Beiträge von Philadelphia

    Hm, das wundert mich jetzt ein wenig.

    Dann würde ich einfach zeitnah Kontakt mit der Kasse aufnehmen.

    Bei Versicherung als freiwilliges Mitglied ist irgendwann ja ohnehin der Steuerbescheid vorzulegen, aber so lange würde ich nicht warten.

    Ich habe Kontakt zu meiner GKV aufgenommen, gleich als Erstes. Leider kam da nur die Ressonanz, dass ich alles einfach melden soll & der Beitragsservice sich darum kümmert. Aber ich würde ja eben gerne selbst Bescheid wissen.

    Ja, vor dieser Frage stehe ich ja gerade. Aktuell ist der Steuerbescheid von 2023 für die Kasse relevant - wüsste ich, dass es zB. eine Frist von 3 Jahren gibt, könnte ich mit dem Geld quasi ja noch "arbeiten". Irgendwo müssen diese etwaigen Fristen doch stehen? Wer könnte so etwas denn außer Dr. Schlemann wissen?

    Bei Beschäftigung in bestimmten (schwarzarbeitanfälligen) Branchen.

    Die Auszahlung der Versicherungssumme wird durch die auszahlende Stelle an die Kasse gemeldet.

    Hmm, aber die Versicherung hat meine Daten zur GKV überhaupt nicht erfragt? Lediglich eine Meldung ans Finanzamt wurde mir schriftlich mitgeteilt. Übernimmt dann das Finanzamt die Meldung an die GKV? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich finde im WWW keinerlei Info zu etwaigen Fristen, die eingehalten werden müssen bei Auszahlung von Riskolebensversicherungen - aber die wird es ja geben müssen?

    Die Beitragsbemessungsgrenze wäre noch ein limitierender Faktor. Wenn innerhalb der zehn Jahre anderes beitragspflichtiges Einkommen erzielt wird (abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, Zinsen...), dann würde der Teil der addierten Einkünfte, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nicht (mehr) mit Beiträgen belastet.

    Wenn der Wechsel von der Versicherung als freiwilliges Mitglied zur Pflichtversicherung (aufgrund von abhängiger Beschäftigung) innerhalb der zehn Jahre passiert, dann müsste der Freibetrag in der Krankenversicherung (aktuell 187,25 EUR mtl.) eigentlich zum Tragen kommen.

    Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen? Zur Meldung an die GKV?

    Okay, vielen Dank für die Einschätzung.

    Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen, zur Meldung bei der GKV? Bzgl. einmaliger beitragspflichtiger Einnahmen? Als Selbständige werden meine Beiträge ja immer auf Grundlage des letzten Steuerbescheids berechnet (aktuell 2023). Vllt wäre auch das ein Zusatzsatz in der nun sehr aufschlussreichen Website von Dr. Schlemann zum Thema wert?

    Dass das zu Nachzahlungen führt ist selbstredend.

    Hallo Referat Janders ,

    zuerst einmal Dankeschön für die Hilfe bzw. das Durchdenken. Da ich mit meiner ursprünglichen Vermutung dann richtig lag - gibt es zum 2ten Teil meiner Frage eine Einschätzung bzw. einen guten Rat?

    Zitat

    Wenn diese Annahmen so stimmen: Gibt es dann Möglichkeiten, von diesem Höchstsatz runterzukommen? Heirat? Oder Angestelltenjob? Und: Selbst wenn man in den nächsten 10 Jahren einen Angestelltenjob hätte & pflichtversichert werden würde - berührt das die Summe dann überhaupt oder bleiben diese 10 Jahre stehen, völlig unabhängig davon, ob sich der Versicherungsstatus ändern würde?

    Wird dieser Höchstsatz unwiderruflich fällig, völlig egal, ob man pflichtversichert werden würde in den nächsten 10 Jahren? Was wäre denn der "beste" finanzielle Rat in so einer Situation? Ich kann bei diesem Thema leider nicht auf so einen guten Erfahrungsschatz zurückgreifen & wäre deshalb um jeden Rat dankbar!

    Danke für den Vertrauensvorschuss. Im Laufe des Abends fällt mir vielleicht etwas ein.

    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Das wird vielen Menschen, die nach diesen Informationen suchen, sicherlich sehr weiterhelfen.

    Hallo liebes Forum!

    Nachdem ich das Forum nun durchstöbert habe, aber leider nicht alle meine offenen Fragen beantwortet sind, melde ich mich nun hier. Folgender Fall:

    Leider ist der Versicherungsfall der Dread-Disease-Versicherung eingetreten. Es handelt sich um einen hohen, sechsstelligen Betrag. Nun stellt sich die Frage nach den Krankenkassenbeiträgen. Freiwillig versichert durch kleine Selbstständigkeit, bisher war immer nur der Mindestbeitrag in der GKV fällig, Mitte 30. Nach meinen Recherchen bzw. Verständnis müsste hier diese "Betrag X/120 Monate"- Formel greifen. . Durch diese Formel bzw. die Auszahlung, kommt man dann aber schon sehr nahe an den Höchstsatz zur GKV heran - kann das richtig sein? Oder gilt die Dread-Disease-Versicherung nicht als klassische Lebensversicherung und es gelten andere Regeln? In 10 Jahren wären das über 100.000€, obwohl man die tatsächlichen Einnahmen ja überhaupt nicht hat, sondern nur theoretisch berechnet werden.

    Wenn diese Annahmen so stimmen: Gibt es dann Möglichkeiten, von diesem Höchstsatz runterzukommen? Heirat? Oder Angestelltenjob? Und: Selbst wenn man in den nächsten 10 Jahren einen Angestelltenjob hätte & pflichtversichert werden würde - berührt das die Summe dann überhaupt oder bleiben diese 10 Jahre stehen, völlig unabhängig davon, ob sich der Versicherungsstatus ändern würde?

    Ich bedanke mich schon jetzt für die Hilfe & freue mich über jede Rückmeldung. Vllt von Dr. Schlemann ?