Beiträge von Tomarcy

    Halte die Hausratversicherung für die wichtigste Versicherung. Meine abgebrannten Mieter sehen das genauso. Alles neu zu kaufen, kostet einfach viel Geld.

    Sehe ich genauso. Im Freundes- und Bekanntenkreis sind da schon einige knackige Schäden entstanden.

    Wer natürlich, wie Micha aus der Yogagruppe, mit 64 Jahren alleinstehend ist und eine günstige kleine Mietwohnung bewohnt; außer Tisch, zwei Stühlen und Schlafsofa nichts hat, der kann drauf verzichten.

    Micha hat Privathaftplicht und MSCI World ETF…..jetzt noch einen Anleihe-Ausschütter von Pimco..das wars.

    Bei mir kommt der Hinweis auch erst dann, wenn ich einen Nominalwert, z.B. 1000 oder 8000 eingebe und dann auf "übernehmen" drücke.

    Deutschland geht notfalls immer.

    Eine super solide Anlage mit sogar 3,70 € Stückzins bezogen auf nominal 100.

    DE0001135275


    Oder eine die unter 100 notiert aber dann 1,84 € Stückzins hat.

    DE000BU2Z007


    Und hier eine deutsche Anleihe mit hohem Stückzins: 5 Euro !!! Wer bietet mehr. Achtung; Kapitaleinsatz

    DE0001135176

    Ich weise mal ausdrücklich auf folgendes hin:

    Das mit den Stückzinsen funktioniert weiterhin.

    ABER: ich weiß nicht, was die gesetzliche Krankenkasse dann später aus der Situation macht.

    Ich habe keine Ahnung, wie die dann das ermitteln.

    Und solange es bei den gesetzlichen Krankenkassen im Internet nicht absolut nachvollziehbare Unterlagen gibt, bin ich da ganz vorsichtig.

    Nachtrag zu der Anleihe XS1554373834. Ich habe mal versucht, eine Order anzulegen, um mir die Kosten etc. zeigen zu lassen. Leider sagt mir die ING bei diesem Papier:

    "Ein Kauf dieses Wertpapieres ist nicht möglich. Voraussetzung dafür ist das gesetzlich vorgeschriebene Basisinformationsblatt, das uns vom Emittenten nicht zur Verfügung gestellt wurde."

    Ich habe diese Anleihe einfach rausgesucht, weil sie jetzt gleich im Januar Zinsen zahlt. Bei mir kommt diese Anzeige bei der ING übrigens nicht.

    Bitte mal Klartext. Wie viel Zinsen erwartet die Dame in welcher Höhe? An welchen Tag?
    Welche anderen Zinseinnahmen oder Dividendeneinnahmen hat sie gehabt?

    Sucht euch eine schöne Anleihe mit hohen Kupon heraus, die im Januar Zinsen zahlt.

    Die hier schleppt gerade 2,54 € Stückzinsen herum.. XS1554373834

    Aufpassen bei der genauen Berechnung:

    Wenn der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist, gibt es auf die Stückzinsen sofort eine Steuererstattung durch die Bank.

    Das Risiko bei Erzieherinnen ist wohl da

    Natürlich ist das Risiko gegeben. Sie arbeitet offenbar im öffentlichen Dienst. Dort werden ausgebildete Erzieher:innen händeringend gesucht. Auf psychischen Druck im Job reagieren dort einige mit Arbeitszeitverkürzungen. Es gibt also in der Zukunft beim Arbeitgeber ein hohes Maß an Flexibilität.

    Vorab einige Hinweise:

    Was sagt eigentlich deine Frau dazu?

    Zu eurer Gesamtsituation schreibst du gar nichts.

    Sie arbeitet sehr wenig…Soll sich mal ändern. Aber was für ein Risiko möchte sie konkret absichern?

    Stellt euch einfach mal vor, sie könne jetzt gar nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten. Was dann?

    Das muss erstmal klar sein.

    Was sie da hat ist eine Rentenversicherung mit BU-Anteil.
    Die Rentabilität muss man sich genau anschauen. Steuerfrei bei der Auszahlung schon mal nicht.

    Mein Tipp:

    Den Vertrag nicht kündigen. Die BU-Rente ist zwar gering, aber aufgrund der Vorerkrankungen nicht mehr ersetzbar und damit deutlich wertvoller, als sie aussieht. Eine Kündigung würde den einzigen BU-Schutz vernichten, den sie noch bekommen kann. 377 € BU-Rente sind wenig, aber immer noch ein wichtiger Einkommensersatz.

    Hier mal meine Meinung (keine Steuerberatung)

    1. Abfindung nicht unter Nr. 10 eingetragen:


    Für die steuerliche Behandlung ist nur entscheidend, dass die Zahlung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wurde, nicht, aus welchen Einzelbestandteilen sie besteht.
    Du kannst die Abfindung in der Steuererklärung trotzdem als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG angeben und den Aufhebungsvertrag als Nachweis beifügen. Die fehlende Eintragung unter Nr. 10 ist kein Problem; das Finanzamt klärt bei Bedarf direkt mit dem Arbeitgeber.


    2. Zu Unrecht gezahlter Bonus, aber Arbeitgeber hat keinen Rückforderungsanspruch.


    Maßgeblich ist hier doch der tatsächliche Zufluss. Wenn du das Geld rechtlich behalten darfst, ist es steuerpflichtiger Arbeitslohn, unabhängig von der Meinung des Arbeitgebers.
    Gib in der Steuererklärung den tatsächlich erhaltenen Lohn an und erläutere kurz, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung nachträglich zu deinen Ungunsten korrigiert hat, obwohl kein Rückforderungsanspruch besteht. Kontoauszug + anwaltliche Bestätigung als Nachweis beilegen. (Kopie !)
    Das Finanzamt wird das mit dem Arbeitgeber klären und dürfte wohl deiner Darstellung folgen.

    Es gibt keine pauschal beste Option. Entscheidend ist, ob die Investment-Story noch intakt ist.


    (1) Halten ist richtig, wenn das Unternehmen fundamental solide bleibt und der Rückgang eher markt- oder stimmungsbedingt ist.


    (2) Verkaufen und Verluste verrechnen ist sinnvoll, wenn es bessere Alternativen gibt oder die ursprüngliche Story an Überzeugung verloren hat.


    (3) Verkaufen und günstiger zurückkaufen (steuerlich optimiertes Rebalancing) macht Sinn, wenn man von der Aktie weiterhin überzeugt ist und den Einstandspreis senken sowie Steuerverluste realisieren möchte.

    Ich drücke das mal so aus (keine steuerliche Beratung):

    Die Aussage von WISO ist steuerrechtlich falsch bzw. stark verkürzt.
    Bei Ehegatten führt keine Einzahlung – egal welcher Art – auf ein gemeinsames Oder-Konto automatisch zu einer 50/50-Schenkung.

    Der Bundesfinanzhof hat klargestellt:

    Einzahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Konto begründen nicht automatisch eine Schenkung an den anderen Ehegatten.
    (BFH, Urteil vom 29.11.2017, Az. II R 33/15)

    Die 50/50-Aufteilung gilt nur bankrechtlich für die Verfügungsbefugnis, aber nicht steuerrechtlich.
    Schenkungsteuer entsteht erst, wenn tatsächlich eine endgültige, unentgeltliche Vermögensverschiebung zum anderen Ehegatten erfolgt – was beim normalen Wirtschaften über ein gemeinsames Konto nicht der Fall ist.

    Schreibe doch WISO konkret an und frage nach. Vielleicht haben die eine neuere Rechtsprechung ?