Beiträge von Gregor_U

    Danke für die Infos.

    Dass das für die Folgejahre bereits automatisch in die abgerufenen Steuerdaten eingetragen wird, ist sehr praktisch.

    Diese Musterbescheinigung habe ich mir bereits von dem betreffenden Fachunternehmen ausfüllen lassen, als die energetische Sanierungsmaßnahme abgeschlossen war, und diese werde ich zusammen mit den Rechnungen (Vorzahlung/Endrechnung) bei der Steuererklärung einreichen.

    Hallo,

    bei meiner kommenden Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 gibt es bei mir

    1) energetische Maßnahmen

    2) Handwerkerleistungen

    zum Absetzen.

    Entsprechende Eintragungen würde ich daher in die Anlage Energetische Maßnahmen in Zeile 15: "Aufwendungen für den Ersatz und / oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz" und im Hauptvordruck unter "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen" vornehmen.

    Bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen erfolgt die steuerliche Absetzung gestaffelt über 3 Jahre (1. Jahr: 7% / 2. und 3. Jahr; jeweils 6%), bei den Handwerkerleistungen sind 20% des Rechnungsbetrags der Arbeitskosten im Jahr, in dem diese angefallen sind, absetzbar.

    Nun habe ich folgende Frage:

    Welche Beträge trage ich nun genau in die entsprechenden Felder ein? Jeweils den entsprechenden Rechnungsbetrag in voller Höhe und das Finanzamt rechnet dann den absetzbaren Anteil aus? Oder rechne ich bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen 7% (da 1. Jahr) der Rechnung aus und bei den Handwerkerleistungen 20% der Rechnung (Arbeitskosten) und trage diese dann ein?

    Das Finanzamt kennt das freigestellte Volumen und wird die Differenz zu 1000 € schon ermitteln können.

    Wie meintest du das? Ich muss doch in der Anlage KAP den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag angeben. Oder ist das freigestellte Volumen der Anteil meiner maximalen Freistellungssumme von 1000 EUR, während der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag der Anteil ist, den ich dann tatsächlich in Anspruch genommen habe?

    Ich habe keine einzige Bankverbindung, bei der ich allein über 1000 EUR Kapitalerträge hätte. Sonst würde ich es auch so machen, wie du - den Freistellungsauftrag mit dem Maximalbetrag nur bei dieser einzigen Bank einstellen.

    Aber wenn das Finanzamt das freigestellte Volumen kennt und das noch unverbrauchte Volumen zum maximalen Freibetrag von 1000 EUR, dann werde ich es wahrscheinlich auch so machen, dass ich den Freistellungsauftrag nur einer Bank erteile. Und der Rest läuft dann eben über die Anlage KAP der Steuererklärung. Das mit dem Addieren bekomme ich hin. ;)

    Übrigens stellen einem nicht alle Banken automatisch die Jahressteuerbescheinigung im 1. Quartal des Jahres zur Verfügung. Bei manchen muss man extra nachfragen, damit man sie bekommt.

    Achim: Würdest du empfehlen, meine Freistellungsaufträge ganz zu löschen und stattdessen jedes Jahr die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen? Die Freistellungsauftragsjongliererei nervt mich nämlich mittlerweile auch. Ein Freistellungsauftrag ist dann die beste Lösung, wenn man wirklich alles nur bei einer oder vielleicht zwei Banken hat. Ansonsten ist es wahrscheinlich weniger Aufwand, die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen anstatt für jede Bank abzuschätzen, wieviel Kapitalerträge dort wohl anfallen werden.

    Muss ich in der Anlage KAP in der Steuererklärung differenzierte Angaben zu freigestellten vs nicht freigstellten Kapitalerträgen machen oder reicht es auch, wenn ich einfach Angaben zu allen Kapitalerträgen insgesamt mache? Geht so ein Mischmasch? Weiß das Finanzamt, welchen Anteil meines Freibetrags ich evtl. noch nicht ausgeschöpft habe?

    Stimmt, das wäre auch eine Option, erst einmal einen Freistellungsauftrag mit einem maximal hohen Freibetrag bei dem Broker einzustellen und ihn nach dem Verkauf wieder zu reduzieren, um das, was noch übrig ist. Das müsste mir mein Broker eigentlich in den Einstellungen zum Depot anzeigen. Auf den gesamten Freibetrag geht nicht, da ich anderen Banken bereits kleinere Freistellungsaufträge erteilt habe, die noch vom letzten Jahr weitergelaufen sind, da ich sie auf unbestimmte Zeit erteilt habe. Und ich darf ja nicht über 1000 EUR gesamt kommen.

    Hallo,

    ich habe einen Aktienfondssparsplan und in dem Depot befinden sich momentan noch ca. 15.000 EUR. Ich benötige davon nun 3000 EUR, weswegen ich einen entsprechenden Anteil davon verkaufen werde. Als Wertentwicklung seit Beginn der Besparung sind in meinem Depot 236% angegeben.

    Wie kann ich nun daraus den erforderlichen Betrag berechnen, den ich für den Freitstellungsauftrag vor dem Verkauf vergeben sollte?

    Hallo,

    da ich nicht nur bei einer Bank Spar-Geldanlagen habe und mir es etwas zu kompliziert wird, immer vorab auszurechnen und abzuschätzen, wie hoch die Zinsen/Kapitalerträge im Laufe des Jahres ausfallen werden, bin am Überlegen, ob diese Verteilung der Freistellungsaufträge bis zu dem in meinem Fall gültigen Freistellungsbetrag von 1000 EUR wirklich die beste Herangehensweise ist oder es nicht besser wäre, alle Freistellungsaufträge zu löschen und dann alle Angaben zu Kapitalerträgen in der Steuererklärung zu machen.

    Wie ist dann denn, wenn bereits ein Teil meines Freistellungsbetrags genutzt worden ist, so dass ich die Freistellungsaufträge vorerst nicht komplett löschen kann, oder wenn ich die Freistellungsaufträge nicht optimal verteit habe, so dass ich deswegen trotzdem Kapitalertragssteuer gezahlt habe?

    Reicht es, wenn ich alle Kapitalerträge zusammenaddiere und diese dann in der Steuererklärung angebe, und das Finanzamt weiß, was davon freigestellt wurde und was besteuert wurde? Oder muss ich da selbst noch genauere Angaben machen?