Beiträge von paul22

    Hi an Alle,

    der Beitrag ist zwar etwas älter, aber wenn man im Internet nach dem Thema sucht findet man oft diesen Forumbeitrag, deswegen schreibe ich hier nochmal ein Info rein die alle ETF Investoren und Investorinnen mit US-Staatsangehörigkeit wissen sollten.

    Das Stichwort ist "Passive Foreign Investment Company" (PFIC).

    Was in einfacher Sprache bedeutet, wenn man in Nicht-USA-Finanzprodukte wie ETF's oder Found's (eigentlich alles bei der die ISIN nicht mit "US" beginnt z. B. DE0008469008) investiert, muss man hohen Aufwand in seiner US Steuererklärung betreiben und wird höher besteuert.

    Hoffe das Hilft einigen bei Ihrem Weg durch den sch*** Dschungel der IRS.

    Hallo paul22,

    Ergänzungsfrage: Wie ist das Geld von Ihren Eltern zu Ihnen gekommen, cash oder mittels Überweisung?

    So ganz rechtlich über jeden Verdacht erhaben war dieser „Darlehnsvertrag“ auch bei Überweisung nicht. Der Zins für einen Verbraucherkredit war 2021 zwar gering aber nicht identisch Null. Ihre Eltern haben ihnen also die marktüblichen Zinsen geschenkt. Nun dürfte bei der Höhe ohne Vorschenkungen keine Schenkungssteuer anfallen, demzufolge auch keine rechtlichen Konsequenzen. Aber eine Nachfrage des Finanzamtes könnte schon kommen. Und wenn das Darlehn cash überreicht wurde, können noch mehr Fragen kommen.

    Wenn Sie bei der „Darlehnsgewährung“ schon die Steuerfragen ausgeklammert haben, machen Sie es bei der Rückzahlung auch. D.h., verkaufen Sie die notwendige Höhe von ETFs (mit Steuerabzug) und zahlen Ihren Eltern genauso das Geld zurück, wie Sie es bekommen haben.

    Gruß Pump

    Danke für deine Antwort.

    Mittels Banküberweisung.

    Und wenn ich bei der EZB nach dem Zins für 2021 schaue ist der bei 0 %.

    Willkommen in der realen Welt (in der man auch Steuern zahlen muss).

    Das Problem ist eigentlich ganz einfach zu lösen. Du hast 70K€ von Deinen Eltern geliehen. Dann gibt Ihnen doch jetzt einfach 70K€ zurück. Ist ja durch die Inflation eh schon weniger Wert geworden.

    Was Du vorhast: 70K€ aus versteuertem Geld von deinen Eltern geliehen nun willst Ihnen nun 70K€ aus unversteuerten Aktien-ETF zurück geben. ;)

    So funktioniert das nicht.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Ganz so drastisch würde ich es nicht sehen, dass ich 70K€ an unversteuerten Geld zurück geben, weil wenn meine Eltern das verkaufen fallen ja die Steuern auf die Gewinne an. Oder?

    Hallo Finanztipp Forum,

    ich habe eine Frage bezüglich eines privaten Darlehensvertrags zwischen meinen Eltern und mir (also einfach gesagt ich habe mir Geld geliehen).

    Ich habe mir 2021 bei meinen Eltern 70.000 € geliehen, da ein Geld verleihen ja immer ein Darlehensvertrag ist habe ich quasi einen mündlichen Darlehensvertrag mit Ihnen geschlossen. Der marktübliche Zins war zu dieser Zeit 0 %, weswegen ich mir das Geld zinsfrei geliehen habe.

    Jetzt möchte ich das Geld in Form von Aktien (ETF’s) zurückzahlen, meine Eltern sind auch damit einverstanden.

    Dazu möchte ich einen Teil-Depotübertrag machen aber bei den gängigen Depotübertragungsformularen stehen immer nur folgende 4 Optionen zur Verfügung:

    Ohne Gläubigerwechsel (Übertrag auf eigenes Depot):

    Überträge auf eigene Depots sind steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an die zuständigen Finanzbehörden erfolgt daher nicht.

    Auf Einzeldepot/Gemeinschaftsdepot des Ehepartners.

    Ein Übertrag vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Ehegatten (oder umgekehrt) oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten gilt als unentgeltliche Übertragung. Für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, ist das abgebende Institut verpflichtet, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen.

    Auf Depot eines Dritten: (aufgrund Schenkung)

    Bei einem Übertrag an Dritte aufgrund Schenkung ist das abgebende Institut verpflichtet, für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen.

    Verwandtschaftsverhältnis:

    #1 Kinder/Stiefkinder/Kinder verstorbener Kinder

    #2 Enkelkinder

    #3 Sonstiges/Keines

    Auf Depot eines Dritten: (sonstige Gründe)

    Bei einem Übertrag an Dritte, welcher nicht aufgrund Schenkung vorgenommen wird, ist das abgebende Institut verpflichtet, diesen steuerrechtlich wie einen Verkauf zu behandeln. Hinsichtlich kapitalsteuerrechtlich relevanter Wertpapiere muss das abgebende Institut im Falle von hieraus resultierenden Veräußerungsgewinnen abzuführende Steuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen. Als neue Anschaffungsdaten werden die fiktiven Veräußerungswerte an das empfangende Institut übermittelt.


    Für mich kommen somit nur Option 3 oder 4 in Frage, weil es ja einen Gläubigerwechsel gibt.

    Jedoch möchte ich nicht die Option 4 wählen, weil da ja dann Steuern anfallen und es wie ein Kauf und Verkauf gehandhabt wird.

    Option 3 ist auch nicht praktikabel, weil es ja keine Schenkung ist, sondern das Begleichen eines Darlehensvertrags ist.


    Kann mir jemand hier helfen, wie ich am besten vorgehen kann? Oder kennt jemand eine Möglichkeit, wie man Aktien auf einem anderen Weg als die zuvor genannten Optionen übertragen kann?