Vorabpauschale So hoch ist die Vorabsteuer auf Deinen ETF
Finanztip-Experte für Bank und Börse
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Um den Steuerabzug zu vermeiden, kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten. Unser Rechner hilft Dir, die Höhe festzulegen.
In diesem Ratgeber erfährst Du, wie die Anbieter von uns empfohlenen Depots vorgehen, Du nicht genügend Geld für die Steuer auf Deinem Verrechnungskonto hast.
Du möchtest auch in den nächsten Jahren rechtzeitig über die Vorabpauschale informiert werden? Dann abonniere unseren Newsletter oder lade unsere App herunter.
Verkaufst Du Deinen ETF mit Gewinn, musst Du darauf Steuern zahlen. Doch auch während Dein ETF im Depot liegt, fällt vorab einmal im Jahr eine Steuer an. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. In diesem Ratgeber erfährst Du, was dahintersteckt und mit wie viel Steuern Du im Januar 2025 rechnen musst.
Haben Deine Fonds und ETFs im Jahresverlauf Gewinn gemacht, musst Du auf einen Teil davon am Anfang des Folgejahres Steuern zahlen. Wie hoch diese Steuer ist, hängt von der Vorabpauschale ab. Das ist ein Wert, der von der Wertentwicklung Deines ETF, aber auch dem allgemeinen Zinsniveau abhängt. Wichtig: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Du zahlen musst. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird.
Das Gute: Das konkrete Berechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter für Dich. Du musst aber dafür sorgen, dass Du im Januar genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto hast. Denn davon bucht der Depotanbieter die Steuer ab.
Damit Du ausreichend Guthaben auf dem Konto hast, kannst Du unsere Finanztip-Faustregel nutzen. Sie lautet für Januar 2025: Pro 10.000 Euro Fondsvolumen bist Du mit 46 Euro Guthaben auf dem Konto sicher aufgestellt. Bei einem Aktienfonds oder -ETF genügen 33 Euro Guthaben pro 10.000 Euro Fondsvolumen.
Alternativ kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten, um den Steuerabzug zu vermeiden. Pro 10.000 Euro ETF bist Du mit 161 Euro Freistellungsauftrag in jedem Fall vor einer Steuerabbuchung geschützt. Bei einem Aktien-ETF genügen 113 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen.
Es kann auch sein, dass die Steuer deutlich drunter liegt oder gar keine Steuer anfällt. Dann überweist Du das übrig gebliebene Guthaben im Februar einfach zurück auf Dein Girokonto oder senkst den eingerichteten Freistellungsauftrag wieder.
Möchtest Du genauer wissen, mit welchem Guthaben oder welchem Freistellungsauftrag Du im Januar sicher aufgestellt bist, kannst Du unseren Vorabpauschale-Rechner weiter unten im Ratgeber nutzen.
Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Genaugenommen vom Basiszins, einem Wert, den das Finanzministerium zum Anfang des Jahres bekannt gibt. Er errechnet sich aus den aktuellen Renditen deutscher Staatsanleihen. Da der bis 2022 negativ war, lag die Vorabpauschale viele Jahre bei null Euro. Dementsprechend musstest Du keine Steuern auf die Vorabpauschale zahlen.
Seit 2023 ist der Basiszins aber wieder positiv. Dies führte dazu, dass Du im Januar 2024 das erste Mal wieder Steuern auf die Vorabpauschale zahlen musstest. Für die Vorabpauschale, die im Januar 2025 fällig ist, ist der Basiszins für 2024 die Grundlage. Er beträgt 2,29 Prozent.
Die Steuer auf die Vorabpauschale zieht Dir Dein Depotanbieter Anfang Januar von Deinem Verrechnungskonto ab. Das Problem: Für Dich als Anlegerin oder Anleger ist es aufwendig und kompliziert, die genaue Höhe der Steuer zu bestimmen. Abhilfe verschafft Dir unser Vorabpauschale-Rechner. Damit findest Du heraus, wie viel Guthaben Du auf dem Konto haben solltest, um die Steuer für Deinen Fonds oder ETF in jedem Fall abzudecken.
Wichtig: Unser Vorabpauschale-Rechner gibt Dir eine Schätzung, mit welchem Guthaben auf dem Verrechnungskonto Du abgesichert bist. Die tatsächliche Steuer kann niedriger sein. Es kann auch sein, dass auf Deinen ETF gar keine Steuer anfällt – zum Beispiel, weil er im Jahr 2023 Verlust gemacht hat. Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du aber auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter.
Der Rechner bezieht sich immer auf einen ETF/Fonds. Hast Du also mehrere im Depot, musst Du die Berechnung für jeden einzeln durchführen und die Ergebnisse addieren. Im nächsten Abschnitt erfährst Du, wie Du die Werte für die Eingabe bestimmst und wie Du das Ergebnis richtig interpretierst.
Hier trägst Du ein, wie viel Euro ein Anteil Deines Fonds/ETF zum Jahresanfang 2024 wert war. Genaugenommen gilt hier der erste Rücknahmepreis des Fondsanbieters im Jahr 2024. Für die von uns empfohlenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs findest Du den Anteilspreis in der Tabelle weiter unten. Du kannst sie einfach in den Rechner übertragen. Für andere Fonds und ETFs findest Du den Preis in der Regel auf der Website des Fondsanbieters.
Als Vereinfachung kannst Du in das Feld aber auch den Kurswert zum Jahresende 2023 eintippen. Diesen findest Du im Depotauszug für 2023, den Du Anfang des Jahres von Deiner Bank bekommen hast. Manche Banken stellen auch einen monatlichen Depotauszug aus. Den Wert findest Du dann im Auszug für Dezember 2023. Beachte aber, dass dieser Wert ein wenig vom ersten Anteilspreis für 2024 abweichen kann.
In dieses Feld trägst Du ein, wie viele Anteile des Fonds/ETF Du zum Jahresende im Depot hattest. So berücksichtigt der Rechner auch, wenn sich der Bestand des ETF in Deinem Depot im Jahresverlauf durch einen Sparplan oder Einmalkäufe und -verkäufe verändert hat. Die Zahl der Anteile findest Du in Deiner Depotübersicht.
Je nachdem, in welche Vermögenswerte Dein Fonds/ETF investiert, ist ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Für ETF-Anlegerinnen und Anleger sind aber in der Regel nur die Kategorien Aktienfonds oder Sonstige Fonds interessant. Insgesamt wird zwischen diesen Kategorien unterschieden:
Für die von uns empfohlenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs haben wir recherchiert, wie hoch der Anteilspreis Anfang 2024 war. Du findest die Werte in der folgenden Tabelle und kannst sie ganz einfach in den Vorabpauschale-Rechner übertragen. Bei den Aktien-ETFs wählst Du unter „Worin investiert der Fonds/ETF?“ dann „Aktienfonds“ und bei den Geldmarkt-ETFs „Sonstige Fonds“.
Aktien-ETF | |
---|---|
ISIN | Anteilspreis Anfang 2024 in Euro |
LU2572257124 | 72,853 |
LU1681043599 | 450,997 |
DE000ETFL508 | 29,270 |
IE00B4X9L533 | 28,843 |
IE000UQND7H4 | 29,926 |
IE00B60SX394 | 88,092 |
IE00B4L5Y983 | 82,135 |
IE00B0M62Q58 | 61,073 |
IE00B6R52259 | 68,488 |
IE00B57X3V84 | 59,771 |
FR0010315770 | 284,977 |
LU1829220216 | 391,221 |
IE00B44Z5B48 | 181,439 |
IE00B7KQ7B66 | 72,214 |
IE00BD4TXV59 | 25,487 |
LU0950674332 | 25,846 |
LU0629459743 | 131,019 |
IE00BKX55T58 | 83,127 |
IE00BK5BQV03 | 84,349 |
IE00B3RBWM25 | 107,845 |
IE00BK5BQT80 | 107,063 |
IE00BJ0KDQ92 | 89,826 |
LU2263803533 | 17,505 |
LU0274208692 | 88,274 |
IE00BK1PV551 | 77,076 |
Geldmarkt-ETF | |
ISIN | Anteilspreis Anfang 2024 in Euro |
DE000ETFL227 | 69,383 |
DE000A0Q4RZ9 | 73,811 |
FR0010510800 | 106,449 |
LU0290358497 | 127,411 |
LU0335044896 | 139,591 |
Quelle: ETF-Anbieter, Bundesbank (Stand: 28.11.2024). Alle Angaben ohne Gewähr.
So viel Guthaben solltest Du auf dem Verrechnungskonto haben, damit die Steuer auf die Vorabpauschale Deines Fonds/ETFs gedeckt ist. Wichtig: Es handelt sich hierbei um die Schätzung eines maximalen Wertes. Die tatsächliche Steuer kann also deutlich darunter liegen. Es kann sogar sein, dass gar keine Steuer anfällt, wenn Du einen Fonds mit unterdurchschnittlicher Wertentwicklung oder Verlusten hast. Auch Ausschüttungen in 2024 und Anteilkäufe während des laufenden Jahres sorgen dafür, dass die tatsächliche Steuer geringer ausfällt. Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter.
Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, kannst Du das Ergebnis einfach addieren und erhältst so den Gesamtbetrag, denn Du auf Deinem Verrechnungskonto parken solltest.
Dieser Punkt ist für Dich nur relevant, wenn es sich bei Deinem Fonds/ETF um einen Ausschütter handelt, also wenn Dividenden an Dich überwiesen werden, anstatt sie direkt im Fonds wieder anzulegen. Waren die Ausschüttungen nämlich höher als der Wert, den unser Rechner hier ausspielt, musst Du keine Steuer auf die Vorabpauschale mehr zahlen. Generell senkt auch eine kleinere Ausschüttung immer die zu zahlende Steuer. Hast Du zum Beispiel nur ein Drittel der Ausschüttungs-Grenze bekommen, musst Du auch nur für die verbliebenen zwei Drittel Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhalten.
Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen mit der Vorabpauschale verrechnet werden. Schließlich hast Du auf die Ausschüttungen bereits Steuern gezahlt. Beachte aber, dass es sich hier ebenfalls um einen Schätzwert handelt. Damit Du sicher bist, sollten die Ausschüttungen diese Grenze also ein Stück überschreiten.
Dieser Wert sagt aus, wie hoch maximal die Vorabpauschale ist, auf die die Steuer berechnet wird. Dieser Wert ist wichtig, wenn Du den Steuerabzug durch Deinen Freistellungsauftrag vermeiden willst. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte der Freistellungsauftrag dann mindestens diesen Wert betragen. Da es sich um einen Schätzwert handelt, solltest Du den Freistellungsauftrag ein Stück höher setzen. Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, musst Du den Wert addieren.
Wichtig: Du kannst maximal einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) einrichten. Liegt die steuerpflichtige Vorabpauschale also über 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, kannst Du den Steuerabzug nicht komplett vermeiden. Beachte außerdem, dass die 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro für alle Deine Kapitalerträge gelten, also zusammengerechnet über alle Deine Banken, und nicht nur pro Depot. Wenn der Rechner hier mehr als 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro Gewinn anzeigt, reicht Dein Freistellungsauftrag also nicht aus um die Abbuchung der Steuer zu verhindern.
Die Steuer auf die Vorabpauschale ist immer im Januar des Folgejahres fällig. Für 2024 musst Du sie also im Januar 2025 zahlen. Dein Depotanbieter bucht die Steuer automatisch von Deinem Verrechnungskonto ab. Dies passiert in der Regel in den ersten Januarwochen. Wir empfehlen Dir, rechtzeitig ausreichend Geld auf Dein Verrechnungskonto einzuzahlen.
Alternativ kannst Du auch einen entsprechenden Freistellungsauftrag für 2025 einrichten. Das kannst Du auch noch im laufenden Jahr nachholen. Bei den meisten Depotanbietern lässt sich der Freistellungsauftrag einfach online einrichten. Achte darauf, dass Du über alle Banken hinweg nicht den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) überschreitest.
Ausgewählte Empfehlungen
Tagesgeld-Angebote für Neukunden: 3,55 Prozent pro Jahr (für drei Monate) bei Credit Europe Bank, 3,5 Prozent pro Jahr (für vier Monate) bei ING
Festgeld-Angebote für sechs Monate: 3,05 Prozent pro Jahr bei Oyak Anker Bank, 3,03 Prozent pro Jahr bei Klarna Festgeld+(App)
Festgeld-Angebote für 36 Monate: 3,25 Prozent pro Jahr bei Ayvens Bank, 2,90 Prozent pro Jahr bei bei Yapi Kredi Bank
Günstige und vielseitige Depots: Comdirect, Consorsbank, ING und 1822direkt
Ist Dein Konto nicht ausreichend für den Steuerabzug gedeckt, handeln die Depotanbieter unterschiedlich. Bei manchen geht Dein Konto dann entsprechend ins Minus und Du wirst aufgefordert, es wieder auszugleichen. Je nach Anbieter kann es sein, dass Du auf das Negativguthaben einen Dispozins zahlen musst. Andere Anbieter melden es den Finanzbehörden, wenn sie die Steuer bei Dir nicht abbuchen können. Die Vorabpauschale wird in einem solchen Fall mit der Steuererklärung für 2025 abgerechnet. Diese musst Du in 2026 einreichen. Du bist aufgrund der Meldung dann auch zur Abgabe einer Erklärung für 2025 verpflichtet.
Sitzt Dein Broker im Ausland und kommuniziert nicht mit dem deutschen Finanzamt, musst Du Dich ebenfalls selbst um die Versteuerung der Vorabpauschale in der Steuerklärung 2025 kümmern. Alle Depots, die Finanztip empfiehlt, kommen von deutschen Anbietern und berücksichtigen somit die hiesigen Steuern.
Wir haben im Dezember 2023 bei den von uns empfohlenen Depotanbietern angefragt, wie sie vorgehen, wenn das Konto für die Abbuchung der Vorabpauschale nicht ausreichend gedeckt ist.
Finanzen.net Zero, Scalable Capital und Flatex buchen die Vorabpauschale auch ab, wenn das Konto nicht vollständig gedeckt ist. Dementsprechend geht das Guthaben dann ins Minus. Scalable Capital betont, dass auf den Negativbetrag dann ein Zins von sechs Prozent pro Jahr anfällt (Stand: 6. Dezember 2023), solange das Guthaben nicht ausgeglichen wird. Auch bei Flatex fallen Zinsen an, wenn das Guthaben im Minus steht. Der Zinssatz liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr (Stand: 8. Dezember 2023).
Bei der Consorsbank und der ING wirst Du nach einem erfolglosen Abbuchungsversuch angeschrieben und gebeten, ausreichend Guthaben auf das Konto zu buchen. Klappt die Abbuchung auch beim dritten Versuch nicht, gibt es eine Meldung an das Finanzamt. Auch die Comdirect verschickt eine Meldung an das Finanzamt, wenn die Abbuchung nicht erfolgreich war. Die 1822direkt teilte mit, dass sie eine Nachricht an den Kunden sendet, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt war. War dann eine zweite Abbuchung nicht erfolgreich, gibt es auch hier eine Meldung an das Finanzamt.
Trade Republic teilte mit, dass Kundinnen und Kunden vorab über die Abbuchung informiert werden. Gerät das Konto durch die Abbuchung ins Minus, wirst Du mehrmals dazu aufgefordert das Konto auszugleichen. Passiert dies nicht, wird die Steuer wieder zurückgebucht und Trade Republic sendet eine Meldung an das Finanzamt. Für die Überziehung des Kontos fallen keine Zinsen an.
Von Justtrade haben wir keine konkrete Rückmeldung erhalten.
Um die Vorabpauschale zu bestimmen, errechnet Dein Fondsanbieter zunächst den sogenannten Basisertrag. Dafür muss er den Wert der Fondsanteile zum Beginn des Steuerjahres kennen und diesen mit dem Basiszins sowie dem Faktor 0,7 multiplizieren. Also:
Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024 x Basiszins x 0,7
Seit 2017 kannst Du den Basiszins aus der Zeitreihe der Bundesbank für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und Restlaufzeit 15 Jahre direkt entnehmen. Der Basiszins für Berechnungen in Bezug auf 2024 liegt bei 2,29 Prozent. Wir berichten außerdem regelmäßig über den neuen Basiszins in der Finanztip-App und im Finanztip-Newsletter.
Der Basisertrag entspricht der Vorabpauschale, wenn er niedriger ist als die Wertsteigerung, die der Fonds innerhalb eines Jahrs gutgemacht hat. Für einen thesaurierenden Fonds, der Dividenden mit anspart, könnte dies so aussehen:
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.500 €
Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €
Weil der Basisertrag (160,30 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (160,30 Euro).
Sollte die Wertsteigerung dagegen geringer ausfallen als der Basisertrag, gilt sie als Vorabpauschale. Oder anders gesagt: Was Du hier errechnet hast, ist der maximale zu besteuernde Betrag.
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.100 €
Wertsteigerung: 100 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €
Weil der Basisertrag (160,30 Euro) größer ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (100 Euro), dient die Wertsteigerung als zu versteuernde Vorabpauschale (100 Euro).
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.000 €
Wertsteigerung: 0 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €
Der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr beträgt null Euro. Er ist damit kleiner als der Basisertrag (160,30 Euro). Die Vorabpauschale beträgt null Euro. Es fällt keine Steuer an. Gleiches gilt bei einer negativen Wertentwicklung.
Sollten die Fondsanteile zum Jahresende so viel wert sein wie am Anfang oder an Wert verlieren, so ist die Vorabpauschale gleich null.
Formal etwas anders sieht es aus, wenn ein Fonds Dividenden ausschüttet, die Dir zu festen Terminen im Jahr auf dem Depotkonto gutgeschrieben werden.
Auch hier dienen Basisertrag und Vorabpauschale als Bemessungsgrundlagen. Im Unterschied zu thesaurierenden Fonds werden aber auch die Dividenden mit einbezogen. Sie werden auf die Vorabpauschale angerechnet.
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.500 €
Wertsteigerung: 500 €
Dividendenerträge: 200 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €
Weil der Basisertrag (160,30 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleichzeitig als zu versteuernde Vorabpauschale (160,30 Euro). Auf die Vorabpauschale werden nun die 200 Euro Dividendenerträge angerechnet. Da aber die Dividende (200 Euro) größer ist als der Basisertrag, wird nur die Dividende besteuert. Das passiert bereits automatisch, wenn die Dividende ausgeschüttet wird. Eine Steuer auf die Vorabpauschale fällt also nicht an. Sollte der Basisertrag größer ausfallen, werden die Dividendenerträge darauf angerechnet und die verbleibende Differenz ergibt die zu versteuernde Vorabpauschale.
Für Anlegerinnen und Anleger, die einen Fondsanteil erst im Lauf des Jahres kaufen oder regelmäßig im Sparplan ansparen, berechnet sich auch die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.
Du musst nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuern, sondern nur einen Teil. Man spricht auch von Teilfreistellung.
Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien noch 15 Prozent.
Wir nehmen wieder das Beispiel von oben und setzen es fort:
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 €
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2025: 10.500 €
Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 €
Da der Basisertrag (160,30 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (160,30 Euro).
Wenn es um einen Aktien-ETF geht, zahlen Anlegerinnen und Anleger die 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag nur auf 70 Prozent der Pauschale, in diesem Fall also auf 112,21 Euro.
160,30 € x 0,7 = 112,21 €
Diesen Betrag solltest Du bei der Verteilung Deines Freistellungsauftrags berücksichtigen. Die tatsächliche Steuerzahlung beträgt im Beispiel pro 10.000 Euro Depotwert zum Jahresbeginn also:
Nimmt man noch einen Euro Puffer dazu, kannst Du Dir als Faustregel für Januar 2025 merken: Zum Jahresbeginn 2025 zieht Deine Depotbank oder Dein Broker bei einem Aktien-ETF maximal 33 Euro pro 10.000 Euro Depotwert ab.
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