Bei positiver Günstigerprüfung wird im Endeffekt ja so getan, als ob die Kapitalerträge normales Einkommen waren und somit ein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Und dieses wird entsprechend der Steuertabelle besteuert.
Dir auch vielen Dank. Das hat es jetzt komplett geklärt.
Sind die 30k der Auszahlungsbetrag oder nur der Gewinn? Die Steuer wird nur auf den Gewinn gerechnet. Dieser wird bei den ältesten Anteilen am höchsten sein, bei den jüngsten Anteilen am niedrigsten.
Auch ein wichtiger Hinweis, den ich bisher so nicht auf dem Schirm hatte. Wenn ich Anteile für 30k verkaufe, deren Gewinn aber 'nur' 50% beträgt, dann zahle ich auch nur auf 15k Steuern.
Damit kann ich arbeiten. Merci.