Beiträge von Finanzschorsch

    Bei einem Vergleich Zulagen/Steuerersparnis vs. Stand Wohnförderkonto zum Rentenbeginn müssen wir bedenken, dass es beim ersten Posten die tatsächliche Höhe ist, während das Wohnförderkonto die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist. Bei einem Vergleich dürfen wir also nur den Anteil des persönlichen Steuersatzes heranziehen.

    Das habe ich bereits berücksichtigt.

    Die von mir eingangs genannte Steuerlast von ca. 25.000€ war bereits das Endergebnis. Der Stand des Wohnförderkontos liegt laut Simulation bei ca. 70.000€.

    Und dem Thema Zahlungszeitpunkte habe ich durch Inflations- bzw. Verzinsungsbereinigung versucht möglichst realitätsnah Rechnung zu tragen. Aber selbst dann steht die Steuerlast noch bei ca. 15.000€ zu ca. 12.500€ Gesamtförderung (Zulagen und Steuervorteile).

    HINWEIS:

    Die Summen weichen etwas von früher genannten ab, da ich meine Berechnungen natürlich im Laufe dieses Threads immer wieder auf die von euch genannten Punkte, die es zu berücksichtigen gilt, angepasst habe.

    Mir ist bewusst, dass meine zukünftigen Steuersätze nicht exakt vorhersehbar sind.

    Aber wie ich bereits angeführt habe, bin ich Beamter und kann meine Beförderungen (damit einhergehend die Höhe meines Gehalts) sowie mein Endbesoldungsamt und somit die Höhe meiner "Rente" bereits ziemlich gut vorhersehen.

    Dabei gehe ich natürlich davon aus, dass sich bis zu meinem Renteneintritt inflationsbedingt zwar einerseits die Besoldungsstufen, andererseits aber auch die Grundfreibeträge erhöhen und sich die Steuersätze somit ebenfalls anpassen. Das muss ich kalkulatorisch jetzt einfach mal im Ausgleich sehen; der Rest ist Glaskugel-Wissen.

    Da bei mir gehaltstechnisch die mehr oder weniger lukrativen Sprünge erst noch kommen und ich eine durchaus akzeptable Pension erhalte, werde ich wohl tatsächlich in der Rente einen gleichen bzw. sogar höheren Steuersatz haben als jetzt.

    Ich könnte mir vorstellen, daß es für ihn billiger wäre, den Bausparvertrag förderschädlich zu kündigen. Vielleicht kann er auch nur das Bausparguthaben in seine Finanzierung einbringen.

    Und genau das sind derzeit zwei Optionen, die wirklich zu überlegen sind und die ich auf möglichst objektive Beine stellen möchte. Entgegen würde nur die Option der regulären Inanspruchnahme zumindest des 2,9%-Bausparers stehen; den 4,3%er hab ich eigentlich abgehakt.

    Ich hatte ja vermutet, daß ein Bausparvertrag auf einen Ehepartner läuft und der andere auf den anderen. Darauf ist Finanzschorsch nicht weiter eingegangen.

    Stimmt, tut mir leid. Beide Bausparer laufen auf mich.

    Meine Frau hat keine Bausparer, bespart aber eine Riesterrentenversicherung und die wird meine nächste Baustelle :rolleyes:

    Irgendwann könnte man eventuell bei bestimmten Marktbedingungen und abhängig von persönlichen Umständen vielleicht mal ein Darlehen aufnehmen oder zumindest darüber nachdenken.

    Bis dahin hat man weiter hohe Opportunitätskosten und verbrennt weiter fleißig Geld.

    Das ist mir bewusst, weswegen das "Hinhalten" lediglich eine Option für max. die kommenden Jahre ist, in welchen ich hoffentlich mein Bauvorhaben umsetzen kann.

    Sicherlich werde ich die Verträge nicht für den Fall einer Renovierung o.ä. in 25-30 Jahren behalten.

    Für eine Vertragsänderung muss schon der Bausparer aktiv mitwirken.

    Steht in den Tiefen der Vertragsbedingungen, die ich die Tage mal durchgegangen bin.

    Hab ich also bei Abschluss unterschrieben - natürlich ohne jeglichen Hinweis darauf durch den "Berater".

    Deinen einen Bausparvertrag mit 2,9% könntest Du in die Baufinanzierung einbinden, das ist aktuell noch ein bißchen billiger als Marktniveau.


    Den mit 4,3% Darlehenszins wirst Du aktuell nicht nutzen wollen. Was macht man dann mit ihm? Weiterzahlen der Steuervorteile wegen? Die Zahlung einstellen, keine Steuervorteile mehr kassieren, dafür aber die Kündigung der Bausparkasse riskieren? Das kann die Bausparkasse ja machen, wenn man die Mindestsparrate nicht einhält. Was passiert, wenn Du den Bausparvertrag weiter besparst, weiter Steuervorteile erhältst - und der Vertrag ist genau dann überspart, wenn Du in Rente gehst? Kündigt dann die Bausparkasse förderschädlich für Dich und Du mußt die Steuervorteile zurückzahlen?

    Ich habe meinem Bank"berater" jetzt mal einen Fragenkatalog zu den verschiedenen Konstellationen geschickt, um etwas mehr Klarheit insbesondere zu möglicherweise entstehenden Gebühren zu bekommen.

    Ich denke, ich werde die Bausparer vorerst mit dem Mindestbeitrag weiterbesparen bis die Immobilienfinanzierung wirklich ansteht, damit die Bausparkasse mir nicht kündigen kann. Dann muss man sich das nochmal anschauen und auch das dann bestehende Zinsumfeld.

    Tendenziell ist die Verwendung des 2,9%-Bausparers aufgrund des Zinssatzes eine Option.

    Bei dem 4,3%-Bausparer könnte man dann ja nur das Kapital samt Förderung entnehmen und auf das Darlehen verzichten; sollte der Zinssatz zum Zeitpunkt der Finanzierung immer noch mies sein.

    Bei einem kurzen Telefonat mit meiner Bausparkasse heute habe ich zudem noch zwei interesssante Infos bekommen:

    1. Meine Verträge sind nicht wirklich übersparbar. Sobald die Bausparsumme durch Sparbeiträge und Förderungen erreicht wird, erhöht sich die Bausparsumme um weitere 10.000€.

    2. Wenn ein Wohnriester-Vertrag bis zum Renteneintritt nicht in Anspruch genommen wird, wird er automatisch in einen Riesterrenten-Vertrag umgewandelt und entsprechend als Rente ausgezahlt.

    @Achim Weiss

    Du hast natürlich recht, dass wir hier von Peanuts im Kontext einer Gesamtfinanzierung sprechen.

    Wäre ich bereits in der konkreten Planung und würde schon Finanzierungsangebote vergleichen, hätte ich meine Bausparer sicherlich nicht derart hinterfragt.

    An diesem Punkt bin ich allerdings noch nicht und habe daher viel Zeit und Muße die Verträge zu zerlegen. Zudem möchte ich das Konstrukt Wohnriester möglichst umfassend verstehen.

    Im Endeffekt will ich einfach eine Lösung für mich finden, wie ich mit den beiden Verträgen zum jetzigen Zeitpunkt umgehen soll. Noch bin ich nicht in der Riester-Verpflichtung gebunden und könnte noch handeln.
    Meine Entscheidung möchte ich natürlich möglichst aufgrund objektiver Zahlen treffen.

    Müsste, sollte, normalerweise und Bauchgefühl geben mir keine belastbaren Antworten auf meine Optionen, wie ich mit meinen zwei Bausparern - auch unabhängig voneinander - umgehen soll:

    1. Vertrag behalten, Darlehen nehmen und samt Riesterförderung in die Gesamtfinanzierung einbringen. In der Rente dann die Steuerlast tragen.

    2. Vertrag behalten, Darlehen nehmen und ohne Riesterförderung in die Gesamtfinanzierung einbringen. Bisherige Riester-Förderung zurückzahlen.

    3. Vertrag kündigen und freiwerdendes Kapital in die Finanzierung einbringen. Bisherige Riester-Förderung zurückzahlen.

    tb38

    Ah, jetzt ist der Groschen gefallen und glaube ich verstehe, auf was ihr rauswollt:

    Die Riesterförderung erhöht natürlich mein Eigenkapital, das ich in die Immobilienfinanzierung einbringen kann und erhalte dadurch einen besseren Zinssatz.

    Um das aber wirklich in harte Zahlen packen zu können, müsste ich meine Baufinanzierung durchkalkulieren lassen - einmal mit Eigentkapital inkl. Riesterförderung und einmal ohne.

    Die Zinsdifferenz, die dabei herauskommt, müsste man folglich dem Riester zugute kommen lassen.

    Jedoch kann man offensichtlich nur die Riesterförderung in der Ansparphase berücksichtigen.

    Zitat

    Bei einem Bausparvertrag gilt lediglich das angesparte Bausparguthaben als Eigenkapital, nicht jedoch das Bauspardarlehen.

    Baufinanzierung - was zählt als Eigenkapital?
    Blogbeitrag der Rheinhessen Sparkasse mit den wichtigsten Fakten zum Eigenkapital bei einer Baufinanzierung.
    blog.rheinhessen-sparkasse.de

    Stellt sich aber die Frage, ob die Riesterförderung in der Ansparphase i.H.v. ca. 7000€ bei einem Finanzierungsdarlehen von ca. 400.000 - 450.000€ so ins Gewicht fällt, dass sich der Darlehenszins überhaupt ändert.

    Die Riesterförderung in der Tilgungsphase kann andererseits für Sondertilgungen benutzt werden, was wiederum die Restschuld schmälert. Auch das könnte man dann mal mit Förderung und einmal ohne durchrechnen lassen.

    Ich habe aber auf der zitierten Seite noch eine richtig interessante Information gefunden:

    Zitat

    Das in diesen Riester-Produkten angesparte Guthaben kann dabei auf zweierlei Weise für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden: Entweder lässt man sich den betreffenden Betrag auszahlen oder das Guthaben wird in einen Riester-Bausparvertrag verschoben. Die Förderung in Form von staatlichen Zulagen bleibt dabei erhalten

    D.h. ja ich könnte bei Bedarf die Bausparverträge kündigen (wie bspw. den kleinen Vertrag mit unbrauchbarem Darlehenszins) und dabei neben meinen gezahlten Beiträgen auch noch die Riesterförderung behalten, solange die Summe wirklich in eine Baufinanzierung fließt.

    Ein Bausparvertrag ist eine katastrophale Anlage, wenn Du nur zu Nullzinsen sparst (Opportunitätskosten!) und dann auf das Darlehen verzichtest.


    Du wirst also vermutlich gut daran tun, diese Bausparverträge bei Deinem Projekt einzusetzen.

    Und leider war das auch so. Die Bausparer sind mit atemberaubenden 0.25% (klein) und 1% (groß) verzinst.

    Mir ist bewusst, dass der bisherige Verlauf der Geschichte vom Abschluss der Verträge über die Ansparung bis zur Zuteilungsreife absoluter Mist war. Und dafür muss ich definitiv bezahlen.

    Konkret geht es mir jetzt darum, ob ich mit meinen bisherigen Fehlern lebe, aber noch die Notbremse ziehe (die Opportunitätskosten sind zum jetzigen Zeitpunkt sowieso unumkehrbar angefallen).

    Oder mich noch weiter ins Verderben stürze (Darlehensnahme), aus dem ich bis zur Begleichung der Steuerschuld in der Pension nicht mehr rauskomme.

    Aus dem Bauch heraus hätte ich vor kurzem auch gesagt, dass der Bausparer mit Riester vielleicht nicht die rentabelste Anlage ist, aber zumindest einen kleinen Vorteil bringt.

    Meine konkreten Berechnungen allerdings haben mich da gewaltig geerdet, wenn ich wirklich unter'm Strich mehr draufzahle als ich Nutzen davon habe (realer Stand heute)

    Wie gesagt, die Berechnung berücksichtigt alle Zulagen und Steuervorteile sowohl in der Anspar- als auch der Darlehensphase. Und selbst bereinigt um den Mehrwert der Steuerstundung ergibt sich ein Minus. Die Steuerlast des Wohnförderkontos übertrifft in meinem konkreten Fall offensichtlich die gesamte Riester-Förderung erheblich.

    Bislang war mir überhaupt nicht bekannt, dass das überhaupt möglich ist.

    Den kleinen Vertrag mit einem Darlehenszins von 4,3% werde ich ziemlich sicher kündigen, da er schlichtweg nicht brauchbar ist. Bei dem würde ich ja sonst auch noch beim Darlehen draufzahlen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

    Das kostet Dich dann die Riesterzulage und die "Steuervorteile" für voraussichtlich zwei Jahre.

    Nach meinem Verständnis ist das nicht so. Es ist doch egal, ob ich nun die Förderung (Zulagen und Steuervorteile) für meine Beiträge bekomme, mit denen ich den Vertrag über den Zuteilungsbetrag hinaus bespare oder dann für die Tilgung des Darlehens.

    Mit der Übersparung veringert sich ja auch das Darlehen und somit die Jahre potentieller Riesterförderung bis zur Volltilgung.

    Was isoliert das Thema Riesterförderung angeht, dürfte doch sogar eine möglichst späte Inanspruchnahme des Darlehens sogar lukrativer sein. Mein Einkommen und somit die Steuervorteile sind dann höher und das Wohnförderkonto startet später, womit die Zeit der Konto-Verzinsung geringer ist.

    Auf der anderen Seite entstehen natürlich wieder die Opportunitätskosten, wenn das Kapital bei derart lächerlicher Verzinsung länger vor sich hingammelt als notwenig.

    Kann es sein dass du die "Rente" welche du jetzt bekommst in deiner Rechnung unverzinst liegen lässt? Das wäre natürlich nicht so schlau. Du musst das Geld anlegen, zu mehr als die 2% die du bezahlst. Z.b. zu 5% in nem Aktien etf.

    Die "Rente" in Form der Zulagen sind natürlich Teil der Sparbeiträge. Sie sind folglich in der Gesamtsumme des Bausparers und somit in der Immobilie gebunden / angelegt.

    Aber es stimmt, die "Rente" in Form der Steuervorteile ist real nicht Bestandteil des Bausparvertrages, da ich diese über die Einkommensteuererklärung direkt ausgezahlt bekomme.

    Und ja, da ich in naher Zukunft plane zu Bauen und somit jederzeit auf mein Kapital zugreifen können muss, habe ich den absoluten Großteil meines Gesamtkapitals auf dem Tagesgeldkonto liegen und nicht in einem ETF. Letzteres ist mir mangels ausreichendem Anlagehorizont zu riskant, auch wenn es sich in jüngerer Vergangenheit erheblich gelohnt hätte; Spekulation.

    Pantoffelheld

    Ok, ich glaube ich verstehe das Konstrukt Wohnriester wohl nicht auf dem Level wie du und dementsprechend auch deine Aussage nicht ganz.

    Genau um die Vergleichbarkeit der beiden Zahlungen einigermaßen zu ermöglichen, habe ich den Stand des Wohnförderkontos zum Zeitpunkt des letzten Beitrags und somit auch der letzten Förderung inflationsbereinigt. Den Zeitpunkt habe ich gewählt, da ja bis dahin auch alles andere (Beiträge, erhaltene Zulagen und Steuervorteile) der Inflation unterliegen.

    Ich habe jetzt aber einfach mal das ganze Wohnförderkonto ab Anlage (=Zeitpunkt des Darlehens?) inflationsbereinigt, indem ich die 2%-Verzinzung herausgenommen habe.

    Auch dann fahr ich ein Minus von ca. 2500€ ein. Ja, die Steuerstundung hat auch seine Vorteile, aber in nackten Zahlen scheint es ein Minusgeschäft zu sein.

    Es ist aber schon so, dass im Wohnförderkonto die jährlichen geförderten Beiträge (bis max. 2100€) geführt werden, oder?

    Und der Start-Stand ist die Summe der geförderten Beiträge bis man das Darlehen in Anspruch nimmt?

    @Achim Weiss: erstmal Danke für deine Einschätzung

    Kurz: Dein Fehler war ganz am Anfang, nämlich die Unterschrift unter die Verträge.

    Das weiß ich jetzt auch. Sonst würde ich das Thema nicht so aufgreifen.

    Zum Glück habe die Darlehen noch nicht genommen und kann somit aktuell noch von der Kante zurücktreten.

    Warum? Jeder Riestersparer bekommt eine Grundzulage (und ggf. Kinderzulagen) und kann seine Sparrate von der Steuer absetzen. Bei den so erreichten Steuervorteilen werden die Zulagen aber gegengerechnet. Wenn Du etwa mit einer Sparrate von 2100 € im Jahr bei einem Steuersatz von 33% 700 € Steuervorteile bekämest, bekommst Du 175 € Zulage und nur noch 525 € Steuervorteile, also letztlich genauso viel, als ob Du überhaupt keine Zulage bekämest.

    Ist mir bekannt und habe ich in den Berechnungen so berücksichtigt:

    Steuervorteil:

    Berechnung: Einzahlung + Zulage (max. jedoch 2100 €) * Grenzsteuersatz – Zulage
    (Bsp.: (1925€+175€)*35% = 735€-175€ = 560€ Steuervorteil)

    Also: Nein, ein Minusgeschäft sollte Dein Riestervertrag nicht werden, solange Du Dich an die offizielle Nominalsichtweise hältst.

    Ich steh eher auf die reale Abschlussrechnung und die gefällt mir aktuell überhaupt nicht.

    Wenn Du die Rendite der Bausparverträge nicht noch weiter sacken lassen willst, mußt Du zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife bauen oder kaufen, also das Darlehen in Anspruch nehmen.


    Ist das bei Dir der Fall?

    Ich will bauen sobald ich das Go mit dem Grundstück bekomme. Im besten Fall wird das vermutlich 2026 werden. Das Jahr habe ich in meinen Berechnungen auch herangezogen.

    Deine restliche Kalkulation kann ich nicht nachvollziehen, habe sie also übergangen.

    Mir ist bewusst, dass die genannten Beträge zu Gesamtförderung und Steuerlast ohne Berechnungskontext nicht viel aussagen. Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass die Differenz (Förderung-Steuerlast) an der ich mich störe nicht nur ein paar Kröten, sondern erhebliche Beträge sind.

    Und um sich bei der Berechnung nicht selbst in die Tasche zu lügen, muss man die Inflation ja immer mit einbeziehen. V.a. bei solchen Zeiträumen.

    Mit der Aufstellung darunter wollte ich nur meine Berechnungsparameter überprüfen. Denn wenn diese nicht stimmen, ist ja die gesamte Berechnung falsch und ich entscheide aufgrund falscher Daten.

    Wo siehst Du Deine Handlungsalternative?

    Nach derzeitigem Stand werde ich die Verträge sicher nicht weiter besparen und somit überzahlen (Beiträge sind sowieso schon runtergefahren), wobei ich mit der Bank noch abklären muss, ob es eine Mindestsparrate gibt, damit es nicht zu vertraglichen Schwierigkeiten kommt (für den Fall, dass ich die Verträge nicht kündige).

    Zudem scheidet für mich - Stand jetzt und wenn meine Berechnungen einigermaßen hinkommen - eigentlich die Nahme der Darlehen / Zuteilung samt Riester aus.

    Meine Optionen daher überschaubar:

    1. Bausparer ohne Riester nutzen (muss ich noch mit der Bank abklären, ob das geht); zumindest den großen mit einigermaßen brauchbarem Darlehenszins (2,9%).

    Der kleine hat einen Darlehenszins von rund 4,3%. Den kannst im momentanen Zinsumfeld in der Pfeife rauchen und bis zum St. Nimmerleinstag vor sich hingammeln lassen macht ja auch keinen Sinn (-> kündigen)

    2. Verträge komplett kündigen, Riesterförderung zurückzahlen und die Abschluss- sowie Opportunitätskosten als Lehrgeld betrachten

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du die eingesparten Zinsen in deiner Rechnung vergessen, oder?

    Durch die Verwendung von dem Riesterguthaben musst du einen geringeren Kredit aufnehmen und sparst so Zinsen. Wenn man fair ist dann gehören die eingesparten Zinsen ja auch zum Vorteil vom Riester.

    Also in meiner Berechnung der Gesamtförderung sind die Steuervorteile miteingerechnet.

    Es stimmt natürlich, dass die Gesamtförderung (ergo Riester) das einzuzahlende Kapital (jeweils 40% der Bausparsumme) nach oben geschraubt hat.

    Auf der anderen Seite hätte ich eine ganz andere Rendite, wenn ich meine eigenen Beiträge anderweitig investiert hätte und das Gesamtkapital dann von "extern" in meine Finanzierung eingebracht hätte.

    Der Darlehenszins ist mit Abschluss der Verträge ja schon festgeschrieben worden (-> aus heutiger Sicht ziemlich schlecht und damit in naher Zukunft unbrauchbar)

    Erstmal ein herzliches Hallo in die Runde

    Ich habe mich mit meinen zwei Riester-Bausparverträgen auseinandergesetzt, die ich mir leider vor einigen Jahren mit den üblichen Versprechungen und Sprüchen habe aufschwatzen lassen. Zu diesen bräuchte ich mal eure Hilfe, weil ich trotz tagelanger Recherche einfach keine zufriedenstellenden Antworten finde. Im Netz wird das Thema Wohnriester gefühlt nur sehr oberflächlich behandelt.

    Aber gleich vorab zum Kern meiner Frage:
    Kann es sein, dass die Steuerlast bei Renteneintritt höher ist als die gesamte Förderung über die Vertragslaufzeit?

    Sprich, der ganze Riester-Bausparer ein Minusgeschäft ist?!

    Rahmenbedingungen:

    2 Riester-Bausparverträge (Bausparsumme: 25.000€ & 50.000€), abgeschlossen 2009 und 2013, mal mehr (>2100€) mal weniger (<2100€, teils 0€) und unterschiedlich bespart, aber beide mittlerweile zuteilungsreif.

    In einer Excel-Tabelle habe ich mal alle Daten zu Beiträgen, Riesterzulagen und Steuervorteilen (Riester) zusammengetragen und ausgerechnet.

    Zudem habe ich den weiteren Verlauf mit der Nahme der Darlehen und entsprechend weiterlaufenden Riesterförderung simuliert. Hierbei stand am Schluss dann tatsächlich das Ergebnis, dass die anzunehmende Steuerlast des Wohnförderkontos (ca. 24.000€) die Gesamtförderung über die Laufzeit (ca. 13.500€) massiv übertrifft; selbst inflationsbereinigt wäre die Steuerlast noch bei rund 17.000€.

    Zudem habe ich sogar noch mit den Laufzeiten der Tilgung gespielt und unterschiedliche jährliche Beiträge simuliert. Es ändern sich dadurch zwar die Summen, aber das Verhältnis Gesamtförderung-Steuerlast ist immer noch voll Panne, sprich massiv negativ.

    Ich weiß, dass die Simulation - insbesondere mit den angenommenen Grenzsteuersätzen - sehr spekulativ ist, aber ich habe versucht so nah wie möglich an einen realistischen Verlauf heranzukommen. Dass ich Beamter bin, machte die Sache etwas einfacher, da die künftigen Gehaltsstufen absehbar und zum Großteil sogar berechenbar sind. So auch die Höhe meiner Pension und damit mein Grenzsteuersatz bei Steuerfälligkeit des Wohnförderkontos.

    Um sicherzugehen, dass ich das System Wohnriester verstanden habe und somit überhaupt die Grundlage für meine Berechnung richtig ist, nachfolgend meine Annahmen/Parameter. Bitte korrigiert mich unbedingt, sollte was fehlerhaft oder vergessen sein.

    Ansparphase

    Zulage:

    • Max. 175€ Grundzulage (ohne Kinder)
    • In voller Höhe nur wenn 4% des Jahresbruttoeinkommens (JBE) eingezahlt werden
    • Bei Einzahlung von weniger (aber min. 60€) entsprechende Kürzung
      (Bsp.: 4% v. JBE = 2200€, Einzahlung aber nur 1100€, Kürzung um 50% = 87,5€ Zulage)

    Steuervorteil:

    • Berechnung: Einzahlung + Zulage (max. jedoch 2100 €) * Grenzsteuersatz – Zulage
      (Bsp.: (1925€+175€)*35% = 735€-175€ = 560€ Steuervorteil)
    • Steuervorteile gelten auch bei Einzahlung von weniger als 4% des Jahresbruttoeinkommens (aber min. 60€)
      (analog Bsp. oben:
      Steuervorteil = (1100€ Einzahlung + 87,5€ Zulage) * Grenzsteuersatz – 87,5€ Zulage)
    • Steuervorteil und Zulage sind die Gesamtförderung pro Jahr

    Auszahl-/Tilgungsphase

    Förderung:

    • Die Förderung erfolgt analog der Beiträge zum Besparen nur jetzt mit den Tilgungsraten

    Wohnförderkonto

    • Wird angelegt sobald man das (geförderte) Darlehen in Anspruch nimmt
    • Konto „startet“ mit den geförderten Beiträgen (also alles bis 2100€ jährl.) aus der Ansparphase
    • Dazu kommen im weiteren Verlauf die geförderten Beiträge der Tilgung (bis max. 2100€)
    • Konto wird ab Start jährlich mit 2% verzinst
    • Die Verzinsung läuft bis zum Renteneintritt weiter, auch wenn das Darlehen schon abbezahlt ist und keine Beiträge mehr erbracht werden

    Steuerlast bei Renteneintritt

    • Versteuerung des „angesparten Kapitals“ auf dem Wohnförderkonto mit dem dann geltenden persönlichen Grenzsteuersatz
    • 2 Möglichkeiten der Versteuerung:
      1. Auf einen Schlag + 30% Rabatt (= in dem Jahr steigt der pers. Steuersatz aber erheblich)
      2. Als monatliche/jährliche Variante bis 85 Jahre

    Vielen Dank euch schon mal


    • Renteneintritt = 67 Jahre? 62 Jahre (Beamte)? Wirklicher Renteneintritt
    • Versteuerung des „angesparten Kapitals“ auf dem Wohnförderkonto mit dem dann geltenden persönlichen Grenzsteuersatz?

    2 Möglichkeiten der Versteuerung:

    1. Auf einen Schlag + 30% Rabatt (= in diesem Jahr steigt der pers. Steuersatz)

    2. Als monatliche/jährliche Variante bis 85 Jahre