Die Kosten für Anwalt und Gericht hängen am Streitwert.
Der Streitwert für die Scheidung als solches steht auf jeden Fall auf der Liste. Darüber hinaus kann noch dazu kommen, was man sonst noch benötigt - Versorgungsausgleich, Unterhalt für Ex-Partner, Unterhalt für Kinder, Zugewinnausgleich...
Hier gibts Anhaltspunkte:
https://www.ra-knauf.de/online-scheidung-streitwert/
Wenn man sich um das Vermögen streitet, fordern die Anwälte von der jeweiligen Gegenseite sie Unterlagen an (Kontoauszüge...) und rechnen für den Zugewinnausgleich die finanzielle Forderung an die Gegenseite aus. Wenn sich die Anwälte (und Ex-Partner) einig sind, dann hat das Gericht letztlich nur die Aufgabe, diese Einigung als Scheidungsfolge zu dokumentieren und es wird günstiger als wenn das Gericht selbst rechnen und entscheiden muss.
Genau, wenn man sich um eine Immobilie streitet, kann man sie entweder verkaufen und den Erlös aufteilen. Wenn einer sie behalten will, stellt ein Gutachter den Wert fest, wobei man sich natürlich hinreißend streiten kann, weil 2 Gutachter zu 5 verschiedenen Werten kommen können.
Beim Versorgungsausgleich werden die entsprechenden Versicherungen angeschrieben, Start- und Enddatum genannt und die berechnen dann den Ausgleichsanspruch.
Am Ende wird es billiger, wenn man sich einig ist. Dann kommt man mit einem Anwalt aus, der den Scheidungsantrag stellt (und sonst nichts macht). Sobald man anfängt, Dinge regeln oder gar vom Gericht entscheiden zu lassen, wird es teurer, vermutlich ohne Obergrenze. Dann empfehlen sich auch 2 Anwälte, da der Anwalt nur denjenigen berät, der ihn beauftragt hat.
Am Ende ist die ganze Vermögensauseinandersetzung und auch die Unterhaltsberechnung keine Rocket Science, abgesehen von der Wertermittlung von Immobilen. Man kann das alles selbst ausrechnen. Das einzige, was dem oft entgegen steht, ist das gegenseitige Misstrauen.