Beiträge von Alf80

    Hallo,

    meine Erfahrungen sind in Summe positiv. Ich denke bis 100.000 € bist Du mit deutscher Enlagensicherung hier sehr gut aufgehoben. Die Bank ist eine etablierte, amerikanische Großbank, die lediglich in Deutschland "neu" ist. Ich habe daher eher weniger bedenken. Die Kontoeröffnung lief problemlos und sehr schnell. Erwähnenswert ist: Alles läuft nur über die App und Echtzeitüberweisungen gibt es (noch) nicht. Der Zinssatz für 4 Monate ist aktuell top.

    Ob ich das Konto zwei Jahre führen wollte, oder nach Ablauf des Neukundenangebots wieder wechseln würde, musst Du entscheiden. Das hängt sicherlich auch mit der Höhe Deines Anlagevolumens zusammen. Geldmarktsfonds als alternatives Beispiel wurden hier im Forum ja bereits ausführlich beschrieben.

    Das Finanzamt ermittelt den Schenkungswert der Immobilie je nach Nutzung nach dem Vergleichswertverfahren (bei Selbstnutzung), dem Ertragswertverfahren (bei Mietobjekten) oder dem Sachwertverfahren (wenn die anderen Verfahren nicht praktikabel sind).

    Ich würde mein Vorgehen in Deinem Fall vom realistischen Wert der Immobilie und des Verwandtschaftsgrades abhängig machen. Beispiel: Ist es ein kleines Häuschen (Wert z.B. 300.000) und schenken beide Eltern (Freibetrag je 400.000), ich bin Einzelkind, und es ist keine weitere Schenkung/Erbschaft von den Eltern in größerer Höhe zu erwarten, würde ich den Weg zum Anwalt/Steuerberater mir sparen. Ist die Sachlage komplexer, kann ein Rat durch einen Experten sinnvoll sein. Der Notar selbst ist in Fragen der Schenkungssteuer aus meiner Sicht nicht der richtige Ansprechpartner.

    Zu bedenken gilt, der Wert geschenkten Immobilie, der dem Notar angegeben wird, beeinflusst unmittelbar die Notar- und Grundbuch Kosten.

    Wie alt bzw. in welchem Zustand ist denn das Haus? Bei Altbauten könnte bei Eigentümerwechsel eine Sanierungspflicht innerhalb von 2 Jahren anstehen. Bei Nießbrauch müsste in einem solchen Fall die Tochter die Kosten dafür tragen ohne Einnahmen und damit Abschreibungsmöglichkeiten zu haben.

    Hallo TickTack,

    für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 € bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar. Die Werbungkosten reduzieren Dein zu versteuerndes Einkommen. Du bekommst sie also nicht zu 100% ausgezahlt, sondern sie senken Dein zu versteuerndes Einkommen.