Hallo Zusammen,
ich war die letzten 12 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt, allerdings war mein Brutto unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass keine Steuern abgezogen wurden und ich keine Steuererklärungen abgegeben habe. Im Jahr 2021 betrug mein Brutto Einkommen 10.365€, der Grundfreibetrag im gleichen Jahr betrug 9744€. Im Jahr 2021 habe ich allerdings meinen Bausparvertrag aufgelöst und es wurden auf einen Schlag 2823€ Zinsen ausbezahlt (Bonus Zinsen rückwirkend für insgesamt 15 Jahre). Mit meinem voll ausgeschöpften Sparerpauschbetrag von damals 750€ waren es dann noch 2073€ Kapitalerträge, davon wurden mir 25% Kapitalertragssteuer einbehalten (518€) plus 28€ Solidaritätszuschlag. Ich bin 2021 in Steuerklasse 1 gewesen und hatte 1,0 Kinderfreibeträge. Unter welchen Umständen könnte ich die bezahlte Kapitalertragssteuer über eine Einkommensteuererklärung für 2021 zurückholen? Was müsste ich ansetzen oder an Werbungskosten nachweisen? Ich gehe davon aus, dass der WK-Pauschbetrag (1000€) schon unterm Jahr angerechnet wurde, da mein Einkommen ja den Grundfreibetrag von 9744€ leicht überschreitet? Mehr als die 1000€ Werbungskosten kann ich nicht nachweisen, es gäbe noch eine Riesterrente mit 80€ jährlich. Können denn die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge geltend gemacht werden (ca. 1200€ in 2021)?
Ich danke euch für Tipps
Liebe Grüße Rebecca