Ich sehe das skeptisch. Das Gehalt gehört in jedem Fall steuerlich zum Jahr 2024. Nachdem Gehalt und Abfindung wohl in einem Betrag gezahlt worden sind, dürfte auch die Abfindung steuerlich zu 2024 zählen. Technischer Fehler des Arbeitgebers.
Du hast das übrigens nicht in der Hand, der Arbeitgeber hat die Beträge bereits dem Finanzamt gemeldet.
Regelmäßige Zahlungen werden um den Jahreswechsel (bis 10 Tage hin oder her) zu dem Jahr gebucht, zu dem sie gehören, nicht zu dem, in dem sie ggf. geflossen sind.
Vorschlag: Frag das dann noch einmal, wenn es spruchreif wird.
Ja das Gehalt gehört sicherlich im 2024 aber die Abfindung ist ja keine regelmäßige Zahlung und da greift eigentlich das Zuflussprinzip.
Ich denke das sollte auch kein Problem sein. Kann es ja nachweisen wann ich wirtschaftlich über die Abfindung verfügen konnte.
Mich hatte das nur mal mit der Lohnsteuer interssiert. Aber gut dann ist es so zahlen muss ich sie ja so oder so.
Danke