Nicht lachen: Ist eine Haartransplantation steuerlich absetzbar – Werbekosten oder außergewöhnliche Belastung?

  • Sehr geehrte Community,

    ich bin seit über 15 Jahren in leitender Position tätig, halte regelmäßig Vorträge und trete öffentlich auf. Aufgrund zunehmenden Haarausfalls im Tonsurbereich erwäge ich derzeit eine Haartransplantation. Dabei interessiert mich besonders, ob und wie sich diese Behandlung steuerlich geltend machen lässt. Schließlich ist mein Erscheinungsbild ein wichtiger Teil meines beruflichen Auftritts.

    In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob eine Haartransplantation eventuell als Werbekosten (???) eingestuft werden könnte, da ich mein äußeres Erscheinungsbild als essenziellen Bestandteil meiner beruflichen Tätigkeit sehe. Alternativ käme auch die steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung infrage, insbesondere wenn ein psychisches Leiden infolge des Haarausfalls attestiert werden könnte. ;)

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu Ihre Einschätzungen oder persönliche Erfahrungen mitteilen könnten:

    • Haben Sie oder jemand in Ihrem Umfeld bereits eine Haartransplantation steuerlich absetzen können?
    • Welche Argumentation war gegenüber dem Finanzamt dabei erfolgreich?
    • Gibt es hierbei steuerliche Fallstricke, die ich unbedingt beachten sollte?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreichen Hinweise.

    Freundliche Grüße
    Al

    P.S. Ich habe die selbe Frage heute auch meinem Steuerberater gestellt, aber ich möchte nicht warten. Ich bin gerade höchst motiviert, diese Idee zu verfolgen...

  • Find ich einen guten Vergleich!

    Haare auf dem Kopf haben nichts mit einem guten / professionellen Auftreten zu tun. Da sollte man lieber an der eigenen Wahrnehmung feilen. Ich HOFFE das man so eine unnötige Ego/Schönheits „OP“ nicht absetzen kann.

  • Die Aufwendungen für eine Haartransplantation sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

    Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. 2. 2000 - 12 K 161–98 (rkr.)

    Du findest die Entscheidung, wenn Du das Aktenzeichen googelst. Demnach soll ohne (amts-)ärztliche Bestätigung über die medizinische Notwendigkeit, die wohl vor der Behandlung ausgestellt wurde, eine steuerliche Anerkennung nicht möglich sein. Der Kläger in dem Fall hatte sogar zwei Suizidversuche auf den Haarausfall zurückgeführt.

  • In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob eine Haartransplantation eventuell als Werbekosten (???) eingestuft werden könnte, da ich mein äußeres Erscheinungsbild als essenziellen Bestandteil meiner beruflichen Tätigkeit sehe.

    Wenn das reichen würde, könnten alle auch Zahnreinigungen, Friseur, Lederschuhe und Rolex als beruflich veranlasst absetzen…

    Als außergewöhnliche Belastung könnte ich mir schon eher vorstellen, wenn eine medizinische belegt werden kann. Aber wohl eher schwierig, wie DocM bereits angedeutet hat.

  • Find ich einen guten Vergleich!

    Haare auf dem Kopf haben nichts mit einem guten / professionellen Auftreten zu tun. Da sollte man lieber an der eigenen Wahrnehmung feilen. Ich HOFFE das man so eine unnötige Ego/Schönheits „OP“ nicht absetzen kann.

    Das zahlt sogar zu 100% die Krankenkasse 🤓 (Therapie)

  • Haare auf dem Kopf haben nichts mit einem guten / professionellen Auftreten zu tun

    Haarausfall hat weder den aktuellen noch den vorherigen Bundeskanzler daran gehindert, in diese Position zu kommen. Professionelles Auftreten und Sprechen vor vielen Menschen funktioniert offensichtlich auch mit weniger Haaren ganz hervorragend. 😁

  • Hm... Ich könnte mir die Möpse machen lassen, das würde meinem Chef besser gefallen. Kann ich das absetzen?

    Wenn ein Arzt "Krankheitswert" feststellt, der mit einer OP gemindert werden kann, ist das im Einzelfall tatsächlich möglich. Da geht es aber in erster Linie um Verkleinerung in Kombi mit Straffung. Angaben ohne Gewähr. 😉

  • Haarausfall hat weder den aktuellen noch den vorherigen Bundeskanzler daran gehindert, in diese Position zu kommen.

    Was als schlichte Tatsache nicht in Frage gestellt werden kann.

    Professionelles Auftreten und Sprechen vor vielen Menschen funktioniert offensichtlich auch mit weniger Haaren ganz hervorragend. 😁

    Mir und vielen anderen Mitbürgern wäre es aber deutlich wichtiger, wenn auch "professionelles" Handeln - statt nur "Auftreten und Reden" - im Sinne des Landes und seiner Bürger das Kriterium für einen Bundeskanzler wäre ...

  • Wenn ein Arzt "Krankheitswert" feststellt, der mit einer OP gemindert werden kann, ist das im Einzelfall tatsächlich möglich. Da geht es aber in erster Linie um Verkleinerung in Kombi mit Straffung. Angaben ohne Gewähr. 😉

    Ach Mensch, ich dachte eher an Aufpeppen, nicht Wegräumen ☹️ Jetzt brauche ich eine Therapie

  • Hallo Forumsfreund,

    zuföllig kann ich zu der Frage nach Haartransplantation und Steuer "meinen Senf" beisteuern.

    Ein Geschäftsfreund von mir hat vor ein paar Monaten in der Türkei komplette Tranpplantation gemacht, rund 4.000 Euro incl. Flug und Hotel und Transfer

    In Deutchland hätte es 8.000 - 10.000 gekostet, aber auch bis zu 14.000

    Die Klinik in der Türkeit hat auch allen medizinischen Anspruche erfüllt und war professionell.

    Für die Absetzbarkeit als Werbungskosten müsstest Du ein ämtsärzliches Gutachten haben das Dir schwere psychische Störungen werden der fehlenden Haare bestätigt. Nicht Gutachten nur vom Hausarzt gilt eher als Gefällikeitsgutachten!!

    In diesem Fall gibt es eine sehr kleine Chance, aber keine Garantie dafür.

    Dass dies Ausgabe bei der Seuerprüfung durchrutscht und nicht geprüft wird ist eine nette Idee von Dir.

    Das unktioniert auch häufig bei kleinen Beträgen!!

    ....weil das FA nicht jeden Beleg prüfen kann sondern nur aine Art Plausibilität prüft ob alle Beträge im üblichen Rahmen liegen

    Bei einer Ausgabe von 5.000 bis 10.000 Euro werden biem Computer aber gleich alle Alarmknöpfe losblinken und dann erfolgt Einzelfallprüfung.

    Daher wird das nicht funktionieren es sei denn Du hst über 1 Mio. Einnahmem und eine halbe Mittoln regelmäßige Ausgaben, dann wäre auch eine REchnung über 8.000 Euro im üblichen Rahmen und könnte durchrutschen, wie Du so schön sagst.....

    Viele Grüße McProfit

    bei meinem Geschäftsfreund wachsen die Haare nach der OP wieder gut und er hat inzwischen eine Frisur wie ein Jungspund

  • Hallo ThomasPfister

    der Knapckpunkt ist das amtsärtliche Gutachten dass der Mensch ohne Haar einen psychischen Schaden nimmt und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und dann auch als Steuerzahlwe ausfällt.

    Diese Prozedur wäre mir viel zu kompliziert und unsicher.

    Dann lieber mit schöner Glatze

    Gruss McProfit