für die Haarspalter: Einreichen kannst Du solche Kosten natürlich, aber das Finanzamt wird sie nicht berücksichtigen.)

    Was an Kosten im Kurs steckt, wird automatisch bei der Steuer berücksichtigt, weil es nämlich direkt den Gewinn mindert.

    Externe Kosten irgendwelcher Art im Zusammenhang mit Kapitalerträgen kannst Du als Privatmann seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr von der Steuer absetzen (übrigens auch dann nicht, wenn Du Deine Kapitaleinkünfte regelbesteuerst).