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Ich hätte gleich von Anfang an nicht gefragt. Der TE hat zwei runde Balkone, bei denen er vermutlich ohnehin Probleme hätte, das Solarpaneel am Geländer zu befestigen (bzw. eine Spezialkonstruktion dafür bräuchte. Also beabsichtigte er von Anfang an, das Paneel auf einem eigenen Ständer auf den Balkon zu stellen. Man ist typischerweise selten auf dem Balkon und räumt eventuelle Sachen zum Schutz vor Witterung zur Seite, also sollte sich eine Möglichkeit finden, das Paneel so aufzustellen, daß man es von unten nicht sieht, es selbst aber dennoch genügend Sonne bekommt.
Ich halte so ein Ding für Hobby, hätte mir selbst bei passenden Gegenbenheiten einfach eins gekauft. Eine Schuko-Steckdose ist schon vorhanden, die reicht nach aktuellen Gegebenheiten für den Anschluß, also hätte ich das Solarpaneel einfach auf den Balkon gestellt und eingesteckt.
Man sollte für einen Probebetrieb nicht beliebigen bürokratischen Aufwand treiben müssen.
Ich hätte auch einen Blick auf meinen Zähler geworfen. Bis vor einiger Zeit mußte das unbedingt ein Zähler sein, der nicht rückwärts laufen konnte (ein alter Ferraris-Zähler kann das nämlich), mittlerweile sind die Bestimmungen nicht mehr so streng. Ist ja auch ein Kostenfaktor: Typischerweise berechnen die Stromversorgungsunternehmen Geld für den Zähleraustausch, wenn dieser quasi vom Verbraucher ausgelöst wurde.
Aber all das geht beim TE nun nicht mehr, weil er die Sache von Anfang an offiziös gemacht hat.
Die Rechtslage ist letztlich sekundär. Der TE hat Vorgaben von der Hausverwaltung bekommen, sie wird Ärger machen, wenn der TE die Vorgaben nicht einhält. Die Sache im Extremfall durchzuklagen, lohnt den Aufwand eher nicht.
Wir haben schon einen elektronischen Stromzähler, also kein Kostenpunkt von der Seite. Ich warte aber gespannt auf weitere oberlehrerhafte Antworte von dir.