Ich hatte am 30.10. meine private Haftpflichtversicherung bei der Bayrischen gekündigt, da die Versicherung mir an demselben Tag per Mail eine Beitragserhöhung für 2025 angekündigt hatte. Die Versicherung teilte mir am 6.11. mit, dass ich ich gar nicht außerordentlich kündigen könnte, da ich ja noch gar nicht meine Zustimmung zur Erhöhung erklärt hätte und die Versicherung noch ein weiteres Jahr (bis Ende 2025) zahlen müsste.
Inzwischen habe ich mich allerdings im Internet, bei Finanztip und bei der Verbraucherzentrale informiert und festgestellt, dass ich sehr wohl ein außerordentliches Kündigungsrecht habe -s. Finanztip zur Privathaftpflichtversicherung:
"Kündigt Deine Versicherung einePreiserhöhung an, ohne dass sich die Leistungen erhöhen, kannst Du Deinen Vertrag sofort kündigen, ohne die Kündigungsfrist zu beachten."
Inwiefern das außerordentliche Kündigungsrecht von meiner Zustimmung zu einer Beitragserhöhung abhängig sein soll, erschließt sich mir nicht. Denn man kündigt ja in der Regel gerade deshalb, weil sich der Beitrag erhöhen wird.
Dies habe ich der Versicherung nochmals per Mail mitgeteilt und auf die Kündigung zum 31.12.24 bestanden.
Nun sendet mir die Versicherung nochmals postalisch die Bestätigung der Versicherung von 1.1.26(!), akzeptiert also weiterhin nicht mein Sonderkündigungsrecht.
Was kann ich nun tun? Kann ich eine Schiedsstelle bzw. den Ombudsmann einschalten, ist das erfolgversprechend oder gibt es noch andere Ideen?
Danke vielmals!