Beiträge von flowsiger

    Nun ja,

    es dürfte sehr viele Menschen in Deutschland geben, die mit einem weit geringeren Einkommen auskommen müssen.

    Hier sollte man auch irgendwo die Verhältnismäßigkeit beachten. Das ist dann schon klagen auf hohem Niveau und betrifft keine 10% der Bevölkerung (aktuell haben 7,5% der Menschen in Deutschland ein Einkommen > 100K). :/

    Danke, dessen bin ich mir durchaus bewusst und weiß um meine Privilegien.

    Hier in der Debatte wird immer unterstellt, dass Vermögen oder Immobilien vorhanden sind (welche man ggf. frühzeitig überträgt). Eine nicht kleine Anzahl von Menschen kann hier jedoch im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht darauf zugreifen, weil schlicht nichts vorhanden ist.

    Angesichts der immer größeren Rentenlücken, reicht die Rente ggf. gerade so zum leben, aber Pflegebedürftigkeit ist nicht bezahlbar.

    Es geht bei Elternunterhalt um das zu versteuernde Einkommen und nicht um das Vermögen!

    Wenn Du es also schafft bis zu Deinem 60 Lebensjahr 1 oder 2. Mio. im ETF -Depot 'anzusparen' hat das keinen Einfluss auf den Elternunterhalt.

    Hast Du aber ein zu versteuerndes Einkommen > 100K p.a. musst Du darauf ggf. anteilig Unterhalt für evtl. pflegebedürftige Eltern zahlen.

    Allerdings gibt es da auch noch diverse Ausnahmen (z.B. Kinderunterhalt, usw.).

    Hallo monstermania,

    danke für deinen Hinweis. Mir ist das bekannt. Ich habe das aber bereits vom Ende her betrachtet. Selbst wenn das Einkommen ausreichend sein soll, um den Unterhalt zu zahlen, fehlt dieser Betrag irgendwo, sodass dieser "woanders" herkommen muss, also aus dem Vermögen.

    Abzugsmöglichkeiten vom Einkommen, Selbstbehalt, Schonvermögen etc. ist alles bekannt.

    Aus Sicht des Kindes ist das irgendwie unzufriedenstellend: Man kann nichts dafür, dass man auf der Welt ist (anders als bei Unterhalt der Eltern; die wollten das Kind), die Eltern leben seit Jahren über ihren Verhältnissen und am Ende darf das Kind dafür bezahlen.

    Hallo an das Forum,

    nachdem ich schon längere zeit Mitleser war, habe ich mich nunmehr auch angemeldet :)

    Zumal diese Regelung auch aus monetärer Sicht sinnvoll ist, da man ja zukünftig mehr oder weniger selbst für seine Rente/Pflege verantwortlich ist. Wenn ein 60-jähriger quasi kurz vor der Rente sämtliche Ersparnisse für das Pflegeheim der Mutter usgeben muss, haben wir das Problem nur verlagert. Das war m. w. auch der Grundgedanke hinter dieser Neuregelung.

    Genau diesen Aspekt finde ich problematisch. Wenn die eigene Altersvorsorge dafür draufgeht, dass man Elternunterhalt zahlen muss, fragt man sich in (meinen) jungen Jahren mit Ende 30 schon, ob man das Geld nicht lieber für sich ausgeben möchte.

    Wenn - wie in meinem Fall - noch eine Ungleichheit bei den Geschwistern dazukommt und nur ein Kind Elternunterhalt zahlen muss, weil das andere Kind unterhalb der 100k-Grenze liegt, bekommt das ein besonderes "Geschmäckle". Ändern lässt es sich nicht.

    Gibt es hier ebenfalls (potentiell) Betroffene? Wie sorgt man für den Fall am besten vor?