Mehr Versicherungsbeiträge absetzen durch Vorauszahlung der KV Beiträge

  • D.h. angenommen meine letzte PKV-Vorauszahlung für 2024 war am 20.12.2023, dann müsste ich die nächste Vorauszahlung **nach** dem 22.12.2024 und vor dem 2.1. leisten (wegen Fälligkeit 1.1.), damit diese für die Steuer 2025 relevant ist (die Krankenkasse weist das dann auch korrekt aus in der Bestätigung?). Somit kann ich in 2024 die sonstigen Versicherungen absetzen abzgl. PKV-Beitragsrückerstattung.

    Ist das korrekt?

    So gut wie.

    Du hast also die Beiträge für 2023 und 2024 komplett ins Steuerjahr 2023 placiert. In der Steuerklärung für 2023, die Du wohl hinter Dir hast, sind die beiden Jahresbeiträge berücksichtigt.

    Für die jetzt in 2025 anstehende Erklärung für 2024 kratze alles zusammen, was geht: Haftpflicht (auch KFZ), BU, Risiko-LV, UV und, falls Arbeitnehmer, natürlich auch Deine 2024er Beitragsanteile zur Arbeitslosenversicherung.

    Klar, die KV-Arbeitnehmeranteile und die in 2024 erhaltene Beitragsrückerstattung werden Dir zwar "steuerersparnismindernd" angekreidet, aber doch nur zu ca. 40 %. Eingestrichen hast Du sie aber immerhin zu 100 %. 8)  
    Und das ist doch besser als "keine Steuer auf keine Rückerstattung".

    Zurück zum KV-Jahresbeitrag: Wenn Du bei Jahreszahlung ein adäquates Beitragsskonto erhältst, ist es ok, wenn sie Dir den JB 2025 ganz normal am 2.1.25 einziehen. Ohne Skonto ist es egal, dann kann es für 2025 auch wieder monatlich laufen. Nur darauf achten, dass der komplette JB in einer Summe für 2026 dann spätestens am 21.12.25 beim Versicherer verbucht ist.

    Übrigens: 3 Tage früher als "spätestens" hat m. E. noch niemanden in die Pleite geritten, schon gar nicht in diesem Szenario.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Du kannst die Beiträge für 25 doch wieder ganz normal monatlich bezahlen und Ende des Jahres dann wieder die Beiträge für 26 als Block

    Stimmt, aber dann fehlt mir ja das Skonto für die jährliche Zahlweise;)

    wenn sie Dir den JB 2025 ganz normal am 2.1.25 einziehen

    Ok, ich zahle per Überweisung, um flexibler zu sein. Aber dann werde ich die Überweisung für den 2.1.25 terminieren.

    Ich war mir nur nicht sicher, ob die KV das auch in der Steuer-Bescheinigung dann korrekt für 2025 berücksichtigt, wenn die Vorauszahlung z.B. am 29.12.24 eingeht. Daher die Frage, ob das jemand schon in der Praxis so macht.

  • Ok, ich zahle per Überweisung, um flexibler zu sein. Aber dann werde ich die Überweisung für den 2.1.25 terminieren.

    Ich war mir nur nicht sicher, ob die KV das auch in der Steuer-Bescheinigung dann korrekt für 2025 berücksichtigt, wenn die Vorauszahlung z.B. am 29.12.24 eingeht. Daher die Frage, ob das jemand schon in der Praxis so macht.

    Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
    Für 2025 also in 2025 placieren und für 2026 rechtzeitig vor dem 22.12.2025.

    Obs auch anders hinhauen würde - keine Ahnung, weil nie getestet. Aber so wie zuvor beschrieben, hat es immer geflutscht.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo zusammen, ich würde hier gerne mal die Perspektive und Planung von freiwillig GKV einbringen:

    Ich habe mich nun als Selbstzahler registrieren lassen und möchte noch für 2024 eine Vorauszahlung i.H.v. 15k+ an die TK leisten (die das Spiel ohne Probleme mitzumachen scheint). Mir wird ein Guthabenkonto eingerichtet, von dem dann alle KV+PV-Beiträge abgehen (1024 im Monat bei Maximalbeitrag), bis es aufgebraucht ist - dann zahle ich wieder ein oder stelle wieder auf Firmenzahler um bei meinem AG.

    Wo ich momentan hänge: wie wird der AG-Anteil (408€ monatlich) verrechnet in den Folgejahren? Ich lese überall, dass dieser dann von den Sonderausgaben abgezogen werden muss. Diese sind dann ja aber auf 1.900€ gedeckelt, weil meine KV-AN-Anteile nicht mehr eingerechnet werden, da vorausbezahlt. Wenn ich aber jährlich einen AG-Anteil von 4800€ ausbezahlt bekomme, meine Sonderausgaben aber maximal 1.900€ betragen können, stellen sich mir zwei Fragen:

    1. Wie genau wird der AG-Anteil damit verrechnet? Werden die Sonderausgaben dann negativ? Wenn nicht, was passiert mit dem "Überschussbetrag" von 4800-1900?
    2. Falls diese Sonderausgaben um den AG-Anteil verringert werden, ist dann dieser vielzitierte Vorteil, dass man nun die 1900€ für andere Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen kann, was zuvor durch den KV-AN-Anteil immer verhindert wurde, in der Praxis eigentlich gar nicht vorhanden? (weil der AG Anteil diesen immer auf mindestens 0 drücken wird, sobald dieser AG-Anteil 1900€ übersteigt, was bei freiwillig gesetzlich versicherten wohl immer der Fall sein wird)

    Bin gespannt auf eure Meinung/euer Wissen hierzu.

    Danke!

  • freiwillig GKV:

    Ich habe mich nun als Selbstzahler registrieren lassen und möchte noch für 2024 eine Vorauszahlung i.H.v. 15k+ an die TK leisten (die das Spiel ohne Probleme mitzumachen scheint). Mir wird ein Guthabenkonto eingerichtet, von dem dann alle KV+PV-Beiträge abgehen (1024 im Monat bei Maximalbeitrag), bis es aufgebraucht ist - dann zahle ich wieder ein oder stelle wieder auf Firmenzahler um bei meinem AG.

    Vermutlich beträgt ein freiwilliger GKV-Beitrag (mit "Pflege"*) im Jahr 2025 um die 1150 €.

    *Ich lasse aus Übersichtsgründen im folgenden die "Pflege" weg und meine mit "GKV-Beitrag" den Gesamtbeitrag für Krankenversicherung und "Pflege".

    Wie wird der AG-Anteil (408€ monatlich) verrechnet in den Folgejahren?

    Er wird letztlich als Einkommen versteuert.

    Ich lese überall, dass dieser dann von den Sonderausgaben abgezogen werden muss. Diese sind dann ja aber auf 1.900€ gedeckelt, weil meine KV-AN-Anteile nicht mehr eingerechnet werden, da vorausbezahlt. Wenn ich aber jährlich einen AG-Anteil von 4800€ ausbezahlt bekomme, meine Sonderausgaben aber maximal 1.900€ betragen können, stellen sich mir zwei Fragen:

    Du denkst völlig in die falsche Richtung.

    Der Krankenkassenbeitrag gehört prinzipiell zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Dieser Posten ist prinzipiell begrenzt auf 1900€/a (oder 2800€/a für einen Selbständigen). Der Krankenversicherungsbeitrag für die Basisversorgung (und 96% eines GKV-Beitrags zählen als solcher) darf diesen Posten aber sprengen. Das heißt: Wenn der GKV-Beitrag höher ist als 1900€ (das ist er praktisch immer), hast Du für andere Versicherungen keinen Platz mehr. Regelmäßig ist aus diesem Grund sogar die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht steuerlich absetzbar.

    Bei der Berücksichtigung des GKV-Beitrags wird der AG-Anteil abgezogen, so daß nur der AN-Beitrag steuerlich wirksam ist.

    Wenn Du nun vorauszahlst, ist der komplette Beitrag steuerwirksam, Du reduzierst mit Deiner Vorauszahlung Dein zu versteuerndes Einkommen um 15 T€, bekommst somit die Steuer für 15T€ zurück. Du zahlst den AG-Anteil und den AN-Anteil vorab und bekommst die Steuer dafür zurück.

    Das wird in den Folgejahren ausgeglichen: Der AG-Anteil, den Du bisher außerhalb der Lohnsteuer bekommen hast und den Du bisher nicht von der Steuer absetzen konntest, der wird nun ausgezahlt. Der Absetzbetrag wird negativ, und wenn man eine Zahl unter Null subtrahiert bedeutet das arithmetisch, daß man sie addiert. Du wirst den AG-Anteil zur Krankenversicherung also per saldo versteuern müssen.

    (Nur der Vollständigkeit halber: Privatversicherte müssen eine eventuelle Beitragsrückerstattung auch versteuern.)

    1. Wie genau wird der AG-Anteil damit verrechnet? Werden die Sonderausgaben dann negativ? Wenn nicht, was passiert mit dem "Überschussbetrag" von 4800-1900?
    2. Falls diese Sonderausgaben um den AG-Anteil verringert werden, ist dann dieser vielzitierte Vorteil, dass man nun die 1900€ für andere Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen kann, was zuvor durch den KV-AN-Anteil immer verhindert wurde, in der Praxis eigentlich gar nicht vorhanden?

    Ob diese Erstattung den Posten von 1900 € vergrößert, weiß ich nicht. Bin letztlich nur Steuerlaie. :) Rechnerisch müßte das der Fall sein, aber im deutschen Steuerrecht ist längst nicht alles logisch, was logisch sein müßte. Auf jeden Fall hast Du aber 1900 € Spiel für andere Versicherungsbeiträgt - und die Arbeitslosenversicherung zahlst Du ja ganz bestimmt. Dazu aber auch Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Und doch, ja: Die 1900€ hast Du auf diese Weise in jedem Fall frei.

  • Das wird in den Folgejahren ausgeglichen: Der AG-Anteil, den Du bisher außerhalb der Lohnsteuer bekommen hast und den Du bisher nicht von der Steuer absetzen konntest, der wird nun ausgezahlt. Der Absetzbetrag wird negativ, und wenn man eine Zahl unter Null subtrahiert bedeutet das arithmetisch, daß man sie addiert. Du wirst den AG-Anteil zur Krankenversicherung also per saldo versteuern müssen.

    Das verstehe ich nicht. Was bedeutet "der Absetzbetrag wird negativ"? Wo wird dieser dann hinzu gerechnet? Wird er bei der Steuererklärung einfach meinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, auch wenn er monatlich außerhalb des zu versteuernden EKs aufgeführt und ausbezahlt wird?

    Dies würde bedeuten, dass der AG-Anteil dann nichts mit den Sonderausgaben zu tun hat? (Genau das hatte ich aber beim LoHi Verein gelesen)

    Bin nun maximal verwirrt.

    Trotzdem danke für deine Antwort!

  • Hallo PhilHag

    Wenn ich aber jährlich einen AG-Anteil von 4800€ ausbezahlt bekomme, meine Sonderausgaben aber maximal 1.900€ betragen können, stellen sich mir zwei Fragen:

    Zunächst mal ein kleines update zu Deinen Arbeitgeberanteilen: 2025 werden die nicht bei ca. 4.800 € landen, sondern bei 6.350 € (12 x 529,20, davon 12 x 93,71 € Pflege-Anteil).

    Es sei denn die TK kommt noch mit einem kleinen Zusatzbeitragssatzanstieg um die Ecke, dann wird es noch entsprechend mehr.

    Aber im Hinblick auf Dein zentrales Problem ist das total unschädlich:

    Wie genau wird der AG-Anteil damit verrechnet? Werden die Sonderausgaben dann negativ? Wenn nicht, was passiert mit dem "Überschussbetrag" von 4800-1900?

    Die Sonderausgaben werden, wenn Du das so sehen willst, zwar negativ, aber wenn Du diese "nachrangig" abziehbaren Aufwendungen wie z.B. Haftpflicht- und BU-Beiträge, Deine AN-Anteile zur ALG-Versicherung geltend machst, sind sie eben um diese 1.900 € weniger negativ. Capisce?

    Mal ganz platt und mit runden Zahlen:

    1) Im Jahr 1 zahlst du wegen Doppelbeitrag 4.000 € weniger Steuern.

    2) Im Jahr 2 würdest du wegen 0-Beitrag 4.000 € mehr Steuern zahlen:

    3) Da im Jahr 2 aber die 1.900 € zum Ansatz kommen, sind es nicht 4.000 € mehr, sondern nur ca. 3.200 € mehr.

    Das sind die Gleichungen mit Vorauszahlung (oben) und entsprechend ohne Vorauszahlung (unten):

    (- 4000) + [(+ 4.000) + (- 800)] = - 800

    0 +[ 0 + 0] = 0

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Habe soeben knapp 25 k überwiesen. Das wird nur ca. 2,5 Jahre reichen. Werde euch auf dem Laufenden halten. Bin mal gespannt, wie hoch die Steuerersparnis wirklich ist. Habe das Geld vom ETF-Verkauf. Die stehen ja gerade sehr hoch. Dann hoffe ich mal, dass sie in einem Jahr ähnlich hoch stehen, damit ich mir meine Rendite nicht kaputt mache. ;)

  • Das verstehe ich nicht. Was bedeutet "der Absetzbetrag wird negativ"? Wo wird dieser dann hinzugerechnet?

    Hol Dir mal Deinen Steuerbescheid, aus dem wird das leichter verständlich.

    Du findest dort auf der zweiten Seite eine Rubrik "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben", in der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge aufgeführt sind. Von den Krankenversicherungsbeiträgen wird abgezogen eine eventuelle Beitragsrückerstattung und die Arbeitgeberzuschüsse.

    Wenn die Krankenversicherungsbeiträge durch Vorauszahlung in einem Jahr 0 sind, werden davon dennoch Beitragsrückerstattung und Arbeitgeberzuschüsse abgezogen, wodurch als Abzugsbetrag eine negative Zahl entsteht.

    Und nach Adam Riese ist die Subtraktion einer negativen Zahl halt die Addition einer positiven.

    Dies Zahl wird dann dem Einkommen zugerechnet, sie erhöht das zu versteuernde Einkommen. Diesen Betrag hast Du also zu versteuern.

    Wird er bei der Steuererklärung einfach meinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, auch wenn er monatlich außerhalb des zu versteuernden EKs aufgeführt und ausbezahlt wird?

    .... außerhalb des Bruttoeinkommens.

    Das zu versteuernde Einkommen rechnet das Finanzamt aus, und Du wirst schon sehen, daß dort der entsprechende Betrag berücksichtigt ist. Die entsprechenden Beträge werden elektronisch übermittelt, das ist praktisch, dann kannst Du sie nämlich nicht vergessen. :)

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe auch ein Thema im Bereich KV- und PV-Beiträge für die nächsten 3 Jahre im voraus bezahlen.

    Mein Fall:

    bis 30.06.2023 war ich im Angestelltenverhältnis freiwillig bei der GKV versichert. Seit dem 01.07.2023 bin ich selbstständig tätig. Da ich 2023 eine Abfindung erhalten habe wollte ich steuerwirksam die Beiträge für die nächsten 3 Jahre bereits in 2023 zahlen.

    Das Finanzamt hat die KV/PV-Beiträge für 2024 bis 2026 vollständig gestrichen.

    Ich habe den Monatsbeitrag (ab 07/23) mit 36 multipliziert und bekomme jetzt die Begründung, dass "die Vorauszahlung das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beträge überschreiten".

    Diese Begründung ist nach meinem Ermessen nicht korrekt.

    Was meinen denn die Steuerfüchse?

    Vielen Dank im Voraus.


  • Das Finanzamt hat die KV/PV-Beiträge für 2024 bis 2026 vollständig gestrichen.

    Ich habe den Monatsbeitrag (ab 07/23) mit 36 multipliziert und bekomme jetzt die Begründung, dass "die Vorauszahlung das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beträge überschreiten".


    Dann hättest Du in 2023 die Beiträge 2023 und 2024/25/26 gezahlt. Somit 4 Jahresbeiträge.

    Ich habe in ähnlicher Situation (3 Jahre+ 2 Monate gezahlt) mit dem FA gedealt das 3 Jahre anerkannt wurden und 2 Monate in die Zukunft geschoben wurden.

  • Bis 30.06.2023 war ich im Angestelltenverhältnis freiwillig bei der GKV versichert. Seit dem 01.07.2023 bin ich selbstständig tätig. Da ich 2023 eine Abfindung erhalten habe, wollte ich steuerwirksam die Beiträge für die nächsten 3 Jahre bereits in 2023 zahlen.

    Dazu hast Du bei Deiner Krankenkasse nachgefragt und Dir eine Vorauszahlungsrechnung schicken lassen, die Du dann bezahlt hast. Richtig?

    Das Finanzamt hat die KV/PV-Beiträge für 2024 bis 2026 vollständig gestrichen.

    Ich habe den Monatsbeitrag (ab 07/23) mit 36 multipliziert und bekomme jetzt die Begründung, dass "die Vorauszahlung das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beträge überschreiten".

    Das kann ich nicht nachvollziehen. Aber ich bin ja auch nur Steuerlaie.

    Diese Begründung ist nach meinem Ermessen nicht korrekt.

    Was meinen denn die Steuerfüchse?

    Keine Ahnung. Steuersachen im Einzelfall sind immer schwierig. Eine hieb- und stichfeste Antwort gibt Dir diesbezüglich kein Steuerfuchs, sondern ein Steuerberater.

    Ich habe im letzten Jahr meinen Krankenkassenbeitrag vorausbezahlt und mich dazu vorab bei meiner Krankenkasse über das Verfahren informiert. Mir hat man gesagt, ich müsse das bei der Krankenkasse beantragen, ich bekomme dann eine Rechnung, die ich dann bezahlen solle. Einfach Geld überweisen sei nicht, das würde die Kasse mir zurücküberweisen.

    Ich habe das gemacht wie geheißen, und das Finanzamt hat das auch akzeptiert.

    Du kannst das Verfahren jetzt nicht mehr ändern. Wenn Du der Kasse das Geld überwiesen hast und die das auch behalten hat, wird die das irgendwie verbucht haben. Mehr als das 36fache des damals gültigen Monatsbeitrags war es wohl nicht, also müßte das meines Erachtens so durchgehen.

    Bei meinem letzten Steuerbescheid hat der Finanzbeamte eine völlig offenkundige Sache gestrichen und mir auf Rückfrage eine erratische Antwort gegeben. Ich habe in meinem Fall erstmal Einspruch eingelegt (kostet mich nichts). Ich gehe davon aus, daß dem Einspruch stattgegeben wird. Wenn nicht, wäre ich auch zu einer Klage bereit.

    Dein Fall scheint sinngemäß gelagert zu sein, also würde ich erstmal Einspruch einlegen. Wenn Du einen Steuerberater konsultierst, weiß der möglicherweise mehr als alle Laien hier. Er ist auf jeden Fall mit dem Verfahren vertraut - aber er kostet halt Geld, das Du mit der Vorauszahlung ja eigentlich sparen wolltest. Klassische Optimierungsaufgabe :)

    Viel Glück (und erzähl bitte hinterher, wie es ausgegangen ist)!

  • Dann hättest Du in 2023 die Beiträge 2023 und 2024/25/26 gezahlt. Somit 4 Jahresbeiträge.

    Ich weiß nicht, woran genau der Finanzbeamte Anstoß genommen hat. Vielleicht am Zahlungszeitpunkt?

    Wenn man eine Vorauszahlung leisten will und die im laufenden Jahr steuerlich wirksam haben möchte, wird man in diesem Jahr insgesamt immer Beiträge für 4 Jahre leisten. Das geht doch eigentlich nicht anders.

    Ich habe in ähnlicher Situation (3 Jahre+ 2 Monate gezahlt) mit dem FA gedealt, dass 3 Jahre anerkannt wurden und 2 Monate in die Zukunft geschoben wurden.

    Mal angenommen, ich wollte im Dezember des Jahres n 3 Jahre vorauszahlen (sonst monatliche Zahlung), dann werde ich in diesem Jahr zu jedem Monatsanfang einen Beitrag bezahlt haben und dann im Dezember in einem Betrag 36 Monatsbeiträge für die Jahre n+1, n+2 und n+3.

    Was hast Du denn da anders gemacht? Alles in einem Betrag überwiesen?

  • ich interessiere mich ebenfalls für die Möglichkeit, PKV-Beiträge vorauszuzahlen. Allerdings ist meine Frau gesetzlich in der GKV. Wir sind gemeinsam veranlagt. Lohnt es sich dann "nie" oder einfach deutlich weniger? Wovon hängt das dann ab?

    Das hängt davon ab, wie weit Deine Frau mit ihren eigenen Arbeitnehmeranteilen* an die neuralgische Grenze von 3.800 € rankommt.

    Tendenziell gilt wohl: Je "unterbezahlter" und "teilzeitbeschäftigter" sie ist, desto mehr Luft habt Ihr beiden, Eure entsprechenden Aufwendungen in das Jahr zu drücken, in dem Du selbsr keine KV-Beiträge zahlst.

    * Hierzu was Semi-Lustiges: Neulich von ArbeitnehmeranteilInnen gelesen (Quelle leider verschlampt).

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich interessiere mich ebenfalls für die Möglichkeit, PKV-Beiträge vorauszuzahlen. Allerdings ist meine Frau gesetzlich in der GKV. Wir sind gemeinsam veranlagt. Lohnt es sich dann "nie" oder einfach deutlich weniger? Wovon hängt das dann ab?

    Husch, husch! Beeile Dich! Die Gesellschaften wünschen vorher gefragt zu werden, sie schicken Dir dann eine Rechnung, die Du bis zum 15. Dezember beglichen haben solltest. Das wird knapp dieses Jahr.

    Eine Buchung, die nur wenige Tage (maximum 10) im "falschen" Jahr liegt, wird steuerlich dem "richtigen" Jahr zugeordnet. Würdest Du die Jahreszahlung für die Vorauszahlung beispielsweise am 28.12., die dann am 30.12. gutgebucht wird, zählt die nicht zum laufenden Jahr, sondern zum Folgejahr. Genau das willst Du ja nicht.

    Es geht mir hier um die Darstellung des Prinzips, ich habe wohl gemerkt, daß der 28.12. dieses Jahr ein Sonntag ist. Gerade deswegen sollte man Zahlungen, die noch für das laufenden Jahr gelten sollen, frühzeitig im Dezember tätigen. Gegen Ende Dezember ballen sich so viele Feiertage um ein Wochenende, daß man nicht sicherstellen kann, daß das Finanzamt die Buchung dem gewünschten Jahr zuordnet.

    Ihr werdet gemeinsam veranlagt, das heißt: Zwei Steuererklärungen werden zu einer zusammengegossen. Wenn Du als Ehemann diese Vorauszahlung leistest, ist der Effekt aus arithmetischen Gründen einfach nur geringer, als wenn Du ledig wärest.