Beiträge von WiB52

    Das ändert nichts daran, dass das Ganze nicht Dein Problem ist.

    Einfach korrekt anfragen.

    Bei einer Autoversicherung solltest Du auch nicht mit SF20 anfragen, wenn Du tatsächlich nur in Schadensfreiheitsklasse 10 bist.

    Danke - das war meine letzte Frage (für alle Fälle):
    Kern der Forderug des Käufers ist ja zum einen, daß seine Prämie höher sein wird als ohne Schäden...
    zum anderen ABER AUCH:
    ..daß (angeblich) diese Erhöhung bis zu 20 Jahre lang anhalten wird (was ich mir nicht vorstellen kann, weil ein Vorschäden doch irgendwann quasi "verjährt" sein und die Prämie wieder auf den normalen Betrag zurückgehen müsste)

    Ja, der Käufer wußte natürlich von den je eigenen Versicherungen für die beiden Häuser - konnte auch vom Makler alle Unterlagen kriegen....
    Zu 2: Ich wollte nur für alle Fälle noch mal nachfragen, weil der Dreh-und Angelpunkt für die Forderung des Käufers ist, daß seine zukünftige Prämie (erstmal?/für längere Zeit?) höher ausfällt als ohne Schäden, seiner Forderung nach angeblich 20 Jahre lang. Was ich mir nicht vorstellen kann, weil nach ein paar Jahren die Vorschäden ja eigtl. "verjährt" sein müssten..

    Aber grundsätzlich habe ich schon verstanden:
    - die Forderung an sich ist nicht begründet
    - nicht groß argumentieren, sondern höflich zurückweisen

    P.S.
    Muss leider nochwas einbringen, obwohl ich nicht sicher bin, ob das letztlich relevant ist.
    Ich bin leider immer etwas wacklig wenn es um solche komplexen Fragen geht und möchte alle möglichen Aspekte verstehen:

    1. Ist mir jetzt gerade noch aufgefallen, hatte ich bisher garnicht dran gedacht :
    Das verkaufte Haus war quasi ein Doppelhaus, auf 2 Grundstücken, allerdings mit 1 Eingang und Treppenhaus.
    D.h. es gab aber seit 20 Jahren immer 2 Policen, also je einzeln für jedes Haus - Gebäude und Feuer von unterschiedlichen Gesellschaften - die beide eine Gesamtpolice immer abgelehnt hatten.
    - d.h. es dürften versicherungstechnisch insgesamt keine 3 Schäden angesetzt werden, sondern 1x2 und 1x1.
     
    Ändert das was ???

    2. Kann man eine Gebäudeversicherung ggf. zwingen, anzugeben, wie hoch die Prämienerhöhung wegen Vorschäden eigentlich ist ?? Also wie teuer die denn wäre wenn es KEINE oder nur 1 (bekannten) Schaden gäbe?

    Nochmal großes DANKE für Tips dazu....

    In den üblichen Kaufverträgen steht: "Übergang von Lasten und Pflichten ..."

    Du hast das Haus verkauft und bist damit in aller Regel raus aus der Nummer (Wir wollen jetzt nicht so sehr ins Detail gehen, daß wir uns Gedanken über arglistige Täuschung machen ...).

    Der neue Eigentümer ist frei, seine eigene Versicherung zu wählen, Du bist ihm aber nichts schuldig.

    a) Nicht ins Bockshorn jagen lassen.

    b) Je nach Gefühl den Brief entweder ignorieren oder höflich abschreiben.

    Vielen Dank an alle Experten - ich habe selten in einem Forum so viele sachdienliche Hinweise gelesen wie hier...
    Ich bin euch allen sehr dankbar

    :)

    Ja, da ist alles gelaufen - der Grundbucheintrag war Mitte November 2024, die (ungekündigte !) bisherige Versicherung hat er vermutlich ca. 3 Wochen danach gekündigt.

    Hat er Dich vor Vertragsabschluss explizit gefragt, welche Vorschäden es in den letzten 10 Jahren gab?

    Sinnvollerweise wechselt er erst in einem Jahr zur neuen Versicherung, da er dann ohne Aufschlag die gewünschte Versicherung abschließen kann.

    Nein, er hat nicht genau gefragt, schon gar nicht nach Vorschäden aus 10 Jahren. Ich habe ihn auch das erste Mal überhaupt im Notariat-Vorzimmer vor der Beurkundung des Kaufvertrages getroffen.
    Vorher lief alles nur zwischen Makler und Käufer.
    Bei der Besitz-/Schlüsselübergabe 6 Wochen später gingen wir nochmal durchs Gebäude - dabei fragte er nochmal nach dem aktuellen Zustand ("Und mit dem Haus soweit alles OK?"), aber auch nicht nach Vorschäden.....

    Liebe Experten,

    ich habe mein vor einigen Jahren geerbtes gemischtgenutztes Haus (ca. 60% Gewerbefläche 40% Wohnfläche) verkauft. Es bestand seit langem eine Gebäudeversicherung mit Elementar-Zusatzschutz.
    In den letzten 5 Jahren kam es zu 2 Schäden: vor 3 Jahren durch Rückstau nach Starkregen (10600 € / die ganze Gegend war betroffen), vor 4 Jahren ein marginaler Sturmschaden (abgerutschter Dachziegel, 750€).

    Der Käufer hat die alte Gebäudeversicherung gekündigt und mir nun mitgeteilt, daß seine ausgewählte Versicherungsgesellschaft nicht Vorschäden der letzten 5 Jahre, sondern 10 Jahre prüfe. Man habe dabei festgestellt, daß es vor 9 Jahren einen weiteren Schaden durch Leitungswasser (2000€) gegeben habe.
    Dadurch sei der ursprünglich ausgehandelte Jahresbeitrag seiner neuen Versicherung jetzt um 20% erhöht worden, die ich ihm für die nächsten 20 Jahre als Gesamtbetrag erstatten solle.

    Fragen:
    Kann das so zutreffen? (Im web lese ich nur davon, daß Gebäudeversicherungen ggf. die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei bestimmten Risiken erhöhen, aber NICHT die jährliche Prämie)
    Falls ja:
    Ist der geforderte Zeitraum berechtigt? (Wirkt sich so ein Altschaden 20 Jahre lang auf die (anfangs) ggf. erhöhte Prämie aus ?
    (Schäden bei der KFZ-Versicherung führen ja auch zunächst zu höheren Prämien, die aber nach einigen Jahren wieder zurücksinken)

    Bin ziemlich geschockt über diese Forderung
    und sehr dankbar für sachdienliche Hinweise.
    ?(