Beiträge von Mannikoepi1961

    Hallo.

    Korrigiere mich bitte, wenn ich etwas falsch verstanden habe.

    Du bekommst eine Auszahlung und bist derzeit als freiwilliges Mitglied versichert?

    Folge: Du wirst zahlen müssen (maximal bis zur BBG). Finde Dich besser damit ab, der Bumms ist ausgeurteilt.

    Sorry, positiver wird es nicht. :(

    Hallo, bin zwar kein Experte, habe mich aber, da selbst betroffen (freiw. Mitglied GKV als Rentner aufgrund in der 2. Hälfte des Berufslebens nicht 90% in der GKV gewesen), schon länger mit dem Thema beschäftigt. Und es ist leider ganz einfach (so wie Janders in Kurzform beschrieben hat): Als freiwillig versicherter Rentner musst du auf alle Einnahmen ca. 20% KV+PV zahlen, egal ob betr. Direktversicherungen/baV/private LV und RV, und unabhängig wer eingezahlt hat. Habe daher vor einigen Jahren auch meine baV die nach 2004 abgeschlossen wurde vor einiger zeit beitragsfrei gestellt, da hier ja noch zusätzlich die Steuer zuschlägt. Also werden dann insgesamt ca. 40% abgezogen. Diese Beitragspflicht resultiert aus einer Gesetzesänderung aus 2004.

    Siehe Link:

    Warum sind Privatversicherte bei einer Direktversicherung im Vorteil?
    Anders als gesetzlich Versicherte erhalten Privatversicherte die volle Summe ihrer Direktversicherung ausbezahlt.
    www.privat-patienten.de

    Ach so: Und ja, diese Verfahrensweise ist (leider) höchstrichterlich als korrekt befunden. Eine Klage freut dann nur die RA.

    Oder.

    Gängiger Fehler bei der Steuerberechnung, den viele Leute machen.

    Dein Auftraggeber bezuschußt Dir jede Übernachtung mit 100 €. Das ist eine Einnahme.

    Tatsächlich bezahlst Du nur 60 €. Das ist eine Betriebsausgabe. 40 € brutto bleiben Dir. Die gibst Du aber nicht etwa dem Finanzamt, sondern versteuerst sie (als Rentner vielleicht mit 25% oder 30%). Der Rest bleibt Dir, nämlich 2/3 bis 3/4 oder 26 bis 30 € von den 40 €.

    Hallo Achim Weiss, ok verstanden, siehe auch meine Antwort an Tomarcy. Aber sehe mir die Tage in der ZDF-Mediathek die Cum-Ex Serie an, heute Teil 5-8. Und da wird mir nur noch schlecht bzw. fühle mich ungerecht behandelt, welche Unterschiede die FÄ bzw. eher die Politik bei diesen Themen zwischen mir als Otto-Normalverbraucher und den Lobbyisten und ihrer Klientel machen. Aber letztlich egal, freu ich mich über jeden Cent der übrig bleibt. ;)

    ok, verstanden alle Umsätze gegen alle Ausgaben stellen, egal welcher Art. War der naiven Annahme, die einzelnen Positionen/Kostenarten könne man trennen bzw. separieren. Ja und mit meiner SB(in) beim FA ist das Verhältnis aus historischen Gründen leider etwas angespannt. Aber nun bin ich ja ausreichend aufgegleist. Muss mich dann zu gegebener Zeit dann nochmal mit dem Thema beschäftigen was alles meine Kosten sind und wie ich die nachweise/belege.

    Dankeschön für den Beitrag :)

    Das kann man machen, man kann auch einfach nur 30 ct/km als Kosten angeben.

    Das FA erkennt doch ohne Nachweis sowieso nur 30ct/km an. Da ich 45ct/km bei meinem Kunden abrechne, entsteht mir ja ein Gewinn von 15ct/km. Da würde ich mir dann doch die (hoffentlich einmalige) Mühe machen und die tatsächlichen Kosten/km (Abschreibung auf 6 Jahre/VS/Steuer/Benzin etc. geteilt durch Gesamt-km/Jahr) für mein Fahrzeug errechnen und eintragen. Grobe Schätzung wären so um die 60-80ct/km. Dann hätte ich wenigstens noch einen sinnvollen Verlust.

    Apropos Benzin: Müsste ich in dem Fall alle Tankbelege des Jahres sammeln? (bis jetzt liegen die alle noch im Auto)

    Wenn dann also die tatsächlichen Hotelkosten geringer sind, als meine berechnete Pauschale müsste ich die Differenz jeweils als Gewinn ausweisen.

    Das wollte ich mir eigentlich sparen, in dem ich die Übernachtungspauschale(n) nicht als Umsatz angebe und im Gegenzug dafür natürlich auch keine Hotelrechnung(en) als Kosten geltend mache (also die Rechnungen dann auch nicht sammeln und einreichen muss). Aber das wäre wohl zu einfach gedacht.

    Bein km-Geld wäre es dann ja wohl ähnlich, wenn das FA nur 0,30 €/km anerkennt (oder ich muss dann die tatsächlichen Kosten/km meines Autos berechnen, die sicher darüber liegen,damit weniger "Gewinn" entsteht).

    Soviel Bürokratie für so einen geringen Umfang :rolleyes:

    Danke Achim Weiss für die Bewertungen/Kommentierungen.

    Ich wollte aber eigentlich auch nur wissen, ob die abgerechnete Übernachtungspauschale und das km-Geld zum Umsatz (also zu den Einnahmen) zählt, den ich in der EÜR eintrage oder ob ich diese beiden Positionen da nicht aufführen muss/soll, da mir diese ja schon ersetzt worden sind.

    Also quasi für mich ein durchlaufender Auslagenersatz. Im anderen Fall (was ich bei dieser Geringfügigkeit vermeiden möchte) müsste ich ja wieder Belege etc. dafür sammeln usw.

    Und mir gehts, wie ich vielleicht nicht so deutlich betont habe, nicht um die Kohle bei dem Job.

    Macht mir einfach Spaß und hält geistig fit.

    Hallo liebes Forum-Team,

    ich bin seit 12/2024 Rentner und habe seit 1/2025 eine Nebenbeschäftigung aufgenommen.

    - freiberuflich (Durchführung von Qualitätsprüfungen im Facility-Management, ca. 200 km vom Wohnort entfernt)

    - ca. 8 Tageseinsätze/Jahr

    - Abrechnung nach jedem Einsatz beim Auftraggeber: Rechnung ohne Mwst. mit entspr. Hinweis (KU §19a), Tagessatz 400 € + pauschaler €-Betrag für Übernachtungskosten (ohne Nachweis) und gefahrene km mit 0,40€/km

    - Umsatz (Tagessätze+Hotel+Fahrtkosten) also ca. 4.500 €/Jahr

    Da ich dem Auftraggeber die Unterkunfts- und Fahrkosten berechne, sind diese nach meinem Verständnis auch keine Kosten für mich bzw. die Berechnung an den AG ist kein Umsatz. Ich würde daher bei der Steuererklärung "nur" die Tagessätze als Umsatz angeben, hätte dann aber bis auf etwas Büro/Arbeitsmaterial ggf. Verpflegungsmehraufwand? aber auch keine Kosten für Aufwendungen.

    Sehe ich das richtig so? Hoffe das sich jemand mit dem Thema auskennt und mir einen "guten Rat" geben kann.

    VG aus Köpenick von Manni

    Hallo liebe Forumexperten,

    ich bin 64 Jahre seit 12/2024 Altersrentner. Im nächsten Jahr, also 2026, werden mir 2 Direktversicherungen ausgezahlt:

    - 1 LV, Abschluss 10/1998, ab 2007 privat weitergeführt, ab 6/2023 beitragsfrei gestellt

    - 1 RV, Abschluss 01.12.2004, ab 2008 privat weitergeführt, ab 6/2023 beitragsfrei gestellt

    Meine Frage ist nun, ob ich die Auszahlung der Versicherungssummen (jeweils als Einmalkapitalzahlung) in der Steuererklärung für 2026 angeben muss? Da beide Verträge vor 2005 abgeschlossen wurden, müsste die Auszahlung m. M. nach ja steuerfrei sein, also für das FA damit irrelevant. Bin mir aber bei dem Punkt (Eintrag in Steuererklärung) nicht 100%ig sicher.Über eine kurze Beantwortung würde ich mich freuen.

    VG aus Berlin