https://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2
Das ist die Langfassung der bekannten 33 Vorschläge...
Beiträge von ohne_Peil
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Das ist auch in dieser Absolutheit nicht richtig. Ich glaube, wir kommen hier so nicht weiter, wenn man sich offenbar im Internet irgendwelche Sachen zusammen sucht.
Der oben zitierte Artikel von Finanztip hat keine praktische Bedeutung. Er kommt nur dann ins Spiel, wenn der unterhaltspflichtige Mensch geltend macht, er könne den errechneten Unterhalt an den Elternteil nicht bezahlen, weil er noch zusätzliche Verpflichtungen habe. Zum Beispiel einen Konsumentenkredit.
Das bedeutet: zuerst würde das Sozialamt das Rechenschema durchführen.
Konnt ihr das bitte genauer erklären? Ich hatte es so verstanden, dass man ans Ersparte muss, sobald der errechnete Unterhalt aus dem Einkommen nicht für die Deckung der Pflegeheimkosten aussreicht.
Wenn die 100000 Euro-Grenze fällt, dann wird das in Zukunft öfters der Fall sein. Dann werden Leute mit 6000 Euro Monatseinkommen unterhaltspflichtig, aber was sie dann aus dem Einkommen zahlen müssen, wird nie und nimmer fürs Heim reichen.
Und das trifft ja eher nicht die jungen Leute sondern Menschen, die sich am Ende ihrer beruflichen Laufbahn befinden oder welche, die schon im Vorruhestand sind. Da gibts oft wenig Einkommen aber die Ersparnisse eines ganzen Arbeitslebens in Hinblick auf die bekannte Rentenlücke.
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Wenn die 100000-Euro-Grenze fällt, ist auch Deine Schwägerin bei den Kosten dabei...
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Nein, wenn man im Prinzip unterhaltspflichtig ist, und man die laufenden Pflegekosten nicht komplett aus dem Einkommen zahlen kann, dann muss man - bis auf ein Schonvermögen - auch auf die Rücklagen zugreifen, so habe ich das zumindest verstanden.
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Im Moment tut sich auch ein weiterer Unsicherheitsfaktor auf:
Es ist im Gespräch, die 100000 Euro-Grenze für den Elternunterhalt zu kippen.
Wenn man also entsprechend Geld für 25 Jahre PKV im Ruhestand zurückgelegt hat, kann es sehr schnell sein, dass das einkassiert wird.
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Bei jemandem der jahrzehntelang mit Reinigungs- oder Lösungsmitteln in Berührung gekommen ist, könnte dass auch Auswirkungen auf die Lebenserwartung haben.Ein typischen BG-Fall. Die zahlen auch eine Rente ,wenn es relevante Gesundheitseinschränkungen gibt.
Also das System, dass es einfach vom Lebensalter abhängig gemacht wird (mit wenigen Ausnahmen) ist schon mathematisch fundiert.
Bei all dieser Argumentation verstehe ich auch nicht, warum man hier unbedingt die Beamten mit rein haben will.. Kurzfristig verbessert das die Aufstellung, die verdienen im Schnitt besser als der Rest der Bevölkerung. Aber da der Bildungsgrad oft höher ist, leben sie dann auch länger...
Klar, das könnte das Problem (wieder mal) in die Zukunft schieben. -
Also das Frauen ca. 4,8 Jahre älter werden als Männer, dazu statistisch auch noch früher in Rente gehen ist also ein "Bildungs- und Lifestylethema". Aber ja nicht über diese Themen reden, lieber als Lifestyle abtun.
Gesünderer Lebensstil? Die typisch weiblichen Laster sind meistens nicht ganz so ungesund wie die männlichen.
Gene (XX vs. XY)? Wobei es da Studien an Ordensleuten gab. Bei entsprechend gleichem Lebensstil sind die Unterschiede sehr gering. Und diese Ordensleute haben kark gelebt...
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Es gibt valide Studien, die darauf hinweisen, dass die 'Restlebenserwartung' auch mit den sozialen Umfeld/Stand der Menschen in Zusammenhang steht. So haben Akademiker eine höhere Restlebenserwartung als gewerblich beschäftige.
Evtl. sollte sich dieser Umstand auch in die Berechnung der Rentenhöhe auswirken?Die Lebenserwartung ab Ende der Berufstätigkeit hängt an den Genen und am eigenen Verhalten, letzteres ist ein Bildungs- und Lifestylethema.
Ich gehe mal davon aus, dass alle Betroffenen weiterhin irgendwie krankenversichert sind und genug zum Essen haben.Das Thema Arbeitsunfälle ist ja ab diesem Zeitpunkt beendet.
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Warum soll der Staat kinderlose DINKs fördern, nur weil sich ein Paar zum Standesamt begibt ?Weil sie ab diesem Moment für einander unterhaltssplichtig werden? Bei Trennung wird sofort Halbe-Halbe gemacht.
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Wobei ich es durchaus diskutabel fände, dass man die geleisteten Beitragsjahre in den Rentenbezug einberechnet.
Die sind doch schon über die Anzahl der Rentenpunkte drin. Weniger Jahre - weniger Rentenpunke.
Versicherungsmathematisch relevant ist nur das Alter zum Start der Rente, dieses bildet die Restlebenserwartung ab.
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Ich nicht.
Es gibt Tausende andere Optionen.
Ja, aber inzwischen haben fast alle etablierten Parteien in den letzten 10 Jahren schon mal richtig Mist gebaut und somit werden sie für immer mehr Leute unwählbar.
Am Ende geht es dann darum, wer noch nicht verbrannt ist, der wird dann gewählt (und baut dann auch Mist). -
Zitat
Ober anders herum gesehen: Wenn ich die Stunden reduziere, dann habe ich bei 1.000 Euro brutto weniger nur 370 Euro weniger netto. Dafür dann aber 3 Tage lang Wochenende.
Hier in Deutschland gibt es noch einen weiteren Aspekt:
Dienstleistungen sind extrem teuer. Wenn man Sachen selber macht (und eben auch die Zeit dafür hat), dann kann man viel Ausgaben sparen.
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Warum wählt ihr nicht einfach die getrennte Veranlagung in der Steuererklärung?
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Ganz ehrlich gesagt: wer weniger Jahre einbezahlt hat, hat doch automatisch weniger Rentenpunkte, also wäre das Thema schon erledigt, wenn man einfach auf Basis der im Arbeitsleben erworbenen Rentenpunkte auszahlt. Aber das ist bereits nach unten hin verwässert.
Die Abschläge sollten auf Basis der Restlebensdauer berechnet werden, das ist auch der Fall (was da momentan nicht drin ist: eine "Penality" dafür, dass man quasi auch als Einzahler nicht mehr zur Verfügung steht - inzwischen aber sinnfrei, weil man ja zumindest theoretisch weiterarbeiten kann, auch wenn man in Rente ist.)Was jetzt neuerdings angebracht wird ist die Argumentation, dass der "reiche Rentner" länger leben wird. Nun ist die Lebenserwartung aber ein Thema der allgemeinen Lebensweise und der Gene. Will man also gesundes Leben betrafen?
Im Prinzip ist die aktuelle Diskussion ein Umverteilungsversuch, da man gerne Ausgaben kürzen will, aber bei geringen Renten da auf Limits stößt. Die angestrebte Umverteilung findet aber aktuell bereits über das Steuersystem statt, auf geringe Renten zahlt man keine Steuern, auf höhere schon.
Die einzige saubere Lösung wäre, das Verentungsalter langsam an die allgemeine Lebenserwartung anzupassen. Das geben die Fakten aber aktuell nicht her, die Lebenserwartung stagniert anscheinend zur Zeit.
Übrigens habe ich lange Zeiten meines Erwerbslebens mehr als die jetzigen 2x 9,3% ins System einbezahlt, das hat man uns zugemutet und wir mussten zahlen.
Was hat sich jetzt geändert?LG
ohne_Peil
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Du kannst Dich Arbeitslos melden, das ist wohl die besste Option, Du wirst eh nicht viel Zeit überbrücken müssen.
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Was machst Du dann mit den Altersrückstellungen, die viele in der PKV haben?
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Die Politiker bezahlen dann privat, damit sie den Termin bekommen, oder sie lassen ganz einfach ihre Beziehungen spielen...
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Ganz ehrlich gesagt:
Wenn bei einem Ehepaar einer der Partner plötzlich aus irgendeinem Grund kein Einkommen und keine Rücklagen mehr hat, dann muss der andere Partner ohne Wenn und Aber einspringen.
Klar, man kann sich scheiden lassen, aber das dauert lange und man ist, je nach Konstellation, auch nach der Scheidung mit Unterhaltspflichten belastet.
Ein nicht verheiratetes Paar kann sich innerhalb von Tagen trennen und dann finanziert der Staat den (Ex-)Partner...
Genau das ist der Unterschied....
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Aber wenn das Gesamteinkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder dividiert wird, dann ändert sich für das kinderlose Ehepaar nichts.
Die Erhöhung des Steueraufkommens zwecks größerer Umverteilung wird so nicht erzeugt...