Günstigerprüfung

  • genau so ist es...

    Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, dann sollte man in der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Ich stelle diesen Antrag grundsätzlich immer, denn es gibt keinen finanziellen Nachteil, wenn der Steuersatz höher liegt.

    Liegt der persönliche Steuersatz unterhalb von 25 %, dann bekommt man zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern vom Finanzamt zurück.

    Aber das macht das Finanzamt nur, wenn man in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragt hat.

  • Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, dann sollte man in der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Ich stelle diesen Antrag grundsätzlich immer, denn es gibt keinen finanziellen Nachteil, wenn der Steuersatz höher liegt.

    Es gibt einen bürokratischen Nachteil: Wer auf eine Günstigerprüfung abhebt, muß die Kapitalerträge erklären, also die Anlage KAP ausfüllen, was mit der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr nötig ist.

    Wenn beim Steuerfall nichts Besonderes ist, braucht ein Lohnempfänger überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Will er eine Günstigerprüfung beantragen, dann aber doch.

    Wer über 32 T€ Bruttoeinkommen hat, hat als lediger Angestellter (Sozialbeiträge ab, Werbungskostenpauschale ab) über 24 T€ zu versteuerndes Einkommen, der braucht es nicht zu probieren. Darunter hat man eine Chance, wiewohl die Steuerkurve flacher ist, als die meisten hoffen.

  • Wenn beim Steuerfall nichts Besonderes ist, braucht ein Lohnempfänger überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Will er eine Günstigerprüfung beantragen, dann aber doch.

    Was ist "nichts Besonderes"? Jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese reduzieren die Steuerlast. Das ist wohl der Normalfall.

    Fast jeder, der nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat Anspruch auf vermögensbildene Zahlungen, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden, eventuell auch irgendeine Form von betrieblicher Altersvorsorge. Auch hier erstmal das zusätzliche Geld mitnehmen und dann unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

    Auch beim Thema Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge heißt es aufpassen. Selber schon oft bei "einfachen" Steuererklärungen gesehen. Da wurde irgendwann mal ein Fond gekauft oder aufgequatscht, der auch geringfügig in ausländische Werte investiert und schon geht es um ausländische Quellensteuer.

  • Es gibt einen bürokratischen Nachteil: Wer auf eine Günstigerprüfung abhebt, muß die Kapitalerträge erklären, also die Anlage KAP ausfüllen, was mit der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr nötig ist.

    Das stimmt allerdings, ist aber heute kaum noch ein Problem, da jede Bank -automatisch oder auf Verlangen- eine Steuerbescheinigung ausstellt, sofern Steuern angefallen sind.

  • Was ist "nichts Besonderes"? Jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese reduzieren die Steuerlast. Das ist wohl der Normalfall.

    Wer es unbedingt will, darf selbstverständlich eine Steuererklärung abgeben. Manche Leute scheuen den bürokratischen Aufwand allerdings.

    Nein, nicht jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen, und sollten dann doch 100 € Hausmeister abgerechnet werden, sprechen wir über 20 € mögliche Steuerentlastung. Manche Leute würden dafür eine Steuererklärung ausfüllen, andere Leute nicht.

    Fast jeder, der nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat Anspruch auf vermögensbildene Zahlungen, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden, eventuell auch irgendeine Form von betrieblicher Altersvorsorge.

    Die vermögenswirksamen Leistungen habe ich mein bisheriges Berufsleben lang bewußt verfallen lassen, die paar Kröten lohnen in meinen Augen den Aufwand (und die Bindung) nicht. Die betriebliche Altersvorsorge wirkt sich in meinem Fall steuerlich nicht aus.

    Auch hier erstmal das zusätzliche Geld mitnehmen und dann unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

    Bewußt nicht.

    Auch beim Thema Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge heißt es aufpassen. Selber schon oft bei "einfachen" Steuererklärungen gesehen. Da wurde irgendwann mal ein Fonds gekauft oder aufgequatscht, der auch geringfügig in ausländische Werte investiert und schon geht es um ausländische Quellensteuer.

    ... die im Rahmen der Teilfreistellung automatisch bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt wird.

    Aber zugegeben: Die Weltsparer müssen eine Steuererklärung abgeben, weil ihre im Ausland erwirtschafteten Tagesgeldzinserträge nicht der Abgeltungsteuer unterworfen wurden.

    Man sollte bei der Steuer wissen, was man tut; angesichts der vielen automatischen Vorgaben ist die Steuererklärung auch einfacher geworden als früher. Dennoch steht es jedem, der nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, frei, eine solche abzugeben oder halt eben nicht.

  • Nein, nicht jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen, und sollten dann doch 100 € Hausmeister abgerechnet werden, sprechen wir über 20 € mögliche Steuerentlastung. Manche Leute würden dafür eine Steuererklärung ausfüllen, andere Leute nicht.

    Die vermögenswirksamen Leistungen habe ich mein bisheriges Berufsleben lang bewußt verfallen lassen, die paar Kröten lohnen in meinen Augen den Aufwand (und die Bindung) nicht. Die betriebliche Altersvorsorge wirkt sich in meinem Fall steuerlich nicht aus.

    Wenn vermögensbildende Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt - ich unterstelle mal zu 100% - gezahlt werden, reden wir von 480,- Euro, inkl. 20% Förderung, macht 576,- Euro.

    Wenn man von Mieter spricht, denkt man zumeist an ein Mehrfamilienhaus und das da ein Hausmeister, Gärtner, Elektriker oder ähnliches im Jahr pro Mieter bzw. Wohnung nur etwa 1 bis 2 Stunden beschäftigt sein soll, halte ich für sehr, sehr sportlich.

    Allein diese zwei Punkte machen schon ca. 600,- Euro im Jahr zusätzlich aus. Für viele Normalverdiener ist das ein Haufen Geld - bitte nicht immer nur von den oberen "Reichen" ausgehen. Oder anders gerechnet, selbst wenn ich für meine Steuererklärung und der Unterschrift für das vermögensbildene Sparen ca. 10 Stunden benötige und das nur alle 6 Jahr, solange läuft ja der Vertrag, komme ich auf einen Netto-Stundenlohn von 60,- Euro, brutto liege ich da bei ca. 100,- Euro Stundenlohn. Wieviele Menschen kommen auf einen solchen Stundenlohn?

  • Mhh, also warum man jetzt bei VL eine Steuererklärung machen sollte, weiß ich jetzt nicht ganz :/ Zumindest nicht, wenn man keine Sparzulagen oder so kriegt...

    Wenn man sein zu versteuerndes Einkommen genau kennt, dann ist das ja ein ganz anderes Thema. Doch frage mal in der Realität die Menschen nach ihrem Brutto-, Netto-, sozialversicherungspflichtigem oder zu versteuernden Einkommen.

  • Dieses Thema enthält 7 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.