Einhaltene Lohnsteuer auf Abfindung

  • Hallo Zusammen,


    ich wurde zum 31.12.24 gekündigt. Vereinbart wurde auch eine Abfindung. Gehalt und Abfindung habe ich beides erst im Januar 25 erhalten. (07.01.25)

    Ich würde gerne die Abfindung nach Zuflussprinzip im Jahr 2025 versteuern.

    Angenommen das FA akzeptiert das mit der Abfindung, was passiert dann mit der einbehaltenen Lohnsteuer die bereits für die Abfindung abgeführt wurde? Zahlt die das FA erst an mich zurück und ich muss diese dann im Jahr 2026 wieder an das FA zahlen oder wird sie über den Zeitraum bis ich dann eben meine Steuerklärung 25 abgebe, einfach einbehalten?


    Danke und lg :thumbup:

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich wurde zum 31.12.24 gekündigt. Vereinbart wurde auch eine Abfindung. Gehalt und Abfindung habe ich beides erst im Januar 25 erhalten. (07.01.25)

    Ich würde gerne die Abfindung nach Zuflussprinzip im Jahr 2025 versteuern.

    Ich sehe das skeptisch. Das Gehalt gehört in jedem Fall steuerlich zum Jahr 2024. Nachdem Gehalt und Abfindung wohl in einem Betrag gezahlt worden sind, dürfte auch die Abfindung steuerlich zu 2024 zählen. Technischer Fehler des Arbeitgebers. :(


    Du hast das übrigens nicht in der Hand, der Arbeitgeber hat die Beträge bereits dem Finanzamt gemeldet.


    Regelmäßige Zahlungen werden um den Jahreswechsel (bis 10 Tage hin oder her) zu dem Jahr gebucht, zu dem sie gehören, nicht zu dem, in dem sie ggf. geflossen sind.

    Angenommen das FA akzeptiert das mit der Abfindung, was passiert dann mit der einbehaltenen Lohnsteuer die bereits für die Abfindung abgeführt wurde?

    Vorschlag: Frag das dann noch einmal, wenn es spruchreif wird.

  • Letzteres. Du bekommst in 2026 deinen sauberen Einkommensbescheid für 2025.

    Hmm okay. Jetzt bin ich verunsichert. Weil ich hatte die Info von jemanden anderen, dass nur das einbehalten wird was auch 2024 betrifft. Und ich die Lohnsteuer dann erst wieder zurück bekomme und somit 2026 wieder ans FA, je nach Einkünfte, die ich 2025 in der Eink.erklärung abgebe, wieder zahlen muss.


  • Ja das Gehalt gehört sicherlich im 2024 aber die Abfindung ist ja keine regelmäßige Zahlung und da greift eigentlich das Zuflussprinzip.

    Ich denke das sollte auch kein Problem sein. Kann es ja nachweisen wann ich wirtschaftlich über die Abfindung verfügen konnte.

    Mich hatte das nur mal mit der Lohnsteuer interssiert. Aber gut dann ist es so zahlen muss ich sie ja so oder so.

    Danke

  • Ich wurde zum 31.12.24 gekündigt. Vereinbart wurde auch eine Abfindung. Gehalt und Abfindung habe ich beides erst im Januar 25 erhalten. (07.01.25)


    Ich würde gerne die Abfindung nach Zuflussprinzip im Jahr 2025 versteuern.

    Ich sehe das skeptisch. Das Gehalt gehört in jedem Fall steuerlich zum Jahr 2024. Nachdem Gehalt und Abfindung wohl in einem Betrag gezahlt worden sind, dürfte auch die Abfindung steuerlich zu 2024 zählen. Technischer Fehler des Arbeitgebers. :(

    Ich denke das sollte auch kein Problem sein. Kann es ja nachweisen wann ich wirtschaftlich über die Abfindung verfügen konnte.


    Mich hatte das nur mal mit der Lohnsteuer interessiert. Aber gut, dann ist es so, zahlen muss ich sie ja so oder so.

    Du hast Deine Zahlen auf dem Tisch - rechne doch einfach nach. Ich gehe davon aus, daß Dein Arbeitgeber die Abfindung ins Jahr 2024 hineingenommen hat (möglicherweise zu Deinem Nachteil, um das entscheiden zu können, müßte man wissen, was Du 2025 verdienst).


    Es wäre für Dich sehr wahrscheinlich günstiger gewesen, wenn der Arbeitgeber die Zahlung wenige Tage später veranlaßt hätte. Aber das ist jetzt so, und Du kannst es nicht mehr ändern.


    Ich bin mal gespannt, ob Du Dein Finanzamt überzeugen kannst, die Abfindung erst 2025 zu versteuern. Du wirst uns das dann sicher berichten.