Beiträge von Carpasia

    Lieber Achim, vermutlich hast du einfach einen schlechten Tag, das würde deine Antwort erklären…. Die Kapitalertragssteuer für 2021 zurückzuholen über eine Steuererklärung ist mir tatsächlich erst vor einigen Tagen überhaupt eingefallen, sonst hätte ich dies natürlich schon früher gemacht, und zum Glück ist dies ja noch möglich. Ich dachte ich würde hier im Forum hilfsbereite Menschen treffen, die mir einfach kurz eine Hilfestellung geben…aber so kann man sich irren.

    Im Übrigen stellt sich mir die Frage, warum du beurteilst wovon ich leben kann. Dies ist anmaßend und vermutlich gehst du hier nur von dir selbst aus. Ich lebe tatsächlich aufgrund einer chronischen, schweren Erkrankung momentan von sehr wenig Geld, aber wir bekommen es hin - und es gibt auch keine anderen „Geldquellen“ sondern lediglich den Kindeshunterhalt und das Kindergeld. Und doch - davon leben wir, auch wenn man sehr sparsam sein muss! Da ich im Übrigen als Diplom-Sozialpädagogin lange genug Menschen in schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnissen beraten habe, bin ich bestens darüber informiert welche Sozialleistungen es gibt und welche uns ggf. Zustehen würden.

    Für mich sind übrigens 546€ Steuerrückerstattung keine Nebensächlichkeit und dafür lohnt sich das Einreichen einer Steuererklärung durchaus - zumindest aus meiner Wahrnehmung.

    Ich gebe dir den Tipp, andere Menschen nicht so herablassend zu behandeln wie du es tust, du musst dich ja nicht in so einem Forum engagieren, wenn du darauf keine Lust hast.

    Alles Gute für dich! Rebecca

    Hallo Achim, ich verstehe deine Antwort leider nicht… ich habe alle Zahlen in meinem ersten Posting offengelegt, welche Zahlen benötigst du denn noch? Alle Einnahmen stehen mehrfach in meinen Beiträgen, andere Zahlen gibt es nicht…

    Und es geht hier bei mir doch um meine Ausgangsfrage, ob ich die einbehaltene Kapitalertragssteuer 2021 in Höhe von 518€ nachträglich über die Steuererklärung zurückholen kann. Das ist alles und mir scheint, du hast da etwas falsch verstanden…

    Was hat die Frage wovon ich lebe mit meiner Ausgangsfrage zu tun? Ich lebe mit meinen Kindern von meinem Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen und die Kinder erhalten Unterhalt. Ich frage mich was der bissige Unterton in deiner Antwort soll?

    Laut smartsteuer bekäme ich die volle gezahlte Kapitalertragssteuer und Solidaritätssteuer für 2021 zurück, immerhin 546€, vielen Dank für diesen Tipp!

    Du versetzt mich in Erstaunen! Du zahlst überhaupt keine Steuern und verwendest doch nennenswert Gehirnschmalz auf die Frage, ob Du nicht irgendwie doch noch Steuern sparen kannst.

    Da Du vermutlich Deine Zahlen hier nicht posten willst (Huch! Das ist ja nun wirklich zu privat!), die Zahlen aber für die Beantwortung Deiner Frage zwingend sind, könntest Du zu diesem Zweck beispielsweise ganz unproblematisch zu smartsteuer.de gehen und Deine Zahlen dort eingeben. Das Programm rechnet Dir dann eine eventuelle Steuererstattung aus. Geld kostet das erst dann, wenn Du die Steuererklärung tatsächlich über das Programm einreichst. Bis dahin kannst Du herumrechnen und Deine Angaben modifizieren, wie Du lustig bist.

    Ich könnte mir bei Dir vorstellen, daß schon bei der ersten Eingabe eine Steuer von 0 € übrig bleibt, woraufhin dann jede Überlegung, wie Du die Steuer weiter mindern kannst, eigentlich überflüssig ist.

    Ich frage mich, wovon Du überhaupt lebst. Vermutlich hast Du finanziell einen sehr viel besseren Effekt, wenn Du Dich über Sozialleistungen informierst als über die Steuer.

    Hallo Achim, ich verstehe deine Antwort leider nicht… ich habe alle Zahlen in meinem ersten Posting offengelegt, welche Zahlen benötigst du denn noch? Alle Einnahmen stehen mehrfach in meinen Beiträgen, andere Zahlen gibt es nicht…

    Und es geht hier bei mir doch um meine Ausgangsfrage, ob ich die einbehaltene Kapitalertragssteuer 2021 in Höhe von 518€ nachträglich über die Steuererklärung zurückholen kann. Das ist alles und mir scheint, du hast da etwas falsch verstanden…

    Was hat die Frage wovon ich lebe mit meiner Ausgangsfrage zu tun? Ich lebe mit meinen Kindern von meinem Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen und die Kinder erhalten Unterhalt. Ich frage mich was der bissige Unterton in deiner Antwort soll?

    Hallo Tomarcy, vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ja ein Brutto Einkommen von 10.365€ plus Zinserträge in Höhe von 2073€, also ein Brutto Gesamteinkommen von 12.438€, der Grundfreibetrag betrug 2021 9744€ plus WK-Pauschale von 1000€, richtig? Dann ist jedoch immer noch eine Differenz von fast 2000€ und hier ist eben meine Frage, was ich alles noch einreichen kann, was das Steuer-Brutto mindert?

    Vielen Dank für deinen Tipp mit dem Bürgergeld, bisher haben wir es mit den zu Verfügung stehenden Geldern geschafft klarzukommen, im April läuft allerdings nach dem Krankengeld auch mein ALG1 aus, dann muss ich schauen…ich bin selbst Dipl.-Sozialpädagogin, kenne mich sehr gut mit Unterstützungsmöglichkeiten aus, aber ab April wird es schwierig, da Antrag auf Erwerbsminderungs Rente vermutlich noch lange dauert mit der Bearbeitung. Bürgergeld steht uns nicht zu, da wir Ersparnisse haben, die das Schonvermögen übersteigen…

    Steuererklärung einreichen, Kapitalerträge deklarieren, den Haken bei "Günstigerprüfung" setzen. Du hast Zeit dafür bis zum 31.12.2025. Es ist ratsam, sich gleich ans Werk zu machen, dann kommt die Erstattung schneller. Wenn Du wirklich so wenig verdienst, könntest Du Dich auch mal schlaumachen, ob Dir sonst Sozialleistungen zustehen.

    Danke Achim, lohnt es sich noch andere Kosten abzusetzen bzw. anzugeben? Riester, alle SV-Beiträge, Fahrtkosten zur Arbeit? Oder müsste das mit der Günstigerprüfung alleine schon ausreichen? Danke für den Tipp, ich erhalte Wohngeld, aufgrund einer chronischen Erkrankung und damit einhergehendem Jobverlust habe ich seit zwei Jahren noch weniger Einkommen als 2021.

    Hallo Zusammen,

    ich war die letzten 12 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt, allerdings war mein Brutto unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass keine Steuern abgezogen wurden und ich keine Steuererklärungen abgegeben habe. Im Jahr 2021 betrug mein Brutto Einkommen 10.365€, der Grundfreibetrag im gleichen Jahr betrug 9744€. Im Jahr 2021 habe ich allerdings meinen Bausparvertrag aufgelöst und es wurden auf einen Schlag 2823€ Zinsen ausbezahlt (Bonus Zinsen rückwirkend für insgesamt 15 Jahre). Mit meinem voll ausgeschöpften Sparerpauschbetrag von damals 750€ waren es dann noch 2073€ Kapitalerträge, davon wurden mir 25% Kapitalertragssteuer einbehalten (518€) plus 28€ Solidaritätszuschlag. Ich bin 2021 in Steuerklasse 1 gewesen und hatte 1,0 Kinderfreibeträge. Unter welchen Umständen könnte ich die bezahlte Kapitalertragssteuer über eine Einkommensteuererklärung für 2021 zurückholen? Was müsste ich ansetzen oder an Werbungskosten nachweisen? Ich gehe davon aus, dass der WK-Pauschbetrag (1000€) schon unterm Jahr angerechnet wurde, da mein Einkommen ja den Grundfreibetrag von 9744€ leicht überschreitet? Mehr als die 1000€ Werbungskosten kann ich nicht nachweisen, es gäbe noch eine Riesterrente mit 80€ jährlich. Können denn die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge geltend gemacht werden (ca. 1200€ in 2021)?

    Ich danke euch für Tipps

    Liebe Grüße Rebecca