Beiträge von tobi86

    Okay, soweit noch einmal vielen Dank! :)

    Man merkt tatsächlich, dass der Verwaltungsaufwand eher nicht im Verhältnis zur Höhe der Förderung steht.

    Mich hatte verwirrt, dass viele Ratgeberseiten zum Thema (u.a. die der BaFin) relativ pauschal von einem förderfähigen Höchstsatz von "für Verheiratete 800 EUR" ausgehen, ohne zu erwähnen, dass dann beide Ehepartner eigene VL-fähige Einzahlungen über ihren jeweiligen Arbeitgeber tätigen lassen müssen. Das ist vom Grundsatz jedoch verständlich, da die Förderung ja personen- und nicht kontenbezogen gewährt wird.

    Noch nicht so recht schlüssig ist für mich dagegen, dass auch bei Zusammenveranlagten, wenn nur einer der Partner einzahlt, die Einkommensgrenze von nur 40.000 EUR gelten soll. Nach § 13 Abs. 1 S. 1 VermBG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage, wenn ... sein Einkommen die Grenze von 40.000 EUR oder bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b des Einkommensteuergesetzes von 80.000 EUR nicht übersteigt. Ich kann dort - zumindest nach ganz grober Sichtung - nicht erkennen, weshalb dahingehend ein alleiniger Einzahler wie ein Lediger behandelt werden soll.

    Da sich die Nr. 3 mit Auflösung der Ampel ja nun erledigt haben dürfte, ist das Thema VL-Depot für mich wieder aktuell. Frage 1 konnte ich zwischenzeitlich mit dem Arbeitgeber klären, ist wohl kein Problem.

    Kann vielleicht jemand zu den obigen Fragen 2 und 4 eine Aussage treffen?

    Was ich auch noch nicht so verstanden habe:

    Bei zusammenveranlagten Verheirateten gilt ja die Grenze von 800 EUR statt 400 EUR. Ist es hier möglich, das Depot als Gemeinschaftskonto zu führen und mit Einzahlung durch nur einen Arbeitgeber dort für beide Personen die Arbeitnehmersparzulage auszuschöpfen? Oder muss tatsächlich jeder selbst seine eigenen Beiträge einzahlen?

    Hallo zusammen,

    auch wenn es hier sicherlich nicht um Unsummen geht, man muss ja nichts verschenken ...

    Ich habe vor einigen Jahren - jetzt schon in der "zweiten Runde" - ein VL-Sparen bei der ING angelegt, um sich aus dem Tarifvertrag ergebende vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 EUR pro Monat mitnehmen zu können, ohne selbst etwas darauf einzuzahlen. Eine Arbeitnehmersparzulage wird darauf nicht gewährt und ist aufgrund der Anlageform hier auch nicht vorgesehen.

    Mit Erhöhung der Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage in 2024 könnte es ja nun ggf. interessanter sein, die vermögenswirksamen Leistungen zusammen mit einem kleinen Eigenbeitrag in Zukunft stattdessen in ein VL-Depot zu stecken, um zusätzlich noch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren zu können.

    Dazu ergeben sich für mich aktuell die folgenden Fragen:

    1.) Kann man den aktuellen VL-Sparplan einfach ohne weitere Sparrate bis zum vorgesehenen Enddatum laufen lassen, parallel dazu ein VL-Depot eröffnen, und dem Arbeitgeber mitteilen, er soll ab Datum x in das VL-Depot einzahlen? Oder ist hier in irgendeiner Form mit Abzügen zu rechnen? Prämienschädlich kann es sich ja theoretisch garnicht auswirken, wenn noch nie eine Arbeitnehmersparzulage bezogen worden ist.

    2.) Mir ist nicht so recht klar, ob sich die Arbeitnehmersparzulage nach dem gesparten Gesamtbetrag oder nur der Eigenleistung der jeweiligen Anlage richtet. Sprich: Werden die 6,65 EUR mit angerechnet oder müssen zusätzlich dazu noch 33,34 EUR mtl. eingezahlt werden, um die vollen 20 % auf den jährlichen Höchstbetrag von 400 EUR zu erhalten?

    3.) Ab 2026 soll ja nun wohl das staatlich geförderte "Altersvorsorgedepot" kommen. Ist hier schon bekannt, ob dieses VL-fähig sein wird und dafür eine Arbeitnehmersparzulage gewährt werden kann? In dem Fall würde sich ja wohl eine Überschneidung mit dem aktuellen VL-Depot ergeben bzw. dieses würde in den meisten Fällen mehr oder weniger sinnlos werden, da hier nur zusätzliche Gebühren anfallen.

    4.) Können ETF-Anteile nach Auslaufen des VL-Depots in ein "reguläres" Depot übertragen werden? Würde doch wenig Sinn ergeben, wenn diese genau zu irgendeinem (eventuell ungünstigen) Stichtag verkauft werden würden, damit daraus der Sparbetrag ausgezahlt werden kann.

    Vielleicht mag ja jemand weiterhelfen. :)

    VG