Beiträge von PhilHag

    Das wird in den Folgejahren ausgeglichen: Der AG-Anteil, den Du bisher außerhalb der Lohnsteuer bekommen hast und den Du bisher nicht von der Steuer absetzen konntest, der wird nun ausgezahlt. Der Absetzbetrag wird negativ, und wenn man eine Zahl unter Null subtrahiert bedeutet das arithmetisch, daß man sie addiert. Du wirst den AG-Anteil zur Krankenversicherung also per saldo versteuern müssen.

    Das verstehe ich nicht. Was bedeutet "der Absetzbetrag wird negativ"? Wo wird dieser dann hinzu gerechnet? Wird er bei der Steuererklärung einfach meinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, auch wenn er monatlich außerhalb des zu versteuernden EKs aufgeführt und ausbezahlt wird?

    Dies würde bedeuten, dass der AG-Anteil dann nichts mit den Sonderausgaben zu tun hat? (Genau das hatte ich aber beim LoHi Verein gelesen)

    Bin nun maximal verwirrt.

    Trotzdem danke für deine Antwort!

    Hallo zusammen, ich würde hier gerne mal die Perspektive und Planung von freiwillig GKV einbringen:

    Ich habe mich nun als Selbstzahler registrieren lassen und möchte noch für 2024 eine Vorauszahlung i.H.v. 15k+ an die TK leisten (die das Spiel ohne Probleme mitzumachen scheint). Mir wird ein Guthabenkonto eingerichtet, von dem dann alle KV+PV-Beiträge abgehen (1024 im Monat bei Maximalbeitrag), bis es aufgebraucht ist - dann zahle ich wieder ein oder stelle wieder auf Firmenzahler um bei meinem AG.

    Wo ich momentan hänge: wie wird der AG-Anteil (408€ monatlich) verrechnet in den Folgejahren? Ich lese überall, dass dieser dann von den Sonderausgaben abgezogen werden muss. Diese sind dann ja aber auf 1.900€ gedeckelt, weil meine KV-AN-Anteile nicht mehr eingerechnet werden, da vorausbezahlt. Wenn ich aber jährlich einen AG-Anteil von 4800€ ausbezahlt bekomme, meine Sonderausgaben aber maximal 1.900€ betragen können, stellen sich mir zwei Fragen:

    1. Wie genau wird der AG-Anteil damit verrechnet? Werden die Sonderausgaben dann negativ? Wenn nicht, was passiert mit dem "Überschussbetrag" von 4800-1900?
    2. Falls diese Sonderausgaben um den AG-Anteil verringert werden, ist dann dieser vielzitierte Vorteil, dass man nun die 1900€ für andere Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen kann, was zuvor durch den KV-AN-Anteil immer verhindert wurde, in der Praxis eigentlich gar nicht vorhanden? (weil der AG Anteil diesen immer auf mindestens 0 drücken wird, sobald dieser AG-Anteil 1900€ übersteigt, was bei freiwillig gesetzlich versicherten wohl immer der Fall sein wird)

    Bin gespannt auf eure Meinung/euer Wissen hierzu.

    Danke!