Beiträge von Andree.Consulting

    Vielen Dank für das Bereitstellen der Informationen. Ich habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass die Auszahlung tatsächlich – wie von Ihnen beschrieben – einkommensteuerfrei erfolgt.

    Außerdem habe ich nachgehakt, weshalb die Informationsvermittlung zur Investment-BU so lückenhaft ist. Konkrete Informationen konnten mir dazu nicht gegeben werden, es wurden lediglich Vermutungen geäußert. Die Vermutung lautete, dass Vermittler und Makler dieses Produkt nicht aktiv verkaufen, da sie für den Investmentteil der BU keine Provision erhalten, wohl aber für eine private Altersvorsorge (Schicht 3).

    Ein wirklicher Nachteil der Investment-BU konnte mir auf Anhieb nicht genannt werden. Der Ansprechpartner selbst hat die Investment-BU vor einigen Jahren sogar selbst vertrieben. Folglich gibt es aufgrund des mangelnden Vertriebs des Produkts auch einen Mangel an Informationen.

    Leider konnte ich folgenden Punkt:

    Bzgl. der Steuerfreiheit, trifft die Regelung die Sie erwähnen m.E. nach auf Rentenversicherung zu. Im Fall der SBU scheint dies aber anders geregelt zu sein. Unten den "Allgemeinen Steuerinformationen" der Alten Leipziger, habe ich unter "A 1.4 Berufsunfähigkeitsversicherungen" folgendes gefunden:


    "Kapitalleistungen sind einkommensteuerfrei. Dies gilt ebenso bei verzinslicher Ansammlung der jährlichen Überschussanteile sowie bei deren Anlage in Investmentfonds."

    in den mir öffentlich zugänglichen Dokumenten nicht finden.

    Bezüglich der genauen Versteuerung der Investment-BU konnte ich keine expliziten Aussagen mit Bezug auf die Investment-BU ausfindig machen. Ich gehe davon aus, dass die Investmentteile der BU und die Kapitalauszahlungen dieser genauso behandelt werden wie sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

    "Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden ist. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen."

    Bezüglich des Punktes, ob ein Halbeinkünfteverfahren auch bei einer Investment-BU Anwendung findet, kann ich keine genaue Aussage treffen. Hier kann eventuell die Police mehr Informationen enthalten. Als was wird der Investmentteil der BU in der Police betitelt? Sollte er nicht näher beschrieben werden, gehe ich weiterhin davon aus, dass die Kapitalauszahlung den gängigen Regularien unterliegt und wie oben beschrieben § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Anwendung findet.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Nicolas442 Sie haben bezüglich der 12/62-Regelung natürlich recht – hier bin ich gedanklich von der Investment-BU in die private Altersvorsorge gerutscht, was ich bitte zu entschuldigen.

    Dennoch wird der Ertragsanteil der SBU versteuert. Folgendes habe ich von der Alten Leipziger finden können:

    "Bei der Auszahlung einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden nur für den Ertragsanteil Steuern fällig. Dadurch wird die Doppelbesteuerung vermieden. Denn die Beiträge zur BU wurden bereits aus einem versteuerten Einkommen geleistet. Demnach ist nur der sogenannte Ertragsanteil der BU-Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ist, hängt vom Beginn der Rente bzw. der sich daraus ergebenen Rentendauer ab. Dasselbe gilt auch für eine BU-Rente von der BUZ, die in Kombination mit einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung (Ausnahme: Rürup-(Erwerbsminderung)-Rente) abgeschlossen wurden.

    Wenn Sie beispielsweise mit 42 Jahren berufsunfähig werden und bis zu einem Alter von 67 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen, ergibt sich eine Rentendauer von 25 Jahren. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils der BU-Rente beträgt dann 26 %. Das bedeutet, Sie müssen 26 % Ihrer Berufsunfähigkeitsrente versteuern.


    Rentendauer Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils
    1 Jahr 0 %
    2 Jahre 1 %
    3 Jahre 2 %
    5 Jahre 5 %
    7 Jahre 8 %
    10 Jahre 12 %
    15 Jahre 16 %
    20 Jahre 21 %
    25 Jahre 26 %
    30 Jahre 30 %

    ".

    Bezüglich der "Zusatzbedingungen für die Anlage der Überschüsse in einem Fonds" ist es daher stets wichtig, eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Meine Angaben beziehen sich auf allgemein zugängliche Informationen.

    Den Punkt "Kosten" sehe ich genauso wie Sie.

    Soweit ich herausfinden konnte, übernimmt der Protektor (P. 21) die Verträge mitsamt der bereits gewährten Überschüsse und führt diese weiter.: "Überschussanteile, die dem Vertrag des Kunden vor der Übertragung auf den Sicherungsfonds bereits für vergangene Jahre gutgeschrieben wurden, bleiben erhalten, sofern die Aufsichtsbehörde zur Sanierung des Bestandes keine Herabsetzung der Leistungen vornimmt." Somit besteht theoretisch auch hier ein vermehrter Schutz. Zudem kann man wählen, ob man die Fondsanteile auf ein Wertpapierdepot übertragen oder sich auszahlen lässt.

    Eine Beitragsdynamik von 5% ist meiner Ansicht nach empfehlenswert und absolut machbar. So ist auch im Vertrag der Alten Leipziger (SecureAL BV10 - vielleicht lohnt sich auch der AU- Schutz) die Klausel enthalten, dass man der Beitragsdynamik jährlich widersprechen kann, ohne dass das Recht auf weitere Erhöhung erlischt. Folglich ist die dynamische Anpassung ein KANN und kein MUSS. Es besteht die Flexibilität, dass bei einer Gehaltserhöhung oder bei Bedarf an erhöhtem Schutz die BU jährlich angepasst werden kann.

    Die Überschussbeteiligung an Fonds ist bei der Alten Leipziger in den "Zusatzbedingungen für die Anlage der Überschüsse in einem Fonds" geregelt.

    Die Überschüsse werden gemäß § 3 S. 1 Zusatzbedingungen Fonds als lebenslange zusätzliche Rente ausgezahlt (Zusatz- oder Überschussrente), sofern keine Kapitalisierung des Fondsguthabens gemäß§ 3 S. 4 erfolgt. Die Rente wird in folgenden Fällen in Euro ausgezahlt:

    • bei einmaliger Auszahlung statt Rente,
    • bei Kündigung des Vertrags,
    • bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn.


    Allerdings ist die Kapitalauszahlung nicht steuerfrei. Lediglich bei gewissen Voraussetzungen (mindestens 12 Jahre Laufzeit und Mindestalter von 62 Jahren – die sogenannte 12/62-Regelung) findet das Halbeinkünfteverfahren statt. Ansonsten müssen die gesamten Erträge (Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge) vollständig mit der Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgegolten werden.


    Ein Fondswechsel innerhalb der Alten Leipziger ist möglich (§ 4 Zusatzbedingungen Fonds).

    Die einzelnen Kosten sind in § 21 der AGBs geregelt und betiteln allgemein die Abschluss-, Vertriebs- und sonstige Kosten mit 2,5%: „Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in den ‚Informationen über den Versicherungsvertrag‘.“ - zuzüglich zusätzlichen Fondsgebühren.

    Soweit ich Sie richtig verstanden habe, basiert ihre Sorge darauf, dass die Alte Leipziger als Versicherer theoretisch zahlungsunfähig werden könnte? Hierzu gibt es einige Sicherungsmechanismen:

    • Das gezahlte Geld fließt in das Sicherungsvermögen gemäß § 124 VAG.
    • Bei Insolvenz springt der Protektor-Sicherungsfonds ein (gesetzliche Mindestabsicherung).
    • Versicherungen halten ein breit diversifiziertes Portfolio, da das Sicherungsvermögen in sichere, rentable und liquiditätsgerechte Anlagen investiert werden muss.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Informationen weiterhelfen.

    Es ist vollkommen in Ordnung, sich und seine Mandanten zu verteidigen. Leider passiert es viel zu oft, dass man in Schwärmen angegriffen wird. Sobald man sich jedoch verteidigt, wird dies als „Teppichniveau“ bezeichnet oder es wird einem unterstellt, man wolle nur „Aufmerksamkeit“.

    Der Finanzbereich ist ein unglaublich weitreichendes und komplexes Themengebiet, in dem es unüberschaubar viele Informationen gibt, aber - genau aus diesem Grund - auch Experten mit Fachwissen, die sich hauptberuflich damit auseinandersetzen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Dennoch – wie hoffentlich bekannt ist – sind die eigene finanzielle Situation und die daraus resultierenden Entscheidungen genauso individuell wie die Persönlichkeit jedes Einzelnen.

    Man kann von Glück sprechen, dass es Foren mit Mitgliedern gibt, die einander helfen wollen. Ich denke, genau das war unser Grundgedanke, uns beim Finanztip-Forum anzumelden. Dem gleichen Grundgedanken folgt auch eine unabhängige Beratung. Dass es „schwarze Schafe“ gibt, ist genauso selbstverständlich wie in jedem anderen Berufsbereich auch. Zum Glück (für uns alle) gibt es Experten in allen beruflichen Bereichen, um uns zu operieren, uns rechtlich zu Verteidigen oder uns im Finanzdschungel zurecht zu finden. Zudem werden im Finanzbereich die wettbewerbsrechtlichen Grundlagen immer weiter ausgebaut, sodass Transparenz und Informationspflichten immer weitreichender und klarer werden.

    Allerdings ist es einfach, persönliche Meinungen anonym und unqualifiziert zu äußern. Dass Dr. Schlemann sich und seine Mandanten verteidigt, sollte selbstverständlich sein und als das akzeptiert werden, was es ist – denn ich schätze, das würden wir alle tun, wenn uns etwas persönlich betrifft und es um das Wohl eines cliens von uns geht. Ziel ist es, den Mandanten bestmöglich aufzustellen und ihm qualifiziertes Wissen an die Hand zu geben. Dabei darf man keinesfalls außer Acht lassen, dass die Menge an Informationen, die man während eines Beratungsgesprächs erhält, so groß ist, dass es – und ich hoffe auch hier auf allgemeine Akzeptanz – jedem von uns passieren kann, dass gewisse Informationen verloren gehen oder sich im Nachhinein weitere Fragen ergeben oder Unsicherheiten bleiben. Es ist jedoch gefährlich, Halbwissen mit solchem Selbstbewusstsein zu verbreiten, dass Laien irrtümlich daran glauben und sich dadurch finanzielle Lasten „ans Bein binden“. Nur weil man von etwas überzeugt ist oder schlechte Erfahrungen gemacht hat, sollte man nicht leichtfertig mit dem Wohlergehen von Mitmenschen umgehen.

    Es sei ausdrücklich gesagt, dass dies kein Text zur Verteidigung von Herrn Dr. Schlemann, anderen Finanzdienstleistern oder mir selbst sein soll, genauso wenig wie ein Angriff gegen andere Mitglieder. Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, dass wir alle darauf achten müssen, welche Informationen wir an Hilfesuchende weitergeben oder ob wir nicht besser selbst noch einmal recherchieren sollten (Fehler passieren natürlich trotzdem).

    Denn hier geht es um das Leben von Menschen und Familien und das sollten wir niemals außer Acht lassen!

    Hallo Achim Weiss , auch wenn Ihre Antwort sehr feindselig ist, danke ich Ihnen für Ihren (Gegen-)Beitrag.

    Ich bestätige Ihre Aussage, dass meine Zahlen – wie bereits angedeutet – einen Durchschnitt bilden, pauschal angewandt sind und keinesfalls die Realität widerspiegeln.

    Das Fallbeispiel war rein fiktiv, die Angaben ungenau, und die Zahlen sowie Rechenbeispiele entsprechend stark vereinfacht.

    Ihre Ansicht kann ich natürlich nachvollziehen. Daher betone ich nochmals, dass die Entscheidung letztlich eine höchstpersönliche ist. Das bedeutet, Sie können mit Ihrem Kapital frei entscheiden.

    Horst Talski vielen Dank für Ihren konstruktiven Einwand:

    530,13/ 12,7223 = Rentenfaktor von 41,66 macht 20 Jahre um das Kapital vor Steuern ausbezahlt zu bekommen. Dann wäre unser heute 35ig Jähriger schon 87.

    Gibt es wirklich noch solche Rentenversicherungen die einen so "hohen" Rentenfaktor garantieren?

    Da haben Sie recht. Der Rentenfaktor dämpft leider die Gewinne der Riester-Rente – aktuell liegt er (soweit ich weiß) bei etwa 28 € pro 10.000 € angespartem Kapital, je nach Vertrag und Garantiezeitraum. Man würde also sehr wahrscheinlich erst nach 25 bis 30 Jahren auf den kalkulierten Betrag kommen. Trotzdem bietet die Riester-Rente eine solide Rendite mit ca. 4,95% (Effektivkosten abgezogen).

    Rechnet man das konkret durch, ergibt sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einem eingezahlten Eigenbetrag von 57.600 € ein Gesamtkapital von etwa 78.000 € (plus staatlicher Förderung). Die Subventionen (Zulagen + Steuerersparnis) machen dann trotzdem noch ca. 26,15 % des Endkapitals aus.

    Die Riester-Rente kann man zusätzlich zu anderen Vorsorgeaufwendungen absetzen – also neben den 1.900 € für Kranken- und Pflegeversicherung (Anlage Vorsorgeaufwand) und der Basis-Rente (die als Sonderausgabe bis 29.344 € abziehbar ist). Sie wird separat in der Anlage AV (Altersvorsorge) berücksichtigt und unterliegt nicht den sonstigen Deckelungen. Sie dient also als Sonderausgabe, die zusätzlich die Steuerlast verringert.

    Allerdings ist das Ganze natürlich sehr pauschal und theoretisch gedacht. Wir sind ja davon ausgegangen, dass unser Angestellter ein Leben lang Single bleibt, keine Kinder hat, nie heiratet und über die gesamte Laufzeit hinweg immer das gleiche Gehalt bezieht. Dabei wäre seine Frau, wenn er verheiratet wäre, mittelbar förderfähig – was wiederum eine gewisse zusätzliche Absicherung für die Familie mit sich bringt.

    Absicherung ist eben teuer. Aber gleichzeitig könnten wir auch davon ausgehen, dass unser Angestellter deutlich älter wird, als heute vielleicht kalkuliert. Die medizinische Forschung macht ständig Fortschritte, und keiner weiß, wie lange man wirklich lebt. Dabei sollten wir die Pflegekosten niemals ausblenden. Allein zu Beginn 2025 lag der Eigenanteil bei Pflegegrad 5 für einen Pflegeplatz schon bei rund 3.000 € monatlich. Hochgerechnet sind das 36.000 € pro Jahr – eine Summe, die bei falscher Kalkulation der privaten Vorsorge schnell zur existenziellen Belastung wird. Hat man sich bei der Lebensdauer nur um ein einziges Jahr verschätzt und keine Vorsorge getroffen, bleiben am Ende entweder man selbst oder die Angehörigen auf diesen Kosten sitzen und vergessen wir nicht, der Kapitalmarkt ist alles andere als risikofrei. Selbst die beste Anlagestrategie bietet keine Garantie.

    Natürlich kann man zum aktuellen Stand sagen, dass privat angelegtes Kapital in der Regel eine bessere Rendite bringt. Aber auch hier sind viele Faktoren nicht berücksichtigt. Zum einen kann man sein eigenes Lebensalter schlichtweg falsch einschätzen und zum anderen sind auch Kapitalmärkte nicht immun gegen Krisen. Sollte während der Rentenphase eine Weltwirtschaftskrise eintreten (und solche Ereignisse wiederholen sich im Schnitt etwa alle zehn Jahre), kann das einen massiven Einfluss auf das eigene Vermögen haben.

    Man muss sich nur das Jahr 2020 anschauen: Im Februar und März hat der MSCI World innerhalb weniger Wochen rund 34 % verloren – erst im November 2020 war er wieder auf Vorkrisenniveau oder 2008, als der Index über das gesamte Jahr gerechnet ca. 40 % einbüßte (vom Tageshoch am 14.01.2008 bei 1.529,40 € auf 926,18 € am 31.12.2008).

    Klar, ein breit gestreutes Portfolio hilft, das Risiko zu senken – aber „Weltwirtschaftskrise“ bedeutet eben, dass alle Märkte betroffen sind. Selbst globale Indizes bieten keinen absoluten Schutz.

    Nehmen wir also an, unser Angestellter geht 20 Jahre lang in Rente und erlebt in dieser Zeit zwei größere Krisen – wie 2008 (40 % Jahresverlust) und 2022 (18 % Jahresverlust) –, dann sollte man diese Risiken unbedingt einkalkulieren. Sonst kann auch eine vermeintlich sichere Anlagestrategie schnell in Schieflage geraten.

    Die Entscheidung bleibt natürlich höchstpersönlich. Jeder hat andere Bedürfnisse sowie eine andere Ausgangslage - Alter, Familienstand, Kapital - und eine individuelle Risikobereitschaft. Trotzdem sehe ich das wie folgt: Wer sich ein solides Grundgerüst aufbaut (ca. 10 % vom Nettoeinkommen für die Vorsorge), der kann existenzielle Risiken deutlich reduzieren. Selbst bei schweren Marktkrisen bleibt man so handlungsfähig, ohne die finanzielle Sicherheit der eigenen Familie zu gefährden.

    Wie Sie richtig angemerkt haben, entfalten subventionierte Vorsorgeprodukte ihr volles Potenzial besonders bei langfristiger Einsparung. Die Ausgangssituation in diesem Beitrag betraf eine frühzeitig (Alter: 25 Jahre) angelegte betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit ursprünglichen Steuervorteilen, die jedoch aufgrund uneinheitlicher Regelungen verloren gingen und durch den Arbeitgeberwechsel (leider) in eine private Vorsorgelösung überführt wurde.

    Zunächst bitte ich nochmals darum, die Anschuldigungen zu unterlassen. Die Behauptung, ich wolle etwas verkaufen, ist reine Suggestion. Wie der Name Consulting schon sagt, bin ich Berater – kein Verkäufer (Seller) – und mein Ziel ist es, Menschen, die mich um Rat bitten, mit Informationen handlungsfähig zu machen, damit sie eigene, fundierte Entscheidungen treffen können.

    Nun zu Ihrem Beispiel, der Riester-Rente für einen 35-jährigen, angestellten Single mit einem Jahresbrutto von 45.000 €:

    Vorab:

    Alle Angaben basieren auf vereinfachten Pauschalberechnungen mit Durchschnittswerten und soll lediglich als stark vereinfachte Veranschaulichung dienen.

    Ebenfalls kurz zu erwähnen ist, dass die Riester-Rente nicht nur als eine Art „Kür“ dient, sondern ist im Grunde Pflichtprogramm. Sie soll den Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus abfedern und damit die entstehende Rentenlücke verkleinern.

    Der hier genannte Angestellte fällt unter den förderfähigen Personenkreis – er ist also unmittelbar zulagenberechtigt.

    Damit er die vollen staatlichen Zulagen erhält, muss er 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) einzahlen:

    4 % von 45.000 € = 1.800 €

    Die Grundzulage für Riester-Berechtigte liegt bei 175 € jährlich. Der Angestellte muss also effektiv nur noch 1.625 € selbst aufbringen, was einem monatlichen Eigenbeitrag von 135,42 € und einem monatlichen Gesamtbetrag von 150 € (1800 € / 12 M) entspricht.

    Riester Steuervorteile:

    Die Riester-Beiträge können auch steuerlich, als Sonderausgaben (anhand des individuellen Steuersatzes) geltend gemacht werden. Dabei prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Steuervorteil höher ist als die bereits gewährten Zulagen. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.

    Bei einem angenommenen durchschnittlichen Steuersatz – dieser richtet sich in der Realität natürlich nach dem individuellen Steuersatz der Person - von 30 % ergibt sich folgende Rechnung:

    1.800 € x 30 % = 540 €

    Abzüglich der bereits gewährten Zulage von 175 € ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil in Höhe von 365 €. Dieser Steuervorteil reduziert die jährliche Steuerlast.

    Zum Stand bei Renteneintritt:

    Der 35-jährige Angestellte geht mit 67 Jahren in Rente, zahlt also über 32 Jahre in die Riester-Rente ein.

    Sein persönlicher Aufwand beläuft sich jährlich auf:

    1.800 € Gesamtbeitrag – 175 € staatliche Förderung = 1.625 € tatsächlicher Eigenbeitrag

    Hochrechnung bei angenommener Durchschnittsrendite (bei fondsgebundenen Verträgen) von 4,5 % (geschätzt) p.a.:

    1.800 € jährlich x 4,5 % über 32 Jahre ≈ 129.161,21 € Kapital zum Rentenbeginn

    Davon machen die staatlichen Zuschüsse (175 € Zulage + 365 € Steuererstattung) jährlich 540 € aus, was einem Förderanteil von etwa 30 % entspricht sowie einen monatlichen Netto-Eigenbeitrag von 105 € ergibt (1.800 € - 540 € / 12 M) und eine Rendite von insgesamt 6,45 % bedeutet, die natürlich in der Realität von der Marktentwicklung abhängt. (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php)

    In der Realität fallen Kosten an, die die Rendite und das Kapital schmälern werden (Effektivkosten).

    Leistungsphase:

    Bei einer Entnahmequote von 5 % ergibt sich aus dem Riester-Kapital eine lebenslange jährliche Rente von:

    5 % von 129.161,21 € (- 1,5 % Effektivkosten pauschal abgezogen) ≈ 127.223,79 € ≈ 6.361,19 € jährlich bzw. ca. 530,10 € monatlich.

    Gesamtrente:

    Der Angestellte hat nach 32 Jahren Erwerbstätigkeit bei einem Bruttoeinkommen von 45.000 € pro Jahr etwa 32 Entgeltpunkte gesammelt.

    Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 € pro Punkt ergibt das:

    32 Rentenpunkte x 40,79 € = 1.305,28 € gesetzliche Rente pro Monat

    Addiert man die Riester-Rente von 530,10 €, ergibt sich eine monatliche Gesamtrente von rund 1.835,38 € brutto.

    Zu erwähnen ist, dass die Leistungsphase der Riester-Rente nachgelagert besteuert wird.

    Zudem bietet der Riester auch einige Nachteile:

    - Geringe Flexibilität:

    Keine Anpassung der Beitragshöhe ohne Verlust der Zulagen, Vertragsänderungen oft mit Kosten verbunden

    - Hohe Komplexität:

    Wechselwirkung von Zulagen, Steuervorteilen und Produktkosten schwer nachvollziehbar

    - Eingeschränkte Kapitalverfügbarkeit:

    Maximal 30% des Vertragswerts können bei Rentenbeginn als Einmalzahlung ausgezahlt werden, der Rest muss als lebenslange Rente bezogen werden


    Ein weiterer wichtiger Aspekt:

    Ist die lebenslange Auszahlung der Riester-Rente. Angesichts der steigenden Lebenserwartung durch Fortschritte in der Medizin ist eine exakte Vorhersage der individuellen Lebensdauer zwar nicht möglich, die lebenslange Rente bietet jedoch finanzielle Sicherheit bis zum Tod.


    Nun die Frage: Wie schätzen Sie die Vorteile der Riester-Rente ein und wie würden Sie sich persönlich entscheiden? Die Entscheidung liegt nun ganz bei Ihnen, Herr Horst Talski ! Vergessen Sie bitte nicht: Die Vorteile der mittelbar berechtigten Ehefrau sowie die Kinderzulage(n) sind hier noch nicht berücksichtigt worden.

    Ich stelle fest, dass es bei dem Thema "staatlich subventionierte Altersvorsorge" an Objektivität mangelt. Aus subjektiv befangenen Gründen werden Anschuldigungen erhoben und unbegründete Behauptungen aufgestellt.

    Zu meinem Standpunkt:

    Warum ich persönlich staatlich subventionierte Altersvorsorgeprodukte interessant finde, liegt daran, dass der Staat durch gemeinschaftliches Handeln sowohl sich selbst als auch sein Volk unterstützt. Die staatlich subventionierte Altersvorsorge bietet uns eine Sicherheit, die langfristig eine kalkulierbare finanzielle Basis schafft – oft über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren. Das Luxusgut Sicherheit wird jedoch stark unterschätzt und in unserer privilegierten Situation, in einem "Versicherungsdschungel" zu leben, nicht ausreichend gewürdigt.

    Es ist klar, dass Sicherheit, Rendite und Liquidität nicht gleichzeitig in vollem Umfang erreicht werden können. Mithilfe des sogenannten magischen Dreiecks der Geldanlage kann man leicht herausfinden, welche Prioritäten man setzt: Entscheidet man sich für Sicherheit und Liquidität, bleibt wenig Raum für Rendite. Umgekehrt kann der Fokus auf Rendite und Liquidität die Sicherheit im Alter gefährden.

    Mein persönlicher Ansatz:

    Ich bin ein Befürworter der staatlich subventionierten Altersvorsorge - natürlich ist hier immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig -, weil sie das Fundament der finanziellen Absicherung darstellen soll. Dieses Grundgerüst ermöglicht es, mit dem verbleibenden Vermögen gezielt Rendite zu erzielen – allerdings erst nach einer soliden Absicherung. Zu Beginn ist dies oft nicht möglich: Wer auf Sicherheit setzt, muss entweder bei Liquidität oder Rendite Abstriche machen. Natürlich ändern sich Lebenssituationen im Laufe der Zeit, doch ähnlich wie bei einem Haus, sollte das Fundament stabil bleiben.

    Ich bin offen für konstruktive Kritik und freue mich auf einen sachlichen sowie fachlichen Austausch. Gleichzeitig richte ich jedoch die höfliche Bitte an Sie, Anschuldigungen und unbegründete Behauptungen zu vermeiden.

    Es stimmt zwar, dass Berichte über Unzufriedenheit mit der staatlich subventionierten Altersvorsorge aufgrund mangelnder Flexibilität zunehmen. Allerdings sehe ich die Ursache dafür weniger im Produkt selbst, sondern vielmehr in mangelhafter Beratung und unzureichender Aufklärung. Leere Kritik ohne Begründung bringt uns nicht weiter – schließlich sind wir hier, um uns gegenseitig zu helfen.

    Vorab möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Steuerberater oder Rechtsanwalt bin und keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehme.


    Soweit mir bekannt ist, wird der Gewinn aus einer vorzeitig gekündigten Riester-Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, da diese Kündigung als "schädliche Verwendung" gemäß § 93 Abs. 1 EStG gilt und die erhaltenen staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden müssen.

    Hallo Dr. Schlemann,

    vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Spekulativ würde ich behaupten, dass Sie einen zarten Einspruch bezüglich des Wortes „erheblich“ einlegen, da der Beitrag regulatorisch durch Altersrückstellungen ansteigt und gemäß dem Äquivalenzprinzip unter Berücksichtigung der im Alter regelmäßig höheren Kosten „vom Eintritt bis zum Tod“ „durchkalkuliert“ und „durchfinanziert“ wird. Hierzu nehme ich gerne Bezug auf Ihre gut dargestellte Stellungnahme zur Vergreisung, in der Sie überzeugend darlegen, dass sich Schwankungen in einem kleineren Kollektiv stärker auswirken.Diese Schwankungen werden jedoch durch die Kalkulation mit „Stütztarifen“ ausgeglichen, um große Zufallsschwankungen zu vermeiden.

    Ich habe wohl etwas zu weit ausgeholt. Den Begriff des Bereicherungsverbots habe ich herangezogen, um nachvollziehbar darzulegen, dass Versicherer bei Antragstellung das Verhältnis zwischen BU-Rente und Einkommen anhand einer Angemessenheitsprüfung bewerten

    Vielen Dank für Ihre Präzisierung. :)

    Hallo Mischi,

    im Allgemeinen würde ich behaupten, dass es keinen Sinn macht, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kündigen – vorausgesetzt, die Versicherung ist gut und erfüllt ihre Zwecke. Dies lässt sich leicht vergleichen, indem man Leistungen, Bedingungen und Kosten der Altversicherung analysiert. Eine Kündigung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die bestehende Versicherung erhebliche Mängel aufweist oder durch eine neue Police deutlich bessere Konditionen erzielt werden können.

    Nun zu deinem Problem: Normalerweise wird bei einer BU eine Dynamik vereinbart, die es ermöglicht, die BU-Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen (je nach Vereinbarung). Diese Option dient dazu, die Rente an die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten anzupassen - die Dynamik kann jährlich ablehnt werden. Falls diese Dynamik nicht vorhanden ist und beispielsweise ein Kind mit abgesichert werden soll oder andere finanzielle Verpflichtungen hinzukommen, könnte es sinnvoll sein, eine zusätzliche BU abzuschließen. Dies ist jedoch nur möglich und sinnvoll, wenn die Gesamtleistung aus beiden Versicherungen nicht dazu führt, dass du finanziell besser gestellt bist als während deiner aktiven Berufstätigkeit. Das sogenannte Bereicherungsverbot verhindert eine Überversicherung und stellt sicher, dass die Absicherung lediglich den Einkommensverlust ausgleicht.

    Beispiel für Bereicherung durch Überversicherung:

    Angenommen, du hattest vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 €. Du hast zwei BU-Versicherungen abgeschlossen:

    • Erste BU: Monatliche Rente von 1.800 €
    • Zweite BU: Monatliche Rente von 1.500 €

    Die Gesamtleistung beträgt somit 3.300 € monatlich. Da diese Summe dein ursprüngliches Einkommen übersteigt, liegt hier eine Bereicherung vor. In diesem Fall könnte der Versicherer der zweiten BU-Leistungen kürzen oder verweigern, da das Bereicherungsverbot verletzt wird. Obwohl das Bereicherungsverbot im strengen Sinne des § 200 VVG nicht direkt auf die BU-Versicherung als Summenversicherung anwendbar ist, führen Versicherer bei der Antragsstellung eine Angemessenheitsprüfung durch. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die gesamte versicherte BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen von dir steht.

    Natürlich musst du bei einer neuen BU erneut Gesundheitsfragen beantworten. Ein verschlechterter Gesundheitszustand könnte selbstverständlich zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen. Da man aber lediglich die Lücke füllen muss und in Zukunft mit Dynamiken arbeiten kann, kann man sehr flexibel an die Sache heran gehen.

    Ansonsten hoffe ich, dir weitergeholfen zu haben. Sollten sonst noch Fragen aufkommen, kannst du dich jederzeit bei mir melden.

    Viele Grüße

    Hallo Kalle2011,

    ob dieser Wert tatsächlich korrekt angegeben ist, solltest du im Vertrag nachlesen und bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen. Es ist sinnvoll, die Angaben zusätzlich gegenprüfen zu lassen.

    Grundsätzlich lässt sich die Nettoauszahlung bei Kündigung wie folgt feststellen:

    Zurrückzahlung der stattlichen Förderung:

    Die staatlichen Förderungen bei der Riester-Rente umfassen

    - 175 € Grundzulage pro Jahr

    - Kinderzulage: 180 € pro Kind (geboren vor 2008) und 300 € pro Kind (geboren ab 2008)

    Du kannst die Summe der Zulagen leicht berechnen: Jahre des Vertrags × Zulagenbetrag.

    Beispielrechnung:

    Angenommen, du hast zwei Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Jährlich erhältst du für beide Kinder zusammen 600 € Kinderzulage (2 × 300 €) plus 175 € Grundzulage. Das ergibt 775 € pro Jahr.

    Falls dein erstes Kind 2008 geboren wurde und du den Riester-Vertrag ebenfalls in diesem Jahr abgeschlossen hast, kannst du die Gesamtförderung bis einschließlich 2024 berechnen:

    • 16 Jahre × 775 € = 12.400 €

    Eigenbeitrag und Nettoauszahlung:

    Ziehst du die staatlichen Zulagen von deinem angesparten Kapital ab, bleibt dein Eigenbeitrag übrig. Auf den Gewinn (also den Ertragsanteil) fallen Kapitalertragsteuern, von in der Regel 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, an. Nach Abzug dieser Steuer kannst du deinen Nettoauszahlungsbetrag berechnen.

    Um diese Berechnungen durchführen zu können, musst du natürlich dein angespartes Kapital kennen.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter! Falls du noch Fragen hast oder etwas unklar ist, lass es mich wissen.

    Viele Grüße

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    Hinweis:

    Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

    Hallo Calaador,

    an sich bin ich ein Fan der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. In deinem Fall hattest du leider nur Pech, dass dein neuer Arbeitgeber die Direktversicherung verweigert hat. Meines Erachtens nach sollte hier eine einheitlichere Regelung getroffen werden – vor allem eine, die den Schutz des Angestellten stärker berücksichtigt. Dumm warst du vor 22 Jahren in meinen Augen definitiv nicht, und deine Entscheidung ist auch vollkommen nachvollziehbar.

    In der Regel ist die staatliche Förderung der Altersvorsorge eine sinnvolle und wichtige Möglichkeit, die man in bestimmten Fällen unbedingt nutzen sollte. Ein Schimpfen auf staatlich subventionierte Vorsorgeprodukte ist meiner Meinung nach schlichtweg falsch. Man sollte sie als das betrachten, was sie sind: Eine Absicherung des Alters – nicht mehr und nicht weniger. Mit „Absicherung“ ist hier eine Garantie gemeint, die auf dem Kapitalmarkt natürlich nicht gegeben ist. Diese Garantie bezieht sich nicht auf die Rendite, sondern auf den Erhalt deiner Kapitalsumme. Gerade bei einer möglichen Wirtschaftskrise in deinem Rentenalter wäre es schwierig, deine genaue Rente zu ermitteln, wenn du alles zu 100 % ins Depot gelegt hättest.

    Damit will ich nur sagen: Deine Entscheidung war keineswegs dumm, sondern gut durchdacht und absolut nachvollziehbar. Leider gibt es Dinge im Leben, die man schlichtweg nicht vorhersehen kann – und genau das hat dazu geführt, dass deine gute und richtige Entscheidung letztlich enttäuschend verlaufen ist.

    Nun zu deinem Anliegen:

    Nach deinem Vertragsausschnitt zu urteilen interpretiere ich die Vereinbarung so: Die staatlich subventionierten Beiträge der bAV mittels Direktversicherung und Entgeltumwandlung können nicht kapitalisiert werden. Das ist jedoch bei staatlich geförderten Rentenversicherungen völlig normal, da sie dir Sicherheit und Garantie im Alter bieten sollen. Diese Produkte sind darauf ausgelegt, dir eine lebenslange Rente zu gewährleisten – Kapitalauszahlungen sind daher ausgeschlossen.

    Der zweite Abschnitt: „Für Vertragsanteile, die nicht einer Förderung nach § 3 Nr. 63 unterliegen, gelten die Versicherungsbedingungen für die Private Vorsorge (Schicht 3).“ besagt hingegen, dass Einzahlungen aus deinem Netto in die eigene bAV des Unternehmens kapitalisierbar sind. Schicht-3-Produkte werden aus dem Netto gezahlt und dementsprechend auch netto ausgezahlt – zumindest die angesparte Summe. Auf die Erträge musst du selbstverständlich Kapitalertragsteuer zahlen (aktuell 25 %). Hier greift jedoch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Das bedeutet, dass nur die Hälfte der Erträge der Kapitalertragsteuer unterliegt – vorausgesetzt:

    1. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre,
    2. Du bist bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt (bei Verträgen vor 2012: 60 Jahre alt).
      Das Halbeinkünfteverfahren gilt allerdings nur bei einer Einmalzahlung und nicht bei Rentenzahlungen.

    Zusammengefasst:

    Die Beiträge deiner Direktversicherung zwischen 2003 und 2014 (also während der Zeit der Entgeltumwandlung) kannst du nicht mehr vorzeitig ausgezahlt bekommen – sie stehen dir erst im Rentenalter zur Verfügung. Das liegt daran, dass diese Beiträge staatlich gefördert sind und entsprechend zweckgebunden für deine Altersvorsorge verwendet werden müssen.

    Die eigene bAV hingegen wird als private Altersvorsorge (Schicht 3) behandelt. Das bedeutet, dass du diese im Regelfall kapitalisieren kannst – selbstverständlich nur mit einem Rückkaufswert. Die Höhe des Rückkaufswerts hängt von den Vertragsbedingungen ab.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter! Falls du noch Fragen hast oder etwas unklar ist, lass es mich wissen.

    Viele Grüße

    Andree.Consulting

    Hallo Waylander,

    mein Name ist Steffen Andrée und ich bin Financial Consultant sowie Finanzmakler. Ich habe mir deinen Fall aus Interesse mal angeschaut und ein wenig recherchiert.

    Vorab ist anzumerken, dass in deinem Tarif VCN2C keine Beitragsentlastung enthalten ist. Bei einer Beitragsentlastung zahlt man zwischen dem Alter von etwa 20 bis 60 Jahren einen Zusatzbeitrag, der in Wertpapiere oder andere Anlageformen investiert wird, um später die Beiträge im Alter zu reduzieren. Ohne eine solche Entlastung können sich die Beiträge im Rentenalter aufgrund von Inflation und den stetig steigenden Gesundheitskosten erhöhen.

    Auf Antrag gibt es anstelle des Arbeitgeberzuschusses einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers (§106 Abs.3 SGB VI). Dieser beträgt aktuell die Hälfte des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), inklusive Zusatzbeitrag – also insgesamt 8,55 % deiner Bruttorente.

    Da du angestellt bist und dein Arbeitgeber derzeit einen Anteil von etwa 471,32 € für die PKV sowie zusätzlich die Hälfte der Pflegepflichtversicherung (PPV) übernimmt, wird sich diese Unterstützung im Rentenalter durch den Rentenzuschuss ersetzen.

    Ist dein Beitrag „okay“?

    Dein aktueller Beitrag von insgesamt 1.155 € (inklusive PPV) liegt im höheren Bereich für Angestellte in der PKV. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich für langjährige PKV-Mitglieder mit einem hochwertigen Tarif wie VCN2C.

    Wie hoch könnte dein Beitrag bei Renteneintritt aussehen?

    Unter Berücksichtigung:

    • Wegfall des gesetzlichen Zuschlags (91 €),
    • Wegfall der Krankentagegeldversicherung (5 €),
    • Zuschuss durch die gesetzliche Rente (8,55 % deiner Bruttorente),
      könnte dein Beitrag bei einem Renteneintrittsalter von etwa 65 Jahren wie folgt aussehen:

    Aktuell liegt dein Beitrag bei etwa 966 €, ohne gesetzliche Zuschläge und Krankentagegeldversicherung. Nach Abzug des Rentenzuschusses bei einer geschätzten Bruttorente von 2.800 €/Monat, reduziert sich dein Beitrag auf etwa 726,60 €/Monat.

    Allerdings solltest du künftige Beitragsanpassungen berücksichtigen – eine jährliche Steigerung um etwa 3–5 % ist realistisch. Hochgerechnet könnte dein Beitrag im Rentenalter (65) bei etwa 935–950 €/Monat liegen, abhängig von weiteren Entwicklungen wie medizinischem Fortschritt und Inflation.

    Empfehlungen zur Optimierung deines Beitrags

    Da dein aktueller Beitrag zu hoch ist gibt es zwei Optionen:

    1. Beitragsermäßigungstarif: Die Barmenia bietet Tarife zur Beitragsentlastung im Alter an – hierbei zahlst du während deiner Erwerbsphase einen Zusatzbeitrag zur Reduzierung der Alterskosten.
    2. Interner Tarifwechsel (Meine dringliche Empfehlung): Ein Wechsel innerhalb deiner Versicherung kann zu Einsparungen führen – ohne Verlust deiner Altersrückstellungen.

    Vertragswechsel sinnvoll?

    Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung ohne Anwartschaft macht in der Regel keinen Sinn, da bei einem Vertragswechsel erneut Gesundheitsfragen gestellt werden müssen. Dies kann problematisch sein, da sich im Laufe des Lebens fast immer kleinere oder größere gesundheitliche Einschränkungen ergeben – sei es durch Verletzungen, chronische Erkrankungen oder andere Faktoren. Diese können dazu führen, dass der neue Versicherer Risikozuschläge erhebt oder bestimmte Leistungen ausschließt.

    Zudem verlierst du bei einem Wechsel deine angesammelten Altersrückstellungen, die in deinem aktuellen Vertrag dazu beitragen, die Beiträge im Alter stabil zu halten. Ein interner Tarifwechsel innerhalb deiner bestehenden Versicherung ist daher oft die bessere Alternative, da hier keine erneuten Gesundheitsprüfungen erforderlich sind und deine Altersrückstellungen erhalten bleiben.

    Wichtig anzumerken ist zudem, dass im Tarif VCN2C keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Dadurch könnte sich der Beitrag erheblich erhöhen, wenn Mitglieder aufgrund von Todes wegen oder wegen Tarifwechsel wegfallen.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter! Falls du noch Fragen hast oder Unterstützung bei einer konkreten Berechnung benötigst – melde dich gerne.

    Viele Grüße

    Steffen Andrée