Zunächst bitte ich nochmals darum, die Anschuldigungen zu unterlassen. Die Behauptung, ich wolle etwas verkaufen, ist reine Suggestion. Wie der Name Consulting schon sagt, bin ich Berater – kein Verkäufer (Seller) – und mein Ziel ist es, Menschen, die mich um Rat bitten, mit Informationen handlungsfähig zu machen, damit sie eigene, fundierte Entscheidungen treffen können.
Nun zu Ihrem Beispiel, der Riester-Rente für einen 35-jährigen, angestellten Single mit einem Jahresbrutto von 45.000 €:
Vorab:
Alle Angaben basieren auf vereinfachten Pauschalberechnungen mit Durchschnittswerten und soll lediglich als stark vereinfachte Veranschaulichung dienen.
Ebenfalls kurz zu erwähnen ist, dass die Riester-Rente nicht nur als eine Art „Kür“ dient, sondern ist im Grunde Pflichtprogramm. Sie soll den Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus abfedern und damit die entstehende Rentenlücke verkleinern.
Der hier genannte Angestellte fällt unter den förderfähigen Personenkreis – er ist also unmittelbar zulagenberechtigt.
Damit er die vollen staatlichen Zulagen erhält, muss er 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) einzahlen:
4 % von 45.000 € = 1.800 €
Die Grundzulage für Riester-Berechtigte liegt bei 175 € jährlich. Der Angestellte muss also effektiv nur noch 1.625 € selbst aufbringen, was einem monatlichen Eigenbeitrag von 135,42 € und einem monatlichen Gesamtbetrag von 150 € (1800 € / 12 M) entspricht.
Riester Steuervorteile:
Die Riester-Beiträge können auch steuerlich, als Sonderausgaben (anhand des individuellen Steuersatzes) geltend gemacht werden. Dabei prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Steuervorteil höher ist als die bereits gewährten Zulagen. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.
Bei einem angenommenen durchschnittlichen Steuersatz – dieser richtet sich in der Realität natürlich nach dem individuellen Steuersatz der Person - von 30 % ergibt sich folgende Rechnung:
1.800 € x 30 % = 540 €
Abzüglich der bereits gewährten Zulage von 175 € ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil in Höhe von 365 €. Dieser Steuervorteil reduziert die jährliche Steuerlast.
Zum Stand bei Renteneintritt:
Der 35-jährige Angestellte geht mit 67 Jahren in Rente, zahlt also über 32 Jahre in die Riester-Rente ein.
Sein persönlicher Aufwand beläuft sich jährlich auf:
1.800 € Gesamtbeitrag – 175 € staatliche Förderung = 1.625 € tatsächlicher Eigenbeitrag
Hochrechnung bei angenommener Durchschnittsrendite (bei fondsgebundenen Verträgen) von 4,5 % (geschätzt) p.a.:
1.800 € jährlich x 4,5 % über 32 Jahre ≈ 129.161,21 € Kapital zum Rentenbeginn
Davon machen die staatlichen Zuschüsse (175 € Zulage + 365 € Steuererstattung) jährlich 540 € aus, was einem Förderanteil von etwa 30 % entspricht sowie einen monatlichen Netto-Eigenbeitrag von 105 € ergibt (1.800 € - 540 € / 12 M) und eine Rendite von insgesamt 6,45 % bedeutet, die natürlich in der Realität von der Marktentwicklung abhängt. (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php)
In der Realität fallen Kosten an, die die Rendite und das Kapital schmälern werden (Effektivkosten).
Leistungsphase:
Bei einer Entnahmequote von 5 % ergibt sich aus dem Riester-Kapital eine lebenslange jährliche Rente von:
5 % von 129.161,21 € (- 1,5 % Effektivkosten pauschal abgezogen) ≈ 127.223,79 € ≈ 6.361,19 € jährlich bzw. ca. 530,10 € monatlich.
Gesamtrente:
Der Angestellte hat nach 32 Jahren Erwerbstätigkeit bei einem Bruttoeinkommen von 45.000 € pro Jahr etwa 32 Entgeltpunkte gesammelt.
Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 € pro Punkt ergibt das:
32 Rentenpunkte x 40,79 € = 1.305,28 € gesetzliche Rente pro Monat
Addiert man die Riester-Rente von 530,10 €, ergibt sich eine monatliche Gesamtrente von rund 1.835,38 € brutto.
Zu erwähnen ist, dass die Leistungsphase der Riester-Rente nachgelagert besteuert wird.
Zudem bietet der Riester auch einige Nachteile:
- Geringe Flexibilität:
Keine Anpassung der Beitragshöhe ohne Verlust der Zulagen, Vertragsänderungen oft mit Kosten verbunden
- Hohe Komplexität:
Wechselwirkung von Zulagen, Steuervorteilen und Produktkosten schwer nachvollziehbar
- Eingeschränkte Kapitalverfügbarkeit:
Maximal 30% des Vertragswerts können bei Rentenbeginn als Einmalzahlung ausgezahlt werden, der Rest muss als lebenslange Rente bezogen werden
Ein weiterer wichtiger Aspekt:
Ist die lebenslange Auszahlung der Riester-Rente. Angesichts der steigenden Lebenserwartung durch Fortschritte in der Medizin ist eine exakte Vorhersage der individuellen Lebensdauer zwar nicht möglich, die lebenslange Rente bietet jedoch finanzielle Sicherheit bis zum Tod.
Nun die Frage: Wie schätzen Sie die Vorteile der Riester-Rente ein und wie würden Sie sich persönlich entscheiden? Die Entscheidung liegt nun ganz bei Ihnen, Herr Horst Talski ! Vergessen Sie bitte nicht: Die Vorteile der mittelbar berechtigten Ehefrau sowie die Kinderzulage(n) sind hier noch nicht berücksichtigt worden.