Vorabpauschale So hoch ist die Vorabsteuer auf Deinen ETF

Timo Halbe
Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Hat Dein ETF oder Fonds im Jahr 2024 Gewinn gemacht, musst Du im Januar 2025 auf einen Teil davon Steuern zahlen. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer ist die Vorabpauschale. 
  • Die Höhe der Vorabpauschale und die daraus resultierende Steuer hängen vom aktuellen allgemeinen Zinsniveau ab. 
  • Dein Depotanbieter bucht diese Steuer automatisch Anfang Januar 2025 von Deinem Konto ab.
  • Im Januar 2025 zahlst Du für 10.000 Euro Fondsvolumen maximal 46 Euro Steuern. Bei Aktien-ETFs sind es 33 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen.

So gehst Du vor

  • Achte darauf, dass Du im Januar 2025 genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto hast. Mit unserem Vorabpauschale-Rechner findest Du heraus, wie viel Guthaben für Deinen Fonds/ETF ausreicht. 

Zum Vorabpauschale-Rechner

  • Um den Steuerabzug zu vermeiden, kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten. Unser Rechner hilft Dir, die Höhe festzulegen. 

  • In diesem Ratgeber erfährst Du, wie die Anbieter von uns emp­foh­lenen Depots vorgehen, Du nicht genügend Geld für die Steuer auf Deinem Verrechnungskonto hast.

  • Du möchtest auch in den nächsten Jahren rechtzeitig über die Vorabpauschale informiert werden? Dann abonniere unseren Newsletter oder lade unsere App herunter.

Verkaufst Du Deinen ETF mit Gewinn, musst Du darauf Steuern zahlen. Doch auch während Dein ETF im Depot liegt, fällt vorab einmal im Jahr eine Steuer an. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. In diesem Ratgeber erfährst Du, was dahintersteckt und mit wie viel Steuern Du im Januar 2025 rechnen musst.

Was ist die Vorabpauschale?

Haben Deine Fonds und ETFs im Jahresverlauf Gewinn gemacht, musst Du auf einen Teil davon am Anfang des Folgejahres Steuern zahlen. Wie hoch diese Steuer ist, hängt von der Vorabpauschale ab. Das ist ein Wert, der von der Wertentwicklung Deines ETF, aber auch dem allgemeinen Zinsniveau abhängt. Wichtig: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Du zahlen musst. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird. 

Das Gute: Das konkrete Berechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter für Dich. Du musst aber dafür sorgen, dass Du im Januar genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto hast. Denn davon bucht der Depotanbieter die Steuer ab. 

Damit Du ausreichend Guthaben auf dem Konto hast, kannst Du unsere Finanztip-Faustregel nutzen. Sie lautet für Januar 2025: Pro 10.000 Euro Fondsvolumen bist Du mit 46 Euro Guthaben auf dem Konto sicher aufgestellt. Bei einem Aktienfonds oder -ETF genügen 33 Euro Guthaben pro 10.000 Euro Fondsvolumen. 

Alternativ kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten, um den Steuerabzug zu vermeiden. Pro 10.000 Euro ETF bist Du mit 161 Euro Freistellungsauftrag in jedem Fall vor einer Steuerabbuchung geschützt. Bei einem Aktien-ETF genügen 113 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen. 

Es kann auch sein, dass die Steuer deutlich drunter liegt oder gar keine Steuer anfällt. Dann überweist Du das übrig gebliebene Guthaben im Februar einfach zurück auf Dein Girokonto oder senkst den eingerichteten Freistellungsauftrag wieder. 

Möchtest Du genauer wissen, mit welchem Guthaben oder welchem Freistellungsauftrag Du im Januar sicher aufgestellt bist, kannst Du unseren Vorabpauschale-Rechner weiter unten im Ratgeber nutzen. 

Darum ist die Steuer lange nicht angefallen

Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Genaugenommen vom Basiszins, einem Wert, den das Finanzministerium zum Anfang des Jahres bekannt gibt. Er errechnet sich aus den aktuellen Renditen deutscher Staatsanleihen. Da der bis 2022 negativ war, lag die Vorabpauschale viele Jahre bei null Euro. Dementsprechend musstest Du keine Steuern auf die Vorabpauschale zahlen. 

Seit 2023 ist der Basiszins aber wieder positiv. Dies führte dazu, dass Du im Januar 2024 das erste Mal wieder Steuern auf die Vorabpauschale zahlen musstest. Für die Vorabpauschale, die im Januar 2025 fällig ist, ist der Basiszins für 2024 die Grundlage. Er beträgt 2,29 Prozent

Vorabpauschale-Rechner: Wie hoch ist die Steuer für Dich?

Die Steuer auf die Vorabpauschale zieht Dir Dein Depotanbieter Anfang Januar von Deinem Verrechnungskonto ab. Das Problem: Für Dich als Anlegerin oder Anleger ist es aufwendig und kompliziert, die genaue Höhe der Steuer zu bestimmen. Abhilfe verschafft Dir unser Vorabpauschale-Rechner. Damit findest Du heraus, wie viel Guthaben Du auf dem Konto haben solltest, um die Steuer für Deinen Fonds oder ETF in jedem Fall abzudecken.
 

Vorabpauschale-Rechner von Finanztip

Wichtig: Unser Vorabpauschale-Rechner gibt Dir eine Schätzung, mit welchem Guthaben auf dem Verrechnungskonto Du abgesichert bist. Die tatsächliche Steuer kann niedriger sein. Es kann auch sein, dass auf Deinen ETF gar keine Steuer anfällt – zum Beispiel, weil er im Jahr 2023 Verlust gemacht hat. Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du aber auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter.

Der Rechner bezieht sich immer auf einen ETF/Fonds. Hast Du also mehrere im Depot, musst Du die Berechnung für jeden einzeln durchführen und die Ergebnisse addieren. Im nächsten Abschnitt erfährst Du, wie Du die Werte für die Eingabe bestimmst und wie Du das Ergebnis richtig interpretierst.
 

Vorabpauschale-Rechner: Das trägst Du ein
 

Anteilspreis Anfang 2024

Hier trägst Du ein, wie viel Euro ein Anteil Deines Fonds/ETF zum Jahresanfang 2024 wert war. Genaugenommen gilt hier der erste Rücknahmepreis des Fondsanbieters im Jahr 2024. Für die von uns emp­foh­lenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs findest Du den Anteilspreis in der Tabelle weiter unten. Du kannst sie einfach in den Rechner übertragen. Für andere Fonds und ETFs findest Du den Preis in der Regel auf der Website des Fondsanbieters.

Als Vereinfachung kannst Du in das Feld aber auch den Kurswert zum Jahresende 2023 eintippen. Diesen findest Du im Depotauszug für 2023, den Du Anfang des Jahres von Deiner Bank bekommen hast. Manche Banken stellen auch einen monatlichen Depotauszug aus. Den Wert findest Du dann im Auszug für Dezember 2023. Beachte aber, dass dieser Wert ein wenig vom ersten Anteilspreis für 2024 abweichen kann.

Fonds/ETF-Anteile Ende 2024

In dieses Feld trägst Du ein, wie viele Anteile des Fonds/ETF Du zum Jahresende im Depot hattest. So berücksichtigt der Rechner auch, wenn sich der Bestand des ETF in Deinem Depot im Jahresverlauf durch einen Sparplan oder Einmalkäufe und -verkäufe verändert hat. Die Zahl der Anteile findest Du in Deiner Depotübersicht.

Worin investiert der Fonds/ETF?

Je nachdem, in welche Vermögenswerte Dein Fonds/ETF investiert, ist ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Für ETF-Anlegerinnen und Anleger sind aber in der Regel nur die Kategorien Aktienfonds oder Sonstige Fonds interessant. Insgesamt wird zwischen diesen Kategorien unterschieden:

  1. Aktienfonds: Hierzu zählen alle Fonds/ETFs, die zu mehr als 50 Prozent in Aktien investieren. Unter diese Kategorie fallen auch die von uns emp­foh­lenen Aktien-ETFs, die etwa den MSCI World, den FTSE All-World oder den MSCI ACWI nachbilden. Denn sie bestehen zu 100 Prozent aus Aktien. 
  2. Mischfonds: In diese Kategorie fallen Fonds, die zwischen 25 und 50 Prozent aus Aktien bestehen. 
  3. Immobilienfonds: Hierzu zählen Immobilienfonds, die weniger als die Hälfte ihres Vermögens in ausländische Immobilien investieren. Es geht also um Immobilienfonds, die sich zu mehr als 50 Prozent auf den deutschen Markt konzentrieren. 
  4. Immobilienfonds Ausland: In diese Kategorie fallen hingegen Immobilienfonds, die vor allem auf ausländische Immobilien setzen, die also mehr als die Hälfte ihres Geldes im Ausland investieren.
  5. Sonstige Fonds: Hierzu zählen alle Fonds/ETFs, bei denen der Aktienanteil unter 25 Prozent liegt und die auch nicht in Immobilien investieren. Dazu gehören zum Beispiel auch Anleihen-ETFs und damit auch die von uns emp­foh­lenen Geldmarkt-ETFs.

Eingabehilfe unseren ETF-Empfehlungen 

Für die von uns emp­foh­lenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs haben wir recherchiert, wie hoch der Anteilspreis Anfang 2024 war. Du findest die Werte in der folgenden Tabelle und kannst sie ganz einfach in den Vorabpauschale-Rechner übertragen. Bei den Aktien-ETFs wählst Du unter „Worin investiert der Fonds/ETF?“ dann „Aktienfonds“ und bei den Geldmarkt-ETFs „Sonstige Fonds“.

Anteilspreise der ETF-Empfehlungen

Aktien-ETF
ISINAnteilspreis Anfang 2024 in Euro
LU257225712472,853
LU1681043599 450,997
DE000ETFL50829,270
IE00B4X9L53328,843
IE000UQND7H429,926
IE00B60SX394 88,092
IE00B4L5Y983 82,135
IE00B0M62Q58 61,073
IE00B6R5225968,488
IE00B57X3V84 59,771
FR0010315770 284,977
LU1829220216391,221
IE00B44Z5B48 181,439
IE00B7KQ7B6672,214
IE00BD4TXV5925,487
LU095067433225,846
LU0629459743131,019
IE00BKX55T5883,127
IE00BK5BQV0384,349
IE00B3RBWM25107,845
IE00BK5BQT80107,063
IE00BJ0KDQ92 89,826
LU226380353317,505
LU0274208692 88,274
IE00BK1PV55177,076
Geldmarkt-ETF
ISINAnteilspreis Anfang 2024 in Euro
DE000ETFL22769,383
DE000A0Q4RZ973,811
FR0010510800106,449
LU0290358497127,411
LU0335044896139,591

 Quelle: ETF-Anbieter, Bundesbank (Stand: 28.11.2024). Alle Angaben ohne Gewähr.

Interpretation der Ergebnisse

Guthaben auf dem Verrechnungskonto

So viel Guthaben solltest Du auf dem Verrechnungskonto haben, damit die Steuer auf die Vorabpauschale Deines Fonds/ETFs gedeckt ist. Wichtig: Es handelt sich hierbei um die Schätzung eines maximalen Wertes. Die tatsächliche Steuer kann also deutlich darunter liegen. Es kann sogar sein, dass gar keine Steuer anfällt, wenn Du einen Fonds mit unterdurchschnittlicher Wertentwicklung oder Verlusten hast. Auch Ausschüttungen in 2024 und Anteilkäufe während des laufenden Jahres sorgen dafür, dass die tatsächliche Steuer geringer ausfällt. Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter. 

Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, kannst Du das Ergebnis einfach addieren und erhältst so den Gesamtbetrag, denn Du auf Deinem Verrechnungskonto parken solltest.

Ausschüttungs-Grenze

Dieser Punkt ist für Dich nur relevant, wenn es sich bei Deinem Fonds/ETF um einen Ausschütter handelt, also wenn Dividenden an Dich überwiesen werden, anstatt sie direkt im Fonds wieder anzulegen. Waren die Ausschüttungen nämlich höher als der Wert, den unser Rechner hier ausspielt, musst Du keine Steuer auf die Vorabpauschale mehr zahlen. Generell senkt auch eine kleinere Ausschüttung immer die zu zahlende Steuer. Hast Du zum Beispiel nur ein Drittel der Ausschüttungs-Grenze bekommen, musst Du auch nur für die verbliebenen zwei Drittel Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhalten.

Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen mit der Vorabpauschale verrechnet werden. Schließlich hast Du auf die Ausschüttungen bereits Steuern gezahlt. Beachte aber, dass es sich hier ebenfalls um einen Schätzwert handelt. Damit Du sicher bist, sollten die Ausschüttungen diese Grenze also ein Stück überschreiten.

Steuerpflichtige Vorabpauschale

Dieser Wert sagt aus, wie hoch maximal die Vorabpauschale ist, auf die die Steuer berechnet wird. Dieser Wert ist wichtig, wenn Du den Steuerabzug durch Deinen Freistellungsauftrag vermeiden willst. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte der Freistellungsauftrag dann mindestens diesen Wert betragen. Da es sich um einen Schätzwert handelt, solltest Du den Freistellungsauftrag ein Stück höher setzen. Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, musst Du den Wert addieren.

Wichtig: Du kannst maximal einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) einrichten. Liegt die steuerpflichtige Vorabpauschale also über 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, kannst Du den Steuerabzug nicht komplett vermeiden. Beachte außerdem, dass die 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro für alle Deine Kapitalerträge gelten, also zusammengerechnet über alle Deine Banken, und nicht nur pro Depot. Wenn der Rechner hier mehr als 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro Gewinn anzeigt, reicht Dein Freistellungsauftrag also nicht aus um die Abbuchung der Steuer zu verhindern.

Video: Vorab-Steuer auf ETFs – Das musst Du jetzt tun

Wann ist die Vorabpauschale fällig?

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist immer im Januar des Folgejahres fällig. Für 2024 musst Du sie also im Januar 2025 zahlen. Dein Depotanbieter bucht die Steuer automatisch von Deinem Verrechnungskonto ab. Dies passiert in der Regel in den ersten Januarwochen. Wir empfehlen Dir, rechtzeitig ausreichend Geld auf Dein Verrechnungskonto einzuzahlen.

Alternativ kannst Du auch einen entsprechenden Freistellungsauftrag für 2025 einrichten. Das kannst Du auch noch im laufenden Jahr nachholen. Bei den meisten Depotanbietern lässt sich der Freistellungsauftrag einfach online einrichten. Achte darauf, dass Du über alle Banken hinweg nicht den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) überschreitest. 

Ausgewählte Emp­feh­lungen

Tagesgeld-Angebote für Neukunden: 3,55 Prozent pro Jahr (für drei Monate) bei Credit Europe Bank, 3,5 Prozent pro Jahr (für vier Monate) bei ING

Festgeld-Angebote für sechs Monate: 3,05 Prozent pro Jahr bei Oyak Anker Bank, 3,03 Prozent pro Jahr bei Klarna Festgeld+(App)

Festgeld-Angebote für 36 Monate: 3,25 Prozent pro Jahr bei Ayvens Bank, 2,90 Prozent pro Jahr bei bei Yapi Kredi Bank

Günstige und vielseitige DepotsComdirect, Consorsbank, ING und 1822direkt 

Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist?

Ist Dein Konto nicht ausreichend für den Steuerabzug gedeckt, handeln die Depotanbieter unterschiedlich. Bei manchen geht Dein Konto dann entsprechend ins Minus und Du wirst aufgefordert, es wieder auszugleichen. Je nach Anbieter kann es sein, dass Du auf das Negativguthaben einen Dispozins zahlen musst. Andere Anbieter melden es den Finanzbehörden, wenn sie die Steuer bei Dir nicht abbuchen können. Die Vorabpauschale wird in einem solchen Fall mit der Steu­er­er­klä­rung für 2025 abgerechnet. Diese musst Du in 2026 einreichen. Du bist aufgrund der Meldung dann auch zur Abgabe einer Erklärung für 2025 verpflichtet.

Sitzt Dein Broker im Ausland und kommuniziert nicht mit dem deutschen Finanzamt, musst Du Dich ebenfalls selbst um die Versteuerung der Vorabpauschale in der Steuerklärung 2025 kümmern. Alle Depots, die Finanztip empfiehlt, kommen von deutschen Anbietern und berücksichtigen somit die hiesigen Steuern.

So gehen die Finanztip-Depotempfehlungen vor

Wir haben im Dezember 2023 bei den von uns emp­foh­lenen Depotanbietern angefragt, wie sie vorgehen, wenn das Konto für die Abbuchung der Vorabpauschale nicht ausreichend gedeckt ist.

Finanzen.net ZeroScalable Capital und Flatex buchen die Vorabpauschale auch ab, wenn das Konto nicht vollständig gedeckt ist. Dementsprechend geht das Guthaben dann ins Minus. Scalable Capital betont, dass auf den Negativbetrag dann ein Zins von sechs Prozent pro Jahr anfällt (Stand: 6. Dezember 2023), solange das Guthaben nicht ausgeglichen wird. Auch bei Flatex fallen Zinsen an, wenn das Guthaben im Minus steht. Der Zinssatz liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr (Stand: 8. Dezember 2023). 

Bei der Consorsbank und der ING wirst Du nach einem erfolglosen Abbuchungsversuch angeschrieben und gebeten, ausreichend Guthaben auf das Konto zu buchen. Klappt die Abbuchung auch beim dritten Versuch nicht, gibt es eine Meldung an das Finanzamt. Auch die Comdirect verschickt eine Meldung an das Finanzamt, wenn die Abbuchung nicht erfolgreich war. Die 1822direkt teilte mit, dass sie eine Nachricht an den Kunden sendet, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt war. War dann eine zweite Abbuchung nicht erfolgreich, gibt es auch hier eine Meldung an das Finanzamt.

Trade Republic teilte mit, dass Kundinnen und Kunden vorab über die Abbuchung informiert werden. Gerät das Konto durch die Abbuchung ins Minus, wirst Du mehrmals dazu aufgefordert das Konto auszugleichen. Passiert dies nicht, wird die Steuer wieder zurückgebucht und Trade Republic sendet eine Meldung an das Finanzamt. Für die Überziehung des Kontos fallen keine Zinsen an.

Von Justtrade haben wir keine konkrete Rückmeldung erhalten.

Mehr dazu im Ratgeber Wertpapierdepot

  • Mit dem richtigen Wertpapierdepot zahlst Du wenig fürs Kaufen und Verkaufen von Aktienfonds (ETFs).
  • Finanztip empfiehlt zehn Depotangebote. Jeweils am stärksten: ING (Preis-Leistung), Traders Place (Kosten) und Comdirect (Leistungsumfang).

Zum Ratgeber

 

Wie berechnet sich die Vorabpauschale genau?

Um die Vorabpauschale zu bestimmen, errechnet Dein Fondsanbieter zunächst den sogenannten Basisertrag. Dafür muss er den Wert der Fondsanteile zum Beginn des Steuerjahres kennen und diesen mit dem Basiszins sowie dem Faktor 0,7 multiplizieren. Also:

Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024 x Basiszins x 0,7

Seit 2017 kannst Du den Basiszins aus der Zeitreihe der Bundesbank für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und Restlaufzeit 15 Jahre direkt entnehmen. Der Basiszins für Berechnungen in Bezug auf 2024 liegt bei 2,29 Prozent. Wir berichten außerdem regelmäßig über den neuen Basiszins in der Finanztip-App und im Finanztip-Newsletter.

Der Basisertrag entspricht der Vorabpauschale, wenn er niedriger ist als die Wertsteigerung, die der Fonds innerhalb eines Jahrs gutgemacht hat. Für einen thesaurierenden Fonds, der Dividenden mit anspart, könnte dies so aussehen:

Beispiel große Wertsteigerung: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €

Weil der Basisertrag (160,30 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (160,30 Euro).

Sollte die Wertsteigerung dagegen geringer ausfallen als der Basisertrag, gilt sie als Vorabpauschale. Oder anders gesagt: Was Du hier errechnet hast, ist der maximale zu besteuernde Betrag.

Beispiel geringe Wertsteigerung: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.100 € 
Wertsteigerung: 100 € 
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €

Weil der Basisertrag (160,30 Euro) größer ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (100 Euro), dient die Wertsteigerung als zu versteuernde Vorabpauschale (100 Euro).

Beispiel keine Wertsteigerung: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.000 € 
Wertsteigerung: 0 € 
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €

Der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr beträgt null Euro. Er ist damit kleiner als der Basisertrag (160,30 Euro). Die Vorabpauschale beträgt null Euro. Es fällt keine Steuer an. Gleiches gilt bei einer negativen Wertentwicklung.

Sollten die Fondsanteile zum Jahresende so viel wert sein wie am Anfang oder an Wert verlieren, so ist die Vorabpauschale gleich null.

Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds

Formal etwas anders sieht es aus, wenn ein Fonds Dividenden ausschüttet, die Dir zu festen Terminen im Jahr auf dem Depotkonto gutgeschrieben werden.

Auch hier dienen Basisertrag und Vorabpauschale als Bemessungsgrundlagen. Im Unterschied zu thesaurierenden Fonds werden aber auch die Dividenden mit einbezogen. Sie werden auf die Vorabpauschale angerechnet.

Beispiel mit Dividenden:

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 € 
Dividendenerträge: 200 € 
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €

Weil der Basisertrag (160,30 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleichzeitig als zu versteuernde Vorabpauschale (160,30 Euro). Auf die Vorabpauschale werden nun die 200 Euro Dividendenerträge angerechnet. Da aber die Dividende (200 Euro) größer ist als der Basisertrag, wird nur die Dividende besteuert. Das passiert bereits automatisch, wenn die Dividende ausgeschüttet wird. Eine Steuer auf die Vorabpauschale fällt also nicht an. Sollte der Basisertrag größer ausfallen, werden die Dividendenerträge darauf angerechnet und die verbleibende Differenz ergibt die zu versteuernde Vorabpauschale.

Vorabpauschale beim Sparplan

Für Anlegerinnen und Anleger, die einen Fondsanteil erst im Lauf des Jahres kaufen oder regelmäßig im Sparplan ansparen, berechnet sich auch die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

Wie berechnet sich die Steuer auf die Vorabpauschale genau?

Du musst nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuern, sondern nur einen Teil. Man spricht auch von Teilfreistellung.

Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien noch 15 Prozent. 

Wir nehmen wieder das Beispiel von oben und setzen es fort: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €

Da der Basisertrag (160,30 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (160,30 Euro).

Wenn es um einen Aktien-ETF geht, zahlen Anlegerinnen und Anleger die 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag nur auf 70 Prozent der Pauschale, in diesem Fall also auf 112,21 Euro.

160,30 € x 0,7 = 112,21 €

Diesen Betrag solltest Du bei der Verteilung Deines Freistellungsauftrags berücksichtigen. Die tatsächliche Steuerzahlung beträgt im Beispiel pro 10.000 Euro Depotwert zum Jahresbeginn also: 

  • 29,60 Euro, wenn Du kein Kirchenmitglied bist,
  • 31,21 Euro mit Kirchensteuer in Bayern oder Baden-Württemberg oder
  • 31,41 Euro mit Kirchensteuer in den anderen Ländern.

Nimmt man noch einen Euro Puffer dazu, kannst Du Dir als Faustregel für Januar 2025 merken: Zum Jahresbeginn 2025 zieht Deine Depotbank oder Dein Broker bei einem Aktien-ETF maximal 33 Euro pro 10.000 Euro Depotwert ab.

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