Beiträge von henrik.d

    Vielen Dank für die Antworten! Wirklich super!

    RNowotny , danke für den Hinweis.

    hans2204 , Achim Weiss , danke für die Erklärungen.

    Dies bedeutet, dass der Beschenkte bei einem späteren Verkauf die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten versteuern muss. Hier werden auch die angefallenen Vorabpauschalen berücksichtigt.

    Vielen Dank für die Verdeutlichung. Die genaue Berücksichtigung interessierte mich, d.h. wo ich das in Unterlagen finden kann.

    Die Vorabpauschalen sind am leichtesten nachvollziehbar, wenn man sie zum Anschaffungspreis addiert. Sinngemäß genau so machen die Banken das auch.

    Zuerst konnte ich nicht genau folgen. Mit einer neuen Information der Bank ist es nun aber verständlich:
    Die Versteuerung wird so sichtbar, dass die übertragenen Anteile einen höheren Anschaffungswert besitzen. Das werde ich mal mit den Anschaffungskosten abgleichen.
    (Beim Verkauf wird dann weniger Gewinn versteuert.)

    Viele Grüße

    Guten Tag Zusammen.

    Leider konnte ich die Tage auf meine folgende Frage keine Antwort finden. Vielleicht kann mir jemand von euch/Ihnen eine Erklärung geben:

    Auf thesaurierende ETFs fällt seit 2019 eine Vorabpauschale an.
    (https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…vorabpauschale/)
    Die Vorabpauschale von dem Verrechnungskonto des Depots abgezogen. Der Betrag wird aber für einen späteren Verkauf (Abgeltungssteuer) als Verlust "gespeichert", sodass dann weniger Steuern gezahlt werden müssen. Die Steuern wurden ja schon vorher gezahlt.
    Was passiert, wenn die ETFs vor dem Verkauf in ein anderes Depot, z.B. durch Schenkung, übertragen wurden? Bleibt der Verlust im ersten Depot gespeichert oder wird er mit übertragen? Auf dem ersten Verrechnungskonto ist die Vorabpauschale schon abgebucht. Sehe ich es richtig, dass der Verlust-Wert mitübertragen wird? Falls ja, kann man den bei der Bank des neuen Depots erfragen?

    Schöne Grüße