Hatte mal die TUI Visa Karte auch wegen der Reiseversicherung. Der Risikoträger wechselte ständig und die Bedingungen wurden immer schlechter. Letztlich Kündigung und bei einer erfahrenen Krankenversicherung Risiken versichert. Etwas teurer, aber der Vertrag läuft bis ins hohe Alter.
Beiträge von Sagi
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Würde erstmal nur die Rüstungswerte verkaufen. Zudem das Verhältnis Rentenpapiere zu aktienbasierten Investitionen überdenken.
Ich bleibe bei meiner Meinung. Auch sollte man persönliche Befindlichkeiten von jedweder Geldanlage trennen. Mit Rüstungswerten läßt sich oft über Jahre nichts verdienen. Und falls doch, sieht man nur die Rheinmetalls dieser Welt.
Eine Aktienquote von 70% passt in jedes Lebensalter. Die 100 minus Lebensalter Regel ist beim derzeitigen Zinsumfeld unsinnig. -
Einige der alten Fondspolicen schichten im letzten Drittel automatisiert in sogenannte mündelsichere Anlagen um. Das nennt sich zum Beispiel „Ablaufmanagement“. Falls möglich, sollte man dem aktiv widersprechen. Das Wort mündelsicher ist m. E. ein Anachronismus.
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Wenn keine anderen Erben da sind erbt die Mutter. Freibetrag 100.000 €. Die Beträge werden sich bald nach einem Urteil der Verfassungsgerichts ändern, so mein Meinung.
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Anmerkung: In den USA werden sogar Risiko-LVs gehandelt. Bei schwerer Erkrankung kann man sich dadurch eine gute Behandlung leisten. Das ist in Deutschland allerdings nicht üblich.
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Der Verlusttopf erlischt meines Wissens mit dem Tod. Ausnahmen gibt es für überlebende Ehepartner.
Realisierte Verluste sind im Todesfall irrelevant. Nicht realisierte Aktien und andere WP in der Verlustzonen können in Erb-oder Schenkungsfall m. E. übertragen werden. Bei den Schenkungen darf man wohl nicht „zu kreativ“ sein. Gesetzliche Regeln kenne ich allerdings nicht.
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was genau meinst du damit?
Ich kann die Versicherung ja immer zum angegebenen Rückkaufswert zurückgeben. Sprich, ich kündige, und bekomme den Rückkaufswert überwiesen. So dachte ich zumindest

Ja. Das geht immer. Es gibt aber Käufer von LV Policen. Die gibt es wohl immer noch, der Markt ist aber kleiner geworden. Einfach nachfragen, was ist höher der angegebene Wert oder der Rückkaufwert. Britische Policen sind besonders beliebt (Schlussbonus). Den Übertrag macht ein Makler.
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Wenn die Position verkauft ist, dann hilft nur noch der Übertrag des kompletten (Rest) Depots.
Mit nutzen meinte ich Verluste zu verrechnen gegen Aktiengewinne. Das muss doch auch bei ererbten und geschenkten Aktien möglich sein?
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Ich habe noch einen größeren Betrag im Verlustverrechnungstopf Aktien, aber fast alles in ETF´s investiert und die kann man ja leider nicht damit verrechnen.
Deshalb meine Frage in was für Aktien würdet Ihr investieren um den Verlustverrechnungstopf noch ausnutzen zu können.
Könnte ich den Topf „geschenkt“ bekommen, um für mich nutzen? Wer weiß das.
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Ich möchte jetzt nicht auf die Problematik pro oder contra Kernenergie eingehen. Im Forum kann man aber über wirtschaftliche Folgen diskutieren. Der Strom aus erneuerbaren Energien ist objektiv betrachtet günstig, jedoch nicht zu allen Zeiten. Für die Dunkelflaute muss eine zweite Quelle verfügbar sein. Ohne erneuerbare Energie hätte es dieser Redundanz nicht bedurft. Entweder müssen fossile Kraftwerke hochlaufen oder Speichereinrichtung (bislang begrenzt) müssen einspringen. Auch sind die Nord-Süd-Netze nicht vorbereitet. Der Preis bestimmt sich durch den teuersten Erzeuger. Randbedingung ist eine hohe Zuverlässigkeit, die eine Industrienation benötigt.
Meine persönliche Meinung ist, dass die drei letzten Meiler ein letztes Mal bestückt werden hätten sollen, um 4 Jahre weiter zu laufen. Juristische Argumente dagegen lasse ich nicht gelten und das Personal in den Kraftwerken hätte natürlich gut bezahlt werden müssen. -
Das wären in meinem Fall aber noch knapp 20 Jahre bis dahin.
In der Zeit einen Vertrag weiterlaufen zu lassen, der durchschnittlich schlechter performt ….
Gutes Argument. Dann eben Kündigung, ggf. Verkauf, falls dafür ein Markt vorhandenen ist.
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Es handelt sich um ein Depot mit ETF im Wert von etwa 35000€. Soweit ich weiß wurde zuerst ein ..
In dem Fall verkaufen. Interessant wären aus steuerlicher Sicht Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden. Danach können im Erbfall durch Veräußerung Gewinne und Verluste generiert werden. Alte Looser Postionen können also steuerlich ein Gewinn sein und werden im Erbgang nach meiner Kenntnis nicht erfaßt. Weiß jemand mehr?
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Wo ist denn der Unterschied zwischen einem Rückkauf und einer Kündigung?
Viele Verträge hatten damals eine vereinbarte Abrufphase. Man kann sich die Leistung vom 60. bis 65. Lebensjahr auszahlen lassen. Diese „Option“ nicht nutzen und das Geld zu Beginn der Anrufphase „abrufen“ (nicht kündigen) ist m.E. günstiger.
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Auf Heller und Pfennig kann es wohl keiner genau berechnen. Ich tendieren dazu, den Vertrag (ohne Dynamik) zum frühestes möglichen Zeitpunkt abzurufen, also nicht zu kündigen. So schlecht sind die Fonds nicht und wenn die Gesellschaft in Zukunft bessere anbietet kann man meist switchen. Solche Altlasten haben viele und einige hat es deutlich härter erschwischt.
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Die angesprochene Garantie war (und ist) ein weiteres Problem dieser Verträge. Weil sich die Umlaufrendite gegen 0 % entwickelte, konnte man aus Sicht der meisten Versicherung auch nicht mit der günstigen Entwicklung des Fondswertes argumentieren. Die Todesfallleistung durfte zudem auch nicht beliebig verringert werden (Cosmos bot 10% an), da das Finanzministerium wenigstens 60% forderte. Das galt dann auch rückwirkend, was nicht häufig ist. Insgesamt war die Konstruktion, natürlich ohne die Dynamik, aus der Sicht von vor über 20 Jahren gut. Die Zurich hatte allerdings hohe interne Kosten.
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Was hilft dann ein Ombudsmann-Verfahren mit Entscheidung darüber, wenn die Baader Bank sich nicht daran hält?
Die Ombudsleute im Bankenverband sind zwar „unabhängig“; werden aber vom Bankenverband berufen. Die berufen nur diejenigen, die ihnen genehm erscheinen und in Großraum Frankfurt leben. Normale Anliegen werden häufig zu steuerlichen Anliegen von den Banken umgedeutet, somit ergibt sich für die überforderten Schlicher eine „fehlende Zuständigkeit“. Fragen der Durchsetzbarkeit von Steuererleicherungen, hier Dividendenteilerstattungen, werden zwar positiv entschieden, aber, auch wegen mangelhafter Kenntnisse nicht durchgesetzt.
Hatte das Ganze schon einmal im Justizministerium vorgetragen. Hier sieht man deswegen keinen Handlungsbedarf, weil die Rechtsdurchsetzung gegenüber Banken insgesamt „günstig“ sei. Andere Bereiche seinen wichtiger und werden priorisiert. -
Wen willst du mit diesem Sparplan der als „Lebensversicherung“ verkauft wird absichern wenn du keine Kinder hast?
Hast du dir schon mal ausgerechnet wo die 10% Dynamik hinführt wenn du den Vertrag so weiterlaufen lässt?Die Dynamik sofort kündigen, was an der Steuerfreiheit nichts ändert. LV Fondspolicen galten damals eine seriöse Altersvorsorge, zumal privaten Rentenversicherungen wegen des Risikos eines langen Überlebens schlechter kalkuliert wurden. Durch die Dynamisierung geht die Versicherung in jedem Jahr von einem neuen Vertrag aus. Zudem steigt das zu versichernde Todesfallrisiko. Die Zurich gilt als teuer.