Alles anzeigenIch kenne nur wenige betriebliche Altersversorgungen, die sich für den Arbeitnehmer lohnen. Vermutlich hätte ich diese Versicherung überhaupt nicht abgeschlossen.
Es gibt bei der betrieblichen Altersversorgung einen Strauß rechtlicher Möglichkeiten, die im Detail alle unterschiedlich zu bewerten sind. Bei einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung sind typischerweise die Beiträge steuer- und abgabenfrei. Dafür müssen die Auszahlungen versteuert und (nach einem komplizierten System) verbeitragt werden.
Das heißt: Du müßtest für Deine Renditeberechnung nochmal ganz genau hinschauen.
Wieviel Zuschuß hat Dein Arbeitgeber Dir damals gegeben?
Spätestens an dieser Stelle hätte ich die Versicherung beitragsfrei gestellt.
Die deutsche Sicherheitsmanie ist halt nicht kostenlos.
Ein Drittel Deiner Sparrate geht direkt in die Taschen der Versicherungsgesellschaft. Das wird übrigens auch weiter passieren, wenn Du die Versicherung beitragsfrei stellst.
Du schreibst oben, daß man diese Versicherung nicht kündigen könne. Das wundert mich, denn in ihrer Abrechnung gibt die Versicherung an, welches Guthaben bei Kündigung ausgezahlt werden würde. Wenn eine Kündigung tatsächlich unmöglich wäre, würde sie das wohl nicht. Ich würde an Deiner Stelle das mal klären, und wenn eine Kündigung möglich wäre, würde ich diese Option wohl ziehen.
Tja, vor 22 Jahren war ich noch naiv und die Zahlen sahen gut aus, nur gab es 2 Änderungen, neuer Arbeitgeber der nö sacht und das sich die Auszahlbedinungen geändert haben (wo ich mich dann aber nicht gekümmert hatte... -> Lehrgeld)
Ohne Sicherheit ließ sich keine Direktversicherung abschließen.
Die 4,32% sind, natürlich, brutto.... also noch z. Teil Sozialabgaben pflichtig (Glückwunsch, bei Abschluss gabs das so noch nicht). Und Inflation iss natürlich auch noch nicht gegengerechnet.
Mein Arbeitgeber bezahlte die Pauschalsteuer (~22% Steuer wenn ich recht erinnere).
2021 war ich am überlegen Eigentum zu erwerben und fragte bei der Versicherung wegen Kündigen und wurde auf folgendes von der Versicherung hingewiesen:
Sehr geehrter Herr Calaador,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage.
Ihr Vertrag wurde 2003 abgeschlossen und unterliegt der Pauschalbesteuerung nach 40b EStG. Im Leistungsfall ist die Auszahlung steuerfrei.
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich, da Sie mit dem Dienstaustritt unverfallbare Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz erworben haben. Nur gegen Vorlage eines Altersrentenbescheides kann der Vertrag vor Ablauf gekündigt werden. Die Auszahlung ist steuerfrei...
...Es wurden folgende "Besondere Vereinbarungen" getroffen:
Verfügungsbeschränkung 1. Diese Versicherung entstand durch Übertragung einer unverfallbaren Direktversicherung auf die versicherte Person oder deren neuen Arbeitgeber.
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4-6 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG) darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen, der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.
Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) nicht zulässig:
■ Rückkauf
■ Abtretung
■ Beleihung
■ Dauerverkürzung
■ Dividendenabzug o.ä.
Vorzeitiger Rückkauf ist nach § 6 BetrAVG nur bei vorgezogenem Altersrentenbezug
aus der gesetzlichen Rentenversicherung zulässig ("flexible Altersgrenze").
Hinweis zu den Bedingungen
Für Vertragsteile, die nicht einer Förderung nach § 3 Nr. 63 unterliegen, gelten die
Versicherungsbedingungen für die Private Vorsorge (Schicht 3). Für nach § 3 Nr.
63 steuerlich geförderte Vertragsteile gelten die Versicherungsbedingungen für
die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG.
Hinzu kommt, das ich jetzt schon öfter gelesen/gesehen habe, in Foren oder Beiträgen auf youtube, das Direktverischerungen nicht Kündbar seien.