Aber Du musst dann doch auch keinen höheren Beitrag zahlen, sondern den gleichen wie bisher. Wo ist dann das Problem? Der Vertrag läuft doch dann ganz genauso weiter wie bisher ohne Beitragserhöhung.
Oder wolltest Du generell die Versicherung wechseln? Dann hättest Du eben mit der vertraglich vorgesehenen ordentlichen Kündigungsfrist ordentlich kündigen müssen.
Ich sehe da nichts von "raffiniert gedreht".
Die Versicherung hat mir die Beitragserhöhung zum 30.10. gesandt, ich wurde also über eine Beitragserhöhung zu einem Zeitpunkt informiert, als ich kein ordentliches Kündigungsrecht mehr hatte (bei gleichbleibendem Beitrag hätte ich nicht gekündigt).
Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich zumindest ein Sonderkündigungsrecht habe, habe gekündigt und habe eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Leider habe ich diese Strategie der Zustimmung, die mein Sonderkündigungsrecht aushebelt, erst zu dem Zeitpunkt verstanden, als ich die neu abgeschlossene Versicherung an sich nicht mehr widerrufen konnte. Zum Glück hat es aber trotzdem noch mit dem Widerruf geklappt.
Nachsatz: Heute hat mir der Leiter der Kundenbetreuung der Bayrischen eine korrigierte Kündigung wie ursprünglich gewünscht zum 1.1.25 gesandt. Ich hoffe, es bleibt nun dabei und ich kann ohne Risiko eine neue Haftpflichtversicherung abschließen.
Danke nochmals allen Ratgebern!