Es geht bei Elternunterhalt um das zu versteuernde Einkommen und nicht um das Vermögen!
Wenn Du es also schafft bis zu Deinem 60 Lebensjahr 1 oder 2. Mio. im ETF -Depot 'anzusparen' hat das keinen Einfluss auf den Elternunterhalt.
Hast Du aber ein zu versteuerndes Einkommen > 100K p.a. musst Du darauf ggf. anteilig Unterhalt für evtl. pflegebedürftige Eltern zahlen.
Allerdings gibt es da auch noch diverse Ausnahmen (z.B. Kinderunterhalt, usw.).
Hallo monstermania,
danke für deinen Hinweis. Mir ist das bekannt. Ich habe das aber bereits vom Ende her betrachtet. Selbst wenn das Einkommen ausreichend sein soll, um den Unterhalt zu zahlen, fehlt dieser Betrag irgendwo, sodass dieser "woanders" herkommen muss, also aus dem Vermögen.
Abzugsmöglichkeiten vom Einkommen, Selbstbehalt, Schonvermögen etc. ist alles bekannt.
Aus Sicht des Kindes ist das irgendwie unzufriedenstellend: Man kann nichts dafür, dass man auf der Welt ist (anders als bei Unterhalt der Eltern; die wollten das Kind), die Eltern leben seit Jahren über ihren Verhältnissen und am Ende darf das Kind dafür bezahlen.