Hallo,
da ich nicht nur bei einer Bank Spar-Geldanlagen habe und mir es etwas zu kompliziert wird, immer vorab auszurechnen und abzuschätzen, wie hoch die Zinsen/Kapitalerträge im Laufe des Jahres ausfallen werden, bin am Überlegen, ob diese Verteilung der Freistellungsaufträge bis zu dem in meinem Fall gültigen Freistellungsbetrag von 1000 EUR wirklich die beste Herangehensweise ist oder es nicht besser wäre, alle Freistellungsaufträge zu löschen und dann alle Angaben zu Kapitalerträgen in der Steuererklärung zu machen.
Wie ist dann denn, wenn bereits ein Teil meines Freistellungsbetrags genutzt worden ist, so dass ich die Freistellungsaufträge vorerst nicht komplett löschen kann, oder wenn ich die Freistellungsaufträge nicht optimal verteit habe, so dass ich deswegen trotzdem Kapitalertragssteuer gezahlt habe?
Reicht es, wenn ich alle Kapitalerträge zusammenaddiere und diese dann in der Steuererklärung angebe, und das Finanzamt weiß, was davon freigestellt wurde und was besteuert wurde? Oder muss ich da selbst noch genauere Angaben machen?