Fragen zu Angabe Kapitalerträge in Steuererklärung + bereits genutzte Freistellungsaufträge

  • Hallo,


    da ich nicht nur bei einer Bank Spar-Geldanlagen habe und mir es etwas zu kompliziert wird, immer vorab auszurechnen und abzuschätzen, wie hoch die Zinsen/Kapitalerträge im Laufe des Jahres ausfallen werden, bin am Überlegen, ob diese Verteilung der Freistellungsaufträge bis zu dem in meinem Fall gültigen Freistellungsbetrag von 1000 EUR wirklich die beste Herangehensweise ist oder es nicht besser wäre, alle Freistellungsaufträge zu löschen und dann alle Angaben zu Kapitalerträgen in der Steuererklärung zu machen.


    Wie ist dann denn, wenn bereits ein Teil meines Freistellungsbetrags genutzt worden ist, so dass ich die Freistellungsaufträge vorerst nicht komplett löschen kann, oder wenn ich die Freistellungsaufträge nicht optimal verteit habe, so dass ich deswegen trotzdem Kapitalertragssteuer gezahlt habe?

    Reicht es, wenn ich alle Kapitalerträge zusammenaddiere und diese dann in der Steuererklärung angebe, und das Finanzamt weiß, was davon freigestellt wurde und was besteuert wurde? Oder muss ich da selbst noch genauere Angaben machen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das Finanzamt weiß nicht, welche Beträge bereits freigestellt und welche versteuert wurden. Das musst du in der Anlage KAP erklären. Du hast zwei Möglichkeiten:


    1. Du trägst alle deine Erträge in die Anlage KAP und ergänzt in Zeile 16 den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (auf die in der Anlage KAP erklärten Kapitalerträge).


    2. Du trägst nur die nicht versteuerten Erträge in die Anlage KAP und ergänzt in Zeile 17 den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge).

  • Danke für deine Antworten, gfusdt5.


    Will das Finanzamt gleich irgendwelche Nachweise für die Kapitalerträge miteingereicht haben oder sind diese wie üblich nur auf Anfrage nachzureichen?

  • Das Finanzamt verlangt Nachweise für Kapitalerträgenur auch nur auf Anfrage.


    PS: Ich hatte oben fälschlicherweise geschrieben, dass das FA die freigestellten Erträge nicht kennt. Die Banken melden diese dem FA. Dennoch kannst du die Zeile 16/17 nutzen.

  • Das Finanzamt weiß nicht, welche Beträge bereits freigestellt und welche versteuert wurden.

    Das Finanzamt weiß sehr wohl, welche Beträge freigestellt wurden, allerdings nicht, welche per Abgeltungsteuer versteuert wurden.

  • Ich habe gesehen, dass es in der Anlage KAP zwei Spalten für die Kapitalerträge gibt:

    1) Beträge laut Steuerbescheinigung(en)

    2) korrigierte Beträge (laut gesonderter Aufstellung)


    Was hat es mit dieser zweiten Spalte auf sich? Wann wäre diese relevant?

  • Die zweite Spalte kannst du z.B. nutzen, wenn du denkst, dass bei der Steuerberechnung Fehler gemacht worden sind.

    Das sind wirklich Sonderfälle.

    Hab es beispielsweise vor ein paar Jahren bei der Dividende des Biontech-ADR genutzt, auf die wegen der komplizierten Verwahrstruktur doppelt Abgeltungssteuer belastet wurde.

  • Herangehensweise ist oder es nicht besser wäre, alle Freistellungsaufträge zu löschen und dann alle Angaben zu Kapitalerträgen in der Steuererklärung zu machen.

    Keine Freistellungsaufträge halte ich für die schlechteste Vorgehensweise.

    Dann gebe doch wenigstens Deiner Hauptbank einen Freistellungsauftrag über die volle Summe. Kleinmist ziehst Du über die Steuererklärung glatt.

    zu kompliziert wird, immer vorab auszurechnen und abzuschätzen, wie hoch die Zinsen/Kapitalerträge im Laufe des Jahres ausfallen werden

    Ich finde es jedoch immer noch einfacher, das Thema komplett aus der Steuererklärung herauszuhalten.

    Dazu brauchst Du auch nichts am Jahresanfang im Voraus abzuschätzen. Es reicht, wenn Du das Anfang Dezember machst. Die Freistellungsaufträge gelten ja immer rückwirkend ab Jahresanfang.