- Die Bafin habe ich noch nicht angeschrieben, im Netz heißt es, daß sie in Einzelfällen nicht weiterhilft.
Die Bafin ist eine deutsche Behörde. Und deutsche Behörden machen für gewöhnlich bei jedem Posteingang das, was deutsche Behörden dann eben machen/zu machen haben: Erstmal Zuständigkeit prüfen. Und an der Stelle ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) eindeutig, u.a. in § 4 Abs. 1a FinDAG:
Zitat
Die Bundesanstalt ist innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet.
(Hervorhebung durch mich)
Was die Bafin mit den Beschwerden einzelner Kunden macht, ist auch im FinDAG beschrieben: Sie wird die Beschwerde nehmen, knicken/lochen/kopieren/abheften, und den Finanzdienstleister zur Stellungnahme auffordern. Das klingt nach einem mächtigen Werkzeug, solange man wenig Ahnung hat, aber: Zur Abgabe dieser Stellungnahme ist der Finanzdienstleister dann gar nicht verpflichtet. Und wenn er eine gegenüber der Bafin abgeben sollte, entscheidet er, ob dem Beschwerdeführer diese Stellungnahme überhaupt weitergeleitet werden darf.
Was die Bafin also ausdrücklich nicht macht: Probleme einzelner mit dem Support von TR (o.ä.) lösen. Was sie macht: Das gleiche, was der Kunde auch machen könnte/erfolglos probiert hat/gar nicht versucht hat... Nur eben steuerfinanziert. Und im Behördentempo.
Was sie möglicherweise auch macht: Eine Strichliste, wieviele Kunden sich über das gleiche/ähnliche individuelle Problem X mit dem Anbieter Y beschwerden, und wenn es auffallend viele sind, mit den Möglichkeiten, die das FinDAG etc. ihnen als Behörde zuweist, da mal nachhaken. Dann schreibt die Bafin an TR (o.ä.) "Das solltet ihr generell mal verbessern", TR antwortet (vielleicht) "Ja, wir arbeiten mal dran das zu verbessern", auf beiden Seiten wird Papier abgeheftet, und gut ist. Nur der einzelne beschwerdeführende Kunde, der hat davon immer noch genau: Nix.
Die böse Form dieses Schriftverkehrs wäre ungefähr diese: https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver…er_Bank_AG.html
Aber auch davon profitiert der einzelne Beschwerdeführer erstmal nicht.
Dass das so ist, könnte der beschwerdeführende Kunde auch vorher schon selbst herausfinden, wenn er den Weg über den obigen Link zur Beschwerdeeinreichung nimmt und dabei ein paar Buchstaben berücksichtigt, die so drumherum zu finden sind:
Zitat
Möchten Sie sich über Ihre Bank oder Ihren Versicherer beschweren? Dann können Sie sich auch an die Finanzaufsicht BaFin wenden. Wie Sie Ihre Beschwerde bei der BaFin einreichen können, erfahren Sie hier.
Doch wann ist es sinnvoll, sich bei der BaFin zu beschweren? Ihre Beschwerde hilft uns, die Probleme der Kundinnen und Kunden der Finanzbranche zu verstehen. Aber oft sind andere Adressen besser in der Lage, Ihnen zu helfen. Wir erklären, warum das so ist.
Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen. Sie ist nämlich ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Das bedeutet: Die BaFin schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt.
Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Damit befassen sich Ombudsleute, Schlichtungsstellen und die ordentlichen Gerichte.
Nur Gerichte können streitige Sachverhalte und Rechtsansichten verbindlich klären und beispielsweise Unternehmen durch ein Urteil zu einer Zahlung verpflichten. Die BaFin dagegen darf einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Die BaFin bietet auch keine allgemeine Rechtsberatung an. Dies ist gesetzlich allein den beratenden Berufen vorbehalten, vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Auch Verbraucherschutzorganisationen bieten Unterstützung in Rechtsfragen an. Die BaFin ist auch nicht befugt, Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erstellen.
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(Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher…weren_node.html)
Also lange Rede kurzer Sinn:
1. Eine Beschwerde über den Ablauf eines Depotübertrags kann man zur Bafin schicken. Man kann sie auch auf einen Zettel schreiben und dem Nachbarn in den Gartenteich werfen. Die Erfolgsaussichten werden durch die Wahl zwischen diesen Mitteilungswegen kaum beeinflusst.
2. Wer seiner Bank/seinem Broker schreibt: Macht was ich will, sonst gehe ich zur Bafin, zeigt denen direkt mal, dass man keine Ahnung hat.
Übrigens gilt bei der Verbraucherzentrale praktisch das gleiche. Die können nervigere Pressemitteilungen verbreiten als eine Behörde, sind aber letztlich auch nur große steuerfinanzierte Kummerkästen für Verbraucher, die sich ihrer Sache total sicher sind, aber sich damit nicht auf den Rechtsweg trauen/Kosten dafür vermeiden wollen. Aber was nix kostet, ist eben oft auch nix.