Privaten Darlehensvertrag mittels ETF Anteilen begleichen

  • Hallo Finanztipp Forum,

    ich habe eine Frage bezüglich eines privaten Darlehensvertrags zwischen meinen Eltern und mir (also einfach gesagt ich habe mir Geld geliehen).

    Ich habe mir 2021 bei meinen Eltern 70.000 € geliehen, da ein Geld verleihen ja immer ein Darlehensvertrag ist habe ich quasi einen mündlichen Darlehensvertrag mit Ihnen geschlossen. Der marktübliche Zins war zu dieser Zeit 0 %, weswegen ich mir das Geld zinsfrei geliehen habe.

    Jetzt möchte ich das Geld in Form von Aktien (ETF’s) zurückzahlen, meine Eltern sind auch damit einverstanden.

    Dazu möchte ich einen Teil-Depotübertrag machen aber bei den gängigen Depotübertragungsformularen stehen immer nur folgende 4 Optionen zur Verfügung:

    Ohne Gläubigerwechsel (Übertrag auf eigenes Depot):

    Überträge auf eigene Depots sind steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an die zuständigen Finanzbehörden erfolgt daher nicht.

    Auf Einzeldepot/Gemeinschaftsdepot des Ehepartners.

    Ein Übertrag vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Ehegatten (oder umgekehrt) oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten gilt als unentgeltliche Übertragung. Für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, ist das abgebende Institut verpflichtet, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen.

    Auf Depot eines Dritten: (aufgrund Schenkung)

    Bei einem Übertrag an Dritte aufgrund Schenkung ist das abgebende Institut verpflichtet, für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen.

    Verwandtschaftsverhältnis:

    #1 Kinder/Stiefkinder/Kinder verstorbener Kinder

    #2 Enkelkinder

    #3 Sonstiges/Keines

    Auf Depot eines Dritten: (sonstige Gründe)

    Bei einem Übertrag an Dritte, welcher nicht aufgrund Schenkung vorgenommen wird, ist das abgebende Institut verpflichtet, diesen steuerrechtlich wie einen Verkauf zu behandeln. Hinsichtlich kapitalsteuerrechtlich relevanter Wertpapiere muss das abgebende Institut im Falle von hieraus resultierenden Veräußerungsgewinnen abzuführende Steuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen. Als neue Anschaffungsdaten werden die fiktiven Veräußerungswerte an das empfangende Institut übermittelt.


    Für mich kommen somit nur Option 3 oder 4 in Frage, weil es ja einen Gläubigerwechsel gibt.

    Jedoch möchte ich nicht die Option 4 wählen, weil da ja dann Steuern anfallen und es wie ein Kauf und Verkauf gehandhabt wird.

    Option 3 ist auch nicht praktikabel, weil es ja keine Schenkung ist, sondern das Begleichen eines Darlehensvertrags ist.


    Kann mir jemand hier helfen, wie ich am besten vorgehen kann? Oder kennt jemand eine Möglichkeit, wie man Aktien auf einem anderen Weg als die zuvor genannten Optionen übertragen kann?

  • Elena H. 26. Februar 2025 um 14:53

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Jedoch möchte ich nicht die Option 4 wählen, weil da ja dann Steuern anfallen und es wie ein Kauf und Verkauf gehandhabt wird.

    Willkommen in der realen Welt (in der man auch Steuern zahlen muss).

    Das Problem ist eigentlich ganz einfach zu lösen. Du hast 70K€ von Deinen Eltern geliehen. Dann gibt Ihnen doch jetzt einfach 70K€ zurück. Ist ja durch die Inflation eh schon weniger Wert geworden.

    Was Du vorhast: 70K€ aus versteuertem Geld von deinen Eltern geliehen nun willst Ihnen nun 70K€ aus unversteuerten Aktien-ETF zurück geben. ;)

    So funktioniert das nicht.

  • Hallo paul22,

    Ich habe mir 2021 bei meinen Eltern 70.000 € geliehen, da ein Geld verleihen ja immer ein Darlehensvertrag ist habe ich quasi einen mündlichen Darlehensvertrag mit Ihnen geschlossen. Der marktübliche Zins war zu dieser Zeit 0 %, weswegen ich mir das Geld zinsfrei geliehen habe.

    Ergänzungsfrage: Wie ist das Geld von Ihren Eltern zu Ihnen gekommen, cash oder mittels Überweisung?

    So ganz rechtlich über jeden Verdacht erhaben war dieser „Darlehnsvertrag“ auch bei Überweisung nicht. Der Zins für einen Verbraucherkredit war 2021 zwar gering aber nicht identisch Null. Ihre Eltern haben ihnen also die marktüblichen Zinsen geschenkt. Nun dürfte bei der Höhe ohne Vorschenkungen keine Schenkungssteuer anfallen, demzufolge auch keine rechtlichen Konsequenzen. Aber eine Nachfrage des Finanzamtes könnte schon kommen. Und wenn das Darlehn cash überreicht wurde, können noch mehr Fragen kommen.

    Wenn Sie bei der „Darlehnsgewährung“ schon die Steuerfragen ausgeklammert haben, machen Sie es bei der Rückzahlung auch. D.h., verkaufen Sie die notwendige Höhe von ETFs (mit Steuerabzug) und zahlen Ihren Eltern genauso das Geld zurück, wie Sie es bekommen haben.

    Gruß Pumphut

  • So einfach ist das nicht. Es wäre wenn dann eine entgeltliche Übertragung die bei dir wie ein Verkauf bewertet wird. Eine unentgeltliche Übertragung wäre eine Schenkung. Das kannst du machen, allerdings führt das nicht zu einer Tilgung des Darlehens. Zudem löst es bei deinen Eltern unter Umständen Schenkungssteuer aus.

  • Willkommen in der realen Welt (in der man auch Steuern zahlen muss).

    Das Problem ist eigentlich ganz einfach zu lösen. Du hast 70K€ von Deinen Eltern geliehen. Dann gibt Ihnen doch jetzt einfach 70K€ zurück. Ist ja durch die Inflation eh schon weniger Wert geworden.

    Was Du vorhast: 70K€ aus versteuertem Geld von deinen Eltern geliehen nun willst Ihnen nun 70K€ aus unversteuerten Aktien-ETF zurück geben. ;)

    So funktioniert das nicht.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Ganz so drastisch würde ich es nicht sehen, dass ich 70K€ an unversteuerten Geld zurück geben, weil wenn meine Eltern das verkaufen fallen ja die Steuern auf die Gewinne an. Oder?

  • Hallo paul22,

    Ergänzungsfrage: Wie ist das Geld von Ihren Eltern zu Ihnen gekommen, cash oder mittels Überweisung?

    So ganz rechtlich über jeden Verdacht erhaben war dieser „Darlehnsvertrag“ auch bei Überweisung nicht. Der Zins für einen Verbraucherkredit war 2021 zwar gering aber nicht identisch Null. Ihre Eltern haben ihnen also die marktüblichen Zinsen geschenkt. Nun dürfte bei der Höhe ohne Vorschenkungen keine Schenkungssteuer anfallen, demzufolge auch keine rechtlichen Konsequenzen. Aber eine Nachfrage des Finanzamtes könnte schon kommen. Und wenn das Darlehn cash überreicht wurde, können noch mehr Fragen kommen.

    Wenn Sie bei der „Darlehnsgewährung“ schon die Steuerfragen ausgeklammert haben, machen Sie es bei der Rückzahlung auch. D.h., verkaufen Sie die notwendige Höhe von ETFs (mit Steuerabzug) und zahlen Ihren Eltern genauso das Geld zurück, wie Sie es bekommen haben.

    Gruß Pump

    Danke für deine Antwort.

    Mittels Banküberweisung.

    Und wenn ich bei der EZB nach dem Zins für 2021 schaue ist der bei 0 %.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ganz so drastisch würde ich es nicht sehen, dass ich 70K€ an unversteuerten Geld zurück geben, weil wenn meine Eltern das verkaufen fallen ja die Steuern auf die Gewinne an. Oder?

    Ähm, du bekommst von deinen Eltern 70k. Nehmen wir mal an, dass sie das Geld auf einem Tagesgeld liegen hatten, welches deine Eltern aus ihrem Nettogehalt angefüttert haben. Das Geld wurde also immer schön versteuert.

    Jetzt willst du die 70k in Form von unversteuerten ETF-Anteilen zurückzahlen. Dafür nimmst du 1.000 Anteile, welche aktuell einen Kurswert von genau 70 Euro haben. Diese Anteile hast du selber aber vor 5 Jahren zu 50 Euro das Stück gekauft. Daher setzen sich die 70k zum einen aus 50k eingezahltem Kapital und 20k Gewinnen zusammen.

    Jetzt verkaufen deine Eltern alle Anteile, weil sie gerne eine Luxus-Weltreise machen wollen. Sie bekommen aber nur 64.725 Euro ausgezahlt, da sie auf 20k Steuern zahlen müssen (20k x 26,375% = 5.275).

    Also, ich fände das als Darlehensgeber nicht so lustig, wenn ich plötzlich 7,5% weniger zurück bekommen würde.

  • Ganz so drastisch würde ich es nicht sehen, dass ich 70K€ an unversteuerten Geld zurück geben, weil wenn meine Eltern das verkaufen fallen ja die Steuern auf die Gewinne an. Oder?

    Ist aber doch so.

    Vor allem Du hast den Gewinn gemacht (und nicht versteuert) und willst die Wertpapiere jetzt an Deine Eltern schieben, damit Sie die Wertpapiere versteuern.

    Wo ist da der Sinn!? :/

    Das würde ja nur Sinn ergeben, wenn z.B. Deine Eltern noch viel Freibetrag und/oder nur ein geringes Einkommen haben und daher höhere Kapitalerträge steuerfrei einstreichen können.

    Und spätestens dann, könnte man das ganze Vorgehen schon als steuerliche Umgehung ansehen (Steuerhinterziehung).

    Die einzig saubere Lösung ist: Du versteuerst Deine gemachten Gewinne auf die Wertpapiere und gibst Deinen Eltern Ihre 70K€ zurück. Meinetwegen auch in Form eines versteuerten Wertpapierübertrags.

    Und wie bereits gesagt: Nette Eltern hast Du! Schließlich hat die Inflation seit 2021 ganz schön am Geld genagt. Zwischenzeitlich hätten Deine Eltern auch brauchbare Zinsen auf das Geld einstreichen können.

  • Ganz so drastisch würde ich es nicht sehen, dass ich 70K€ an unversteuerten Geld zurück geben, weil wenn meine Eltern das verkaufen fallen ja die Steuern auf die Gewinne an. Oder?

    Du musst Deine Gewinne versteuern, nicht Deine Eltern. Du kannst Deine Steuerpflicht nicht beliebig auf Deine Eltern verschieben, das wäre Steuerbetrug. Insbesondere, wenn Deine Eltern einen niedrigeren Steuersatz hätten.

    Und wenn ich bei der EZB nach dem Zins für 2021 schaue ist der bei 0 %.

    Der EZB-Zinssatz ist doch nicht identisch mit einem Zinssatz für einen unbesicherten Verbraucherkredit! Du musst Deinen Zinssatz mit einem marktüblichem Zinssatz vergleichen, also welchen Zinssatz hätte eine Privatkundenbank von Dir für diesen unbesicherten Kredit verlangt. Oder welchen hättest Du an mich als unbeteiligten Dritten zahlen müssen. Nein, ich hätte deutlich mehr als 0% verlangt.

    Du hast also Schenkungen in Höhe des marktüblichen Zinssatzes von Deinen Eltern erhalten. Schenkungen sind anzeigepflichtig beim Finanzamt.

  • Du hast also Schenkungen in Höhe des marktüblichen Zinssatzes von Deinen Eltern erhalten. Schenkungen sind anzeigepflichtig beim Finanzamt.

    Die ganze Sache sollte man NICHT als Schenkung deklarieren.

    70t€ Schenkung von Eltern an Kind ist schenkungssteuerfrei.

    Bei 70t€ Schenkung von Kind an Eltern, sind 20t an Mama und 20t an Papa schenkungssteuerfrei, der Rest unterliegt der Schenkunssteuer von 15%.

    Und wie man das als Kredit zu 0% und dessen Rückzahlung finanztechnisch sicher deklariert, wissen vielleicht Andere.

  • Die ganze Sache sollte man NICHT als Schenkung deklarieren.

    70t€ Schenkung von Eltern an Kind ist schenkungssteuerfrei.

    Bei 70t€ Schenkung von Kind an Eltern, sind 20t an Mama und 20t an Papa schenkungssteuerfrei, der Rest unterliegt der Schenkunssteuer von 15%.

    Und wie man das als Kredit zu 0% und dessen Rückzahlung finanztechnisch sicher deklariert, wissen vielleicht Andere.

    Eine Schenkung würde zudem nicht zu einer Tilgung führen, wie bereits oben beschrieben.

  • Hallo paul22,

    nur noch einmal zur Präzisierung: Die Null Prozent Zins der EZB galt für Kredite der EZB an Banken. Ich vermute, Sie sind keine Bank. Im Januar 2021 war z.B. der durchschnittliche Zinssatz für unbesicherte Konsumentenkredite von Banken an private Haushalte trotzdem bei 5,53%, siehe https://www.bundesbank.de/dynamic/action…dateSelect=2024


    Ihre Eltern haben Ihnen also jährlich ca. 3.800 Euro geschenkt.

    Gruß Pumphut

  • Willkommen in der realen Welt (in der man auch Steuern zahlen muss). ...

    Was Du vorhast: 70 k€ aus versteuertem Geld von deinen Eltern geliehen. Nun willst [Du] Ihnen 70 k€ aus unversteuerten Aktien-ETF zurückgeben. ;)

    So funktioniert das nicht.

    Ganz so drastisch würde ich es nicht sehen, dass ich 70K€ an unversteuerten Geld zurückgebe. Wenn meine Eltern das verkaufen fallen ja die Steuern auf die Gewinne an. Oder?

    Just das ist der entscheidende Punkt. Du hast das Geld netto erhalten und gibst es brutto zurück. Das zinslose Darlehen war bereits eine Zuwendung, würden sie nun die fällige Steuer übernehmen, wäre das eine weitere Zuwendung.

    Du musst Deine Gewinne versteuern, nicht Deine Eltern. Du kannst Deine Steuerpflicht nicht beliebig auf Deine Eltern verschieben, das wäre Steuerbetrug. Insbesondere, wenn Deine Eltern einen niedrigeren Steuersatz hätten.

    Diesen Tatbestand sehe ich hier nicht verwirklicht, selbst in dem eher unwahrscheinlichen Fall nicht, daß die Eltern einen niedrigeren Steuersatz als die Abgeltungsteuer haben. Aber der Darlehensnehmer zahlt so das Darlehen halt nur teilweise zurück. Das geht auch, die Schenkungsteuerfreibeträge decken das. Trotzdem sollte man wissen, was man tut.

  • Aber der Darlehensnehmer zahlt so das Darlehen halt nur teilweise zurück. Das geht auch, die Schenkungsteuerfreibeträge decken das. Trotzdem sollte man wissen, was man tut.

    Ich bringe hier mal noch einen Punkt ein:

    Der familiäre Frieden zwischen möglichen Geschwistern. Falls es noch Geschwister gibt, könnten die sich doppelt benachteiligt fühlen. Zum einen haben sie kein zinsfreies Darlehen über 70k bekommen (und sich dafür ggf. Geld bei der Bank geliehen) und dann bekommt das eine Kind auch noch einen Teil der Schulden erlassen? Dadurch sinkt die Erbmasse und die (möglichen) Geschwister werden noch einmal benachteiligt.

    Beim Geld hört oft eben nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Verwandtschaft auf!

  • Danke an alle für die vielen Infos. Werde jetzt mir die beste Option zusammen suchen!

    PS: Meine Eltern wollten das Geld in Form von Aktien, und ich bin ein Einzelkind, weswegen der Hausfrieden auf jeden Fall gewahrt ist.