Auf Anregung eines einzelnen Herrn habe ich den Passus auf unserer Website gerade noch mal etwas genauer / ausführlicher formuliert. Danke! 
Leistung Dread Disease und Beitrag Krankenversicherung
Die Auszahlung einer Schwere Krankheiten Vorsorge kann für gesetzlich Krankenversicherte krankenversicherungsbeitragspflichtig sein. Ob und in welchem Umfang eine Beitragspflicht tatsächlich besteht, hängt von den individuellen Umständen ab. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss oder Inanspruchnahme einer Dread Disease Versicherung die eigene Krankenkasse oder einen spezialisierten Berater zu konsultieren, um die finanziellen Auswirkungen zu klären.
Pflichtversicherte GKV Mitglieder
Für pflichtversicherte Beschäftigte gilt § 226 SGB V. Die Einmalzahlung einer Schwere Krankheiten Vorsorge fällt nicht unter die dort aufgeführten Einkommensarten wie Arbeitsentgelt, Renten und Versorgungsbezüge und ist somit nicht beitragspflichtig.
Bei Rentnern, die Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind, unterliegen laut § 229 SGB V nur Renten und andere wiederkehrende Einnahmen der Beitragspflicht. Die Einmalzahlung aus einer Dread Disease Versicherung fällt nicht unter diese Regelung, da sie kein wiederkehrendes Einkommen darstellt und ist damit nicht beitragspflichtig.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Für freiwillig Versicherte gilt § 240 SGB V. Obwohl Dread Disease Versicherungen eine einmalige Kapitalleistung auszahlen, besagt der „Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V“ des GKV-Spitzenverbandes (Stand 11.12.2023, Seite 16), dass auch nicht wiederkehrende Kapitalleistungen aus privaten Risikoversicherungen beitragspflichtig sein können.
Das bedeutet, dass freiwillig gesetzlich Versicherte auf die Auszahlung einer Dread Disease Versicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, sofern diese als verwertbares Einkommen im Sinne des § 240 SGB V
betrachtet wird.
Hierbei greift das sogenannte 120-Monate-Prinzip, das in § 240 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 5 Abs. 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler geregelt ist. Es besagt, dass einmalige Kapitalleistungen aus privaten Versicherungen für die Berechnung der Beiträge auf einen Zeitraum von 120 Monaten (10 Jahre) umgelegt werden. Dadurch wird die ausgezahlte Summe rechnerisch auf monatliche Einkünfte verteilt, wodurch für freiwillig gesetzlich Versicherte eine kontinuierliche Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsteht. Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt von der Beitragssatzregelung und der jeweiligen individuellen Einkommenssituation ab.
Privat Krankenversicherte
Für privat Krankenversicherte ändert sich nichts. Ihr Beitrag ist einkommensunabhängig, daher hat eine Auszahlung aus einer Schwere Krankheiten Vorsorge keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe.