Arbeitszimmer + haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo Forum,

    ich frage mich, wie haushaltsnahe Dienstleistungen bei gleichzeitig vorhandenem häuslichen Arbeitszimmer in die Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Zahlen etc gerundet für einfacheres Verständnis.

    Ich hatte im Jahr 2022 ein häusliches Arbeitszimmer von 20 m2 der 100 m2-Wohnung. Dabei ist bereits 20% der Jahreskaltmiete mehr als der maximale Betrag von 1250 Euro (da ohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit), so dass hier 1250 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.

    In den Nebenkosten der Mietwohnung sind haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen enthalten, die ich nach §35a EStG berücksichtigen lassen möchte. Muss ich diese allerdings auf 80% kürzen wegen des Arbeitszimmers oder können die komplett eingetragen werden? Und wo findet sich so eine Regelung?

    Über Hinweise wäre ich dankbar. Ich weiß, dass das nur noch für 2022 geht und sich dann ab 2023 die Regeln für das Arbeitszimmer ändern, möchte es aber gerne direkt richtig eintragen. Danke schon jetzt!

  • Galileo:

    Immer wieder die gleiche Frage: Um wieviel Geld geht es?

    In einer Mietwohnung fallen über die Nebenkosten nur minimale Handwerkerkosten an (sie zählen ja anteilig). Das sind schätzungsweise nicht mehr als 200 €/a, wenn es überhaupt so viel sind. Davon kannst Du 20% ansetzen, also 40 €. Könnte schon sein, daß der Finanzbeamte argumentiert, daß Du davon nur 80% ansetzen darfst, dann kürzt er halt den Betrag von 40 € auf 32 €. Ich würde mir darüber keinen Kopf machen und einfach den vollen Betrag ansetzen.

  • Ich werde in der ESt-Erklärung für 2025 nun mit einem ähnlichen Problem konfrontiert sein und bin mir hier nicht sicher, wie bei einem "echten" häuslichen Arbeitszimmer (13 % der Fläche) Handwerkerleistungen anzurechnen sind.

    Als Rechenbeispiel:

    Der Warmwasserspeicher zur Heizung wurde zu einem Rechnungsbetrag von 4.000 EUR ersetzt. Davon sind 1.000 EUR Lohnkosten, welche bereits mit 20 % - also hier 200 EUR - in den haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt sind.

    Nun sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ja nicht auf die Lohnkosten beschränkt. Was wäre dann hier anteilig (in meinem Fall mit 13 %) einzutragen?

    Der ganze Rechnungsbetrag (4.000 EUR), der nicht schon anderweitig erstattete Betrag (3.800 EUR) oder der Rechnungsbetrag ohne Lohnkosten (3.000 EUR)? Oder doch in ganz anderer?

    Würde mich über eure Hinweise freuen. :)

  • Ich denke, 13% von 4.000 Euro werden anerkannt.

    Das ist mein „Hinweis“…und du fragst nach Hinweisen.

    Wenn du die Einkommensteuer selber machst, darfst du prinzipiell alles mögliche reinschreiben und eine Erläuterung in Elster beifügen. Belege musst du nicht einreichen.