D.h. angenommen meine letzte PKV-Vorauszahlung für 2024 war am 20.12.2023, dann müsste ich die nächste Vorauszahlung **nach** dem 22.12.2024 und vor dem 2.1. leisten (wegen Fälligkeit 1.1.), damit diese für die Steuer 2025 relevant ist (die Krankenkasse weist das dann auch korrekt aus in der Bestätigung?). Somit kann ich in 2024 die sonstigen Versicherungen absetzen abzgl. PKV-Beitragsrückerstattung.
Ist das korrekt?
So gut wie.
Du hast also die Beiträge für 2023 und 2024 komplett ins Steuerjahr 2023 placiert. In der Steuerklärung für 2023, die Du wohl hinter Dir hast, sind die beiden Jahresbeiträge berücksichtigt.
Für die jetzt in 2025 anstehende Erklärung für 2024 kratze alles zusammen, was geht: Haftpflicht (auch KFZ), BU, Risiko-LV, UV und, falls Arbeitnehmer, natürlich auch Deine 2024er Beitragsanteile zur Arbeitslosenversicherung.
Klar, die KV-Arbeitnehmeranteile und die in 2024 erhaltene Beitragsrückerstattung werden Dir zwar "steuerersparnismindernd" angekreidet, aber doch nur zu ca. 40 %. Eingestrichen hast Du sie aber immerhin zu 100 %.
Und das ist doch besser als "keine Steuer auf keine Rückerstattung".
Zurück zum KV-Jahresbeitrag: Wenn Du bei Jahreszahlung ein adäquates Beitragsskonto erhältst, ist es ok, wenn sie Dir den JB 2025 ganz normal am 2.1.25 einziehen. Ohne Skonto ist es egal, dann kann es für 2025 auch wieder monatlich laufen. Nur darauf achten, dass der komplette JB in einer Summe für 2026 dann spätestens am 21.12.25 beim Versicherer verbucht ist.
Übrigens: 3 Tage früher als "spätestens" hat m. E. noch niemanden in die Pleite geritten, schon gar nicht in diesem Szenario.
Gruß
Alexis