Ich würde wohl sicherheitshalber bei dem 1250€-Freistellungsauftrag angeben, dass es ein gemeinsamer ist.
Das muss man bei einer normalen Bank sowieso.
Ich würde wohl sicherheitshalber bei dem 1250€-Freistellungsauftrag angeben, dass es ein gemeinsamer ist.
Das muss man bei einer normalen Bank sowieso.
Wie kommst du darauf, dass ich den Überblick über die erteilen FSA verloren habe? Nur weil der Betrag bei einer Bank nun nicht voll ausgeschöpft wurde?
Das schreibt er immer, dass er das nicht mag. Das ist eine Standard-Aussage.
Du hast die Sache doch vollkommen gut im Griff.
Wenn es dir deine Bank ermöglicht, änderst du eben für 2025 das.
Es gibt bekanntlich Broker, bei denen das nicht geht.
Einer davon muss gar nicht mehr extra erwähnt werden
Vielleicht ist es noch zu früh,
Es ist zu früh….
Hallo Franz, das klingt nach einer spannenden Situation! Es ist völlig normal, dass deine Frau erst einmal Zeit braucht, um das Angebot zu verarbeiten, wichtig ist, dass ihr beide euch vorstellen könnt, langfristig dort zu leben. Mit wenig Eigenkapital wird ein Kredit zwar schwieriger, aber nicht unmöglich. Banken schauen vor allem auf Einkommen, bestehende Verpflichtungen und Kreditwürdigkeit. Ein Gespräch mit mehreren Banken oder einem Finanzberater lohnt sich auf jeden Fall.
Sag mal…der Text ist von einer KI , oder ?
Sagt zumindest meine Frau, die beruflich mit sowas zu tun hat. Du wärst bei der Uni durchgefallen..
Der Text zeigt sehr starke Merkmale typischer KI-Generierung:
generalistisch, harmonisch, vollständig fehlerfrei, neutral, mit einer Struktur, die genau dem rhetorischen Stil großer Sprachmodelle entspricht.
Hier kommen jetzt einige ernsthafte Tipps von mir:
Der Junge ist 18 Jahre alt und ist von der Kreissparkasse mit Knax-Heftchen und einem Kinder-Girokonto für seine Zukunft vorbereitet worden.
Er soll als erwachsener Mensch bis zu seinem Tode gnadenlos von der Sparkassen Organisation als LeO wie eine Weihnachtsgans ausgenommen werden.
Er er kennt doch aus der Jugendsprache das „Opfa“….. genau das ist er für die Kreissparkasse. Ein leicht erreichbares…
Zuerst würde ich ihm ein kostenfreies Girokonto bei einer anderen Bank verpassen.
Zack !!!
Das ist der erste schlimme Treffer, den die Kreissparkasse hinnehmen muss.
Sicher?
Ich dachte bei Grundeigentum (Haus) ist der Notar die richtige Lösung.
Richtig. Das erspart den Erbschein.
Beim „Abpumpen“ der Gelder von Konten des verstorbenen Menschen sollte man schnell sein. Es gibt Banken und Sparkassen, die da frühere Rechtsauffassungen vertreten.
Daß man Thesaurierer Ausschüttern gegenüber bevorzugen sollte, ist jedoch in alle Finanztip-Hirne fest eingebrannt, das geht so schnell nicht mehr heraus, auch wenn es in der Sache schon seit einigen Jahren nicht mehr stimmt.
Exakt. Und das muss eben oft genug wiederholt werden. Bis es bei der Finanztip-Redaktion ankommt.
Kann dauern….der teure Amundi-ETF mit Domizil Luxemburg taucht auch jede Woche im Newsletter als Empfehlung auf.
2. SRI ruhen lassen, Die alten Ausschütter wieder besparen langfristig, auch wenn es nervt alles immer sofort zu reinvestieren und man null Steuerstundungseffekt nutzt etc..
Natürlich nur diese Option.
Vergiss bitte mal diese veralteten Theorien vom Steuerstundungseffekt.
(Hinweis :Versteuerung der Vorabpauschale…wer „stundet“ dir dieses Geld?)
allerdings stört es mich, dass es alles Ausschütter sind
Das ist doch gut. Dann setzt du dich eben einmal hin und machst das in ein paar Minuten fertig. Irgendwann in der Entnahmephase wirst du dankbar sein, dass du das so machst.
Viel Erfolg.
Entweder wickle ich eine Firma ab oder nicht. Was soll den "langsam auslaufen" bedeuten?
Der Terminus ist völlig gebräuchlich im Wirtschaftsleben. Es völlig klar, was darunter gemeint ist. Die Firma wird dann eben über einige Monate oder Jahre langsam abgebaut und Personal wird dann logischerweise weniger.
Wie viel Geld gehen denn monatlich in diese beiden ETF ? Wie viel ist inzwischen zusammengekommen?
Einen von den beiden zu besparen ist auf jeden Fall vernünftig.
"Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren
Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Absatz 3 und 4
des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht"Bedeutet das nicht Beamte u.ä.?
Na also: dann sind sie ja doch dabei im Entwurf.
Ich hatte mich da auf Medienberichte verlassen, in denen es verneint wurde.
Deshalb immer alles prüfen.
In deinem Fall ist es unbedingt erforderlich, dass das Testament vor einem Notar errichtet wird. Der Notar ist zur Beratung und Erforschung des Willens der Erblasser verpflichtet. Die Eltern sollten sich also vorher schon Gedanken machen, was sie in Bezug auf die Schwester möchten. Übrigens, da auch immer Kosten eine Rolle spielen: Wenn es zu einer Beurkundung kommt, wird die Beratung nicht extra berechnet. Warum ein notarielles Testament und nicht ein selbstgeschriebenes oder vom Anwalt entworfenes?
Bei dieser Konstellation ist es sinnvoll, erst zu einer Fachanwaltin für Erbrecht zu gehen und anschließend den finalen Entwurf bei der Notarin beurkunden zu lassen.
Die Notarin berät zwar rechtlich, muss aber neutral bleiben. Eine Fachanwältin kann dagegen einseitig optimieren, z. B. bezüglich Pflichtteilsrisiken, Absicherung des Ehepartners, Gestaltung rund ums selbst bewohnte Haus und steuerlichen Aspekten.
Für einfache Standardfälle reicht eine Notarin allein. Aber bei dieser (unbekannten) Vermögenshöhe und mehreren pflichtteilsberechtigten Kindern bietet die Kombination aus Anwältin + Notarin meist die deutlich bessere, konfliktärmere und langfristig sicherere Lösung.
Interessanterweise ist das Vermögen der Eltern überhaupt nicht bekannt.
Und wenn dann der Begriff "Beamte" fällt, läuft AW ja eh wieder zur Hochform auf, das kann man doch nun wirklich nicht ignorieren
So wie ich es las, sind Beamtinnen nicht dabei.
Bei Riester waren sie dabei, weil das maximale Pensionsniveau von früher 75% nach 35 Jahren auf 71,75% nach 40 Jahren abgesenkt worden war.
Bevor sich hier wieder Leute wegen den Pensionärinnen melden: da ist die „Stütze“ indirekt wegen des Abstandsgebots bereits inkludiert.
Wie Achim schon schrieb…. Leute, jetzt wartet doch einfach mal ab, was sich in den nächsten Monaten tut und was 2026 für Produkte vorgestellt werden.
Alles andere ist doch nur Spielerei und Spekulation.
Nun aus dem Netto (oberhalb der 150) einzahlen und hinterher nachgelagert besteuert? Das klingt mir nicht nach einem guten Geschäft.
Das wäre dann wie ein thesaurierender ETF ohne Besteuerung der Vorabpauschale aber mit nachgelagerter Besteuerung.
Ein Erbe darf im Erbschein erst aufgenommen werden, wenn sicher ist, dass er das Erbe angenommen hat, das kann er aber erst nach Kenntnis vom Erbfall und Grund der Berufung. Es könnte auch sein, dass die Schwester vor verstorben ist
Völlig falsch. Bitte nicht einfach irgendwas ohne Quelle posten.
Ja, Paragraph 352 FamFG
Man muss doch nicht alles komplizierter machen, wie es ist.
Wenn die Eltern die gesetzliche Erbfolge wollen, beziehungsweise ein Testament machen, was die gesetzliche Erbfolge eins zu eins übernimmt (gibt es auch), würde man eben bei der Beantragung des Erbscheins alles so angeben, wie es eben ist.
Vorher macht man beim Einwohnermeldeamt eine Melderegisterauskunft.
Hallo zusammen,
ich habe mich inzwischen von dem Vertrag getrennt. Der aktuelle Podcast zum Thema „Eskalierendes Commitment“ liefert hilfreiche Impulse dazu, wie man eingefahrene Entscheidungen hinterfragt und gegebenenfalls anpasst.
LG
Von was für einem Vertrag denn ?
Mit 150€ monatlich kann kein durchschnittlicher Verdiener seine Rentenlücke schließen, das wird nicht funktionieren selbst wenn ein gutes Depot 7-8% im Jahr abwirft
Laut Entwurf darfst du mehr einzahlen. Gefördert wird dann nichts, allerdings gilt dann auch die nachgelagerten Besteuerung.