Beiträge von Al Bon

    Willkommen zu meinem kleinen Finanz-Experiment – oder wie ich es nenne:
    “Zwei ETFs betreten die Arena, nur einer kann gewinnen!”

    💡 Die Idee:

    Ich starte einen Selbstversuch und lasse zwei Welt-ETFs im direkten Sparplan-Duell gegeneinander antreten – Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr.

    [...]

    Hallo Tomarcy,

    erst am Wochenende habe ich dazu ein YouTube Video gesehen, von Finanzfluss. Ist Ihnen das schon bekannt?

    Der Fond von Gerd Kommer hat eine zu hohe TER.

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    P.S.: Als ich jetzt das Video gesucht habe, wurde mir das hier vorgeschlagen. Das vergleicht weitere World ETFs. Es ist aber auch schon ein Jahr alt.

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    Hallo zusammen,

    die bisherigen Antworten decken die wesentlichen Punkte bereits sehr gut ab, ich möchte jedoch noch einige Klarstellungen und Ergänzungen aus meiner persönlichen Erfahrung hinzufügen – gerade im Hinblick auf die steuerlichen Besonderheiten bei internationalem Aktienbesitz. (Ich bin kein Steuerberater und arbeite nicht mit Finanzen, aber investiere seit Äonen in den USA.)

    1. Besteuerung beim Erhalt der Aktien:
    Wie bereits korrekt dargestellt, handelt es sich bei den von Amazon gewährten Aktien zunächst um einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil. Durch das „sell to cover“-Verfahren sollte die entsprechende Steuerbelastung in Deutschland zum Zeitpunkt der Übertragung bereits beglichen worden sein. Dies ist entscheidend, da in diesem Moment der sogenannte Anschaffungswert für die spätere Berechnung des Kapitalertrags festgelegt wird.

    2. Verkauf der Aktien im US-Depot:
    Da sich das Depot bei Morgan Stanley in den USA befindet und kein automatischer Steuerabzug wie bei deutschen Brokern erfolgt, sind Sie in der Pflicht, die realisierten Kursgewinne (Verkaufserlös abzüglich ursprünglicher Anschaffungskosten inkl. evtl. Gebühren) im Rahmen Ihrer deutschen Steuererklärung anzugeben. Das W-8BEN-Formular ist in diesem Zusammenhang für die Besteuerung von Dividenden relevant, spielt beim Verkauf der Aktien jedoch keine Rolle.

    3. Praktisches Vorgehen:
    Ich empfehle, sämtliche Unterlagen (Kauf-, Übertragungs- und Verkaufsbelege) sorgfältig zu archivieren. Für die Steuererklärung 2024 ist die Anlage KAP auszufüllen, in der die Kapitaleinkünfte aus dem Ausland (inkl. Wertpapierverkäufen) anzugeben sind. Das Finanzamt berechnet dann die fällige Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ein Steuerberater kann im Zweifelsfall unterstützen und auch prüfen, ob beispielsweise ein etwaiger Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde.

    4. Zum Beitrag von Marvinski:

    Moin zusammen, bin gerade über eure Diskussion gestolpert und habe den Fall in der Familie.

    Kann mir jemand sagen was bei Ausscheiden bei Amazon und erzwungenem Verkauf (weil Depot nicht übertragbar) noch alles an Steuern anfällt? Depotwert waren 2024 ca 45k USD, überwiesen wurden aber nur knapp 15k€. Das erscheint mir komisch, Dokumente von Morgan Stanley liegen aber nicht vor und die Hotline hilft bisher wenig.

    Dass beim Zwangsverkauf nach Ausscheiden aus dem Unternehmen von 45.000 USD Depotwert nur 15.000 EUR überwiesen wurden, erscheint tatsächlich ungewöhnlich hoch als Abzug. Hier sollte im Detail geprüft werden, ob ggf. noch Steuerschulden aus dem RSU-Grant offen waren oder andere Gebühren/Abzüge vorgenommen wurden. Ohne Einsicht in die Dokumente von Morgan Stanley ist eine abschließende Bewertung leider nicht möglich – hier ist die Nachfrage beim Depotanbieter und eine transparente Aufschlüsselung zwingend notwendig.

    Abschließend rate ich, bei Unsicherheiten immer auch einen Fachmann hinzuzuziehen – bei komplexen Sachverhalten zahlt sich professionelle Beratung oftmals aus, nicht zuletzt um unliebsame Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

    Viele Grüße
    Al

    Herzlichen Dank an alle für die zahlreichen und sehr offenen Rückmeldungen zu meiner Frage – auch wenn die Diskussion stellenweise eine durchaus unterhaltsame Wendung genommen hat.

    Um es aus Sicht eines Betroffenen und zugleich Verantwortlichen im Beruf noch einmal zusammenzufassen: Eine steuerliche Geltendmachung der Kosten für eine Haartransplantation ist offenbar – wie viele von Ihnen zutreffend ausgeführt haben – ohne ein amtsärztliches Gutachten und eine damit belegbare medizinische Notwendigkeit praktisch ausgeschlossen. Die Hürden hierfür sind sehr hoch, wie insbesondere das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zeigt (FG Niedersachsen, 2.2.2000 – 12 K 161/98). Der Vergleich mit anderen kosmetischen Eingriffen wie Zahnreinigung oder Friseurbesuchen verdeutlicht zudem, dass das Finanzamt hier sehr konsequent vorgeht. Ich habe hier meinen Steuerberater sehr frei zitiert. ;)

    Was den Aspekt der Werbungskosten betrifft: Die Argumentation, das äußere Erscheinungsbild sei für das berufliche Fortkommen oder die Wahrnehmung als Führungskraft maßgeblich, überzeugt das Finanzamt in der Praxis offenbar nicht. Hier scheint die Grenze zwischen privater und beruflicher Veranlassung eindeutig gezogen zu werden – unabhängig davon, wie präsent man öffentlich auftritt. Auch als Freiberufler ändert sich an der grundsätzlichen Einschätzung offenbar nichts.

    Für mich persönlich bleibt somit der Eindruck: Der „Königsweg“ wäre ein amtsärztliches Attest, welches eine starke psychische Belastung (ggf. mit Krankheitswert) infolge des Haarausfalls bestätigt. Selbst dann bleibt das steuerliche Risiko, dass die Anerkennung nicht erfolgt und man auf den Kosten sitzen bleibt – gerade bei Beträgen im fünfstelligen Bereich, wie von McProfit erwähnt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Einzelfallprüfung extrem hoch.

    Daher bleibt für mich die nüchterne Erkenntnis, dass eine diskrete Investition in das eigene Erscheinungsbild, so sehr sie auch aus beruflichen Motiven erfolgt, in der Regel privat zu tragen ist.

    Ich danke Ihnen nochmals für die sachlichen Hinweise und die wertvollen Erfahrungsberichte!

    Freundliche Grüße
    Al

    Hallo.

    Privat oder Kasse?

    Privat! Aber nur Basistarif. Ich habe auch schon mit der Kasse telefoninert und die haben mein Interesse damit beantwortet, dass diese Frage immer wieder auftaucht, aber es keine Erfahrungswerte und Erfolgsgeschichten gäbe.

    Sehr geehrte Community,

    ich bin seit über 15 Jahren in leitender Position tätig, halte regelmäßig Vorträge und trete öffentlich auf. Aufgrund zunehmenden Haarausfalls im Tonsurbereich erwäge ich derzeit eine Haartransplantation. Dabei interessiert mich besonders, ob und wie sich diese Behandlung steuerlich geltend machen lässt. Schließlich ist mein Erscheinungsbild ein wichtiger Teil meines beruflichen Auftritts.

    In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob eine Haartransplantation eventuell als Werbekosten (???) eingestuft werden könnte, da ich mein äußeres Erscheinungsbild als essenziellen Bestandteil meiner beruflichen Tätigkeit sehe. Alternativ käme auch die steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung infrage, insbesondere wenn ein psychisches Leiden infolge des Haarausfalls attestiert werden könnte. ;)

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu Ihre Einschätzungen oder persönliche Erfahrungen mitteilen könnten:

    • Haben Sie oder jemand in Ihrem Umfeld bereits eine Haartransplantation steuerlich absetzen können?
    • Welche Argumentation war gegenüber dem Finanzamt dabei erfolgreich?
    • Gibt es hierbei steuerliche Fallstricke, die ich unbedingt beachten sollte?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreichen Hinweise.

    Freundliche Grüße
    Al

    P.S. Ich habe die selbe Frage heute auch meinem Steuerberater gestellt, aber ich möchte nicht warten. Ich bin gerade höchst motiviert, diese Idee zu verfolgen...