Hast du was unterschrieben bei Händler A? Ein Angebot oder einen Auftrag? Wenn ja, dann musst du natürlich zahlen.
Wenn nicht, gibt es hier wahrscheinlich einen Streitpunkt. Der Händler hat es wahrscheinlich wie einen mündlichen Auftrag verstanden: "Bitte bestellen Sie diese Reifen!".
Das ist eine klassische Aussage gegen Aussage‑Situation. In so einem Fall muss er beweisen, dass ein verbindlicher Vertrag mit dir zustande kam (konkrete Reifen, Preisvorstellung, Einverständnis Ihrerseits).
Selbst wenn ein Auftrag mündlich erteilt worden wäre. Es gab 5 Monate keine Rückmeldung, keine Terminabsprache, keine Information, dass die Reifen da sind, keine Aufforderung zur Abholung/Montage.
Ich würde sowas hier, aber in nett schreiben:
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ich beziehe mich auf Ihre Rechnung vom XX über einen Satz Reifen.
Am XX war ich bei Ihnen zu einem Beratungsgespräch bezüglich neuer Reifen und einer Batterie. Es wurde damals lediglich über mögliche Reifen gesprochen. Ich habe Ihnen keinen verbindlichen Auftrag zur Bestellung erteilt und insbesondere keinen Auftragsschein o.Ä. unterschrieben.
In der Folgezeit habe ich von Ihnen keinerlei Rückmeldung erhalten – weder bezüglich einer Bestellung, noch bezüglich Liefertermin oder Einbau. Ich habe Reifen und Batterie bei einem anderen Händler erworben und einbauen lassen.
Eine Verpflichtung zur Zahlung für nicht gelieferte Ware sehe ich daher nicht. Ich widerspreche der Rechnung ausdrücklich und bitte um schriftliche Bestätigung, dass diese storniert wird.
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Hoffe das hilft
LG
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Edit: 14:08 Uhr geändert nach Anmerkung von Andiii