Vorabpauschale So hoch ist die Vorabsteuer auf Deinen ETF

Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Hat Dein ETF oder Fonds im Jahr 2023 Gewinn gemacht, musst Du darauf Steuern zahlen. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. 
  • Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom aktuellen allgemeinen Zinsniveau ab. Aufgrund der niedrigen Zinsen lag die Vorabpauschale in den vergangenen Jahren bei null. 
  • Jetzt ist das anders: Dein Depotanbieter bucht die Steuer automatisch Anfang Januar 2024 von Deinem Konto ab.
  • Anfang 2025 wird die Steuer auf die Vorabpauschale ebenfalls wieder fällig. Der maximal zu zahlende Betrag ist dann etwas niedriger als 2024.

So gehst Du vor

  • Achte darauf, dass Du im Januar 2024 genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto hast. Mit unserem Vorabpauschale-Rechner findest Du heraus, wie viel Guthaben für Deinen Fonds/ETF ausreicht. 

Zum Vorabpauschale-Rechner

  • Um den Steuerabzug zu vermeiden, kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten. Unser Rechner hilft Dir, die Höhe festzulegen. 

  • In diesem Ratgeber erfährst Du, wie unsere Depotempfehlungen vorgehen, wenn die Abbuchung der Steuer nicht erfolgreich war.

  • Du möchtest auch in den nächsten Jahren rechtzeitig über die Vorabpauschale informiert werden? Dann abonniere unseren Newsletter oder lade unsere App herunter.

Verkaufst Du Deinen ETF mit Gewinn, musst Du darauf Steuern zahlen. Doch auch während Dein ETF im Depot liegt, fällt vorab einmal im Jahr eine Steuer an. Grundlage dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. In diesem Ratgeber erfährst Du, was dahintersteckt und mit wie viel Steuern Du für 2023 rechnen musst.

Was ist die Vorabpauschale?

Haben Deine Fonds und ETFs im Jahresverlauf Gewinn gemacht, musst Du auf einen Teil davon am Anfang des Folgejahres Steuern zahlen. Die Vorabpauschale bildet dabei die Grundlage für die Berechnung der Steuerhöhe. 

Die Höhe der Vorabpauschale hängt unter anderem vom allgemeinen Zinsniveau ab. Genaugenommen vom Basiszins, einem Wert, den das Finanzministerium zum Anfang des Jahres bekannt gibt. Er errechnet sich aus den aktuellen Renditen deutscher Staatsanleihen. Da dieser Basiszins in den vergangenen Jahren bei null lag oder sogar negativ war, lag auch die Vorabpauschale in den vergangenen Jahren bei null. Dementsprechend musstest Du zum Jahresanfang keine Steuern zahlen – auch wenn Dein ETF im Vorjahr Gewinn gemacht hatte. 

Vorabpauschale für 2023

Für 2023 gilt: Nachdem die Europäische Zentralbank seit dem Sommer 2022 mehrfach die Zinsen erhöht hat, liegt auch der Basiszins und somit auch die Vorabpauschale über null. Der Basiszins beträgt für 2023 nämlich 2,55 Prozent. Das heißt für Dich: Wenn Dein ETF 2023 ordentlich gestiegen ist, musst Du Anfang 2024 die Vorabpauschale versteuern. Für 2023 beträgt die Vorabpauschale bei einem Aktien-ETF pro 10.000 Euro Fondsvolumen höchstens knapp 180 Euro. 

Wichtig: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Du zahlen musst. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird. Du zahlst also 25 Prozent der Vorabpauschale als Abgeltungssteuer. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und, falls Du Kirchenmitglied bist, Kirchensteuer. Bei einem ETF/Fonds, der mehrheitlich in Aktien investiert, sind außerdem 30 Prozent der Vorabpauschale von der Besteuerung ausgenommen (die sogenannte Teilfreistellung). Auf die 10.000 Euro Fondsvolumen fallen dann für 2023 maximal 36 Euro an Steuern auf die Vorabpauschale an.

Es kann auch sein, dass die Steuer deutlich drunter liegt. War der Gewinn des ETF nämlich geringer als die Vorabpauschale, musst Du nur auf diesen Betrag Steuern zahlen. Hat der ETF im Jahresverlauf gar keinen Gewinn gemacht, fällt gar keine Steuer an. 

Das konkrete Berechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter für Dich. Du musst aber dafür sorgen, dass Du im Januar genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto hast. Denn davon bucht der Depotanbieter die Steuer ab. Mit unserem Rechner im nächsten Abschnitt findest Du heraus, wie hoch dieses Guthaben sein sollte.

Alternativ kannst Du auch einen Freistellungsauftrag einrichten, um den Steuerabzug zu vermeiden. Wie hoch dieser sein sollte, erfährst Du ebenfalls mit unserem Vorabpauschalen-Rechner.
 

Vorabpauschale für 2024

Die Vorabpauschale für das laufende Jahr wird erst im Januar 2025 abgebucht. Das Prinzip ist dann wieder dasselbe: Wenn Dein ETF 2024 gut im Wert zulegt, musst Du Anfang 2025 die Vorabpauschale versteuern. Der Basiszins ist dieses Mal vom Bundesfinanzministerium etwas niedriger angesetzt worden und liegt für 2024 bei 2,29 Prozent. Damit wird die Vorabpauschale bei einem Aktien-ETF pro 10.000 Euro Fondsvolumen höchstens 160,30 Euro betragen. Pro 10.000 Euro Fondsvolumen fallen dann für 2024 maximal 31,50 Euro an Steuern auf die Vorabpauschale an.

Ausgewählte Emp­feh­lungen

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Die günstigsten DepotsFinanzen.net Zero, Trade Republic, Scalable Capital (Free Broker), Justtrade, Traders Place, Flatex, ING.

Wie viel Guthaben solltest Du auf dem Konto haben?

Die Steuer auf die Vorabpauschale zieht Dir Dein Depotanbieter Anfang Januar von Deinem Verrechnungskonto ab. Das Problem: Für Dich als Anlegerin oder Anleger ist es aufwendig und kompliziert, die genaue Höhe der Steuer zu bestimmen. Abhilfe verschafft Dir unser Vorabpauschalen-Rechner. Damit findest Du heraus, wie viel Guthaben Du auf dem Konto haben solltest, um die Steuer für Deinen Fonds oder ETF in jedem Fall abzudecken.

Wichtig: Unser Vorabpauschale-Rechner gibt Dir eine Schätzung, mit welchen Guthaben auf dem Verrechnungskonto Du abgesichert bist. Die tatsächliche Steuer kann niedriger sein. Es kann auch sein, dass auf Deinen ETF gar keine Steuer anfällt – zum Beispiel, weil er im Jahr 2023 Verlust gemacht hat. Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du aber auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter.

Der Rechner bezieht sich immer auf einen ETF/Fonds. Hast Du also mehrere im Depot, musst Du die Berechnung für jeden einzeln durchführen und die Ergebnisse addieren. Unter dem Rechner findest Du eine Anleitung, wie Du die Werte für die Eingabe bestimmst und wie Du das Ergebnis richtig interpretierst.
 

Vorabpauschale-Rechner von Finanztip

Vorabpauschale-Rechner: Das trägst Du ein

Anteilspreis Anfang 2023

Hier trägst Du ein, wie viel Euro ein Anteil Deines Fonds/ETFs zum Jahresanfang 2023 wert war. Genaugenommen gilt hier der erste Rücknahmepreis des Fondsanbieters im Jahr 2023. Für die von uns emp­foh­lenen Aktien- und Geldmarkt-ETF findest Du den Anteilspreis in der Tabelle weiter unten. Du kannst sie einfach in den Rechner übertragen. Für andere Fonds und ETFs findest Du den Preis in der Regel auf der Website des Fondsanbieters.

Als Vereinfachung kannst Du in das Feld aber auch den Kurswert zum Jahresende 2022 eintippen. Diesen findest Du im Depotauszug für 2022, den Du Anfang des Jahres von Deiner Bank bekommen hast. Manche Banken stellen auch einen monatlichen Depotauszug aus. Den Wert findest Du dann im Auszug für Dezember 2022. Beachte aber, dass dieser Wert ein wenig vom ersten Anteilspreis für 2023 abweichen kann.

Fonds/ETF-Anteile Ende 2023

In dieses Feld trägst Du ein, wie viele Anteile des Fonds/ETF Du zum Jahresende im Depot hattest. So berücksichtigt der Rechner auch, wenn sich der Bestand des ETFs in Deinem Depot im Jahresverlauf durch einen Sparplan oder Einmalkäufe und -verkäufe verändert hat. Die Zahl der Anteile findest Du in Deiner Depotübersicht.

Worin investiert der Fonds/ETF?

Je nachdem, in welche Vermögenswerte Dein Fonds/ETF investiert, ist ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Für ETF-Anlegerinnen und Anleger sind aber in der Regel nur die Kategorien Aktienfonds oder Sonstige Fonds interessant. Insgesamt wird zwischen diesen Kategorien unterschieden:

  1. Aktienfonds: Hierzu zählen alle Fonds/ETFs, die zu mehr als 50 Prozent in Aktien investieren. Unter diese Kategorie fallen auch die von uns emp­foh­lenen Aktien-ETFs, die etwa den MSCI World, den FTSE All-World oder den MSCI ACWI nachbilden. Denn sie bestehen zu 100 Prozent aus Aktien. 
  2. Mischfonds: In diese Kategorie fallen Fonds, die zwischen 25 und 50 Prozent aus Aktien bestehen. 
  3. Immobilienfonds: Hierzu zählen Immobilienfonds, die weniger als die Hälfte ihres Vermögens in ausländische Immobilien investieren. Es geht also um Immobilienfonds, die sich zu mehr als 50 Prozent auf den deutschen Markt konzentrieren. 
  4. Immobilienfonds Ausland: In diese Kategorie fallen hingegen Immobilienfonds, die vor allem auf ausländische Immobilien setzen, die also mehr als die Hälfte ihres Geldes im Ausland investieren.
  5. Sonstige Fonds: Hierzu zählen alle Fonds/ETFs, bei denen der Aktienanteil unter 25 Prozent liegt und die auch nicht in Immobilien investieren. Dazu gehören zum Beispiel auch Anleihen-ETFs und damit auch die von uns emp­foh­lenen Geldmarkt-ETFs.

Interpretation der Ergebnisse

Guthaben auf dem Verrechnungskonto

So viel Guthaben solltest Du auf dem Verrechnungskonto haben, damit die Steuer auf die Vorabpauschale Deines Fonds/ETFs gedeckt ist. Wichtig: Es handelt sich hierbei um die Schätzung eines maximalen Wertes. Die tatsächliche Steuer kann also deutlich darunter liegen. Es kann sogar sein, dass gar keine Steuer anfällt, wenn Du einen Fonds mit unterdurchschnittlicher Wertentwicklung oder Verlusten hast. Auch Ausschüttungen in 2023 und Anteilkäufe während des laufenden Jahres sorgen dafür, dass die tatsächliche Steuer geringer ausfällt. Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter. 

Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, kannst Du das Ergebnis einfach addieren und erhältst so den Gesamtbetrag, denn Du auf Deinem Verrechnungskonto parken solltest.

Ausschüttungs-Grenze

Dieser Punkt ist für Dich nur relevant, wenn es sich bei Deinem Fonds/ETF um einen Ausschütter handelt, also wenn Dividenden an Dich überwiesen werden, anstatt sie direkt im Fonds wieder anzulegen. Waren die Ausschüttungen nämlich höher als der Wert, den unser Rechner hier ausspielt, musst Du keine Steuer auf die Vorabpauschale mehr zahlen. Generell senkt auch eine kleinere Ausschüttung immer die zu zahlende Steuer. Hast Du zum Beispiel nur ein Drittel der Ausschüttungs-Grenze bekommen, musst Du auch nur für die verbliebenen zwei Drittel Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhalten.

Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen mit der Vorabpauschale verrechnet werden. Schließlich hast Du auf die Ausschüttungen bereits Steuern gezahlt. Beachte aber, dass es sich hier ebenfalls um einen Schätzwert handelt. Damit Du sicher bist, sollten die Ausschüttungen diese Grenze also ein Stück überschreiten.

Steuerpflichtige Vorabpauschale

Dieser Wert sagt aus, wie hoch maximal die Vorabpauschale ist, auf die die Steuer berechnet wird. Dieser Wert ist wichtig, wenn Du den Steuerabzug durch Deinen Freistellungsauftrag vermeiden willst. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte der Freistellungsauftrag dann mindestens diesen Wert betragen. Da es sich um einen Schätzwert handelt, solltest Du den Freistellungsauftrag ein Stück höher setzen. Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, musst Du den Wert addieren.

Wichtig: Du kannst maximal einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) einrichten. Liegt die Steuerpflichtige Vorabpauschale also über 1.000 bzw. 2.000 Euro, kannst Du den Steuerabzug nicht komplett vermeiden. Beachte außerdem, dass die 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro für alle Deine Kapitalerträge gilt, also zusammengerechnet über alle Deine Banken, und nicht nur pro Depot. 
 

Video: Vorab-Steuer auf ETFs – Das musst Du jetzt tun

Wann ist die Vorabpauschale fällig?

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist immer im Januar des Folgejahres fällig. Für 2023 musst Du sie also im Januar 2024 zahlen. Dein Depotanbieter bucht die Steuer automatisch von Deinem Verrechnungskonto ab. Dies passiert in der Regel in den ersten Januarwochen. Wir empfehlen Dir, rechtzeitig ausreichend Geld auf Dein Verrechnungskonto einzuzahlen.

Alternativ kannst Du auch einen entsprechenden Freistellungsauftrag für 2024 einrichten. Das kannst Du auch noch im laufenden Jahr nachholen. Bei den meisten Depotanbietern lässt sich der Freistellungsauftrag einfach online einrichten. Achte darauf, dass Du über alle Banken hinweg nicht den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) überschreitest. 

Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist?

Ist Dein Konto nicht ausreichend für den Steuerabzug gedeckt, handeln die Depotanbieter unterschiedlich. Bei manchen geht Dein Konto dann entsprechend ins Minus und Du wirst aufgefordert, es wieder auszugleichen. Je nach Anbieter kann es sein, dass Du auf das Negativguthaben einen Dispozins zahlen musst. Andere Anbieter melden es den Finanzbehörden, wenn sie die Steuer bei Dir nicht abbuchen können. Die Vorabpauschale wird dann mit der Steu­er­er­klä­rung für 2024 abgerechnet. Diese musst Du in 2025 einreichen. Du bist aufgrund der Meldung dann auch zur Abgabe einer Erklärung für 2024 verpflichtet.

Sitzt Dein Broker im Ausland und kommuniziert nicht mit dem deutschen Finanzamt, musst Du Dich ebenfalls selbst um die Versteuerung der Vorabpauschale in der Steuerklärung 2024 kümmern. Alle Depots, die Finanztip empfiehlt, kommen von deutschen Anbietern und berücksichtigen somit die hiesigen Steuern.

Wie gehen die Finanztip-Depotempfehlungen vor?

Wir haben bei den von uns emp­foh­lenen Depotanbietern angefragt, wie sie vorgehen, wenn das Konto für die Abbuchung der Vorabpauschale nicht ausreichend gedeckt ist.

Finanzen.net ZeroScalable Capital und Flatex buchen die Vorabpauschale auch ab, wenn das Konto nicht vollständig gedeckt ist. Dementsprechend geht das Guthaben dann ins Minus. Scalable Capital betont, dass auf den Negativbetrag dann ein Zins von 6 Prozent pro Jahr anfällt (Stand: 6. Dezember 2023), solange das Guthaben nicht ausgeglichen wird. Auch bei Flatex fallen Zinsen an, wenn das Guthaben im Minus steht. Der Zinssatz liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr (Stand: 8. Dezember 2023). 

Bei der Consorsbank und der ING wirst Du nach einem erfolglosen Abbuchungsversuch angeschrieben und gebeten, ausreichend Guthaben auf das Konto zu buchen. Klappt die Abbuchung auch beim dritten Versuch nicht, gibt es eine Meldung an das Finanzamt. Auch die Comdirect verschickt eine Meldung an das Finanzamt, wenn die Abbuchung nicht erfolgreich war. Die 1822direkt teilte mit, dass sie eine Nachricht an den Kunden sendet, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt war. War dann eine zweite Abbuchung nicht erfolgreich, gibt es auch hier eine Meldung an das Finanzamt.

Trade Republic teilte mit, dass Kundinnen und Kunden vorab über die Abbuchung informiert werden. Gerät das Konto durch die Abbuchung ins Minus, wirst Du mehrmals dazu aufgefordert das Konto auszugleichen. Passiert dies nicht, wird die Steuer wieder zurückgebucht und Trade Republic sendet eine Meldung an das Finanzamt. Für die Überziehung des Kontos fallen keine Zinsen an.

Von Justtrade haben wir keine konkrete Rückmeldung erhalten.

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  • Mit dem richtigen Wertpapierdepot zahlst Du wenig fürs Kaufen und Verkaufen von Aktienfonds (ETFs).
  • Finanztip empfiehlt zehn Depotangebote. Jeweils am stärksten: ING (Preis-Leistung), Finanzen.net Zero (Kosten) und Comdirect (Leistungsumfang).

Zum Ratgeber

 

Welche Werte gelten bei den ETF-Empfehlungen?

Für die von uns emp­foh­lenen Aktien- und Geldmarkt-ETF haben wir recherchiert, wie hoch der Anteilspreis Anfang 2023 war. Du findest die Werte in der folgenden Tabelle und kannst sie ganz einfach in den Vorabpauschale-Rechner übertragen.

Wichtige Werte für die ETF-Empfehlungen

Aktien-ETF
ETFISINAnteilspreis Anfang 2023 in EuroWorin investiert der Fonds/ETF?
Amundi MSCI World III ETFLU257225712472,4631)Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Amundi Index MSCI World ETF DRLU173765223768,338Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Amundi MSCI World ETF (C)LU1681043599 377,500Aktienfonds (> 50 % Aktien)
HSBC MSCI World ETF IE00B4X9L53325,347Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Invesco MSCI World ETF AccIE00B60SX394 74,339Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares Core MSCI World ETF (Acc)IE00B4L5Y983 69,369Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares MSCI World ETF (Dist)IE00B0M62Q58 52,441Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares MSCI ACWI ETF (Acc) IE00B6R5225958,600Aktienfonds (> 50 % Aktien)
iShares Dow Jones Global Sustainability Screened ETF (Acc) IE00B57X3V84 49,531Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Lyxor MSCI World ETF Dist FR0010315770 241,233Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Lyxor MSCI All Country World ETFLU1829220216331,666Aktienfonds (> 50 % Aktien)
SPDR MSCI ACWI ETFIE00B44Z5B48 155,722Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World ETF A-disIE00B7KQ7B6661,984Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World ETF A-accIE00BD4TXV5921,539Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World Socially Responsible ETF A-accLU095067433220,988Aktienfonds (> 50 % Aktien)
UBS MSCI World Socially Responsible ETF A-disLU0629459743107,722Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE Developed World ETF IE00BKX55T5871,503Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE Developed World ETF AccIE00BK5BQV0371,244Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE All-World ETF DistributingIE00B3RBWM2594,214Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Vanguard FTSE All-World ETF AccumulatingIE00BK5BQT8091,846Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World ETF 1CIE00BJ0KDQ92 75,837Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World Swap ETF 1DLU226380353315,043Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World Swap ETF 1C LU0274208692 74,635Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Xtrackers MSCI World ETF 1DIE00BK1PV55166,141Aktienfonds (> 50 % Aktien)
Geldmarkt-ETF
ETFISINAnteilspreis Anfang 2023 in EuroWorin investiert der Fonds/ETF?
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany Money Market ETFDE000ETFL22768,392Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
iShares eb.rexx Government Germany 0-1yr ETFDE000A0Q4RZ972,664Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
Lyxor Euro Overnight Return ETF AccFR0010510800103,150Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
Xtrackers EUR Overnight Rate Swap ETF 1CLU0290358497135,135Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)
Xtrackers EUR Overnight Rate Swap ETF 1DLU0335044896126,485Sonstige Fonds (< 25 % Aktien)

1)Der ETF wurde im Mai 2023 neu aufgesetzt. Die Vorabpauschale wird daher nur anteilig berechnet. Du kannst die Ergebnisse unseres Rechners also mit 8/12 multplizieren. 
Quelle: ETF-Anbieter, Bundesbank (Stand: 07.12.2023). Alle Angaben ohne Gewähr.

Bist Du komplett neu beim Thema Börse, Aktien und ETF? In unserem Artikel Depot einfach erklärt findest Du alles, was Du für Dein erstes Depot wissen musst. 

Depot einfach erklärt

Wie berechnet sich die Vorabpauschale genau?

Um die Vorabpauschale zu bestimmen, errechnet Dein Fondsanbieter zunächst den sogenannten Basisertrag. Dafür muss er den Wert der Fondsanteile zum Beginn des Steuerjahres kennen und diesen mit dem Basiszins sowie dem Faktor 0,7 multiplizieren. Also:

Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023 x Basiszins x 0,7

Seit 2017 kannst Du den Basiszins aus der Zeitreihe der Bundesbank für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und Restlaufzeit 15 Jahre direkt entnehmen. Der Basiszins für Berechnungen in Bezug auf 2023 liegt bei 2,55 Prozent. (Wir berichten außerdem regelmäßig über den neuen Basiszins in der Finanztip-App und im Finanztip-Newsletter.)

Der Basisertrag entspricht der Vorabpauschale, wenn er niedriger ist als die Wertsteigerung, die der Fonds innerhalb eines Jahrs gutgemacht hat. Für einen thesaurierenden Fonds, der Dividenden mit anspart, könnte dies so aussehen:

Beispiel große Wertsteigerung: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,55 % x 0,7 = 178,50 €

Weil der Basisertrag (178,50 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (178,50 Euro).

Sollte die Wertsteigerung dagegen geringer ausfallen als der Basisertrag, gilt sie als Vorabpauschale. Oder anders gesagt: Was Du hier errechnet hast, ist der maximale zu besteuernde Betrag.

Beispiel geringe Wertsteigerung: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.100 € 
Wertsteigerung: 100 € 
Basisertrag = 10.000 € x 2,55 % x 0,7 = 178,50 €

Weil der Basisertrag (178,50 Euro) größer ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (100 Euro), dient die Wertsteigerung als zu versteuernde Vorabpauschale (100 Euro).

Beispiel keine Wertsteigerung: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.000 € 
Wertsteigerung: 0 € 
Basisertrag = 10.000 € x 2,55 % x 0,7 = 178,50 €

Der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr beträgt 0 Euro. Er ist damit kleiner als der Basisertrag (178,50 Euro). Die Vorabpauschale beträgt 0 Euro. Es fällt keine Steuer an. Gleiches gilt bei einer negativen Wertentwicklung.

Sollten die Fondsanteile zum Jahresende so viel wert sein wie am Anfang oder an Wert verlieren, so ist die Vorabpauschale gleich null.

Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds

Formal etwas anders sieht es aus, wenn ein Fonds Dividenden ausschüttet, die Dir zu festen Terminen im Jahr auf dem Depotkonto gutgeschrieben werden.

Auch hier dienen Basisertrag und Vorabpauschale als Bemessungsgrundlagen. Im Unterschied zu thesaurierenden Fonds werden aber auch die Dividenden mit einbezogen. Sie werden auf die Vorabpauschale angerechnet.

Beispiel mit Dividenden:

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 € 
Dividendenerträge: 200 € 
Basisertrag = 10.000 € x 2,55 % x 0,7 = 178,50 €

Weil der Basisertrag (178,50 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleichzeitig als zu versteuernde Vorabpauschale (178,50 Euro). Auf die Vorabpauschale werden nun die 200 Euro Dividendenerträge angerechnet. Da aber die Dividende (200 Euro) größer ist als der Basisertrag, wird nur die Dividende besteuert (das geschieht ja ohnehin bei Dividendenausschüttungen). Sollte der Basisertrag größer ausfallen, werden die Dividendenerträge darauf angerechnet und die verbleibende Differenz ergibt die zu versteuernde Vorabpauschale.

Vorabpauschale beim Sparplan

Für Anlegerinnen und Anleger, die einen Fondsanteil erst im Lauf des Jahres kaufen oder regelmäßig im Sparplan ansparen, berechnet sich auch die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.

Wie viel Steuern musst Du auf die Vorabpauschale zahlen?

Du musst nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuern, sondern nur einen Teil. Man spricht auch von Teilfreistellung.

Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent, für Mischfonds (mindestens 25 Prozent der Anlagen müssen Aktien sein) 15 Prozent. Die Teilfreistellung ersetzt die frühere Praxis, dass sich Anleger auf Dividenden Teile der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen können.

Wir nehmen wieder das Beispiel von oben und setzen es fort: 

Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2023: 10.000 € 
Wert der Fondsanteile zum 1. Januar 2024: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 €
Basisertrag = 10.000 € x 2,55 % x 0,7 = 178,50 €

Da der Basisertrag (178,50 Euro) kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (500 Euro), dient der Basisertrag gleich als zu versteuernde Vorabpauschale (178,50 Euro).

Weil es um einen Aktien-ETF geht, zahlen Anlegerinnen und Anleger die 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag nur auf 70 Prozent der Pauschale, in diesem Fall also auf 124,95 Euro.

178,50 € x 0,7 = 124,95 €

Diesen Betrag solltest Du bei der Verteilung Deines Freistellungsauftrags berücksichtigen. Die tatsächliche Steuerzahlung beträgt im Beispiel pro 10.000 Euro Depotwert zum Jahresbeginn also: 

  • 32,96 Euro, wenn Du kein Kirchenmitglied bist,
  • 34,76 Euro mit Kirchensteuer in Bayern oder Baden-Württemberg oder
  • 34,97 Euro mit Kirchensteuer in den anderen Ländern.

Als Faustregel kannst Du Dir also für 2023 merken: Zum Jahresbeginn 2024 zieht Deine Depotbank oder Dein Broker also maximal 35 Euro pro 10.000 Euro Depotwert ab.

Auch für 2024 sind die Rahmendaten schon bekannt. Anfang 2025 führt Dein Depotanbieter maximal 31,50 Euro pro 10.000 Euro Fondswert ab.

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