Beiträge von barbaradude

    Super, danke dir!

    Vor allem den Tipp mit dem Gutachterausschuss zur Bewertung der Immobilie finde ich extrem hilfreich. Darauf bin ich bisher nicht gekommen und ich bin dankbar für jede einigermaßen günstige Möglichkeit der Immobilienbewertung. Es ist auch kein Problem, wenn die Bewertung nicht soo exakt erfolgt wie bei einem Gutachter. Die Ergebnisse können schließlich ohnehin auch von Gutachter zu Gutachter abweichen.

    Nach meiner Kenntnis wird ein Vermögens- bzw. Zugewinnausgleich vom Familiengericht nur auf Antrag durchgeführt. Natürlich erhöht dieser Verfahrenszug die Verfahrenskosten.

    Achtung, Laienmeinung! Der /die Anwalt/in kann das zuverlässig beantworten.

    Ja, das ist nach meiner bisherigen Recherche auf jeden Fall richtig. Wir werden keinen Antrag auf Vermögensauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich stellen, um Kosten zu sparen. Da konnten wir uns zum Glück so drüber einigen.

    Danke schon mal, ich glaube ich habe meine Frage etwas zu kompliziert gestellt ^^

    Als ich mich zu den Kosten einer Scheidung informiert habe, bin ich darauf gestoßen, dass das Gericht einen Verfahrenswert festsetzt und dass dieser Verfahrenswert immer vom Einkommen abhängt und zusätzlich auch vom Vermögen abhängen kann.

    Dieses „kann“ ist für mich der Knackpunkt. Ich würde gerne wissen, wann es denn tatsächlich so ist, dass das Gericht für die Ermittlung des Verfahrenswerts neben dem Einkommen auch das Vermögen berücksichtigt.

    Denn normalerweise scheint es nur um das Einkommen zu gehen: „Die Höhe dieses Wertes ergibt sich aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten zuzüglich eines bestimmten Betrags für die Durchführung des Versorgungsausgleichs.“ https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten

    Aber hier habe ich dann eben auch die Information her, dass auch das Vermögen eine Rolle spielen kann, selbst wenn darüber gar nicht gestritten wird, sondern man sich einvernehmlich scheiden lässt.

    In unserem Fall wäre es eben schwierig, dem Gericht überhaupt einen konkreten Wert zu benennen, denn gerade unsere Immobilie ist ja nicht mal eben so bewertet. Dafür bräuchte es schon einen Gutachter und der kostet ja auch wieder bestimmt vierstellig. Andererseits würde ich ungern einfach selbst einen Wert schätzen. Ich habe da wirklich Sorge, dass ich mich nach oben oder unten komplett verschätze und in dem Fall, dass ich mich nach unten verschätze, mir nachher vorgeworfen werden kann, ich hätte das absichtlich getan, um die Kosten zu senken (was ja dann auch von außen betrachtet sehr plausibel klingt).

    Hat jemand vielleicht eine Scheidung durch und kann das aus erster Hand berichten?

    Die günstigste Lösung ist es das Ganze mit nur einem Anwalt abzuwickeln.

    Ich verweise mal auf den Beitrag von Finanztip zum Thema:

    https://www.finanztip.de/kosten-einer-scheidung/

    Aber Vorsicht: Der Anwalt kann natürlich nur von einem Partner beauftragt werden und ist auch nur diesem verpflichtet. Also selbst wenn Ihr als Paar zusammen alle Termine wahrnehmt, ist der Anwalt nur dem einem Partner wirklich verpflichtet. Der bekommt dann nachher auch die Rechnung von Anwalt. Teilen der Rechnung ist dann nur als Agreement zwischen den Partnern möglich.

    Da besteht natürlich grundsätzlich die Möglichkeit das der jeweils andere Partner 'unvorteilhaft' behandelt wird.

    Danke für die Antwort, leider geht diese aber an meiner Frage vorbei und ist daher für mich nicht hilfreich.

    Wir wollen die Scheidung sowieso mit nur einem Anwalt durchführen und darum geht es in meiner Frage ja auch gar nicht.

    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich werden uns scheiden lassen. Immer wieder komisch, diesen Satz auszusprechen bzw. auszuschreiben aber das ist jetzt traurige Gewissheit. Wir wollen die Scheidung so günstig und schnell wie möglich durchziehen und sind uns eigentlich in allen Punkten einig. Jetzt habe ich gelesen, dass die Scheidungskosten eigentlich nur vom Einkommen der Eheleute abhängen, dass aber auch das Vermögen berücksichtigt werden kann. Meine Frage wäre jetzt, ob von euch schon mal jemand eine Scheidung durchmachen musste und mir sagen kann, in welchen Fällen neben dem Einkommen auch das Vermögen bei den Scheidungskosten eine Rolle spielt. Ist das nur der Fall, wenn man sich auch über sein Vermögen streitet? Das wird bei uns ja nicht passieren. Wenn das Gericht das Vermögen berücksichtigt, wie wird denn geprüft, wie viel Vermögen wir haben? Ich bin in ETF und einer Immobilie investiert und habe noch Rücklagen auf zwei Konten. Das Gericht kann doch hier nicht einfach Einsicht nehmen oder? Für die Feststellung des Werts der Immobilie müsste ja erstmal ein Gutachter herangezogen werden, der ja auch wieder bezahlt werden muss. Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrungen mit dem Thema gemacht und kann mir etwas Auskunft geben?